Clara Zetkin 19200700 Richtlinien für die kommunistische Frauenbewegung

Clara Zetkin: Richtlinien für die kommunistische Frauenbewegung

(1920)

[“Die Kommunistische Internationale”, 1920/21, Nr. 15, S. 530-555. Die Richtlinien wurden von Clara Zetkin ausgearbeitet und nach Beratung im Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale von ihr redigiert. Der II. Weltkongress der Kommunistischen Internationale konnte wegen Zeitmangel die Frauenfrage nicht, wie ursprünglich vorgesehen, behandeln.]

1. Der II. Kongress der III. Internationale erneuert den Beschluss des I. Kongresses, betreffend die Notwendigkeit, die breitesten Massen der proletarischen Frauen zum Klassenbewusstsein zu wecken, mit den kommunistischen Ideen zu erfüllen und als zielklare, tatentschlossene und opferbereite Kämpferinnen und Mitarbeiterinnen für den Kommunismus zu sammeln. Die kraftvollste Betätigung der Proletarierinnen im revolutionären Ringen für die Überwindung des Kapitalismus und die Verwirklichung des Kommunismus ist unabweisbar. Es gilt, damit allen Frauen ganzes soziales Recht gesichert wird, durch ihre Erziehung wie bei Berufstätigkeit und Mutterschaft volles freies Menschentum in fester Solidarität mit der Gesamtgesellschaft zu entwickeln. Es gilt, damit das Proletariat die Geschlossenheit und Macht erwirbt, im revolutionären Kampf gegen die bürgerliche Ordnung ebenso wie durch den revolutionären Aufbau der neuen Ordnung, die gesellschaftlichen Bedingungen für dieses Ziel zu schaffen.

II. Die Geschichte der Vergangenheit und Gegenwart lehrt, dass das Privateigentum die letzte und tiefste Wurzel der Vorrechts und Vorzugsstellung des Mannes vor dem Weibe ist. Erst mit dem Aufkommen und der Befestigung des Privateigentums konnten wie der Sklave, so auch Weib und Kind Besitztum des Mannes werden, konnte sich auf der Grund der Herrschaft eines Menschen über einen anderen Menschen, wie der Klassengegensatz zwischen Reichen und Armen, Ausbeutern und Ausgebeuteten, so auch das Verhältnis der Abhängigkeit der Frau als Weib und Mutter vom Manne, ihre Untertänigkeit unter ihn, ihre Rechtlosigkeit in der Familie und im öffentlichen Leben herausbilden. Dieses Verhältnis lebt aber auch heute noch bei den so genannten Kulturvölkern weiter in Sitte und Vorurteil, in der Rechtlosigkeit oder wenigstens in der Minderberechtigung des weiblichen Geschlechtes vor dem Gesetz, in seiner benachteiligten Stellung in Familie, Staat und Gesellschaft, in seiner geistigen Bevormundung und Rückständigkeit, in der ungenügenden Einschätzung der mütterlichen Leistungen nach ihrer Bedeutung für die Gesellschaft. Bei den Völkern europäischer Kultur wurde dieser Stand der Dinge dadurch befestigt und gefördert, dass mit der Entwicklung des zünftigen Handwerks die Frau aus dem Gebiete der gesellschaftlichen gewerblichen Gütererzeugung verdrängt und in ihrer Betätigung ausschließlich auf die Hauswirtschaft und die eigene Familie verwiesen wurde.

Soll die Frau volle gesellschaftliche Gleichberechtigung mit dem Manne erhalten — in Wahrheit und in der Tat und nicht bloß mit toten Gesetzestexten auf geduldigem Papier —, soll sie wie der Mann freie Entwicklungs- und Auswirkungsmöglichkeit für ganzes Menschentum gewinnen, so müssen zwei Hauptbedingungen erfüllt werden: Das Privateigentum an den Produktionsmitteln ist aufzuheben und durch das Gesellschaftseigentum zu ersetzen; die Tätigkeit der Frau ist der gesellschaftlichen Gütererzeugung in einer ausbeutungs- und knechtschaftslosen Ordnung einzugliedern. Nur die Verwirklichung dieser beiden Bedingungen schließt es aus, dass die Frau entweder als Weib und Mutter in der Familie in wirtschaftliche Abhängigkeit vom Manne gerät oder aber infolge des Klassengegensatzes zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten als Proletarierin und Berufstätige im Betrieb unter die wirtschaftliche Knechtschaft und Ausbeutung durch den Kapitalisten fällt, dass durch einseitige, übersteigerte Anforderungen, sei es der Hauswirtschaft und Mutterschaft, sei es der Berufstätigkeit, wertvollste Kräfte und Gaben verkümmern und eine harmonische Vereinigung beider Pflichtkreise unmöglich gemacht wird. Nur die Verwirklichung dieser beiden Bedingungen verbürgt es, dass die Frau mit allseitig entwickelten Fähigkeiten und Kräften als gleich verpflichtet und gleichberechtigt Arbeitende, Schaffende in einer Gemeinschaft gleich verpflichtet und gleichberechtigt Arbeitender und Schaffender wirkt und dass Berufstätigkeit und Mutterschaft sich zum Ringe vollen Auslebens zusammenschließen.

III. Die Forderungen der bürgerlichen Frauenbewegung erweisen sich als ohnmächtig, der Gesamtheit der Frauen volles Recht und volles Menschentum zu gewährleisten. Gewiss kommt ihrer Durchsetzung die nicht zu unterschätzende grundsätzliche Bedeutung zu, dass die bürgerliche Gesellschaft und ihr Staat das alte Vorurteil von der Minderwertigkeit des weiblichen Geschlechtes offiziell auslöschen und mit der Gleichberechtigung des Weibes seine soziale Gleichwertigkeit anerkennen. Allein, in der Praxis läuft die Verwirklichung frauenrechtlerischer Forderungen in der Hauptsache darauf hinaus, die kapitalistische Ordnung zugunsten der Frauen und Töchter der besitzenden Klassen zu reformieren, während die ungeheure Mehrzahl der Proletarierinnen, die Frauen des schaffenden Volkes, nach wie vor als Unfreie und Ausgebeutete der Verkümmerung und der Missachtung ihres Menschentums, ihrer Rechte und Interessen preisgegeben sind.

Solange der Kapitalismus fortbesteht, bedeutet das Recht der Frau auf freie Verfügung über ihr Vermögen und ihre Person die letzte Stufe der Emanzipation des Besitzes und erweiterte Ausbeutungsmöglichkeit der Proletarierinnen durch die Kapitalisten. Das Recht der Frau auf gleiche Bildung und Berufstätigkeit mit dem Manne läuft darauf hinaus, den Frauen der Besitzenden die so genannten höheren Berufsgebiete zu erschließen, damit den Grundsatz der kapitalistischen Konkurrenz auch hier zur unbeschränkten Geltung zu bringen und den wirtschaftlichen wie sozialen Gegensatz zwischen den Geschlechtern zu verschärfen. Sogar die wichtigste und weit tragendste der frauenrechtlerischen Forderungen — die der vollen politischen Gleichberechtigung der Geschlechter, insbesondere die der Zuerkennung des aktiven und passiven Wahlrechtes — ist durchaus unzulänglich, den Frauen der Nichts- und Wenigbesitzenden in Wirklichkeit ganzes Recht und volle Freiheit sicherzustellen.

