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Karl Liebknecht 19140515 Zweierlei „Schutz" der Bürger im Ausland

Karl Liebknecht: Zweierlei „Schutz" der Bürger im Ausland

Reden im Deutschen Reichstag zur Beratung des Reichshaushaltsetats für 1914, 15. Mai 1914

[Nach Verhandlungen des Reichstags, XIII. Legislaturperiode, I. Session, Bd. 295, Berlin 1914, S. 8904-8907, 8908, 8909 f., 8910-8912 und nach Karl Liebknecht, Gesammelte Reden und Schriften, Band 7, S. 310-327]

I

Meine Herren, im Herbst 1907 ist der in Deutschland unter dem Namen Senna Hoy bekannt gewesene deutsche Staatsangehörige Johannes Holzmann von dem Kriegsgericht in Warschau wegen Beteiligung an revolutionären Unruhen zu 15 Jahren Katorga1 verurteilt worden. Bis Juli 1910 hat er diese Strafe in der Zitadelle zu Warschau verbüßt, demnächst sich zwei Jahre in dem berüchtigten Butyrkigefängnis in Moskau befunden. Von dort ist er im Sommer 1912 nach der Irrenanstalt Meschtscherskoje (Gouvernement Moskau) überführt worden. In dieser Irrenanstalt ist er bis zum 29. April dieses Jahres verblieben. An diesem Tage ist er verstorben.

Holzmann ist infolge der Zustände in den russischen Gefängnissen in Geisteskrankheit verfallen, nachdem sein Gesundheitszustand bereits vorher als ein labiler bezeichnet werden konnte. Die in Berlin wohnenden Angehörigen des Holzmann haben sich, nachdem er in Geisteskrankheit verfallen und in die Irrenanstalt Meschtscherskoje überführt war, mit einem Gnadengesuch an die russische Regierung gewandt und für dieses Gnadengesuch die Unterstützung der deutschen Regierung erbeten. Das geschah zunächst im Sommer 1912 ergebnislos. Auch ein zweiter Versuch misslang. Ich spreche zuerst von dem zweiten Gnadengesuch.

Dieses Gnadengesuch ist nach glaubhaften Berichten, die ich bekommen habe, von den russischen Behörden allenthalben befürwortet worden, und insbesondere hat der Leiter der Irrenanstalt Meschtscherskoje sein Einverständnis damit erklärt, dass Holzmann, der nicht gemeingefährlich sei, aus dieser Irrenanstalt seinen Angehörigen in Deutschland übergeben werde. Die Befürwortung soll bis zum Kriegsminister hinaufgegangen sein. Als sich ein Bruder des Holzmann im Jahre 1913 bei den russischen Behörden um dieses Gnadengesuch bemühte, wurde ihm vom russischen Kriegsminister in Petersburg nach einer Erklärung, die mir hier vorliegt, an deren Richtigkeit zu zweifeln ich keine Veranlassung habe, auf Grund der Akten mitgeteilt, dass das Gnadengesuch allerdings alle beteiligten Instanzen unter Befürwortung durchlaufen habe, dass jedoch die deutsche Botschaft in Petersburg dem Kriegsministerium mitgeteilt habe, der Holzmann sei früher ein gefährlicher Anarchist gewesen, und seine Rückkehr nach Berlin sei den deutschen Behörden nicht erwünscht. Meine Herren, der Bruder des unglücklichen Menschen begab sich daraufhin zur deutschen Botschaft und erhielt dort von den beiden Botschaftsräten von Bülow und Lucius nach seiner Versicherung die Mitteilung, dass von der deutschen Botschaft auf Veranlassung des Berliner Polizeipräsidenten über die frühere anarchistische Tätigkeit des Holzmann an das Petersburger Kriegsministerium berichtet worden ist, dass aber, obgleich Holzmann – das sagt der Herr von Bülow – ein gefährlicher Anarchist gewesen und seine Rückkehr nach Berlin nicht erwünscht sei, die deutsche Regierung doch gegen seine Entlassung aus der Irrenanstalt nichts einzuwenden habe. Dieser verklausulierte Ausdruck des Wunsches, dass das Gnadengesuch keinen Erfolg haben möge, hat natürlich auch die Wirkung gehabt, dass es keinen Erfolg gehabt hat.

Meine Herren, es ist nun in der Budgetkommission gesagt worden, dass die deutsche Regierung, das Auswärtige Amt in dieser Sache alles getan habe, was möglich gewesen sei. Nun, meine Herren, das ist vielleicht insofern richtig, als in einem späteren Stadium, nach dem Jahre 1912, worauf ich noch zurückzukommen habe, das Auswärtige Amt sich bereit gezeigt hat, unter der Hand, inoffiziell, einiges, vielleicht gar manches, was möglich war, für den Holzmann zu tun, aber es ist bis zuletzt dabei geblieben, dass das Auswärtige Amt sich geweigert hat, offiziell etwas für den Mann zu tun.

