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Karl Liebknecht 19110313 Der Kampf um die Seele der proletarischen Jugend

Karl Liebknecht: Der Kampf um die Seele der proletarischen Jugend

Reden im preußischen Abgeordnetenhaus zum Titel Elementarunterrichtswesen des Kultusetats

I

[Nach Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Preußischen Hauses der Abgeordneten, 21. Legislaturperiode, IV. Session, 3. Bd., Berlin 1911, Sp. 3861-3883, 3898–3902 und nach Karl Liebknecht, Gesammelte Reden und Schriften, Band 4, S. 195-235]

Meine Herren, das Kapitel, welches wir hier behandeln, ist von ungemeiner Bedeutung. Der Kampf um die Schule, der in Preußen gegenwärtig geführt wird, ist ein Kampf um die Seele der Jugend des Volkes, und der Kampf um die Schulaufsicht wiederum ist der Brennpunkt dieses Kampfes um die Seele der Jugend des Volkes.

Meine Herren, es ist unser Standpunkt, dass im Schulwesen grundsätzlich alle politischen und religiösen Gesichtspunkte auszuscheiden haben, dass das Schulwesen durchaus objektiv, rein sachlich, lediglich nach dem Gesichtspunkte der möglichsten Förderung der Gesamtbildung, ohne jegliche Parteilichkeit geleitet werde. Wir halten es für im höchsten Grade unmoralisch, dass man das Schulwesen zu politischen und religiösen Zwecken ausnutzt.

(„Sehr richtig!" bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, wie nun aber bei uns die Schulaufsicht gehandhabt wird, steht in schroffstem Widerspruch zu diesen unseren Grundsätzen. Wir fordern eine weltliche Schulaufsicht, soweit überhaupt eine Schulaufsicht nötig ist; wir fordern eine Aufsicht, die fachmännisch geübt wird, die nicht im Nebenamt, sondern im Hauptamt geübt wird. Vor allen Dingen aber fordern wir im Schulwesen weitgehendste Selbstverwaltung und Einschränkung aller Aufsichtsrechte.

Meine Herren, wenn wir an diesem unserm Ideal den gegenwärtigen Zustand abmessen, so können wir ein Lied davon singen, wie parteiisch die Schulaufsicht gehandhabt wird, wie sie zu politischen und religiösen Zwecken missbraucht wird. Wir Sozialdemokraten haben uns seit je bemüht, im Schulwesen unsere Pflicht und Schuldigkeit im weitesten Umfange zu erfüllen. Sowenig wir durch die Art des Unterrichts in den Schulen zufriedengestellt sind, so sehr haben wir uns doch seit je verpflichtet gefühlt, unseren Einfluss in praktischer Kleinarbeit zur Verbesserung des Schulwesens geltend zu machen, so sehr haben wir uns allenthalben bemüht, nach Möglichkeit auch in die Schulaufsichtsorgane einzudringen, um dort durch praktische Kleinarbeit das zu erzielen, was unter den heutigen Umständen bereits zu erzielen möglich ist. Unsere Versuche in dieser Beziehung sind aber bisher in Preußen ständig zurückgewiesen worden. Man hat uns niemals in Schuldeputationen und dergleichen zugelassen. Es ist nicht nötig, die Einzelheiten auseinanderzusetzen, Sie wissen es ja ganz genau. Sie billigen es, denn es entspricht gerade einem Wunsche, einem Befehle, den die maßgebenden Parteien dieses Hauses der Regierung erteilen, keinen Sozialdemokraten in eine maßgebliche Stellung innerhalb der Schulverwaltung einrücken zu lassen.

Meine Herren, die Kleinlichkeit, die sich gerade im Schulaufsichtswesen zeigt, hat sich ja auch bei der Frage der Zulassung der Frauen zu den Schulkommissionen gezeigt. Sie wissen, dass die Zulassung der Frauen zu den Schulkommissionen einer ziemlich einmütigen Willenserklärung dieses Hauses entspricht; wenigstens wurde im vergangenen Jahre lebhafte Klage darüber geführt, dass die Regierung die Frauen nicht in die Schulkommissionen hineinlässt, dass die Regierung jedenfalls erhebliche Schwierigkeiten in dieser Sache bereitet, die mit den Erklärungen des Ministerialvertreters in der Kommission aus früheren Jahren in Widerspruch stehen. Bis zum heutigen Tage ist die Zuziehung der Frauen zu den Schulkommissionen sehr spärlich. In Berlin sind wir bisher, soweit ich orientiert bin, noch immer nicht so weit; es ist nur in Aussicht genommen, in nächster Zeit auch Frauen in die Schulkommissionen in Berlin zu berufen.