Denn bei dem Fortbestand des Kapitalismus ist das Wahlrecht nur zur Verwirklichung der lediglich formalen politischen, bürgerlichen Demokratie da, es besagt keineswegs tatsächliche wirtschaftliche, proletarische Demokratie. Das allgemeine, gleiche, geheime, direkte, aktive und passive Wahlrecht für alle Erwachsenen bedeutet nur die letzte Entwicklungsstufe der bürgerlichen Demokratie und wird zur Grundlage und zum Deckmantel für die vollkommenste politische Form der Klassenherrschaft der Besitzenden und Ausbeutenden. Diese Klassenherrschaft verschärft sich aber in der jetzigen Periode des Imperialismus, der revolutionären gesellschaftlichen Entwicklung — dem demokratischen Wahlrecht Zum Trotz — zur gewaltigsten, brutalsten Klassendiktatur gegen die Besitzlosen und Ausgebeuteten. Dieses Wahlrecht hebt nicht das Privateigentum an den Produktionsmitteln auf und damit auch nicht den Klassengegensatz zwischen Bourgeoisie und Proletariat, es beseitigt mithin auch nicht die Ursache der wirtschaftlichen Abhängigkeit und Ausbeutung der ungeheuren Mehrzahl von Frauen und Männern durch die Minderheit der besitzenden Frauen und Männer. Es verhüllt nur diese Abhängigkeit und Ausbeutung durch den trügerischen Schleier der politischen Gleichberechtigung. Auch die volle politische Gleichberechtigung kann daher für die Proletarierinnen nicht etwa das Endziel ihrer Bewegung, ihres Kampfes sein. Für sie kommt der Besitz des Wahlrechtes und der Wählbarkeit nur als ein Mittel unter anderen Mitteln in Betracht, sich zu sammeln und zu schulen für Arbeit und Kampf zur Aufrichtung einer Gesellschaftsordnung, die erlöst ist von der Herrschaft des Privateigentums über die Menschen und die daher nach der Aufhebung des Klassengegensatzes zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten die Gesellschaftsordnung freier, gleichberechtigter und gleich verpflichteter Arbeitender sein kann.

IV. Der Kommunismus ist die einzige Gesellschaftsordnung, die diese Bedingungen erfüllt und damit auch volle Freiheit und volles Recht für die Gesamtheit des weiblichen Geschlechtes gewährleistet. Die Grundlage des Kommunismus ist das Gesellschaftseigentum an den großen, die soziale Wirtschaft beherrschenden Mitteln der Gütererzeugung und Güterverteilung, des Verkehrs. Indem er das Privateigentum an diesen Mitteln aufhebt, beseitigt er die Ursache der Knechtung und Ausbeutung von Menschen durch Menschen, den sozialen Gegensatz zwischen Reichen und Armen, Ausbeutern und Ausgebeuteten, Herrschenden und Unterdrückten und damit auch den wirtschaftlichen und sozialen Gegensatz zwischen Mann und Weib. Als gesellschaftliche Mitbesitzerin, Mitverwaltende und Mitanwendende der Produktions- und Verteilungsmittel, als gesellschaftlich Mitgenießende der materiellen und kulturellen Ergebnisse ihrer Anwendung und Ausnutzung ist die Frau in ihrer Entwicklung und in ihrer Betätigung einzig und allein durch die Bande der Solidarität von dem Gesellschaftsganzen abhängig — und nicht zufolge ihres Geschlechtes von der Einzelperson eines Mannes, auch nicht von der kleinen moralischen Einheit der Familie, aber ebenso wenig von einem Profit pressenden Kapitalisten und einer ausbeuterischen herrschenden Klasse.

Das oberste Gesetz der kommunistischen Wirtschaft ist die Befriedigung des Bedarfs aller Gesellschaftsmitglieder an materiellen und kulturellen Gütern, entsprechend dem Maßstabe der jeweils vorhandenen höchsten, fortgeschrittensten Produktions- und Kulturmöglichkeiten. Dieses Ziel kann nur erreicht werden bei Durchführung der allgemeinen Arbeitspflicht für alle gesunden, normalen Erwachsenen, ohne Unterschied des Geschlechtes. Es kann nur erreicht werden in einer Gesellschaftsorganisation, die die Gleichwertigkeit aller sozial notwendigen und nützlichen Arbeit anerkennt, auch das mütterliche Wirken und Walten als gesellschaftliche Leistung wertet und die Entwicklungsbedingungen ihrer Glieder von der Geburt an einstellt auf freie gesellschaftliche Arbeit und höchste bewusste Leistungsfähigkeit.

V. Der Kommunismus, der große Erlöser des weiblichen Geschlechtes, kann jedoch nun und nimmer das Ergebnis des gemeinsamen Kampfes der Frauen aller Klassen für die Reform der bürgerlichen Ordnung im Sinne frauenrechtlerischer Forderungen, also gegen die bevorrechtete gesellschaftliche Stellung des männlichen Geschlechts sein. Er kann einzig und allein verwirklicht werden durch den gemeinsamen Klassenkampf der Frauen und Männer des ausgebeuteten Proletariats gegen die Vorrechte, die Macht der Männer und Frauen der besitzenden und ausbeutenden Klassen. Das Ziel dieses Klassenkampfes ist die Überwindung der bürgerlichen Gesellschaft, des Kapitalismus. In diesem Kampf kann das Proletariat nur siegreich sein, wenn es durch revolutionäre Massenaktionen die Gewalt der ausbeutenden Bourgeoisie, ihre Klassenherrschaft in Wirtschaft und Staat bricht durch die Eroberung der politischen Macht und durch die Aufrichtung seiner eigenen Klassendiktatur in der Räteordnung. Nicht die bürgerliche Demokratie, sondern erst nach Überwindung dieser Demokratie die proletarische Klassenherrschaft, der proletarische Staat, ist die unumgängliche Vorstufe der kommunistischen Gesellschaft gleichberechtigter und gleich verpflichteter, freier Arbeiter. In dem Kampf um die Macht im Staat setzen die ausbeutenden und herrschenden Klassen dem vorwärts stürmenden Proletariat die brutalsten Gewaltmittel ihrer Klassendiktatur entgegen. Die revolutionären Massenaktionen der Ausgebeuteten und Unterdrückten gipfeln schließlich im Bürgerkrieg.

Der Sieg des Proletariats durch revolutionäre Massenaktionen und im Bürgerkrieg ist ohne die ziel- und wegsichere, opferbereite, kampfentschlossene Beteiligung der Frauen des werktätigen Volkes unmöglich. Denn diese machen die Hälfte, bei den meisten Kulturvölkern sogar die größere Hälfte, des werktätigen Volkes aus, und ihre Rolle in der gesellschaftlichen Wirtschaft wie in der Familie ist sehr oft entscheidend für den Ausgang der Klassenkämpfe zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten wie für das Verhalten der einzelnen Proletarier in diesen Kämpfen. Die Eroberung der politischen Macht durch das Proletariat muss auch die Tat der überzeugten kommunistischen Proletarierinnen sein. Das gleiche gilt nach der Aufrichtung der proletarischen Klassendiktatur von dem Aufbau der Räteordnung, von der Durchführung des Kommunismus. Diese tief greifende, riesigste Umwälzung der Gesellschaft, ihrer wirtschaftlichen Grundlage, aller ihrer Einrichtungen, ihres gesamten kulturellen, moralischen Lebens ist ohne die tätige und verständnisvolle Mitwirkung der breitesten kommunistisch gesinnten Frauenmassen ein Ding der Unmöglichkeit. Die Mitwirkung solcher Frauenmassen besagt nicht nur dem Umfang nach vermehrte Arbeit für die Verwirklichung des Kommunismus, sondern auch der Art nach andere, also reichere, vielseitigere Leistungen. Sie ist eine Voraussetzung für die nötige Vermehrung des materiellen Reichtums der Gesellschaft wie für die Steigerung, Verfeinerung und Vertiefung ihrer Kultur.

