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Leo Trotzki 19171215 Befehl des Volkskommissars für Auswärtige Angelegenheiten

Leo Trotzki: Befehl des Volkskommissars für

Auswärtige Angelegenheiten

[„Iswestija“ Nr. 243, 3./16. Dezember 1917. Eigene Übersetzung nach Л. Троцкий. Сочинения. Том 3, часть 2. Москва-Ленинград, 1925]

Der ehemalige Botschafter in London Nabokow und der ehemalige Botschafter in Tokio Krupenskij werden strafrechtlich dafür verantwortlich gemacht, absichtlich falsche Informationen über den Fortgang der Waffenstillstandsverhandlungen zu verbreiten1, mit dem Ziel, den russischen und ausländischen Imperialisten – den Volksfeinden – zu helfen. Wenn sie sich weigern, vor einem Revolutionstribunal zu erscheinen, wird ihr Eigentum innerhalb des Landes sofort konfisziert.

Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten

L. Trotzki.

1 Die Begründung für diesen Befehl war ein provokatorisches Telegramm, das der russische Botschafter in Tokio (Krupenskij) von der russischen Botschaft in London (von Nabokow) erhielt und das über Sibirien gesandt wurde. Sein Text lautete wie folgt:

In den Zeitungen erscheinen Mitteilungen über die Vorstellungen der Deutschen, welche Voraussetzungen es nach ihren Vorstellungen für Friedensverhandlungen geben soll: 1) 15 Jahre lang kontrolliert Deutschland den russischen Brotmarkt zur Befriedigung seiner Bedürfnisse, 2) keine Einfuhrzölle nach Russland für alle deutschen Waren und 3) alles von Deutschland eroberte Territorium verbleibt bei ihm. Hindernisse für die Veröffentlichung des Telegramms gibt es nicht."

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