Meine Herren, wir stehen dem Hilfsmittel der Begnadigung im Allgemeinen sehr kritisch gegenüber, am kritischsten bei politischen Verurteilungen, und wir würden uns auch in diesem Falle nicht für eine Begnadigung, am wenigsten eine Begnadigung durch den russischen Zaren, ins Zeug legen. Das, was mich bestimmt, in diesem Falle das Wort zu ergreifen, ist der Umstand, dass es sich nach der Feststellung der russischen Behörden und nach dem Zugeständnis der deutschen Behörden unzweifelhaft um einen Geisteskranken handelte; dass es sich darum handelte, einem unglücklichen Geisteskranken zur Seite zu stehen. Und da hätte allerdings die Regierung eingreifen können und müssen, und zwar offiziell, und da hätte sie nicht mehr Erwägungen darüber anstellen sollen, ob es sich um einen in Deutschland politisch missliebig gewesenen Menschen handelte. Sie hätte unterschiedslos nach den primitivsten Grundsätzen der Humanität ihr Verhalten einrichten müssen.

(„Sehr richtig!" bei den Sozialdemokraten.)

Das ist tatsächlich nicht geschehen. Die Regierung konnte offiziell eingreifen und hat offiziell, wie zugegeben ist, nicht eingegriffen, und dieses Eingreifen unter der Hand, das man wohl in späteren Stadien gewünscht hat, ist nicht mit dem erforderlichen Nachdruck durchgeführt worden, vielleicht infolge eines Missverständnisses der Petersburger Botschaft oder weil man dort nicht so wollte, wie man in Berlin wollte. Nehmen wir selbst an, dass die von mir erwähnte Auskunft an die russische Behörde auf ein Verschulden der Petersburger Botschaft zurückzuführen war, die den Willen des Auswärtigen Amtes hierbei nicht ausgeführt hat, so bleibt doch der Vorwurf an dem Auswärtigen Amt haften, dass es eben nicht offiziell eingetreten ist; damit wäre ein derartiges Missverständnis unmöglich gemacht und außerdem der Aktion ein bei weitem größerer Nachdruck verliehen worden.

Nun aber weiter. Es ist nicht zutreffend, dass das Auswärtige Amt von vornherein bereit gewesen sei, wenn auch nur offiziös, unter der Hand, alles zu tun, und dass es den Gesichtspunkt, dass es sich hier um einen Anarchisten, um einen in Deutschland politisch Missliebigen gehandelt habe, niemals berücksichtigt habe. Eine solche Darstellung widerspricht dem aktenmäßigen Sachverhalt. Im Sommer 1912 hat sich Rechtsanwalt Dr. Eyck, Berlin, auf Veranlassung der Angehörigen des Holzmann an das Auswärtige Amt gewandt unter Überreichung zahlreicher nervenärztlicher Atteste und unter Hinweis auf die Tatsache, dass Holzmann sich in der russischen Irrenanstalt Meschtscherskoje befinde, und hat das Auswärtige Amt mit Rücksicht auf diesen Sachverhalt gebeten, das Gnadengesuch befürwortend weiterzugeben. Was geschah? Das Auswärtige Amt hat am 28. September 1911 dem Rechtsanwalt Eyck die von ihm überreichten Eingaben und Papiere zurückgeschickt, und zwar durch einen Beamten der Berliner politischen Polizei

(Lebhafte Rufe bei den Sozialdemokraten: „Hört! Hört!")

mit dem Bemerken, dass das Auswärtige Amt nicht in der Lage sei, für Holzmann mit Rücksicht auf seine politische Vergangenheit etwas zu tun. Mindestens in diesem Stadium also hat sich die Regierung überhaupt geweigert, auch nur unter der Hand etwas für diesen Mann zu tun usw. mit Rücksicht auf seine politische Stellung, obwohl er ein geisteskranker, unglücklicher Mensch war.

Um meine Behauptung zu verstehen, dass Senna Hoy infolge der Zustände in den russischen Gefängnissen in Geisteskrankheit verfallen ist, nachdem seine Gesundheit bereits vorher labil war, möchte ich Ihnen aus den Briefen dieses Mannes, deren Inhalt auch die deutsche Botschaft in Petersburg erfahren hat, einige Sätze mitteilen. Im März 1912 schreibt er gewissermaßen einen Nachruf für sich selbst:

Senna Hoy, verurteilt unter dem Namen des belgischen Ingenieurs August Waterloo von dem Warschauer Kriegsgericht zur Zwangsarbeit, saß 2 Jahre im X. Pavillon der Warschauer Zitadelle, 2 Jahre in der Einzelzellenabteilung des Moskauer Zentraltransportgefängnisses (,Butyrki') und befindet sich zur Zeit im Moskauer Gefängnisspital, Sekret. Abt., Isolationszelle Nr. 8. Er hat den Entschluss gefasst, durch Hungertod zu sterben, weil er die Gräuel der russischen Katorga nicht ertragen und sie nicht weiter mit ansehen kann und will. Er will sterben, weil sein Organismus zerstört ist und weil die Gefängnisverwaltung, insbesondere der Direktor Alexander Kudrjakow, ihn zweifellos – wie hier der gewöhnliche Ausdruck für eine alltägliche Erscheinung lautet – zu Tode quälen wird, weil er im Sommer vorigen Jahres zur Vorbeugung einer blutigen Katastrophe bei dem Prokurator der Gerichtskammer eine Erklärung einreichte und darauf dem Moskauer Gouverneur eine Ultimativklage zustellte (von der auch der deutsche Botschafter in Petersburg offiziell in Kenntnis gesetzt wurde). Er will sterben, weil er hofft, dass sein Tod das öffentliche Gewissen wenigstens in Westeuropa aufpeitschen wird. Nachdem er über 3 Wochen keine Nahrung zu sich genommen hatte, wurde er durch die Provokationen des Spitalvorstehers A. Snamensky und des Oberarztes Dr. Sergejew dahin gebracht, dass er einen Selbstmordversuch unternahm, indem er, trotz der Doppelwache in seiner Zelle, eine Fensterscheibe einschlug und sich die Pulsader an der Hand aufschnitt."

Unter dem 29. März 1912 schreibt er an Rechtsanwalt Halpert in Berlin:

Ich töte mich, ich töte mich auf die qualvollste Weise, die sich denken lässt. Tue das deshalb, weil ich fünf Jahre überlebt und durchlebt habe, die nicht die Feder Dantes noch der Stift Goyas schildern könnten, die nur bezeichnet werden können als die russische Katorga der Liquidation. Ich töte mich, weil ich das Grauenhafte, das ich 5 Jahre ertragen und gesehen habe, nicht mehr ertragen und nicht mehr ansehen kann, weil, wenn auch die furchtbarste Willensanspannung und der Gedanke an meine Mutter mich auch dieses Verlangen überwinden ließen, für niemand im Moskauer Zentraltransportgefängnis, sei es Gefangener oder nicht, zweifelhaft ist, dass die Gefangenenadministration und speziell ihr Chef Kudrjakow mich zu Tode quält.

Um Neujahr 1911, nach dem Tode Sasonows und den Folterungen in Serentui und Wologda, organisierte sich in der Moskauer Katorga, die damals als die furchtbarste aller dieser Höllen galt (heute hat diesen mörderischen Ruhm die Katorga in Jaroslawl), ein Protest in Form eines Massenselbstmordes. Aber – das Regime blieb dasselbe …"

Holzmann schildert dann weitere verzweifelte Versuche der Abhilfe, die natürlich ergebnislos blieben. Und nun eine besonders erschütternde Stelle:

Nein, ich bin nicht wahnsinnig und bin nicht unzurechnungsfähig. Der Moskauer Staatsanwalt hatte keinen Grund, die Aufnahme des Protokolls zu verweigern. Aber ich bin drei Jahre im zehnten Pavillon der Warschauer Zitadelle inhaftiert gewesen, wo jeden Tag fünf Kriegsgerichte tagten. Ich habe dort zwei Jahre im ,Totenkorridor' gesessen, wo jede Nacht bis zu sieben Nachbarn zum Galgen geführt worden, bin dort mehr als zwei Jahre ohne Schreibmaterialien gewesen, und zwei Jahre im Moskauer Zentraltransportgefängnis der Herren Sacharow, Kudrjakow, Druschinin, Gurski …"

Meine Herren, auf andere Briefe will ich nicht eingehen. Das schrieb er, bevor er in die Irrenanstalt überführt wurde. Man überführte ihn in die Irrenanstalt, nachdem er mehrfach Selbstmordversuche gemacht hatte durch Aufschneiden der Pulsadern und dann durch Verhungern, jene bekannte verzweifelte Protestaktion der politischen Gefangenen Russlands gegen die grauenhaften Gefängniszustände. Meine Herren, um zu verhindern, dass er sich ums Leben bringt und damit die öffentliche Aufmerksamkeit auf sein Schicksal lenkt, wurde er in eine Isolierzelle gesperrt und unter ständige Bewachung gebracht und schließlich in die Irrenanstalt Meschtscherskoje überführt; erst dort scheint er wirklich geisteskrank geworden zu sein. Sie sehen also, meine Herren, wie das Geschick des Holzmann im engsten Zusammenhang steht mit den entsetzlichen Zuständen in den russischen Gefängnissen.