Wie der revolutionäre Klassenkampf des Proletariats in den einzelnen Ländern sich international zusammenballt und in der Weltrevolution seinen Höhepunkt erreicht, so muss auch der revolutionäre Kampf der Frauen gegen den Kapitalismus, gegen dessen höchste Entwicklungsform, den Imperialismus, und für die Diktatur des Proletariats, die Aufrichtung der proletarischen Klassendiktatur und der Räteordnung, international zusammengefasst werden.

VI. Das höllische Verbrechen des imperialistischen Weltkrieges der großen kapitalistischen Staaten und die Zustände, die dieser Krieg geschaffen hat, haben für die erdrückende Mehrzahl der Frauen die sozialen Gegensätze und Übel aufs höchste gesteigert, die unabwendbare Folgen des Kapitalismus sind und nur nach seiner Vernichtung verschwinden können. Und das nicht bloß in den kriegführenden, sondern auch in den so genannten neutralen Staaten, denn insgesamt sind sie ebenfalls mehr oder weniger von dem blutigen Mahlstrom des Weltkrieges und seiner Auswirkung ergriffen worden. Die ungeheuerliche und wachsende Spannung zwischen den Wucherpreisen des Lebensbedarfs und dem Einkommen, den Existenzmitteln ungezählter Millionen Frauen verschärfen deren Sorgen, Entbehrungen, Leiden und Lasten als Erwerbstätige, als Hausfrauen und Mütter auf das unerträglichste. Die Wohnungsnot ist zu einer furchtbaren Geißel geworden. Der Gesundheitszustand gerade der Frauen verschlechtert sich dauernd und in rasch steigendem Maße als Folge der chronischen Unterernährung und der erdrückenden Arbeitsbürde im Erwerb und in der Hauswirtschaft. Die Zahl der Mütter nimmt ab, die normal entbinden können und kräftigen, gesunden Kindern das Leben schenken. Die Säuglingssterblichkeit schnellt unheimlich in die Höhe, Krankheit und Siechtum, unvermeidliche Folgen von ungenügender Ernährung und jämmerlichen Lebensbedingungen überhaupt, sind das Schicksal Hunderttausender, ja Millionen proletarischer Kinder, sind die Verzweiflung ihrer Mütter.

Eine besondere Erscheinung verschärft die Qualen der Frauen in allen Ländern, in denen sich der Kapitalismus noch in der Herrschaft behauptet. Während des Krieges gewann die Berufsarbeit der Frau eine außerordentliche Ausdehnung. Zumal in den kriegführenden Ländern lautete die Losung: die Frauen in die Schützengräben der Wirtschaft, der Verwaltung, aller Kulturtätigkeit. Das Vorurteil gegen das “schwache, minderbegabte und rückständige Geschlecht” verstummte vor den Schlachttrompeten der imperialistischen Weltmachts- und Ausbeutungsgier, dieser stärksten Auswirkung des internationalen Kapitalismus. Der Zwang zu verdienen, die Lüge der Vaterlandsverteidigung mit kapitalistischer Profitsucht vereinigt trieben Frauenmassen als Berufstätige in die Industrie und Landwirtschaft, in Handel und Verkehr. In allen Zweigen der kommunalen und staatlichen Verwaltung, der so genannten öffentlichen Dienste und gelehrten Berufe drang die Frauenarbeit reißend und unaufhaltsam vor.

Nun, da im Gefolge des Weltkrieges die kapitalistische Wirtschaft aus den Fugen geht, zusammenbricht; nun, wo sich der noch herrschende Kapitalismus als ohnmächtig erweist, die Wirtschaft gemäß den Existenz- und Kulturbedürfnissen der breitesten schaffenden Massen aufzubauen; nun, wo der Zerfall der Wirtschaft und ihre bewusste Sabotage durch die Kapitalisten eine nie dagewesene Krise der Produktionsstockung und der Erwerbslosigkeit heraufbeschworen haben, sind die Frauen die ersten und zahlreichsten Opfer dieser Krise. Die einzelnen Kapitalisten wie die kapitalistische Gemeinde- und Staatsverwaltung etc. fürchten die meist politisch unaufgeklärte und unorganisierte arbeitslose Frau weniger als den arbeitslosen Mann. Sie rechnen auch damit, dass diese bei Brotlosigkeit als letzte Ware ihr Weibtum zum Markte tragen und verkaufen kann. In allen Ländern, wo das Proletariat nicht revolutionär kämpfend die Macht erobert hat, erklingt heute wieder stark die Losung: Heraus mit der Frau aus dem Erwerbsleben, die Frau zurück ins Heim! Sie findet ihr Echo bis in den Gewerkschaften, erschwert und hemmt den Kampf für die gleiche Entlohnung gleicher Leistungen beider Geschlechter, und in ihrem Gefolge gewinnt die alte, kleinbürgerlich-reaktionäre Ideologie von dem “einzig wahren Naturberuf” und der Minderwertigkeit des Weibes neues Leben. Als parallele Erscheinung zu der steigenden Erwerbslosigkeit und bitteren Not ungezählter Frauen geht die zunehmende Prostitution in den verschiedensten Formen, von der Versorgungsehe an bis zum nackten Verkauf des weiblichen Körpers bei geschlechtlicher “Akkordarbeit”.

Die steigende Tendenz zur Wiederverdrängung der Frau aus dem Gebiet der gesellschaftlichen Arbeit steht in schreiendem Gegensatz zu dem vermehrten Bedürfnis breitester Frauenmassen nach selbständigem Erwerb und befriedigender Tätigkeit. Der Weltkrieg hat Millionen Männer gemordet, weitere Millionen zu ganz oder teilweise unterhalts- und pflegebedürftigen Krüppeln gemacht; die Auflösung der kapitalistischen Wirtschaft setzt Millionen Männer außerstand, wie früher durch ihre Berufsarbeit für den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen. Die hervorgehobene Tendenz steht aber auch in schroffstem Widerspruch zu den Interessen der übergroßen Mehrzahl der Gesellschaftsglieder. Nur wenn der Gesellschaft auf den verschiedensten Wirkungsgebieten auch alle Kräfte und Talente der Frau nutzbar gemacht werden, ist es möglich, die riesige Vernichtung materieller und kultureller Güter durch den Krieg auszugleichen, die nötige Steigerung des Reichtums und der Kultur herbeizuführen.

Die um sich greifende Tendenz, die Frau als Mitschaffende an der gesellschaftlichen Gütererzeugung und Kultur zu verdrängen, hat als letzte Wurzel die Gier der kapitalistischen Profitpresser, ihre Ausbeutungsmacht zu verewigen. Sie beweist die Unvereinbarkeit der kapitalistischen Wirtschaft, der bürgerlichen Ordnung mit den wichtigsten Lebensinteressen der erdrückenden Mehrzahl der Frauen, der Gesellschaftsglieder überhaupt.

