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Zweite Allrussischen Konferenz der ,Minderheit' 19051100 Resolutionen

Zweite Allrussischen Konferenz der ,Minderheit': Resolutionen

[Flugblatt, gedruckt in der Druckerei des ZK der SDAPR. Nach Lenin, Sämtliche Werke, Band 8, Wien-Berlin 1931, S. 603-605]

Sozialdemokratische Arbeiterpartei Russlands Proletarier aller Länder, vereinigt euch!

1. Über die Parteimitgliedschaft

Mitglied der SDAPR kann jedermann sein, der: a) ihr Programm anerkennt, b) an einer der Parteiorganisationen teilnimmt, c) der Organisation Beiträge zahlt.

2. Die Organisation der Partei

Die SDAPR muss nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus organisiert sein.

An den Wahlen der Parteikörperschaften nehmen alle Parteimitglieder teil.

Alle Parteikörperschaften werden auf eine bestimmte Zeit gewählt, sind absetzbar und verpflichtet, über ihre Tätigkeit periodisch und auf Verlangen der Organisationen, von denen sie gewählt wurden, auch außerhalb der bestimmten Frist Rechenschaft abzulegen.

Die Beschlüsse der führenden Körperschaften sind für die Mitglieder der Organisationen, deren Organe diese Körperschaften sind, verbindlich. Für den Fall eines Auftretens der Organisation als Ganzes (Parteitage, Reorganisationen) ist die Zustimmung aller Mitglieder der Organisation erforderlich. Beschlüsse der unteren Organisationen, die mit Beschlüssen der übergeordneten Organisationen in Widerspruch stehen, werden nicht durchgeführt. Grundlage der Organisation ist der Parteiverband, der für jeden Ort einheitlich ist oder sich in Bezirks- und Unterbezirksverbände gliedert. Die Bezirks- und Unterbezirksverbände sind im Rahmen ihrer Tätigkeit autonom. An den Wahlen zu den allgemeinen Parteitagen nehmen alle Parteimitglieder durch direkte Stimmenabgabe teil und die Delegierten werden von den Organisationen entsprechend der Zahl ihrer Mitglieder gewählt. Ein Mehrstimmenrecht ist auf dem Parteitag unzulässig. Die Tagesordnung ist vorher zu veröffentlichen, damit die Organisationen sie besprechen können.

3. Resolution über die Vereinigung der Fraktionen der „Mehrheit" und der „Minderheit"

1, Die Konferenz spricht sich entschieden für die sofortige Verschmelzung aller örtlichen Organisationen der „Mehrheit" und der „Minderheit" auf Grund des demokratischen Zentralismus aus. Da die Konferenz die Verschmelzung der Parallelorganisationen der „Mehrheit" und der „Minderheit" als die wichtigste Bedingung eines Erfolges des Vereinigungsparteitages betrachtet, wendet sie sich an alle Organisationen der „Mehrheit" und der „Minderheit" mit der Aufforderung der sofortigen Verschmelzung und beauftragt die von ihr gewählte Zentralstelle, ihrerseits diese Verschmelzung zu fördern.

2. Die Konferenz hält es für notwendig, sofort die Vorbereitung des Vereinigungsparteitages in Angriff zu nehmen, dessen Hauptaufgabe die Liquidierung der Parteispaltung ist.

Die Konferenz spricht sich entschieden gegen die gleich starke Vertretung der Fraktionen auf dem Vereinigungsparteitage aus, da eine solche Vertretung den Parteitag in zwei Hälften spalten und damit der Sache der Vereinigung schaden kann. Die Konferenz ist der Meinung, dass die Zahl der Delegierten aus jedem Orte der Zahl der Parteimitglieder entsprechen muss, unabhängig von der Zugehörigkeit zu dieser oder jener Fraktion. Darum empfiehlt die Konferenz, in jenen Orten, wo im Augenblick der Wahlen die parallelen Organisationen noch bestehen, gemeinsame Wahlversammlungen zu veranstalten. Zur Sicherung der Rechte der Minderheit hält die Konferenz es für notwendig, der Minderheit eine besondere Vertretung zuzusprechen, wenn diese mindestens der Stimmenzahl auf sich vereinigt, die das Recht zur Entsendung von Delegierten gewährt.

3. Die Verschmelzung der Zentralstellen ist notwendig und möglich sowohl für die Vereinigung der politischen Führung als auch für die Mitarbeit bei der Vereinigung der Parallelorganisationen in den Orten und für die Organisierung des Vereinigungsparteitages. Die Verschmelzung der Zentralstellen ist notwendig und möglich, unabhängig davon, ob die Presseorgane verschmolzen werden oder nicht.

Die Verschmelzung der beiden Zentralstellen erfolgt auf der Grundlage der Gleichheit beider Fraktionen. Sollte bei der Bildung des gemeinsamen Zentrums die Zahl der Mitglieder der Organisationskommission kleiner sein als die Zahl der Mitglieder des Zentralkomitees der Mehrheitsfraktion, so ergänzt die OK ihren Mitgliederbestand aus der Zahl der Kandidaten, die auf der Konferenz in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen gewählt worden sind; sollte aber die Kandidatenliste erschöpft sein, so wird der OK das Recht der Kooptierung eingeräumt. Das auf diese Weise gebildete Kollegium stellt ein einheitliches Kollektiv dar, das seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit fasst. Die vereinigte Zentralstelle hat das Recht der Kooptierung nur, um aus irgendeinem Grunde ausgeschiedene Mitglieder zu ersetzen. Die Kooptierung erfolgt mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder der Redaktion des Zentralorgans können nicht zu gleicher Zeit auch Mitglieder der Zentralstelle sein.

4. Die Konferenz hält ein einheitliches Zentralorgan für wünschenswert und hält es für notwendig, die vereinigte Zentralstelle zu verpflichten, alle Anstrengungen auf die sofortige Organisierung einer einheitlichen Redaktion des Zentralorgans zu richten, wobei sie der Meinung ist, dass die „Minderheit" nicht nach einer „Mehrheit" ihrer Anhänger in der Redaktion streben soll.

Die Konferenz wendet sich an die Fraktion der „Mehrheit" mit dem Vorschlage, ihrem Teil der vereinigten Zentralstelle Direktiven zu geben, die den hier Angeführten entsprechen.

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