Meine Herren, ich kann die Frage der geistlichen Schulaufsicht nicht unberührt lassen. Meine Herren, die Herren vom Zentrum treten in dieser Frage sehr selbstbewusst auf, und wir müssen ihnen das Zugeständnis machen, dass sie allen Grund zu diesem Selbstbewusstsein haben.

(„Sehr wahr!" bei den Sozialdemokraten.)

Wenn es in dieser Frage einen Sieger gibt, dann sind Sie (zum Zentrum) es, meine Herren, und Sie können sich in das Fäustchen lachen. Natürlich ist Ihr Sieg in dieser Richtung, der Sieg der von Ihnen vertretenen Tendenz, nicht möglich, ohne dass Ihnen von der größten Partei dieses Hauses Schleppenträgerdienste geleistet werden. Es hat sich Ihre Seelenverwandtschaft mit den Konservativen gezeigt, wie Ihre Interessengemeinschaft ja vor aller Augen evident ist.

Es ist von Herrn Abgeordneten Dr. Dittrich bestritten worden, dass Sie die Klerikalisierung der Volksschule wünschen; ich glaube, Herr Dr. Dittrich hat sich sehr vorsichtig ausgedrückt: sie wünschten nicht die vollständige Klerikalisierung der Volksschule. Meine Herren, wenn Sie Ihren Wünschen im Augenblick einen gewissen Zügel anlegen, so doch lediglich um deswillen, weil die Trauben noch etwas zu hoch hängen für Sie, weil Sie nach Ihrer altbekannten schlauen Diplomatie glauben, indem Sie den Rest Ihrer Ziele vorläufig verschleiern, möglichst weit zu kommen und auch noch den Rest zu erhalten.

Meine Herren, es ist geradezu bewundernswert, mit welcher Zähigkeit sich diese Herren unausgesetzt gegen alle Maßnahmen der Regierung sträuben, die in irgendeiner Weise die geistliche Ortsschulaufsicht beeinträchtigen können. Wenn man die Beratungen der Budgetkommission und des Plenums im vergangenen Jahre über die Frage der Vermehrung der Rektorenstellen nachliest, wenn man die gleiche Debatte, die in diesem Jahre stattgefunden hat, wiederum durchfliegt, dann sieht man, mit wie klarem Bewusstsein, mit welcher Zielsicherheit, die durch Ihre ganze bisherige Kirchen- und Schulpolitik gegeben ist, hingesteuert wird auf das Ziel der vollkommenen Unterjochung der Schule unter die Kirche.

(Lachen im Zentrum.)

Meine Herren, Sie haben bereits so viel auf diesem Gebiete erreicht; die Konfessionalisierung hat die Voraussetzung geschaffen für diese Klerikalisierung der Schulen, die auf dem Boden Ihrer Konfession stehen, und nun denken Sie: jetzt wird zugegriffen, es wird nicht mehr lange dauern, und wir werden die Beute vollständig in den Händen haben.

Selbstverständlich denken wir nicht im Geringsten daran, uns nun ausschließlich gegen Ihre Art der Klerikalisierung zu wenden; die Klerikalisierung, die protestantischerseits angestrebt wird, ist nach unserer Ansicht genau ebenso gefährlich, jedenfalls nicht wesentlich ungefährlicher.

(„Sehr wahr!" bei den Sozialdemokraten.)

Für uns sind beide Formen der Schulaufsicht, die katholisch-klerikale und die protestantisch-klerikale, annähernd gleich gefährlich. Wenn wir nun lesen, wie in der Provinz Posen, nach einem Berichte der „Nationalzeitung" vom 9. März 1911, eine erhebliche Verstärkung der geistlichen Schulaufsicht gerade in letzter Zeit vollzogen worden ist, so können wir auch an dieser Einzelerscheinung auf das Deutlichste erkennen: Die Bestrebungen des Zentrums marschieren. Aber nicht ist der Zweck, Licht zu verbreiten, von dem vorhin Herr Abgeordneter Dr. Dittrich sprach. Das Licht, das Sie verbreiten wollen, das ist kein Licht der Sonne.

(Widerspruch und Zurufe im Zentrum.)

Das ist kein Licht der Sonne, das ist das Gegenteil von allem Licht, das ist die Finsternis, die Sie verbreiten wollen,

(Zuruf: „Huhu!" aus dem Zentrum. – „Sehr wahr!" bei den Sozialdemokraten.)

die Sie in einer merkwürdigen Verkehrung der Begriffe und der Auffassungsweise als Licht empfinden. Weil Sie in dieser Richtung vollkommen blind sind, weil Sie seither in der Dunkelheit gewandelt sind und noch nie das Licht erblickt haben,

(Lachen im Zentrum.)

darum können Sie Licht und Finsternis nicht unterscheiden und halten Finsternis für Licht, meine Herren.

