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Leo Trotzki 19180802 Dekret des Rats der Volkskommissare

Leo Trotzki: Dekret des Rats der Volkskommissare

zur Einberufung zur Wehrpflicht von Personen, die in der Armee als Unteroffiziere dienten

Moskau, 2. August 1918

[eigene Übersetzung nach Leo Trotzki: Kak wooruschalas rewoljuzija. Band 1. Moskau 1923, S. 175, verglichen mit der englischen Übersetzung]

Die Schaffung einer Armee, die in der Lage und bereit ist, die Interessen der werktätigen Bevölkerung gegen äußere und innere Gewalttäter zu verteidigen, ist angesichts des fast vollständigen Fehlens von Führungspersonal, das untrennbar mit der Arbeiterklasse und den armen Bauern verbunden ist, sehr schwierig.

In der alten Armee gehörten die Kommandoposten fast ausschließlich den Vertretern der besitzenden Klassen, wodurch die Mehrheit der alten Offiziere der Macht der Arbeiter und Bauern feindlich gesinnt war. Die neue Armee braucht einen neuen Offizier. Er kann in kurzer Zeit geschaffen werden, indem ehrliche und mutige Söhne des Volkes aus den Reihen der ehemaligen Unteroffiziere auf die Kommandoposten gebracht werden.

Auf der Grundlage dieser Überlegungen beschloss der Rat der Volkskommissare zusätzlich zum Dekret über die Einberufung in den Landkreisen der Gouvernements Moskau, Petrograd, Wladimir, Nischni Nowgorod, Perm und Wjatka der in den Jahren 1896 - 1897 Geborenen gleichzeitig aus den in dem oben genannten Dekret angegebenen Gründen in allen Landkreisen der sechs genannten Gouvernements auch die 1893, 1894 und 1895 geborenen Arbeiter, die in der Armee als Unteroffiziere dienten, einzuberufen, so dass aus ihnen in kürzester Zeit eine Kommandostruktur für die Arbeiter-und-Bauern-Rote-Armee geschaffen wird.

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