Meine Herren, die russischen Gefängnisgräuel sind in letzter Zeit immer wieder Gegenstand der öffentlichen Erörterung gewesen. Ich brauche nicht an die ältere Literatur darüber zu erinnern, nicht an Kennan, nicht an die Schrift des Fürsten Kropotkin „Terror in Russia", eine der furchtbarsten Anklagen, die je erhoben worden sind, auch nicht an die aufrüttelnde Rede unseres verstorbenen Freundes Pressense über die Gräuel in den russischen Gefängnissen. Ich brauche auch nicht daran zu erinnern, dass sich erst vor wenigen Monaten 500 der angesehensten Männer aus allen politischen Lagern Europas zu einem Aufruf für die politischen Gefangenen Russlands zusammengetan haben, ein Aufruf, der in allen Staaten Europas erschienen ist und aus allen Staaten Unterschriften trägt. Ich brauche nicht daran zu erinnern, wie in der letzten Zeit in zahlreichen öffentlichen Versammlungen diese Zustände zur allgemeinen öffentlichen Erregung und Empörung geschildert worden sind. Ich darf darauf hinweisen, dass in der ersten Versammlung dieser Art, die in Berlin stattfand, der Kollege Dr. Pfeiffer aus dem Zentrum es war, der präsidiert hat, und dass Mitglieder der Nationalliberalen Partei, der Fortschrittlichen Volkspartei sich in dem Verein zusammengetan haben, der sich der Aufgabe widmet, die Zustände in den russischen Gefängnissen vor der Öffentlichkeit aufzudecken und auf Abhilfe hinzuwirken. Meine Herren, ich meine, dass die deutsche Regierung angesichts dessen, was ihr im allgemeinen bekannt sein muss, angesichts der besonderen Mitteilungen, die sie über die Lage des Holzmann erhalten hatte, angesichts der bekannten furchtbaren Zustände in dem Butyrkigefängnis in Moskau, angesichts der ungeheuerlichen Überfüllung, des unglückseligen Gesundheitszustandes, der vernichtenden Epidemien, der grausamen Qualen, denen man die Gefangenen aussetzt, indem man sie entweder beschäftigungslos lässt oder sie zu völlig sinn- und zwecklosen Verrichtungen zwingt, angesichts der Folterungen von mittelalterlicher Barbarei, die in den russischen Gefängnissen Gang und Gäbe sind – ich sage: Angesichts aller dieser Dinge muss man erkennen, dass es sich hier nicht mehr um eine ausschließlich russische Angelegenheit handelt, in die uns einzumischen wir keine Veranlassung und kein Recht hätten. Es handelt sich hier um eine Angelegenheit, die die ganze Kulturwelt angeht.

(„Sehr richtig!" bei den Sozialdemokraten.)

Es ist eine Kulturschmach, dass die diplomatischen Instanzen nicht mit dem erforderlichen Nachdruck eingreifen, um einen Druck auszuüben. Man soll uns nicht sagen –

(Glocke des Präsidenten.)

Vizepräsident Dove: Herr Abgeordneter, wir können aber –

(Liebknecht: „Ich bin gleich fertig!")

Das mag sein. Indessen muss ich bemerken: Soweit Sie der deutschen Regierung vorwerfen, dass sie in diesem Falle vielleicht nicht ihre Pflicht getan habe, gehört das zur Sache; wenn sie hier aber im allgemeinen bei dem Titel „Sankt Petersburger Botschaft" das Verlangen stellen, auf russische Kulturstände einzuwirken, so gehört das nicht zur Sache.

Liebknecht: Meine Herren, die Petersburger Botschaft ist diejenige diplomatische Instanz, durch welche die deutsche Regierung eine derartige Aktion auszuführen hätte. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass sich, abgesehen von dem verstorbenen Holzmann, noch eine ganze Anzahl Deutscher in russischen Kerkern in ähnlichen Verhältnissen befindet, die die deutsche Regierung noch retten kann. Sie sollte sich des Schicksals der Deutschen in den russischen Gefängnissen mit größerer Energie annehmen, nach dem Vorbild der amerikanischen und englischen Regierung. Es wird notwendig sein, dass sie bei ihren Vorstellungen im Interesse der deutschen Gefangenen die ganze Frage der russischen Gefängnisgräuel aufrollt und an das Gewissen Europas appelliert. Wir wollen abwarten, ob sie den nötigen Mut finden wird, im Kampfe gegen diese Zustände des Grauens voranzugehen. Aber wir und mit uns Millionen des deutschen Volkes fordern dies von der deutschen Regierung als eine Pflicht gegen die Kultur und die Menschlichkeit.

(Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.)

II

Meine Herren, an der Auskunft, die wir soeben bekommen haben, interessiert uns vor allen Dingen der als selbstverständlich proklamierte Grundsatz, dass bei politischen Delinquenten ein offizielles Eintreten grundsätzlich nicht erfolgt. Wenn dieser Grundsatz tatsächlich allgemein üblich ist, dann ist er durch nichts gerechtfertigt und am allerwenigsten dann gerechtfertigt, wenn der Grund des Eingreifens die Tatsache ist, dass er ein unglückseliger, bedauernswerter Geisteskranker ist, dem niemand seine Teilnahme versagen darf. Wenn das die Regierung nicht veranlasst, von einem sonst etwa bestehenden Grundsatz abzuweichen, so liegt allein darin bereits ein schwerer Vorwurf.

