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„Vorwärts“-Verbot

Der „Vorwärts“, Zentralorgan der deutschen Sozialdemokratie, hatte am 27. September 1914 einen Artikel „Deutschland und das Ausland“ veröffentlicht, worin in schüchterner Form der Gedanke ausgesprochen war, die deutschen und die französischen Arbeiter seien gegen ihren Willen in den Krieg hineingezogen worden. Der Oberkommandierende in den Marken, General v. Kessel, verbot auf diesen Artikel hin das Weitererscheinen des „Vorwärts“. Die sozialdemokratischen Abgeordneten Haase und Fischer wurden um Zurückziehung des Verbots vorstellig; v. Kessel ging darauf ein, jedoch unter der Bedingung, „dass in Zukunft … das Thema: Klassenhass und Klassenkampf im ,Vorwärts’ nicht mehr berührt werden dürfe". Die Redaktion nahm diese Bedingung an, und am 1. Oktober erschien der „Vorwärts“ mit der Verordnung Kessels über das Wiedererscheinen des Blattes auf der ersten Seite. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 18, Anm. 17]

Das Zentralorgan der deutschen Sozialdemokratie, der „Vorwärts“, versuchte am Beginn des Krieges gegen die sozialchauvinistische Mehrheit der Partei schüchtern Opposition zu machen. Nach dem von Lenin erwähnten Verbot des Blattes durch die Regierung und nach Änderungen in der Redaktion, die vom Parteivorstand durchgeführt wurden, nahm der „Vorwärts“ eine ausgesprochen sozialchauvinistische Haltung ein. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 5, Anm. 57]

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