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Vereinbarung zwischen Petrograder Sowjet und Provisorischem Vollzugsausschuss der Reichsduma

Die Bildung der Provisorischen Regierung und die Formulierung ihres Programms erfolgte auf Grund einer Vereinbarung, die am 1./14. März zwischen dem Exekutivkomitee des Petrograder Rates der Arbeiter- und Soldatendeputierten und dem Provisorischen Vollzugsausschuss der Reichsduma getroffen wurde. Der Petersburger Rat überließ dem Vollzugsausschuss der Reichsduma die Bildung der Provisorischen Regierung und bestand auf der Anerkennung eines bestimmten Programms, dessen wichtigste Punkte für ihn das Verbot der Entfernung der revolutionären Truppen aus Petrograd und die Einberufung der Konstituante waren. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 20.1, Anm. 22]

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