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Wladimir I. Lenin 19171118 Erklärung des ZK der SDAPR (B) an die Genossen Kamenew, Sinowjew, Rjasanow und Larin

Wladimir I. Lenin: Erklärung des ZK der SDAPR (B) an die Genossen Kamenew, Sinowjew, Rjasanow und Larin

[Abgefasst am 18. (5.) oder 19. (6.) November 1917 Zum ersten Mal veröffentlicht 1927 in der Broschüre „Die Partei gegen das Streikbrechertum Sinowjews und Kamenews im Oktober 1917". Nach Sämtliche Werke, Band 22, Zürich 1934, S. 58]

Das ZK hat bereits einmal den führenden Vertretern eurer Politik (Kamenew und Sinowjew) ein Ultimatum gestellt und die völlige Unterordnung unter die Beschlüsse des ZK und seiner Politik, den völligen Verzicht auf die Sabotage seiner Arbeit und auf die desorganisatorische Tätigkeit gefordert.

Indem die Vertreter eurer Politik aus dem ZK austraten, aber in der Partei blieben, übernahmen sie damit die Verpflichtung, sich dem Beschluss des ZK unterzuordnen. Ihr beschränkt euch aber nicht auf die Kritik innerhalb der Partei. Ihr tragt Schwankungen hinein in die Reihen der Kämpfer des noch nicht beendeten Aufstandes und fahrt fort, unter Bruch der Parteidisziplin, außerhalb des Rahmens unserer Partei, in den Räten, in den Kommunalverwaltungen, in den Gewerkschaften usw. die Beschlüsse des ZK zu sabotieren. Ihr behindert die Arbeit des ZK.1

Infolgedessen ist das ZK gezwungen, sein Ultimatum zu wiederholen und euch vorzuschlagen, entweder sofort in schriftlicher Form euch zu verpflichten, dass ihr euch den Beschlüssen des ZK unterordnen und bei jedem Auftreten die Politik des ZK durchführen werdet, oder jede öffentliche Parteitätigkeit aufzugeben und alle verantwortlichen Posten in der Arbeiterbewegung bis zum Parteitag niederzulegen.

Solltet ihr es ablehnen, eine dieser zwei Verpflichtungen zu übernehmen, so wird das ZK gezwungen sein, die Frage eures sofortigen Ausschlusses aus der Partei zu stellen.

1 Gemeint ist die Abstimmung der Vertreter der Minderheit gegen die Beschlüsse des ZK der Partei in der Sitzung des Allrussischen Zentralexekutivkomitees vom 15. |2.) November und die Erklärung der Minderheit vom 17. (4.) November.

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