Für alle die drückenden Gegenwartsnöte der Frauen ist aber das eine entscheidend. Sie sind der unvermeidliche Ausfluss von Wesensäußerungen des ausbeutenden und knechtenden Kapitalismus. Der Krieg hat sie aufs höchste verschärft und gesteigert und zum traurigen Los größter Frauenmassen gemacht. Sie sind jedoch nicht vorübergehende Erscheinungen, die mit dem Frieden verschwinden werden. Davon zu schweigen, dass der weitere Bestand des Kapitalismus die Menschheit mit neuen imperialistischen Raubkriegen bedroht, die sich schon heute deutlich genug ankündigen. Die vielen Millionen Proletarierinnen, Frauen des schaffenden Volkes empfinden die sozialen Gegenwartsübel am drückendsten, weil das Zusammenwirken ihrer Klassenlage als Ausgebeutete und ihrer Geschlechtslage als Minderberechtigte sie im höchsten Maße zu Opfern der kapitalistischen Ordnung macht. Allein, ihre Nöte und Leiden sind nur Teilerscheinungen des allgemeinen Geschicks der ausgebeuteten und unterdrückten Klasse des Proletariats, und das in allen Ländern, die noch der kapitalistischen Herrschaft unterworfen sind. Sie können daher nun und nimmer gewendet werden durch Reformen der bürgerlichen Ordnung zur angeblichen “Bekämpfung des hinterlassenen Kriegselends”. Sie können ganz und für immer nur mit dieser Ordnung selbst verschwinden durch den revolutionären Kampf der ausgebeuteten und enterbten Frauen und Männer in allen Ländern, durch die revolutionäre Aktion des Weltproletariats. Einzig und allein die Weltrevolution kann als geschichtliches Weltgericht in den einzelnen Ländern die Hinterlassenschaft des Weltkrieges an Armut, geistigem und sittlichem Verfall, an blutigem Massenleiden und den vollständigen Bankrott des Kapitalismus liquidieren.

VII. Angesichts der aufgezeigten gesellschaftlichen Erscheinungen und Zusammenhänge ruft der II. Kongress der Kommunistischen Internationale zu Moskau alle Frauen des werktätigen Volkes, die nach Freiheit und vollem Menschentum dürsten, in Reih und Glied der kommunistischen Parteien ihrer Länder und damit in Reih und Glied der Kommunistischen Internationale selbst, in der diese Parteien zu gesteigerter, entschlossener Aktion zusammengefasst sind. Indem die Kommunistische Internationale zielklar, wegsicher und tatbereit für die Überwindung des Kapitalismus und für die Aufrichtung des Kommunismus durch die Weltrevolution kämpft, erweist sie sich auch als die einsichtsvolle und treueste Vertreterin des Rechtes der Frauen. Auf höherer geschichtlicher Stufe setzt sie im Interesse des weiblichen Geschlechtes das Werk fort, das die II. Internationale begonnen hatte, aber nicht konsequent durchzuführen vermochte, weil sie unter dem wachsenden Einfluss des opportunistischen Reformismus in der Arbeiterbewegung darauf verzichtete, sich von einer Bekenntnisgemeinschaft zu einer Tatgemeinschaft zu erheben; jenes Werk, das sie schließlich im August 1914 schmachvoll verriet. Denn die II. Internationale gab auch das Recht, die Interessen der Frauen preis, als sie die Proletarier aller Länder nicht zum gemeinsamen internationalen revolutionären Kampf gegen den kapitalistischen Imperialismus, gegen die kapitalistische Ordnung, rief, vielmehr die Verbrüderung der Ausbeuter und Ausgebeuteten in den nationalen Heeren segnete, die der Imperialismus zu Nutz und Frommen des kapitalistischen Profits, der kapitalistischen Weltmachtsucht im Bruder- und Selbstmord der Arbeiterklasse gegeneinander trieb.

Bei ihrer Gründung schrieb die II. Internationale auch den Kampf für die volle Gleichberechtigung und soziale Erlösung des weiblichen Geschlechtes auf ihre Fahne. Sie hat unzweifelhaft Wertvolles und Fortwirkendes geleistet, indem sie diese Forderungen propagandistisch in die breitesten Kreise trug zusammen mit der Überzeugung, dass ihre Erfüllung die Vernichtung des Kapitalismus und die Verwirklichung des Sozialismus zur Vorbedingung habe; zusammen mit dem Gedanken des unversöhnlichen Klassengegensatzes zwischen den Frauen der ausbeutenden Minderheit und der ausgebeuteten Mehrheit wie der nationalen und internationalen Solidarität der kapitalistischen Lohnsklaven ohne Unterschied des Geschlechtes. Sie verpflichtete die Gewerkschaftsorganisationen und sozialistischen Parteien, die Frauen als gleichberechtigte Mitglieder und Mitträgerinnen der wirtschaftlichen und politischen Klassenkämpfe des Proletariats in ihre Reihen zu rufen. Sie forderte, dass die Wehr- und Kampftüchtigkeit der Proletarierinnen für das Ringen ihrer Klasse gesteigert werde durch gesetzliche Einschränkung der kapitalistischen Ausbeutungsmacht, durch Hausfrau und Mutter entlastende soziale Fürsorgeeinrichtungen und Zuerkennung voller politischer Gleichberechtigung Sie forderte die reinliche Scheidung der sozialistischen von der bürgerlichen Frauenbewegung. Allein, wie viel oder wie wenig von all diesen Verpflichtungen erfüllt wurde, wie viel oder wenig von den beschlossenen Forderungen Gegenstand der Betätigung, des Kampfes war, das überließ die II. Internationale den Gewerkschaftsorganisationen und sozialdemokratischen Parteien der einzelnen Länder. Im allgemeinen wurde in Sachen der Fraueninteressen und Frauenrechte von ihren Beschlüssen nur so viel durchgeführt, als die organisierten Sozialistinnen in den einzelnen Ländern den Organisationen der Proletarier abzuzwingen imstande waren.

Die Kluft zwischen Theorie und Praxis, zwischen Beschluss und Tat trat besonders scharf im Verhalten zu der Forderung des Frauenrechts zutage. Die II. Internationale duldete es, dass ihr angegliederte Organisationen in England jahrelang für ein beschränktes Damenwahlrecht eintraten, dessen Einführung die politische Macht der Besitzenden und damit den Widerstand gegen das allgemeine Wahlrecht aller Großjährigen gestärkt haben würde. Sie ließ es geschehen, dass die sozialdemokratische Partei in Belgien und später in Österreich beim großen Wahlrechtskampf darauf verzichtete, auch das allgemeine Frauenwahlrecht zu fordern. Zwar machte es der Stuttgarter Kongress der II. Internationale den sozialdemokratischen Parteien aller Länder zur Pflicht, den Kampf für das allgemeine Frauenwahlrecht als einen wesentlichen, nicht auszuschaltenden Teil des allgemeinen proletarischen Wahlrechts- und Machtkampfes aufzunehmen und durchzuführen, sowohl in scharfer Trennung von frauenrechtlerischen und bürgerlich-demokratischen Bestrebungen wie ohne Rücksicht auf reformistische Opportunitätspolitik. Allein, auch dieser Beschluss blieb für die meisten Länder auf dem Papier und hat insbesondere nicht verhindert, dass die Partei der geeinigten Sozialisten Frankreichs sich mit platonischen parlamentarischen Anträgen für die Einführung des Frauenwahlrechts begnügte, dass die sozialdemokratische Arbeiterpartei Belgiens bis heute in ihren Anträgen für das allgemeine Frauenwahlrecht sogar hinter den Forderungen der Klerikalen zurücksteht.

