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Prozess gegen die RSDA-Fraktion

Der Prozess gegen die RSDA-Fraktion der Duma fand am 10./23. Februar 1915 vor der Sonderkammer des Petrograder Gerichtshofes statt. Außer der „Fünfer-Gruppe“ (G. Petrowski, A. Badajew, M. Muranow, F. Samoilow, N. Schagow) wurden auch L. B. Kamenew u. a. m. vor Gericht gestellt. Die Anklage lautete auf Artikel 102 (Teilnahme an einer Organisation, die sich den Sturz der herrschenden Staatsordnung zum Ziel setzt). Das Hauptanklagematerial gegen die Abgeordneten waren Lenins Thesen über den Krieg. Alle fünf Dumaabgeordneten und Kamenew wurden zur Verbannung nach Sibirien („Verschickung zur Ansiedlung“) verurteilt. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 18, Anm. 95]

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