(Lachen im Zentrum.)

Herr Abgeordneter Heckenroth hat eine Verschärfung der Schulaufsichtspraxis gegenüber den Lehrern gewünscht und hat verlangt, dass jeder Lehrer, der sich etwa herausnehmen wollte, in eine sozialdemokratische Versammlung oder dergleichen zu gehen, sofort von der Schulaufsichtsbehörde gefasst und zur Räson gebracht werden soll. Meine Herren, wir Sozialdemokraten begrüßen die freiheitlicheren Bestrebungen, die sich innerhalb des pädagogischen Berufes regen und einfach aus der engen Fühlung entsprungen sind, die die Volksschullehrer notwendig mit der sozialen Misere unserer Zeit haben, und aus der Tatsache, dass die Volksschullehrer selbst zu einem Teil aus den unteren Schichten des Volkes stammen. Diese Einsicht in die Verhältnisse unserer Zeit und die Erkenntnis des Bedürfnisses nach gewissen Reformen haben es Ihnen angetan, und Sie sind nun drauf und dran, die Lehrer in noch ausgedehnterem Maße als bisher in den Käfig einzusperren und ihnen mit dunklen Kutten das Licht der Sonne zu verhängen.

(Zuruf im Zentrum: „Hu!" Heiterkeit.)

Meine Herren, denken Sie daran, wie scharf auch dieses Jahr hier wieder der Lehrerverein angefasst worden ist, wie man davon gesprochen hat, dass die Sozialdemokratie nicht mehr nur vor den Toren des Lehrervereins steht, sondern bereits mitten drin. Meine Herren, Sie wissen auch, wie von der Regierung in dieser Beziehung bereits Ihren Wünschen Order pariert ist, wie die Regierung bereits verfügt hat, dass für die Beurlaubung zu Lehrerversammlungen gegenüber der bisherigen Praxis eine ganz erhebliche Erschwerung einzutreten hat. Das hat der Herr Kultusminister hier vor wenigen Tagen detailliert ausgeführt. Es ergibt auf das Deutlichste, dass man, indem man den Lehrern die Betätigung innerhalb des Vereins zu erschweren sucht, dem Verein nach Möglichkeit das Lebenslicht auszublasen, jedenfalls die Existenz zu erschweren sucht.

Meine Herren, ich kann hier nicht näher eingehen auf einen Fall, der es verdiente, erörtert zu werden, auf den Fall des Lehrers Leddin, der vor kurzem das Lauenburger Schöffengericht beschäftigt hat auf Grund einer Privatklage des Leddin gegen den Kreisschulinspektor Schreier wegen grober Beleidigung, die sich der Kreisschulinspektor gegen den Lehrer hatte zuschulden kommen lassen. Wenn es die Herren interessiert zu erfahren, wie ein Königlicher Kreisschulinspektor sich unter Umständen erkühnt, mit dem Lehrerpersonal umzugehen, wie es ein solcher Herr mit seinem Gewissen für vereinbar hält, unter Ausnutzung seiner Amtsautorität, unter Androhung der schärfsten dienstlichen Folgen die ihm untergebenen Lehrer zu zwingen, eine seine Schulaufsichtstätigkeit rechtfertigende und die Verhältnisse in der Schule reinwaschende Erklärung abzugeben und zu unterschreiben, wenn Sie wissen wollen, welche groben Ausdrücke, Schimpfreden, die wie von einem Fischweibe anmuten, dieser Kreisschulinspektor hierbei ausgesprochen hat, dann, meine Herren, stelle ich Ihnen hier die „Lauenburger Neuesten Nachrichten" vom 4. März zur Verfügung. Lesen Sie einmal diesen detaillierten Bericht, und sehen Sie darin das Bild dieses vorzüglichen Schulaufsichtsbeamten! Wenn das ein einzelner Fall wäre, so würde man vielleicht gar nicht so viel Wesens davon machen. Wir sind aber der Überzeugung, dass der Schulaufsichtsbeamte nur um deswillen sich verführt gesehen hat, in solch unerhörter Weise dem gesamten Lehrerpersonal und speziell dem Lehrer Leddin gegenüber aufzutreten, weil er weiß, dass die Schulaufsichtsbeamten unter allen Umständen von der Regierung gestützt werden, dass sie eine fast unbeschränkte Machtvollkommenheit dem Lehrerpersonal gegenüber haben.

Meine Herren, ich komme zu einem anderen Gebiet, das im vergangenen Jahr bei diesem Titel erörtert worden ist und das der Erörterung in diesem Jahre noch mehr bedarf als im vergangenen Jahre. Meine Herren, ich hoffe, bei dieser Gelegenheit dem Herrn Kultusminister recht unsympathisch zu reden –

(Heiterkeit rechts.)

recht unsympathisch zu reden!