Nicht bloß schwächlich, schmachvoll und ehrlos war die Haltung der II. Internationale, als innerhalb der Arbeiterbewegung der ganzen Welt die sozialistischen Frauen der kriegführenden und neutralen Länder die ersten waren, die einen tastenden Vorstoß unternahmen, das Gebot der internationalen Solidarität der Ausgebeuteten über die nationalen Schlachtkommandos der verräterischen Sozialpatrioten zu stellen, durch internationale revolutionäre Massenaktionen die imperialistischen Regierungen zum Frieden zu zwingen und das geschichtliche Blachfeld freizulegen für den internationalen revolutionären Kampf der Arbeiter zur Eroberung der politischen Macht und zur Niederzwingung des Imperialismus, des Kapitalismus. Weit davon entfernt, diesen Vorstoß zu unterstützen, gab die II. Internationale stillschweigend ihren Segen dazu, dass ihr angegliederte Parteien in den einzelnen Ländern — allen voran ihre “Musterpartei” erst der Organisation und Taktik, dann des Verfalls und des Bankrotts: die deutsche Sozialdemokratie — ihn beschimpften, denunzierten und in jeder Weise zu hemmen bestrebt waren. Sie wirkt noch heute dafür, dass die kapitalistische Ausbeutungsmacht gestärkt und dadurch der vollen Freiheit des weiblichen Geschlechtes entgegengearbeitet wird, indem sie die proletarischen Massen durch das Gaukelspiel der Demokratie, des Parlamentarismus, des Sozialpatriotismus und des Sozialpazifismus täuscht.

Die II. Internationale hat übrigens nie ein Organ geschaffen, dessen Aufgabe es gewesen wäre, international für die Durchführung der aufgestellten Grundsätze und Forderungen zugunsten der Frauen zu wirken. Die Anfänge zur internationalen Zusammenfassung der Sozialistinnen und Proletarierinnen für einheitliche geschlossene Aktionen sind außerhalb des Rahmens ihrer Organisation und selbständig geschehen. Ihre Vertreterinnen wurden wohl zu den Kongressen der II. Internationale zugelassen, allein, es stand ihnen nicht das formale Recht der Beteiligung daran zu, und im Internationalen Büro hatte die sozialistische Fraueninternationale nicht Sitz und Stimme.

Die Kommunistinnen und konsequenten revolutionären Sozialistinnen und Proletarierinnen müssen daher ihren Zusammenhang mit der II. Internationale lösen und sich der Kommunistischen Internationale anschließen, die auch im Kampf für Frauenrechte und Frauenfreiheit nicht Resolutionsfabrik sein wird, vielmehr Aktionsgemeinschaft. Die vollkommenste, die folgerichtigste Form ihres Anschlusses ist, wie bereits erklärt, der Eintritt in die Landespartei, die der Kommunistischen Internationale angehört. Die weiblichen Mitglieder von Parteien und Organisationen, in denen der Kampf um die Zugehörigkeit zur III. Internationale noch nicht entschieden ist, haben die selbstverständliche Pflicht, ihre ganze Energie dafür einzusetzen, dass diese Organisationen und Parteien die grundsätzlichen, taktischen und organisatorischen Richtlinien der Kommunistischen Internationale anerkennen, sich dieser in aller Form angliedern und ihrem Wesen wie ihren Forderungen getreu handeln. Kommunistinnen und konsequente revolutionäre Sozialistinnen, Proletarierinnen haben Organisationen und Parteien den Rücken zu kehren, die grundsätzlich in Gegnerschaft und Kampf wider die Kommunistische Internationale beharren und den proletarischen Klassenkampf durch opportunistisch-reformistische Losungen verseuchen und lähmen. Hin Zur III. Internationale der revolutionären Tat! — das muss der allgemeine, unzweideutige Sammelruf aller Frauen des schaffenden Volkes sein, die der Klassensklaverei und der Geschlechtssklaverei ledig werden wollen.

VIII. Der II. Kongress der Kommunistischen Internationale verpflichtet alle diese angeschlossenen Parteien, getreu den Vorstehenden Richtlinien zu wirken, um die breitesten Frauenmassen zu erfassen, zu erwecken, zu sammeln und zu schulen; ihre Arbeits- und Kampftüchtigkeit für den Kommunismus auf das höchstmögliche zu steigern; ihnen durch Wort und Tat zu beweisen, dass allein der revolutionäre Klassenkampf des Proletariats und die Verwirklichung seiner Ziele auch für die Gesamtheit des weiblichen Geschlechtes volles Recht, volle Freiheit, volles harmonisches Menschentum sichern. Diesen Richtlinien entsprechend, haben die kommunistischen Parteien einzutreten:

A. in den Ländern, in denen das Proletariat bereits die Staatsmacht erobert und in der Sowjetordnung seine Herrschaft aufgerichtet hat, wie in Russland:

1. Für die umfassende Heranziehung der Frauen zu allen Kämpfen und Maßnahmen, die im Ringen mit den einheimischen und ausländischen Gegenrevolutionären an der Front und in der Heimat für die Behauptung und Befestigung der Sowjetordnung nötig sind wie der Dienst weiblicher Milizen Roter Schwestern, die Bildungsarbeit in der Roten Armee usw. Ebenso ist die umfangreiche verständnisvolle Mitarbeit der Frauen unumgänglich nötig zur restlosen Überwindung nicht nur aller wirtschaftlichen und sozialen Überbleibsel des Kapitalismus, sondern auch seiner egoistischen Moral.

2. Für die energische, tiefgehende Aufklärung der Proletarierinnen, Kleinbäuerinnen, aller berufstätigen, schaffenden Frauen darüber, dass es auch in ihrer Hand liegt, von ihrer wachsenden Einsicht, ihrem unerschütterlichen Willen, ihrer hingebungsvollen Betätigung abhängt, die schwere Übergangszeit vom verfallenden und niederzuzwingenden Kapitalismus zur höheren Gesellschaftsform des Kommunismus zu verkürzen — jene schwere Übergangszeit, während der Übel, Leiden und Opfer unvermeidlich sind, die die Frauen und ihre Kinder am schmerzhaftesten treffen.

3. Für die energischste, tiefgehende Aufklärung der Proletarierinnen, Kleinbäuerinnen, aller berufstätigen, schaffenden Frauen darüber, dass die neue, die befreiende Gesellschaftsordnung des vollkommenen Kommunismus, der unter Kämpfen mit den Kräften der versinkenden alten bürgerlichen Welt und im Ringen mit neuen Problemen heranreift, in großem Maße auch ihr eigenes Werk sein muss, die Frucht der Zielklarheit, des unzerbrechlichen Wollens, des allzeit opferbereiten Handelns jeder einzelnen von ihnen.

4. Für die umfassende Mitwirkung der weiblichen Berufstätigen an der wirtschaftlichen Aufbauarbeit durch die Sowjetorgane, die Gewerkschaften und Genossenschaften und ihre verschiedenen Einrichtungen.

5. Für die umfassende Mitarbeit der Frauen in den Sowjets, ihren verschiedenen Kontroll-, Verwaltungs- und Aufbauorganen sowie auch auf jedem anderen Gebiet, nicht ausgenommen das der Wissenschaft.

6. Für eine Gestaltung der Arbeitsbedingungen der berufstätigen Frauen, die der Eigenart des weiblichen Organismus und den leiblichen wie geistig-sittlichen Anforderungen der Mutterschaft gerecht wird und eine harmonische Vereinigung mit der Berufstätigkeit ermöglicht — eine Vereinigung, die bei höchsten Leistungen alle Kräfte und Werte der Frauen in weiblichem Vollmenschentum zur Entfaltung kommen und wirksam werden lässt.

7. Für die Einbeziehung der überkommenen Hauswirtschaft der Familie — der rückständigsten, verkrüppeltsten und zwerghaftesten Form des alten zünftigen Handwerks — in die allgemeine Gesellschaftswirtschaft und für die Umwandlung der Hausfrau aus der Sklavin der kleinen Einzelwirtschaft in die freie Berufstätige der großen Gesellschaftswirtschaft.

8. Für die Schaffung von mustergültigen gesellschaftlichen Einrichtungen, die die seitherigen wirtschaftlichen Aufgaben der Frau in der bisherigen Familie übernehmen und die mütterlichen Leistungen erleichtern, ergänzen und vervollkommnen.