Aber wird denn dieser Grundsalz, der hier proklamiert worden ist, in dieser Allgemeinheit praktiziert?

(„Sehr richtig!" bei den Sozialdemokraten.)

Er gilt offenbar nur für diejenigen politischen Verbrecher, die Revolutionäre sind.

(Zustimmung bei den Sozialdemokraten.)

Wenn es sich um politische Verbrecher anderer Art handelt, weiß man gar wohl einzugreifen. Ich brauche nur daran zu erinnern, wie es ständige Praxis ist, sich gegenseitig für seine Spione zu verwenden.

(„Sehr gut!" bei den Sozialdemokraten.)

Und was könnte politischer sein als die Spionage? Und dann möchte ich den Herrn Staatssekretär darauf aufmerksam machen, welchen Eifer und welche Mühe hat das deutsche Generalkonsulat in Jokohama und das Auswärtige Amt aufgewendet, um den Bestechern und Betrügern der Firma Siemens-Schuckert in Japan mit allen Mitteln zur Seite zu stehen.

(„Sehr gut!" bei den Sozialdemokraten.)

Dafür liegen die dokumentarischen Beweise vor: die „Denkschrift" des Auswärtigen Amts und noch einiges dazu.

Also, Sie können schon helfen, und Sie hätten auch hier helfen können, wenn Sie gewollt hätten. Es war eben schließlich doch die Abneigung gegen den politisch missliebigen Menschen, die sie veranlasst hat, hier nicht einzugreifen. Meine Herren, es mag schon zutreffen und entspricht meiner Information, dass die deutsche Botschaft in Petersburg zwar der russischen Regierung erklärt hat, dass sie keine Einwendungen erhebe. Meine Herren, dazu ist aber einiges zu sagen! Diese Worte sind keine Befürwortung. Sie sind die denkbar kühlste Form der Unterstützung, und wenn diesen Worten noch ein Sätzchen vorangegangen ist und das Ganze hieß: „Der Mann hat sich allerdings bei uns in Deutschland als Anarchist politisch missliebig gemacht, aber trotzdem wollen wir keine Einwendungen erheben", dann möchte ich wissen, ob das nicht einer Ablehnung ähnlicher sieht als einer Befürwortung. So aber hat sich die Sache abgespielt.

Im Übrigen hat der Herr Staatssekretär nichts gegen meine Behauptung einzuwenden vermocht, dass im Sommer 1912 das Gnadengesuch, das der Rechtsanwalt Eyck erstmalig ausgearbeitet hatte, dem Rechtsanwalt Eyck im Auftrage des Auswärtigen Amts durch einen Beamten der politischen Polizei zurückgegeben worden ist mit dem Bemerken, dass es wegen des politischen Vorlebens des geistesschwachen Holzmann nicht unterstützt werden könne.

Was das Eingreifen in die russischen Gefängniszustände anlangt, so möchte ich mich gegen eine solche allgemeine These wenden, wie sie hier der Herr Abgeordnete von Richthofen und auch der Herr Staatssekretär aufgestellt haben. Wir haben Exempel von Beispielen bis in die neuere Zeit, dass allerdings in die inneren Zustände ausländischer Staaten eingegriffen ist, sobald sie eine internationale Gefahr geworden sind. Ich brauche nur an die Türkei zu erinnern. Bis zum heutigen Tage haben in der Türkei die europäischen Großmächte ihre Hand im Spiele, um einen Druck auszuüben auf gewisse innerpolitische Reformen, und das geht Jahrzehnte zurück. Vor Russland allerdings hat man einen ganz anderen Respekt und traut sich nichts aus Angst vor einem Stirnrunzeln „Väterchens". Ich meine, eine Kulturpflicht sollte der deutschen Regierung hoch genug stehen – die Diplomatie hat Mittel der verschiedensten Grade zu Gebote –, um gegen die russischen Gefängnisgräuel im Interesse der Menschlichkeit einzugreifen.

(„Bravo!" bei den Sozialdemokraten.)

III

Meine Herren, diese Ziffer betrifft das Generalkonsulat in Jokohama. Ich komme auf das zurück, was ich vorhin bereits angedeutet habe. Ich werde noch an anderer Stelle darzulegen haben, wie die deutsche Staatsanwaltschaft und die deutschen Gerichte sich zur Deckung der Firma Siemens-Schuckert und ihrer strafbaren Machenschaften zusammengeschlossen haben, die sich juristisch als Bestechung und Betrug qualifizieren, die auch in Deutschland begangen worden sind und mindestens, soweit es sich um Betrug handelt, auch in Deutschland verfolgbar sind. Hier handelt es sich für mich nur um die offene Parteinahme des deutschen Generalkonsulats in Jokohama in Verbindung mit dem Auswärtigen Amt für die Bestecher der Firma Siemens-Schuckert.