(Erneute Heiterkeit.)

Es wird mein Bestreben sein, das im höchst erreichbaren Maße zu tun.

(Heiterkeit.)

Meine Herren, wir haben uns im vergangenen Jahr beschäftigt mit der Schulaufsichtstätigkeit, ausgeübt gegen die Vereine und Veranstaltungen der Arbeiterschaft. Meine Herren, ich erinnere daran, dass bereits vor mehreren Jahren die Schulaufsichtsbehörde in Potsdam wissenschaftliche Vorträge verboten hat, die von meinem Freund Katzenstein vor erwachsenen Arbeitern gehalten werden sollten, und dass sie mit Gewalt Versammlungen auseinandergetrieben hat, die sich damit befassen wollten.

(Abgeordneter Hoffmann: „Sehr richtig!")

Sie erinnern sich daran, dass wiederholt allerhand Vorträgen, die in Jugendorganisationen oder auf Veranlassung von Jugendausschüssen gehalten werden sollten, Schwierigkeiten bereitet wurden, indem von der Schulaufsichtsbehörde ein Erlaubnisschein zur Erteilung von Unterricht gefordert wurde.

Meine Herren, Sie entsinnen sich insbesondere der Einzelheiten über die Behandlung des Gesangvereins Lyra in Köln, die ich im vergangenen Jahre vortrug. In diesem Falle hatte die Schulaufsichtsbehörde allerdings alsbald ein Einsehen und zog ihre gesetzwidrige Verfügung zurück, wonach der Gesangunterricht an Jugendliche unter 21 Jahren nur von solchen Personen sollte erteilt werden können, die im Besitz eines Erlaubnisscheins der Schulaufsichtsbehörde waren.

Besonders zugespitzt hat sich dieser Kampf bei den Turnvereinen, speziell dem Turnverein „Fichte". Man hat diesem Turnverein von Anfang an die größten Schwierigkeiten bereitet. Die Schulaufsichtsbehörde hat an jedes einzelne Mitglied des Vereins, das an irgendeinem Abend einmal „Unterricht" an die Jugendlichen unter 21 Jahren erteilte, eine Verfügung ergehen lassen, wonach unter Androhung einer erheblichen Zwangsstrafe künftig derartiger Unterricht zu unterlassen sei. Nachdem sich dann die Möglichkeit herausgestellt hatte, durch raschen Wechsel dieses sogenannten Lehrpersonals den Schlag der Regierung zu einem Schlag ins Wasser zu machen, ist man dazu gekommen, den Gastwirten Zwangsstrafen anzudrohen für den Fall, dass sie einen derartigen sogenannten Turnunterricht durch Personen, die nicht im Besitze des Erlaubnisscheines der Behörde sind, in ihren Räumlichkeiten zulassen würden.

In Berlin waren dem Turnverein „Fichte" und anderen Turnvereinen, die eine große Mitgliederzahl haben und eine segensreiche Tätigkeit im Interesse der Gesundheitspflege des Proletariats ausüben, von den städtischen Behörden die Turnhallen zur Verfügung gestellt worden. Die Schuldeputation hat unter dem 1. Oktober 1909 allen diesen Vereinen die Turnhallen gekündigt, und zwar auf Veranlassung der Schulaufsichtsbehörde,

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

die davon ausging, dass an Personen unter 21 Jahren ein Unterricht dieser Art nicht erteilt werden dürfe ohne den Erlaubnisschein, von dem ich eben sprach. Damit ist diesem Turnverein „Fichte" die Existenz oder wenigstens die zweckmäßige Ausübung seiner Tätigkeit nahezu unmöglich gemacht worden.1

Wie kleinlich diese Körperbildungsbestrebungen des Proletariats – bei den anderen Bildungsbestreben ist es ja genauso – verfolgt werden, das zeigt das Verhalten der Aufsichtsorgane, nachdem die neue Judikatur auf diesem Gebiete der Schulaufsichtsbehörde in den Weg getreten war. Da werden allerhand kleinliche Schwierigkeiten gemacht, hinter denen oft die Schulaufsichtsbehörde steckt; es werden zum Beispiel baupolizeiliche Bedenken erhoben. So liegt mir hier eine Verfügung des Amtsvorstehers von Friedrichsfelde vom 22. August 1910 vor, die folgendermaßen lautet:

Nachdem Ihr Dispensantrag vom 23. Februar 1910 betreffend Benutzung eines Schuppens als Turnhalle und Überschreitung des zulässigen Maßes der bebauten Grundfläche auf Ihrem Grundstück Prinzenallee 30 von Seiten des Bezirksausschusses trotz diesseitiger Befürwortung durch Beschluss vom 28. Juli 1910 abgelehnt worden ist, ersuche ich, Beseitigung usw. nunmehr vornehmen zu lassen."