9. Für mustergültige gesellschaftliche Fürsorgeeinrichtungen zum Schutz der Mutterschaft, der Kinder und der Jugend.

10. Für ebensolche Einrichtungen zum Beistand für Kranke Schwache, Alte, Arbeitsunfähige; für wirtschaftliche und erzieherische Maßnahmen, die die Prostituierten, diese Hinterlassenschaft der bürgerlichen Ordnung, aus dem Lumpenproletariat wieder in die Gemeinschaft der Arbeitenden zurückführen.

11. Für eine Gestaltung des Erziehungs- und Bildungswesens, die auf der Grundlage des erzieherischen Arbeitsunterrichtes und der Koedukation sowohl das Recht zur Entwicklung der Individualität gewährleistet, wie der Pflicht der Erziehung zur Solidarität gerecht wird und die damit auch dein weiblichen Geschlecht die Bedingungen für die Entfaltung allseitigen Menschentums verbürgt.

12. Für die umfassende Mitarbeit der Frauen bei der Festsetzung und Durchführung von Maßnahmen, bei der Gründung, Gestaltung und Verwaltung von Einrichtungen, die bestimmt sind, die Hausfrau und Mutter zu entlasten, die der sozialen Fürsorge dienen, namentlich aber der Fürsorge für die Frauen, Kinder und Jugendlichen.

B. In allen Ländern, in denen das Proletariat noch um die Eroberung der politischen Macht kämpft:

1. Für die Einreihung der Frauen als gleichberechtigte und gleich verpflichtete Mitglieder in die kommunistische Partei und in die wirtschaftlichen Klassenkampforganisationen des Proletariats; für ihre gleichberechtigte und gleich verpflichtete Mitarbeit in allen Organen und Instanzen der Partei, der Gewerkschaften und Genossenschaften.

2. Für die Aufklärung der breitesten Frauenmassen des Proletariats und des Kleinbauerntums über den Kommunismus, über Wesen, Ziel, Methoden und Mittel der revolutionären Aktionen und Kämpfe des Proletariats; für die Beteiligung breitester Frauenmassen. an allen diesen Aktionen und Kämpfen als einem außerordentlich wirksamen praktischen Anschauungs- und Erziehungsunterricht; für alle Mittel, Maßnahmen, Einrichtungen, die geeignet sind, das Klassenbewusstsein der Proletarierinnen zu stärken und zu klären und ihre revolutionäre Energie und Kampftüchtigkeit zu steigern.

3. Für die volle Rechtsgleichheit beider Geschlechter vor dem Gesetz und in der Praxis, auf allen Gebieten des privaten und öffentlichen Lebens.

4. Für die klassenbewusste revolutionäre Ausnutzung des aktiven und passiven Wahlrechtes der Frau zu den Gemeinde- und Staatsparlamenten, wie zu allen öffentlichen Körperschaften mit der nötigen starken Betonung des beschränkten Wertes des Wahlrechtes, des Parlamentarismus, der bürgerlichen Demokratie für das Proletariat und der geschichtlich gegebenen Notwendigkeit für dieses, Parlamentarismus und bürgerliche Demokratie durch die Sowjetordnung und Diktatur der Arbeiterklasse zu überwinden.

5. Für die zielklare, rege Beteiligung der Arbeiterinnen, weiblichen Angestellten und Beamten, aller weiblichen Berufstätigen in Stadt und Land als Wählerinnen an der Wahl wirtschaftlicher und politischer revolutionärer Arbeiterräte; für die eifrigste Mitarbeit der Arbeiterinnen, weiblichen Angestellten und Berufstätigen als Gewählte in diesen Arbeiterräten und ihren Organen; für die Erfassung der Hausfrauen des Proletariats und der wenig bemittelten Bevölkerungsschichten als Wählerinnen der revolutionären Arbeiterräte und für ihre Mitarbeit als Gewählte in diesen; für die Ausbreitung und Durchführung des Rätegedankens unter den Kleinbäuerinnen und den ihnen sozial verwandten ländlichen Bevölkerungsschichten.

6. Für das Recht der Frau auf gleiche, freie, unentgeltliche allgemeine und berufliche Bildung und für ihre Einbeziehung als gleichberechtigte und gleich verpflichtete Berufstätige in die gesellschaftliche Arbeitswirtschaft und auf allen Gebieten; für die Anerkennung und Wertung der mütterlichen Aufgaben als gesellschaftliche Leistung.

7. Für die gleiche Entlohnung gleicher Leistungen von Mann und Weib.

8. Für die durchgreifende Einschränkung der kapitalistischen Ausbeutungsmacht durch wirksamen gesetzlichen Schutz der Arbeiterinnen, weiblichen Angestellten und Beamten — das so genannte Gesinde inbegriffen — auf allen Gebieten der Wirtschaft und mit Berücksichtigung der gebotenen Maßnahmen für weibliche Jugendliche, für Schwangere, Wöchnerinnen und stillende Mütter.

9. Für eine umfassende Arbeitsinspektion durch einen genügend zahlreichen Stab unabhängiger Beamten, der aus Ärzten, Technikern, vollberechtigten Arbeitern besteht und in dem die Frauen entsprechend dem Umfang der Frauenarbeit vertreten sein müssen.

10. Für gesellschaftliche Maßnahmen und Einrichtungen, die die berufstätige Frau als Hausfrau und Mutter entlasten, die überkommenen hauswirtschaftlichen Arbeiten aus der Familie in die Gesellschaftswirtschaft überführen und die Erziehung der Kinder im Heim durch die gesellschaftliche Erziehung ergänzen, vervollständigen und ihr den notwendigen Wesenszug einer Erziehung zur Solidarität aufprägen.

11. Für Schaffung der entsprechenden Einrichtungen nicht nur in den Städten und Industriezentren, sondern ebenso auf dem Lande zugunsten der Landarbeiterinnen, Bäuerinnen usw.

12. Für die Aufklärung der Frauen über den rückständigen Charakter der alten Hauswirtschaft, über die mit ihr verbundene Vergeudung von Zeit, Kraft und Mitteln; über die Ausnutzung des Haushalts durch den Kapitalismus als eines Mittels in Anrechnung der unbezahlten Arbeit der Hausfrau den Lohn des Mannes niedrig zu halten und die Frau durch die Absperrung vom gesellschaftlichen Leben geistig und politisch in Rückständigkeit zu belassen.

13. Für eine durchgreifende Reform des Wohnungswesens, die nicht respektvoll vor dem bürgerlichen Eigentumsrecht auf Luxus und Überflusswohnungen Halt macht und bei deren Durchführung die Frauen mitzuwirken haben.

14. Für eine ausgedehnte und organische Regelung des öffentlichen Gesundheitswesens, die unter anderem in der Stadt und auf dem Lande unentgeltliche ärztliche Beratungsstellen schafft, in denen auch Ärztinnen amtieren, die beruflich ausgebildete Säuglings-, Kranken- und Hauspflegerinnen zur Verfügung stellen.

15. Für wirtschaftliche und soziale Maßnahmen zur Bekämpfung der Prostitution; für hygienische Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten; für Aufhebung der sozialen Ächtung der Prostituierten; für die Überwindung der zweierlei geschlechtlichen Moral für Mann und Weib.

16. Für die Mitarbeit der Frauen bei allen Maßnahmen und Einrichtungen, die in entscheidender Weise das Recht der Frau auf Bildung, Berufstätigkeit, Schutz gegen die kapitalistische Ausbeutung usw. berühren.