(Glocke des Präsidenten.)

Vizepräsident: Herr Abgeordneter, Sie dürfen dem Auswärtigen Amt und der Behörde im Ausland nicht vorwerfen, dass sie offen für Bestechung Partei nehmen.

Liebknecht: Meine Herren, unter dem 14. November 1913 hat das Auswärtige Amt eine „Denkschrift" verfasst, die sich in den Akten gegen Richter befindet, aus denen ich ja am Montag bereits einiges vorgetragen habe. Der Wortlaut der „Denkschrift" ist hier in meinen Händen. In dieser Denkschrift heißt es:

Nach telegraphischer Meldung des Kaiserlichen Generalkonsuls in Jokohama hat der seit Anfang dieses Jahres als Stenotypist der Siemens-Schuckert-Denki K. K. in Tokio (Japan) angestellte Reichsangehörige Karl Richter geschäftliche Briefe der Firma … sich rechtswidrig zugeeignet."

Es wird dann geschildert, dass diese Briefe kompromittierend für die Firma sind. Es heißt:

Obwohl es sich bei der bekannten Erpressung des Richter, der ein sehr bösartiger Bursche ist, nicht um eine leere Drohung handelte, da die Veröffentlichung der streng vertraulichen Briefe die Firma in der Tat schwer schädigen konnte, wurde Richter mit seiner Forderung kurzerhand abgewiesen."

Das Generalkonsulat in Jokohama hat im Verein mit dem Auswärtigen Amt alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den Richter, als er nach Deutschland fuhr, an der deutschen Grenze zu verhaften, obwohl es sich um im Ausland begangene Delikte handelte, Erpressung und Diebstahl. Dieses Vorgehen wurde damit begründet, dass es sich um „deutsche Interessen" handle. Am Schluss der „Denkschrift" des Auswärtigen Amts findet sich die Bemerkung:

Außerdem besteht die Gefahr, dass Richter die von ihm entwendeten Briefe zu verheimlichen versuchen wird."

Die Gefahr, dass er die der Firma Siemens-Schuckert gefährlichen Briefe verheimlichen oder gegen die Firma benutzen wird, war das wesentliche Moment, bestimmend für das Eingreifen des Generalkonsulats, für das Eingreifen des Auswärtigen Amts, für das Eingreifen der Staatsanwaltschaft, und es war bestimmend für die schließlich erfolgte Urkundenvernichtung, die von den hiesigen Behörden herbeigeführt ist. Objektiv ist das der Effekt. Ich gehe auf die Sache in diesem Zusammenhang nicht weiter ein.

Ich möchte den Herrn Staatssekretär bitten, mir darüber Auskunft zu geben, ob er über diese Vorgänge orientiert ist, und ihn weiter bitten, mir Auskunft zu geben, was er über folgendes weiß.

Der Vertreter der Firma Siemens-Schuckert in Tokio namens Herrmann ist bekanntlich in Japan wegen Bestechung und anderer Delikte angeklagt worden; er war ja auch inhaftiert. Der fünfte Anklagepunkt ist hier von Interesse: Unterdrückung von Beweisdokumenten. Herrmann hat nämlich einige von Richter an Pooley, einen Vertreter von Reuter, verkaufte Dokumente zurückgekauft. In der Anklage heißt es:

The defendant Victor Herrmann having recovered the same documents from Pooley and in fear that the same papers … might be discovered by the judiciary authorities burned the same papers at the German Consulate-General in Yokohama, thus destroying legal evidence."

Also zu Deutsch etwa: „Der Angeklagte Victor Herrmann hat diese Dokumente, die er zurückgekauft hat, in der Furcht, dass sie von den Gerichtsbehörden gefunden werden könnten, auf dem deutschen Generalkonsulat in Jokohama verbrannt und so gesetzliche Beweismittel vernichtet.“ – Ich möchte den Herrn Staatssekretär fragen, ob ihm davon Näheres bekannt ist und von einer Komplizität des deutschen Generalkonsulats mit dem Bestecher Herrmann, der vor die japanischen Gerichte gezogen ist.

Darauf möchte ich schon heute aufmerksam machen: Die Summe der gesamten Vorgänge, die deutsche Behörden betreffen, und deren Eingreifen in die Siemens-Schuckert-Affäre ist so ungeheuerlich, dass niemand wird bestreiten können, dass es sich um einen Skandal ersten Ranges handelt,

(Rufe rechts: „Panama!")

um einen Skandal, an dem unsere Behörden der verschiedensten Kategorien beteiligt sind. Meine Herren, spotten Sie nur weiter! Ich weise darauf hin, dass sich in diesem Falle auf das Klarste die Komplizität von Behörden des Auswärtigen Amts und auch richterlicher Behörden und der Staatsanwaltschaft nachweisen lässt, eine Komplizität, die der vollen Aufdeckung des Sachverhalts entgegenwirken sollte.