Also trotz Befürwortung des Amtsvorstehers ist in dieser Weise vorgegangen worden! Der Amtsvorsteher teilt weiter mit:

Von Seiten der Aufsichtsbehörde"

anscheinend Schulaufsichtsbehörde –

ist eine ständige Kontrolle angeordnet, dass eine missbräuchliche Benutzung usw. nicht mehr erfolgt."

Meine Herren, wenn man dieses Vorgehen betrachtet, wenn man zusammenfasst, was geleistet worden ist an Schulaufsichtsmaßregeln in Bezug auf Bildungsvorträge, in Bezug auf die Gesangvereine, die Turnvereine, von denen die Regierung annahm, dass sie aus Mitgliedern bestünden, die nicht ganz den politischen Anschauungen der Regierung entsprächen, wenn man zusammenfasst, was alles in dieser Richtung von Schulaufsichts wegen geschehen ist, und zwar gegen Jugendliche unter 21 Jahren, dann muss man in der Tat die Überzeugung gewinnen, dass hier der Staat in Gefahr sei, dass die Regierung meine, dass durch diese Vereine eine Untergrabung der gesamten gegenwärtigen Gesellschaftsordnung in Aussicht stünde.

Meine Herren, nachdem das Reichsgericht eine Entscheidung vom 28. Juni erlassen hat, ist von dem Herrn Kultusminister, dem Herrn Minister des Innern, dem Herrn Kriegsminister und dem Herrn Landwirtschaftsminister und von sämtlichen Polizei- und Schulaufsichtsorganen gemeinschaftlich ein konzentrischer Angriff gegen die ganze proletarische Jugendbewegung unternommen worden, und zwar ganz speziell auch gegen die Turnvereine. Meine Herren, der Erlass des Herrn Kultusministers, der sich von Schulaufsichts wegen gegen die freie Jugendbewegung wendet und gegen alles, was damit im Zusammenhang steht, jener Erlass vom 18. Januar 1911, von dem „Die Post" meint, dass er nicht ohne Absicht das Datum der 40. Wiederkehr der Kaiserproklamation erhalten habe, ist von mir bereits bei Gelegenheit der Beratung des Etats des Ministeriums des Innern erörtert worden. Alle Kommentare, die dieser Erlass gefunden hat, und die gesetzgeberischen Konsequenzen, die ja auch beim Kultusetat in dem bekannten Ein-Millionen-Fonds2 in die Erscheinung getreten sind, zeigen auf das deutlichste, welch ungeheures Gewicht die Regierung der Jugendfürsorge in dem Sinne angedeihen lässt, dass die Jugend nach aller Möglichkeit der Beeinflussung durch unbequeme politische Richtungen oder geistige Strömungen entzogen werden soll.

(Abgeordneter Heckenroth: „Sehr richtig!")

Meine Herren, es sind als Grundsätze aufgestellt worden, dass die Heranbildung eines frohen, körperlich leistungsfähigen, sittlich tüchtigen und von Gemeinsinn, „Gottesfurcht, Heimat- und Vaterlandsliebe" erfüllten jugendlichen Geschlechtes stattzufinden habe. Der „vaterländische Geist" soll betont werden. Es wird beklagt, dass weite Kreise im Volk der Kirche entfremdet sind. Es wird dann empfohlen, dass der Jugend nach Möglichkeit Darstellungen des Heldentums auf verschiedenen Gebieten präsentiert werden sollen,

(Abgeordneter Heckenroth: „Sehr richtig!")

dass Kriegsgeschichte ihre begeisternde Wirkung auf die Jugend niemals verfehlt habe usw. Es ist also ein Kampf gegen das Gift des Umsturzes, der hier geführt wird, ein Kampf um die Seele der proletarischen Jugend, wie ich bereits eingangs bemerkte.

Dieser Erlass schweigt schamhaft über die Einzelheiten der Verwaltungspraxis gegen solche Jugendbildungs- und Jugendturnbestrebungen, die von der Regierung bekämpft werden sollen. Meine Herren, ich werde auf dieses besondere Kapitel noch zurückkommen. Mir liegt im Augenblick nur daran festzustellen, dass von der höchsten Instanz aus, nachdem bereits im Jahre 1907 ein in ähnlicher Richtung gehaltener Erlass emaniert war, der uns im vergangenen Jahre beschäftigt hat, nunmehr in noch intensiverer Weise in der bisherigen Art zur einseitigen Beeinflussung der Jugend im Sinne der herrschenden Klassen weitergearbeitet werden soll. Meine Herren, ich habe bei der Beratung des Etats des Ministeriums des Innern darauf hingewiesen, dass alle die Vereine, die vom Kultusministerium zur Beratung über diese Bestimmungen zusammenberufen waren und die nun zu einem Bund organisatorisch zusammengefasst werden sollen3, als politische Vereine mindestens in demselben Sinne anzusehen sind, in dem die sogenannten sozialdemokratischen Jugendorganisationen als politische angesehen worden sind. Ich habe bereits damals betont, dass es Pflicht der Aufsichtsbehörde und des Ministeriums des Innern sei, gegen diese Jugendorganisationen in genau derselben Weise vorzugehen wie gegen die sogenannten sozialdemokratischen Jugendorganisationen, und dass die Regierung ihre Pflicht und Schuldigkeit nicht tut, wenn sie hier mit zweierlei Maß misst. Es ist kaum irgendwo wie hier in die Erscheinung getreten, dass die Regierung systematisch mit zweierlei Maß misst.