C. In den Ländern mit vorkapitalistischer Entwicklung:

1. Für die Überwindung der Vorurteile, Sitten, Gebräuche, religiösen und rechtlichen Satzungen, die die Frau zur Haus-, Arbeits- und Lustsklavin des Mannes erniedrigen — eine Überwindung, die nicht nur die Aufklärung der Frauen, sondern auch die der Männer zur Voraussetzung hat.

2. Für die volle rechtliche Gleichstellung der Frau mit dem Manne in der Erziehung, in der Familie und im öffentlichen Leben.

3. Für durchgreifenden Schutz der armen und ausgebeuteten Frauen gegen die Ausbeutung und Verknechtung durch die herrschenden besitzenden Klassen, wie sie zumal bei der Hausindustrie auftritt, deren krasseste Schäden unter anderem auch durch Genossenschaften gemildert werden können.

4. Für Maßnahmen und Einrichtungen, die die vorkapitalistischen Formen der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens in den Kommunismus überleiten und insbesondere durch beispielgebende Leistungen in einem Anschauungsunterricht der Tatsachen den Frauen zeigen, dass die individuelle Hauswirtschaft sie versklavt, während die gesellschaftliche Arbeit sie befreit.

Bei der Agitations- und Organisationsarbeit unter den Frauen von Ländern vorkapitalistischer Entwicklung sind ganz besonders die Erfahrungen nutzbar zu machen, die seit der russischen Revolution von den russischen Genossinnen und Genossen bei ihrem Wirken unter den Frauen der Ostvölker gesammelt worden sind.

IX. Damit die der Kommunistischen Internationale angeschlossenen Parteien nach diesen Richtlinien möglichst erfolgreich wirken können, beschließt der II. Kongress der Kommunistischen Internationale die folgenden organisatorischen Maßregeln:

A. Landesorganisation:

1. Die Frauen sind innerhalb der kommunistischen Partei eines Landes nicht in besonderen Vereinigungen zusammenzuschließen, sondern als gleichberechtigte und gleich verpflichtete Mitglieder den örtlichen Parteiorganisationen einzureihen und zur Mitarbeit in allen Parteiorganen und Parteiinstanzen heranzuziehen.

Die kommunistische Partei ergreift jedoch besondere Maßnahmen und schafft besondere Einrichtungen, um die Frauen agitatorisch zu erfassen, organisiert in ihren Reihen festzuhalten und zu schulen.

Das alles in Wertung der geistig-sittlichen Eigenart der Frau, ihrer geschichtlich gegebenen Rückständigkeit und der

Sonderstellung, die sie häufig noch zufolge ihres häuslichen Wirkens einnimmt.

2. Bei jeder örtlichen Parteiorganisation besteht ein Frauenagitationsausschuss, dem auch Genossen angehören können. Seine Aufgabe ist:

a) Die Agitation unter den der Partei noch fern stehenden Frauen planmäßig und dauernd zu betreiben durch öffentliche Versammlungen, Betriebsbesprechungen und Betriebsversammlungen, Hausfrauenversammlungen, parteilose Delegiertenkonferenzen, Hausagitation, Schaffung und Verbreitung entsprechender Flugblätter, Zeitungen, Broschüren und Literatur jeder Art.

b) Die von der Agitation erfassten Frauen der Partei, den Gewerkschaften und Genossenschaften und anderen Kampf -und Aufbauorganisationen des Proletariats als Mitglieder zuzuführen.

c) Dafür zu wirken, dass die weiblichen Mitglieder der Partei, der Gewerkschaften, Genossenschaften, Arbeiterräte und aller Organe des kämpfenden revolutionären Proletariats nicht als toter, passiver Ballast mitgeführt werden, sondern, von den kommunistischen Idealen beseelt, an dem Leben und Handeln der Organisationen und Organe verständnisvollen und energischen Anteil nehmen.

d) Dafür zu sorgen, dass die weiblichen Parteimitglieder die nötige Schulung in Theorie und Praxis erhalten, sei es durch die allgemeinen Bildungseinrichtungen der Partei, sei es durch besondere Frauenlese-, Frauendiskussionsabende usw.

e) Darauf hinzuwirken, dass die agitatorisch und organisatorisch begabten Frauen Gelegenheit zu einer gründlichen Durchbildung und zur vollen Betätigung erlangen.

f) Eine Redakteurin für die in jedem Parteiblatt einzurichtende Frauenseite zu bestimmen und für Mitarbeiterinnen aus den Reihen der Proletarierinnen zu sorgen.

Der örtliche Frauenagitationsausschuss besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, die von den organisierten Genossinnen vorgeschlagen und von der örtlichen Parteileitung bestätigt werden. Er arbeitet in engster Verbindung mit dieser und bedarf ihrer Zustimmung zu seinen Maßnahmen und Beschlüssen. Er hat in der Parteileitung eine ständige Vertreterin, die an allen Sitzungen und Arbeiten teilnimmt mit beratender Stimme in allen allgemeinen Parteiangelegenheiten, mit entscheidender Stimme in allen Angelegenheiten der Frauenbewegung.

3. Bei jeder Bezirksleitung der Partei besteht ein Bezirksfrauenagitationsausschuss. Seine Aufgabe ist es, die örtlichen Frauenagitationsausschüsse des ganzen Bezirks bei der Erfüllung ihrer Aufgaben anzuregen und tatkräftig zu unterstützen, Zu diesem Zweck hat er

a) in ständiger und regelmäßiger Verbindung mit allen örtlichen Frauenausschüssen des Bezirks zu stehen, sowie auch mit dem Landesfrauenagitationsausschuss beziehungsweise dem Landesfrauensekretariat;

b) alles wichtige Tatsachenmaterial zu sammeln, das sich aus der Arbeit der einzelnen örtlichen Frauenagitationsausschüsse ergibt, und dieses Tatsachenmaterial den einzelnen Ausschüssen zur Verfügung zu stellen;

c) Agitations- und Bildungsliteratur für den ganzen Bezirk zu vermitteln;

d) größere Agitationsveranstaltungen jeder Art für den ganzen Bezirk anzuregen, vorzubereiten und durchzuführen sowie die dafür nötigen agitatorischen und organisatorischen Kräfte zu vermitteln;

e) alle Maßnahmen zu ergreifen und durchzuführen, die geeignet sind, die Frauen des schaffenden Volkes im Bezirk für alle größeren Arbeiten und Aktionen der Partei zu mobilisieren und aus passiven Zuschauerinnen in aktive Mitwirkende zu verwandeln;

f) Bezirksfrauenkonferenzen zu veranstalten, an denen ein bis zwei Vertreterinnen der örtlichen Frauenagitationsausschüsse teilnehmen müssen und die außerdem mit gewählten Delegierten der weiblichen Parteimitglieder der einzelnen Orte beschickt werden. Auf je 50 weibliche Parteimitglieder entfällt eine Delegierte. Die Bezirksfrauenkonferenzen werden von dem Ausschuss nach Bedarf, mindestens aber einmal in sechs Monaten einberufen.

Der Bezirksfrauenausschuss hat des Weiteren parteilose Delegiertenkonferenzen für den Bezirk einzuberufen und durchzuführen.

Der Bezirksfrauenausschuss besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, die von den organisierten Genossinnen des Bezirks auf ihrer Konferenz vorgeschlagen und von der Bezirksparteileitung bestätigt werden. Er arbeitet im engsten Einvernehmen mit der Bezirksleitung und ist für seine Maßnahmen und Beschlüsse an deren Zustimmung gebunden. Er ist in ihr durch eine oder mehrere Genossinnen vertreten. Seine Vertretung nimmt an allen Sitzungen der Parteileitung teil mit beratender Stimme für alle allgemeinen Parteiangelegenheiten, mit entscheidender Stimme für alle Angelegenheiten der Frauenbewegung.

