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Provisorische Bestimmungen über die Prämierung in Naturalien

Lenin meint hier die „Provisorischen Bestimmungen über die Prämierung in Naturalien“, die am 23. Oktober 1920 erlassen wurden. In diesen Bestimmungen wurde folgender Prämierungsmodus festgelegt: Bei einer Erfüllung des Programms zu 200 Prozent wurde dem Betrieb der ihm zustehende Prämialfonds voll ausgehändigt; bei einer Erfüllung des Programms zu 170 Prozent erhielt der Betrieb 85 Prozent des Fonds usw. Die Prämien wurden unter die Betriebsarbeiter je nach der Überbietung der Arbeitsnormen verteilt. Für eine Mehrleistung von 50 Prozent gegenüber der Arbeitsnorm erhielt der Arbeiter 25 Prozent der vollen Prämie, für eine Mehrleistung von 100 Prozent bekam er 50 Prozent, bei einer Mehrleistung von 150 Prozent bzw. 200 Prozent erhielt er 75 bzw. 100 Prozent der Prämie. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 8, Anm. 92]

Lenin meint hier „Die provisorischen Bestimmungen über die Naturalprämierung“, die am 23. Oktober 1920 geschrieben und in Nr. 92 der „Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Arbeiter- und Bauernregierung“ vom 4. Dezember 1920 veröffentlicht wurden. In diesen Bestimmungen hieß es: „Die Naturalprämierung wird eingeführt zwecks Steigerung der Produktivität in den Betrieben und beruht auf der persönlichen Intensität der Arbeiter bei der Erfüllung des Produktionsprogramms“.

Gleichzeitig enthielten die Bestimmungen eine Direktive über die Schaffung eines besonderen Prämialfonds, in der die Gesamtzahl der Gegenstände festgelegt wurde, die an die Arbeiter und Angestellten der Betriebe verteilt werden sollten. Dieser Prämialfonds sollte von der Abteilung für Arbeitsnormierung im Gouvernementsrat der Gewerkschaften oder vom Kreisbüro der Gewerkschaften für jeden einzelnen Monat auf Grund der Voranmeldung der Betriebsverwaltungen festgelegt werden. Den Voranmeldungen sollte der Prozentsatz der Erfüllung des Produktionsprogramms zugrunde liegen.

Die Bestimmungen enthielten eine Skala, die die Zuteilung von Produkten in natura an die Betriebe je nach dem Grad der Erfüllung des Produktionsprogramms regelte. Bei einer Erfüllung des Programms zu 200 Prozent sollte dem Betrieb ein Prämienfonds von 100 Prozent zugewiesen werden. Bei einer Erfüllung des Programms zu 175 Prozent betrug der zugewiesene Fonds 85 Prozent, bei 150 Prozent 70 Prozent, bei 125 Prozent 55 Prozent, bei 100 Prozent 40 Prozent. Falls das Produktionsprogramm nicht zu 100 Prozent erfüllt wurde, sollten überhaupt keine Naturalprämien vergeben werden.

Besonders behandelt wurden die Musterbetriebe, in denen die Skala der Erfüllung des Produktionsprogramms höher angesetzt wurde.

Auch der Verteilung des Fonds unter die einzelnen Betriebsarbeiter wurde in diesen Bestimmungen das Prinzip der Erfüllung des Produktionsprogramms zugrunde gelegt. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 9, Anm. 66]

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