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Provisorischer Vollzugsausschuss der Reichsduma

Der Provisorische Vollzugsausschuss der Reichsduma wurde am 27. Februar/12. März 1917 um Mitternacht gebildet und bestand aus folgenden Personen: M. W. Rodsjanko, A. F. Kerenski, N. S. Tschcheïdse, W. W. Schulgin, P N Miljukow M. A. Karaulow, A. I. Konowalow, I. I. Dmitrjukow, W. A. Rschewski, S. I. Schidlowski, N. W. Nekrassow, W. N. Lwow und A. A. Bublikow. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 20.1, Anm. 13]

Die vierte Reichsduma, die am 27. Februar/12. März 1917 durch einen Ukas Nikolaus II. aufgelöst worden war, hatte sich geweigert, dem Befehl zu gehorchen, und wählte aus ihrer Mitte das Provisorische Komitee der Reichsduma. Die Provisorische Regierung hat die Reichsduma offiziell nicht aufgelöst; diese setzte unter dem Namen „Beratungen der Mitglieder der Reichsduma" ihre Existenz fort und übte einen starken Einfluss auf die Politik der Provisorischen Regierung aus. Die Kadettenpartei setzte ernste Hoffnungen auf die Reichsduma, sie betrachtete sie als eine Stütze, die man bei günstigen Gelegenheiten der Konstituierenden Versammlung, deren Einberufung absichtlich hinausgeschoben wurde, entgegensetzen konnte. Trotz des Sturzes des Zarismus bestand also nach wie vor ein Organ der Großbourgeoisie und der Grundherren, das auf der Grundlage des Zensus-Wahlrechtes des gestürzten Zarismus gewählt worden war. Die Provisorische Regierung entschloss sich erst nach dem Kornilow-Aufstand, die Reichsduma aufzulösen. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 21, Anm. 66]

Die vierte Reichsduma, die am 27. Februar/12. März 1917 durch einen Ukas Nikolaus’ II. aufgelöst worden war, hatte sich geweigert, dem Befehl zu gehorchen, und bestimmte aus ihrer Mitte das Provisorische Komitee der Reichsduma. Die Provisorische Regierung löste die Reichsduma offiziell nicht auf; diese setzte unter dem Namen „Beratungen der Mitglieder der Reichsduma“ ihre Existenz fort und übte einen starken Einfluss auf die Politik der Provisorischen Regierung aus. Die Kadettenpartei setzte ernste Hoffnungen auf die Reichsduma, sie betrachtete sie als eine Stütze, die man bei günstiger Gelegenheit der Konstituierenden Versammlung, deren Einberufung absichtlich hinausgeschoben wurde, entgegensetzen kann. Trotz des Sturzes des Zarismus bestand also nach wie vor ein Organ der Großbourgeoisie und der Grundherren, das auf der Grundlage des Zensus-Wahlrechtes des gestürzten Zarismus gewählt worden war. Erst nach dem Kornilow-Aufstand entschloss sich die Kerenski-Regierung, die Reichsduma aufzulösen. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 6, Anm. 66]

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