Meine Herren, in welcher Weise man die Schulaufsicht gegenüber derartigen freien Bestrebungen auszuüben sich herausnimmt, das hat sich bei einem Lichtbildervortrag gezeigt, den ein Parteifreund von mir, Graf, in Lichtenberg-Friedrichsfelde abhielt. Es wurde ihm dort auf Grund der bekannten Bestimmungen von 1834, 1817, 1811 usw. untersagt, diesen Lichtbildervortrag zu halten, sofern er keinen Lehrschein habe. Als der Vortrag schließlich stattfinden sollte, erschienen zwei Polizeibeamte im Saal und forderten ihn auf, von seinem Vortrag Abstand zu nehmen. Graf erklärte sich dazu bereit, fügte allerdings hinzu, dass das Vorgehen der Polizeibeamten ungesetzlich sei. Daraufhin wurde er zur Polizeiwache mitgenommen. Ebenso wurde ein anderer Herr, der gegen das ungesetzliche Vorgehen der Polizei protestiert hatte, mit zur Polizeiwache geschleppt. Ein zahlreiches Schutzmannsaufgebot begleitete sie durch die Straßen. Auf dem Polizeirevier wurden sie stundenlang festgehalten,

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

bis der Polizeileutnant erschien und schließlich ihre Freilassung anordnete.

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Es ist in diesem Fall nachträglich Remedur eingetreten; es ist nachträglich anerkannt worden, dass dieses Vorgehen in diesem speziellen Falle nicht den Gesetzen entspreche, aber nur um deswillen, weil ein formales Versehen vorlag, weil die Verfügung als Polizeiverfügung ergangen war, während sie als eine Verfügung der Schulaufsichtsbehörde ausdrücklich hätte erklärt werden müssen, was nicht geschehen war; aus diesem formalen Grunde wurde die Aufhebung veranlasst. Es war hierbei von Jugendlichen unter 21 Jahren die Rede.

In genau derselben Weise ist die Fortsetzung des begonnenen Unterrichtskursus für Jugendliche in Rixdorf über Naturerkenntnis unter Androhung einer Geldstrafe von 100 Mark für jede begonnene Unterrichtsstunde verboten worden. Es waren das Vortragsabende, die von der Arbeiterschaft in Rixdorf veranstaltet waren und die zweifellos zur Verbreitung einer echten und wertvollen Bildung zu dienen bestimmt waren. In diesem Falle war nirgends gesagt, welches Alter die „Jugendlichen" haben sollten, ob das Verbot nur für Jugendliche unter vierzehn Jahren, noch schulpflichtige – die natürlich für den Kursus gar nicht in Betracht kamen –, bestimmt sei; es war einfach von Jugendlichen ganz allgemein die Rede. Dieser Vorfall datiert vom Oktober vergangenen Jahres.

Meine Herren, ich darf weiter daran erinnern, dass im Januar dieses Jahres eine ganze Anzahl von ähnlichen Jugendveranstaltungen in Berlin aufgelöst worden sind, dem Vernehmen nach auch auf Veranlassung der Schulaufsichtsbehörde. In einer dieser Versammlungen sollten aus Treitschkes Bildern aus der deutschen Geschichte Vorlesungen veranstaltet werden. Meine Herren, ganz besonders rigoros wurde hierbei gegen die Versammelten vorgegangen, die in der Allensteiner Straße in einem Lokal einen Vortrag anhören wollten, den ein gewisser Scholz über die Jugendbewegung halten sollte; da wurden die Jugendlichen, nachdem die Versammlung aufgelöst war, gezwungen, sich vor dem Lokal paarweise aufzustellen, und unter Bewachung von zehn Schutzleuten wurden dann diese jungen Leute wie Verbrecher nach der Wache eskortiert.

(„Hört! Hört!")

Meine Herren, das ist ein schamloses Verhalten!