Ich will hier auf diese Dinge, wie gesagt, nicht weiter eingehen. Es liegt eine offene Parteinahme für die großkapitalistische Firma und gegen den armen Schlucker von Angestellten vor, der allerdings auch ein bösartiger Verbrecher ist

(Große Heiterkeit und Zurufe: „Na also!")

nicht bösartiger aber als die Leute von Siemens-Schuckert! –, eine rücksichtslose Parteinahme gegen den Angestellten von Siemens-Schuckert, der mit Aufdeckung der strafbaren Machenschaften dieser Leute gedroht hat, eine Parteinahme nur um deswillen, weil die Gefahr bestand, dass er diese Machenschaften – die Wahrheit! – tatsächlich aufdecken würde. Sonst hätten die deutschen Behörden nicht daran gedacht einzugreifen.

Wie gesagt, ich bitte um Mitteilung, ob über die Tätigkeit des deutschen Generalkonsulats und des deutschen Auswärtigen Amts in dieser höchst blamablen Affäre dem Herrn Staatssekretär Näheres bekannt ist.

Vizepräsident: Herr Abgeordneter, Sie haben wiederholt von der Komplizität deutscher Behörden mit verbrecherischen Handlungen gesprochen. Ich muss Sie deswegen zur Ordnung rufen!

(„Bravo!" rechts.)

IV

Das, was der Herr Abgeordnete Bassermann bemerkt hat, wäre richtig, wenn ich kein anderes Beweismaterial in Händen hätte, als er behauptet.

(Zwischenrufe und Heiterkeit.)

Der Herr Abgeordnete Bassermann hat vollkommen übersehen, dass bereits in Deutschland ein Verfahren geschwebt hat, und zwar eben das Verfahren gegen Richter, ein Verfahren, welches, wie der Herr Ministerialdirektor mitgeteilt hat, rechtskräftig erledigt ist.

(Zwischenrufe.)

Hören Sie doch zu!

In dem schriftlichen Urteil gegen Richter heißt es: Über den Inhalt der Briefe, die Richter genommen hat, sei nur soviel gesagt: „Die in den Händen des Angeklagten befindlichen Briefe der Firma Siemens-Schuckert geben darüber Aufschluss, wie es ihr durch ihre Verbindung mit japanischen Staatsangehörigen möglich gewesen ist, bei den Lieferungen für die japanische Marine bevorzugt zu werden und für ihre Erzeugnisse besonders günstige Preise zu erzielen."

(„Sehr gut!" und Rufe: „Ausgezeichnet!")

Ausgezeichnet – ja! Meine Herren, in der mündlichen Urteilsverkündung .wurde hervorgehoben, es sei mildernd für den Angeklagten in Betracht gezogen, dass er durch die unlauteren Geschäftsmanipulationen der Firma zu seinem Verhalten mit verführt worden sei.

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten. Zwischenrufe.)

Jawohl, in der mündlichen Urteilsbegründung, die sie in der Presse nachlesen können.

(Erneute Zwischenrufe.)

Nicht im „Vorwärts!" Lesen Sie den „Lokal-Anzeiger", lesen Sie Ihre eigene Presse! Der Thielesche Bericht hat dies ausdrücklich festgehalten. In der Verhandlung sind zur Verlesung gebracht worden Auszüge aus den Briefen, die die Bestechungsmanipulationen selbst involvieren. Aus diesen Briefen habe ich Ihnen neulich einiges vorgetragen. Wenn Sie wünschen, werde ich sie Ihnen wörtlich vortragen.

(Zwischenrufe. – Glocke des Präsidenten.)

Vizepräsident: Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass uns das Verhalten der Firma hier überhaupt nicht berührt, sondern wir haben es hier lediglich mit dem Verhalten der Behörden zu tun. Soweit es nötig gewesen ist, das Verhalten der Firma hier hineinzuziehen, mag es bleiben; aber weiter auf die Sache einzugehen, weiteres Material vorzutragen, dazu liegt keine Veranlassung vor.

Liebknecht: Ich hebe nur das eine hervor, dass nach einem vom 16. Juni 1911 datierten Brief des Berliner Prokuristen Keßler der Firma Siemens-Schuckert an Herrmann, Tokio, der2 Admiral Fujii für Lieferungen der geschäftstüchtigen Firma fünf und in anderen Fällen zweieinhalb Prozent Provision erhielt und mit dem Admiral Sawasaki gleichzeitig und schon seit längerer Zeit ein ähnliches Abkommen bestand, und dass auch der Admiral Murakami für die Interessen der Firma engagiert ist oder war.

(Glocke des Präsidenten.)

Vizepräsident: Herr Abgeordneter, ich bitte, meine Anordnungen zu befolgen und sich lediglich an den Sachverhalt soweit zu halten, als es sich um diplomatische Behörden handelt.

