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Resolution der Ökonomischen Abteilung des EK des Petrograder Sowjets

Die Resolution der Ökonomischen Abteilung des Exekutivkomitees des Petrograder Rates der Arbeiter- und Soldatendeputierten „Über die Metallindustrie des Moskauer Bezirks" lautete: „Der Provisorischen Regierung ist folgendes zur Kenntnis zu bringen: die Metallindustrie des Moskauer Bezirks (15 Gouvernements) befindet sich im Zustand einer akuten Krise, die für die gesamte Volkswirtschaft und für die politische Stabilität des Staates gefährlich ist. Die Goujon-Werke, die zu 85 Prozent den ganzen Zentralbezirk mit Metall versorgen, haben eine Bekanntmachung anschlagen lassen, dass der Betrieb ab 1. Juli stillgelegt wird. Es droht die Stilllegung der Werke Bari, Dynamo, Bromley u. a. Der Staat kann die Stilllegung dieser Betriebe unter keinen Umständen zulassen. In Anbetracht dessen, dass die Betriebsleitung der Goujon-Werke die Produktion offenkundig desorganisiert und bewusst auf die Stilllegung des Betriebes hinarbeitet, unter Berufung auf das Fehlen von Betriebsmitteln, trotz voller Kreditfähigkeit, muss die Staatsgewalt die Betriebsleitung in ihre Verwaltung übernehmen, indem sie eine Verwaltung nach Art derjenigen des Putilow-Werkes und der Gesellschaft von 1886 schafft, und Betriebsmittel zur Verfügung stellen. Es muss aber im Auge behalten werden, dass diese unaufschiebbare Maßnahme unvermeidlich die Notwendigkeit einer Regulierung der gesamten Metallindustrie in der Richtung, wie sie in der Resolution des Allrussischen Rätekongresses gezeigt worden ist, nach sich ziehen wird (Festsetzung der Preise, Normierung des Profits und der Löhne, Zwangssyndizierung und -vertrustung usw.); dies erfordert, dass sofort der Ökonomische Rat und das Ökonomische Komitee in Tätigkeit treten und berufene Bezirksversorgungskomitees gebildet werden. Im gegebenen Falle muss der Beratung der Moskauer Betriebe dringend das Recht zuerkannt werden, im Goujon-Werk eine Verwaltung einzurichten und der Beratung müssen Betriebsmittel in Höhe bis zu 5 Millionen Rubel zur Verfügung gestellt werden." [Lenin, Sämtliche Werke, Band 20.2, Anm. 76]

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