(„Sehr wahr!" bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, es ist dann weiterhin von uns schon bei Gelegenheit der Beratung des Ministeriums des Innern auf die Bewachung des Arbeiterjugendheims in Breslau hingewiesen worden, eine Bewachung, die gleichfalls dem Vernehmen nach von der Schulaufsichtsbehörde ausgeht. Diese Arbeiterjugendheime verfolgen keinen anderen Zweck, als der proletarischen Jugend, die besonders in den großen Städten so außerordentlich gefährdet und sozial benachteiligt ist, die Möglichkeit zu geben, sich bei anständiger Lektüre und in gut eingerichteten und gut geheizten Räumen bei Spielen und dergleichen miteinander zu unterhalten.

Und dieses Vorgehen ist ein schlagender Beweis für die Rücksichtslosigkeit, mit der man die wirklichen Interessen der Arbeiterjugend mit Füßen tritt, wenn Sie besorgt sind, Ihnen könnte durch derartige Veranstaltungen am Ende politisch irgendwelcher Nachteil geschehen. Es ist bezeichnend, dass man gerade gegen die Arbeiterjugend in dieser Weise vorgeht. Der Herr Kultusminister hat geglaubt, mir vor wenigen Tagen einen Vorwurf daraus machen zu können, dass ich mich gegen die Verquickung der geistlichen Fürsorge, der kirchlichen Bestrebungen und der Waisenfürsorge gewendet habe, und er hat gemeint, dass die von sozialem Geiste getragene Fürsorge der Geistlichen, speziell des Herrn Pfeiffer, von uns anerkannt werden müsste, denn die Tätigkeit dieser Geistlichen bringe jedenfalls der Masse des Volkes Vorteil. Wie kann derselbe Herr Kultusminister nun, wenn er in der freien Jugendbewegung eine ähnliche Verquickung unserer politischen Anschauungen mit sozialer Fürsorge fürchtet, wie sie zweifellos bei dieser von mir eben erwähnten Verquickung von geistlicher und Jugendfürsorge getrieben wird, wie kann der Herr Kultusminister dann mit Ausnutzung aller staatlichen Machtmittel und sogar unter Überschreitung der gesetzlichen Grenzen

(„Sehr wahr!" bei den Sozialdemokraten.)

gegen die freie Jugendbewegung eingreifen und mir dann noch gar einen Vorwurf daraus machen wollen, wenn ich – von seinem eigenen Standpunkt aus zweifellos mit Recht – mich gegen jene Verquickung kirchlicher Bestrebungen und sozialer Fürsorgebestrebungen wende?!

Meine Herren, ich frage nun, ob die Jugendbildungsbestrebungen, die von anderen Parteien geübt werden, die, wie ich nachwies, vielfach einen offensichtlich politischen Charakter tragen und die zweifellos mindestens ebenso sehr unterrichtlichen Charakter tragen wie diejenigen, die der klassenbewussten Arbeiterschaft gegenüber fortgesetzt von der Schulaufsichtsbehörde als Unterricht behandelt werden – ich frage, ob derartige Veranstaltungen, wenn sie von andern politischen Parteien ausgehen, wenn sie von einem Ihnen genehmen Geist getragen werden, von der Schulaufsichtsbehörde ebenso behandelt werden? Kann man überhaupt ein Wort darüber verlieren, dass kein einziger von Ihnen daran gedacht hat, am wenigsten die Schulaufsichtsbehörde, dass jene bekannten Spielkongresse nur abgehalten werden dürfen unter Leitung von solchen Personen, die die Unterrichtserlaubnis haben? Hat die Schulaufsichtsbehörde überhaupt jemals gefragt, ob die betreffenden Personen einen Erlaubnisschein besitzen? Hier liegt eine Erklärung des Herrn Dr. Heisig aus der Sitzung vom 6. Mai 1909 vor, wo er ausdrücklich betont, dass die Hauptbedeutung dieser Spielkongresse nicht so sehr in der Vorführung von Spielen als auf sozialem Gebiete liegen. Ich bin fest überzeugt, dass kein Mensch danach fragt, ob in diesem Falle der Unterrichtserlaubnisschein erteilt ist oder nicht. Wenn der Westdeutsche Jünglingsbund seine Soldatenfürsorge, die sich auf die minderjährigen Soldaten richtet, ausübt mit dem ausgeprägten Zweck, in unterrichtlicher Form bei den Jugendlichen, die noch nicht Soldaten gewesen sind, eine bestimmte Gesinnung zu erzielen, dann liegt zweifellos „Unterricht" im Sinne jener Maßregeln der Aufsichtsbehörde vor. Ist jemals davon die Rede gewesen, dass man den Angestellten dieser Vereinigungen, des Westdeutschen Jünglingsbundes usw., den Unterrichtserlaubnisschein abfordert? Wenn ich an die Lehrlingsfeierabende erinnere, die von allerlei konfessionellen Jugendorganisationen abgehalten werden, ist da je die Rede davon gewesen, dass den Personen, die diese Lehrlingsfeierabende abhalten, ein Unterrichtserlaubnisschein abgefordert wird? Daran denkt kein Mensch, daran hat der Kultusminister niemals gedacht, und wenn er in neuester Zeit versuchen sollte, auch in diesem Falle den Unterrichtserlaubnisschein zu verlangen, so geschieht das eben nur pro forma. Man ist früher nicht darauf gekommen, solange man nicht den Kampf gegen die sogenannten sozialdemokratischen Organisationen inszeniert hat. Jetzt weiß man natürlich, den Funktionären jener „gutgesinnten" Organisationen kann mit aller Leichtigkeit der Unterrichtserlaubnisschein verschafft werden, und da werden möglicherweise die Formalitäten mit Geschwindigkeit erfüllt, weil man vielleicht auf diese Weise wenigstens äußerlich den Anschein erwecken will, als ob man gegen sie in derselben Weise vorginge wie gegen die Ihnen unbequemen Organisationen und Bestrebungen; aber im Großen und Ganzen sind derartige Erlaubnisscheine nicht gefordert worden, außer von proletarischen, polnischen, slawischen Organisationen. Wir erleben überall das gleiche: Ich erinnere Sie an das Plakatgesetz, an die Auslegung des Vereinsgesetzes. Es ist überall dasselbe, es wird mit zweierlei Maß gemessen. Wird von den Offizieren, denen man ja die Jugend zum Turnen anvertraut, und von den Unteroffizieren unter dem hohen Protektorat nicht nur des Kultusministers, sondern auch des Ministers des Innern und des Kriegsministers ein Unterrichtserlaubnisschein gefordert? – Wird der Herr Kultusminister mir darauf eine Antwort geben? – Kein Mensch denkt wahrscheinlich daran. Es handelt sich eben nur um schikanöse Maßregeln gegen die Arbeiterbewegung und um nichts anderes.