Liebknecht: Dann betone ich, was ich bereits vorhin erwähnte, dass die „Denkschrift" des Auswärtigen Amts, die sich so nennt – –

(Lachen rechts.)

Meine Herren, die Strafakten beginnen mit diesem Aktenstück des Auswärtigen Amts, und das Aktenstück nennt sich ausdrücklich Denkschrift. Nun lachen Sie noch einmal! Also ich wiederhole, dass diese Denkschrift des Auswärtigen Amts selbst anerkennt, dass es sich hier um Briefe handelt,

(Lachen rechts, im Zentrum und links.)

deren Veröffentlichung die Firma in der Tat geschäftlich schwer schädigen konnte".

(Lebhafte Zurufe: „Natürlich!")

Und wenn Sie noch daran zweifeln wollen, dass der Inhalt dieser Briefe dasjenige enthält, was ich behauptet habe, dann wollen Sie sich bitte erkundigen bei dem Amtsgericht Charlottenburg. Dort ist von der Firma Siemens-Schuckert eine Klage auf Herausgabe der von dem Richter angeblich entwendeten Dokumente anhängig gemacht worden – eine Klage, in der die einzelnen Dokumente sorgfältig aufgeführt und alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um zu verhindern, dass diese Papiere in die Hände der Richter zurückfallen, aus Angst, dass sie gegen die Firma verwertet werden könnten. Der Sachverhalt ist also vollkommen eindeutig und kann durch nichts bemäntelt werden.

(Glocke des Präsidenten.)

Vizepräsident: Herr Abgeordneter Dr. Liebknecht, ich weise Sie wiederholt darauf hin, dass dieser Sachverhalt uns hier nur insoweit interessiert, als es sich um die Behörden handelt.

(Liebknecht: „Natürlich!")

Dann, bitte, folgen Sie aber auch meinen Anordnungen!

Liebknecht: Der Herr Abgeordnete Bassermann hat die Firma in Schutz genommen und ist so weit gegangen, als Beweis die erste, offensichtlich irreführende, längst widerlegte Pressenachricht der Firma Siemens-Schuckert als lautere Wahrheit uns heute hier vorzutragen!

(Große Unruhe. – Glocke des Präsidenten.)

Vizepräsident: Herr Abgeordneter, wenn Sie fortfahren, Verhältnisse der Firma hier zu erörtern, so werde ich das Haus befragen, ob es Ihnen das Wort weiter lassen will.

(Stürmische Zustimmung rechts, im Zentrum und links.)

Liebknecht: Meine Herren, der Herr Abgeordnete Bassermann hat mich gezwungen, auf diese Dinge einzugehen,

(„Sehr richtig!" bei den Sozialdemokraten. Widerspruch.)

und Sie mussten schon gestatten, dass ich darauf einiges erwidere. Ausführlich wird das an anderer Stelle geschehen.

(Glocke des Präsidenten.)

Vizepräsident: Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen das auch bis zu einem gewissen Grade gestattet. Ich kann es aber nicht zulassen, dass Sie hier eine große Debatte über die Verhältnisse dieser Firma noch weiter führen.

(Lebhafte Zustimmung.)

Liebknecht: Also, meine Herren, das Auswärtige Amt hat die Denkschrift, von der ich gesprochen habe, auf Veranlassung des Generalkonsulats in Jokohama verfasst, und in dieser Denkschrift hat das Auswärtige Amt ausdrücklich Partei ergriffen zugunsten der Firma Siemens-Schuckert, indem es alles in seinen Kräften Stehende getan hat, um zu verhindern, dass die die Firma Siemens-Schuckert schwer belastenden Dokumente der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Dieses Vorgehen des Generalkonsulats und des Auswärtigen Amts kann in keiner Weise dadurch gedeckt werden, dass man sagt: Richter ist zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Meine Herren, von diesem Menschen bin ich aufs energischste abgerückt und rücke ich wiederholt aufs Allerenergischste ab.

(Gelächter.)

Aber es handelt sich hier darum, dass bis zum heutigen Tage nichts unternommen worden ist gegen die Schuldigen in der Leitung der Firma Siemens-Schuckert und dass das Generalkonsulat in Jokohama nach dem von mir Vorgetragenen, dasselbe Generalkonsulat, das seinen vollen Zorn gegen den Richter gerichtet hat, sowenig wie das Auswärtige Amt oder andere deutsche Behörden gegen die deutschen Sünder, die in der Leitung der Firma Siemens-Schuckert sitzen, auch nur einen Finger gerührt hat, im Gegenteil, seine Hand schützend über diese „großen Diebe" gehalten hat. Das war es, was ich hier vorbringen musste.

(Lachen.)

1 Eine im zaristischen Russland mit zwangsweiser Deportation und schwerster körperlicher Arbeit verbundene Zuchthausstrafe. Bis 1917 in steigendem Maße von der zaristischen Regierung zur Unterdrückung der revolutionären Bewegung angewandt. Die Red.

2 Im Original: über. Die Red.

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