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Rundschreiben „Über die Komitees der Dorfarmut“

Das Rundschreiben „Über die Komitees der Dorfarmut“, von dem hier die Rede ist, wurde im September 1918 mit der Unterschrift Lenins als des Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare telegraphisch versandt. Der telegraphische Versand dieses Rundschreibens und der entschiedene Ton, in dem es verfasst war, waren durch die Notwendigkeit hervorgerufen, die Handlungsweise der Komitees der Dorfarmut und der lokalen Ernährungsorgane, die häufig durch unrichtiges Vorgehen die Unzufriedenheit der Mitteilbauernschaft hervorriefen, zu korrigieren. Die mittelbäuerlichen Schichten wurden in ungenügendem Maße zu den Komitees der Dorfarmut herangezogen (in die zu wählen und gewählt zu werden sie nach dem Dekret vom 11. Juni 1918 über die Organisierung der Dorfarmut berechtigt waren) und erhielten oft überhaupt kein Getreide, keine Industriewaren usw.

In dem Rundschreiben heißt es:

Die Losung der Organisierung der Dorfarmut wurde an vielen Orten unrichtig, und zwar dahingehend ausgelegt, dass die Dorfarmut der ganzen übrigen bäuerlichen Bevölkerung entgegengestellt werden soll, und zwar den ausgesprochenen Kulaken und Dorfreichen genau so wie der zahlreichen Mittelschicht der Bauern, die gestern noch gehungert hat, die erst unter der Sowjetmacht frei aufatmen konnte. Die Sowjetmacht hat niemals einen Kampf gegen die Mittelbauernschaft geführt. Die Sowjetmacht hat sich immer das Ziel gesetzt, das städtische Proletariat mit dem Landproletariat und auch mit der mittelbegüterten werktätigen Bauernschaft, die keine Werktätigen ausbeutet, zu vereinigen. Deshalb strebte und strebt die Sowjetmacht in ihrer Tätigkeit danach, neben den Bedürfnissen der städtischen Arbeiter und der Dorfarmut auch die Bedürfnisse der mittleren Schicht der Bauernschaft zu befriedigen".

In dem Rundschreiben wird das Dekret vom 11. Juni „Über die Organisierung der Versorgung der Dorfarmut“ folgendermaßen kommentiert: „Einige Paragraphen dieses Dekrets handeln direkt von der Mittelschicht der Bauernschaft. So ist in der Anm. zu Paragraph 2 davon die Rede, dass neben den armen Bauern auch Bauern, die zwar Lohnarbeiter beschäftigen, aber ihre Dorfgenossen nicht unterjochen, zu den Komitees der Dorfarmut herangezogen werden sollen. Getreide und Gegenstände des täglichen Bedarfs sollen laut Paragraphen 4, 5, 6, 7, 8 an alle bedürftigen Bauern und nicht nur an die Landproletarier und Halbproletarier verteilt werden: die Paragraphen 9, 10 und 11, die die Versorgung der Bauern mit landwirtschaftlichem Inventar zu günstigeren Bedingungen regeln, haben dabei sowohl die armen Bauern als auch die Mittelbauern im Auge, da diese das landwirtschaftliche Inventar selbstverständlich nötiger haben als jene.“

In den Rundschreiben wurde allen Gouvernementssowjets und allen Gouvernements-Ernährungsämtern vorgeschrieben, „ihre ganze Tätigkeit mit der allgemeinen Politik der zentralen Regierung in Einklang zu bringen und unbeirrbar den Zusammenschluss der Dorfarmut und der Mittelbauernschaft durch die Versorgung der einen wie der anderen anzustreben.“ [Ausgewählte Werke, Band 8, Anm. 68]

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