4. Bei der Landesparteileitung besteht ein Landesfrauenagitationsausschuss beziehungsweise ein Landesfrauensekretariat. Seine Aufgabe ist es:

a) die ständige und regelmäßige Verbindung mit den Bezirks- und Ortsfrauenagitationsausschüssen zu unterhalten und in engsten Zusammenhang mit der Landesparteileitung zu bringen;

b) alles Tatsachenmaterial zu sammeln, das sich aus der Tätigkeit der einzelnen Bezirksfrauenausschüsse ergibt, und ihnen dieses Tatsachenmaterial mit seinen Erfahrungen und Anregungen gegenseitig zu vermitteln;

c) Agitations- und Bildungsliteratur für die Bezirksfrauenausschüsse des ganzen Landes zu vermitteln;

d) der Entwicklung der Erwerbsarbeit, der Bildung, der Rechtsstellung der Frauen, des Arbeiterinnenschutzes, der Erscheinungen und Streitfragen, die die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen der Frauen berühren, sorgfältige Aufmerksamkeit zuzuwenden und die Bezirks- und Ortsfrauenagitationsausschüsse zur Beschäftigung mit den umstrittenen Fragen anzuregen;

e) eine periodische Zeitschrift herauszugeben, die der theoretischen Schulung der Genossinnen dient, diese zu vertieftem Verständnis des Kommunismus erzieht wie in engste, innere Fühlung mit dem geistigen Gehalt der Partei und ihren jeweiligen revolutionären Aufgaben bringt. Der Landesfrauenausschuss bestimmt die Redakteurin dieser Zeitschrift und ist bestrebt, ihr Beiträge und Mitarbeiterinnen aus den Reihen der Arbeiterinnen zu verschaffen;

f) Agitationsveranstaltungen jeder Art für das ganze Land anzuregen, zu organisieren und die dafür nötigen agitatorischen und organisatorischen Kräfte zur Verfügung zu stellen;

g) alle Maßnahmen zu ergreifen und durchzuführen, die geeignet sind, für die großen allgemeinen Aufgaben und Kämpfe der Partei die breitesten schaffenden Frauenmassen des ganzen Landes aufzurufen und zur tätigsten, opferbereiten Beteiligung daran zu veranlassen;

h) Landesfrauenkonferenzen einzuberufen, an denen ein bis zwei Vertreterinnen jedes Bezirksfrauenausschusses teilnehmen und die mit gewählten Delegierten der weiblichen Parteimitglieder aller Orte zu beschicken sind. Auf je 100 weibliche Parteimitglieder entfällt eine Delegierte; weibliche Mitgliederstämme unter 100 können ebenfalls eine Delegierte entsenden. Die Landesfrauenkonferenzen werden nach Bedarf veranstaltet, mindestens jedoch einmal im Jahre. Der Landesfrauenagitationsausschuss beruft auch parteilose Delegiertenkonferenzen für das ganze Land ein;

f) eine internationale Korrespondentin zu bestimmen, die in ständiger Verbindung mit dem internationalen Frauensekretariat steht.

Der Landesfrauenagitationsausschuss besteht aus sieben bis zehn Mitgliedern, die von der Landesfrauenkonferenz vorgeschlagen und von dem kommunistischen Landesparteitag bestätigt werden. Er arbeitet im engsten Zusammenhang mit der Landesparteileitung und ist für seine Entschließungen an ihre Zustimmung gebunden. Seine Vertretung nimmt an allen Sitzungen und Arbeiten der Parteileitung teil mit entscheidender Stimme für alle Frauenangelegenheiten, mit beratender Stimme für alle allgemeinen Parteiangelegenheiten.

B. Internationale Organisation:

Bei der Exekutive der Kommunistischen Internationale wird ein internationales Frauensekretariat errichtet. Es besteht aus drei bis fünf Genossinnen, die von der internationalen Konferenz der Kommunistinnen vorgeschlagen und von dem Kongress der Kommunistischen Internationale bestätigt werden oder in deren Vertretung von der Exekutive. Das Frauensekretariat arbeitet in engster Verbindung mit der Exekutive der Internationale und ist für seine Beschlüsse und Maßnahmen an deren Zustimmung gebunden. Eine Vertreterin des Sekretariats nimmt an allen Sitzungen und Arbeiten der Exekutive teil, mit beratender Stimme in den allgemeinen, mit entscheidender Stimme in besonderen Fragen der Frauenbewegung. Seine Aufgabe ist es:

a) eine rege Verbindung mit den Landesfrauenausschüssen der einzelnen kommunistischen Parteien herzustellen und zu unterhalten ebenso die rege Verbindung dieser Landesfrauenausschüsse untereinander;

b) alles Tatsachen- und Agitationsmaterial zu sammeln, das sich aus dem Wirken der einzelnen Landesfrauenausschüsse ergibt und es diesen zugänglich zu machen;

c) die Erzeugnisse der kommunistischen Frauen- und Parteiliteratur der verschiedenen Länder — “Frauenseiten”, Zeitschriften, Flugblätter usw. — zu sammeln und ihren Austausch von Land zu Land zu veranlassen;

d) die Entwicklung der Erwerbsarbeit, der bürgerlichen und öffentlichen Rechtsstellung der Frauen, ihrer beruflichen und allgemeinen Ausbildung, Fragen des Arbeiterinnenschutzes, der Fürsorgeeinrichtungen für Mutter und Kind, des Wohnungswesens usw., kurz, alle Probleme des Frauenlebens und der Frauenbetätigung in den verschiedenen Ländern zu verfolgen, das darauf bezügliche Material zu sammeln, die Landesfrauenausschüsse auf besondere Fragen und Aufgaben von internationaler Bedeutung aufmerksam zu machen und auf das vorliegende Studienmaterial hinzuweisen;

e) die internationalen Korrespondentinnen der einzelnen Landesorganisationen aufzufordern, rasch über besonders wichtige Vorgänge und Erscheinungen zu berichten, mindestens aber einmal in drei Monaten;

f) ein internationales Informationsorgan herauszugeben, das außer einem zusammenfassend allgemeinen Bericht besonders wichtige Einzelberichte veröffentlicht und auf vorliegende allgemeine Fragen, Aufgaben und Aktionen hinweist;

g) bei internationalen Aktionen des Proletariats unter Führung der Kommunistischen Internationale unverzüglich alle Schritte zu tun, um in allen Ländern auch die breitesten schaffenden Frauenmassen als einsichtsvolle, opferwillige und kühne Mitträgerinnen des Kampfes dem revolutionären Heer einzureihen;

h) internationale Konferenzen der Kommunistinnen einzuberufen und zu leiten, die dazu dienen, den Austausch der gewonnenen Erfahrungen und neuen Anregungen für die Arbeit zu erleichtern, die Verbindung zwischen den Genossinnen zu festigen und die großen Massen schaffender Frauen international zu revolutionärer Arbeit und zu revolutionärem Kampf zusammenzuballen.

Die internationalen Frauenkonferenzen müssen den weiblichen Ausgebeuteten und Versklavten der ganzen Welt zurufen: Proletarierinnen aller Länder! Vereinigt euch mit den Proletariern aller Länder unter dem Banner der Kommunistischen Internationale gegen den Kapitalismus und seine verlogene Demokratie, zum Kampf für die Eroberung der politischen Macht, die Aufrichtung der proletarischen Diktatur und die Räteordnung! Mehr noch als für die Proletarier gilt für euch, Proletarierinnen, dass ihr in diesem Kampfe nur eure Ketten zu verlieren, aber eine Welt zu gewinnen habt.

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