Das beweist auch ein anderer Vorgang. Bisher ist den sogenannten akademischen Unterrichtskursen oder freien Hochschulkursen kaum irgendein Stein in den Weg gelegt. Ganz neuerdings beginnt man nach dieser Richtung hin den Studenten, die den Unterricht erteilen, wenn es sich um Arbeiterbevölkerung handelt, der der Unterricht erteilt wird, Schwierigkeiten zu bereiten. In Charlottenburg ist damit der Beginn gemacht worden. Unser bildungsfreundliches Kultusministerium will also diesem Versuch sozial gesinnter, vorurteilsloser Mitglieder der herrschenden Klassen, eine gewisse Brücke zu bauen vom Proletariat zu den herrschenden Klassen, indem sie versuchen, eine größere Ausgleichung der Bildung herbeizuführen und auszustreuen, was sie an wirklichem Wissen besitzen, kleinliche Hindernisse in den Weg wälzen. Das Kultusministerium tritt all dem mit größter Schärfe entgegen, weil es nicht vertragen kann, dass unter Arbeitern überhaupt Bildung verbreitet wird, weil es weiß, dass das Proletariat durch vermehrtes Wissen, durch erhöhte Bildung, mag sie herkommen, woher sie will, schließlich doch zum Denken erzogen wird, das den herrschenden Klassen verhängnisvoll, verderblich werden muss.

Ich möchte dem Kultusminister noch eine andere Frage vorlegen. Vor wenigen Tagen hat in Posen eine Gerichtsverhandlung stattgefunden, in der es sich herausgestellt hat, dass ein Jugendlicher, der jetzt siebzehnjährige Stephan Brzyczkowski, mit der Polizei in enger Verbindung stand, von ihr ausgehalten wurde, dass dieser Brzyczkowski von der Polizei mit Spitzeldiensten beauftragt war

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

dass er Lockspitzeleien verübt und andere Personen auf die Anklagebank gebracht hat, insbesondere einen Arbeiter Michalizak, den er zu einem Diebstahl provoziert hat.

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Ich möchte den Herrn Kultusminister fragen, ob er auch von denjenigen Polizeibeamten, die Minderjährige in der Spitzelei unterrichten, einen Unterrichtserlaubnisschein fordert?

(„Sehr gut!" bei den Sozialdemokraten.)

Das müsste doch eigentlich der Fall sein! Es ist sicherlich ein nicht unwichtiger und gründlicher Unterricht, der den Spitzeln von Polizei wegen erteilt wird! Ich bin ja sicher, dass der Kultusminister mir eine erschöpfende Antwort geben wird.

(Zuruf rechts: „Würden wir sehr bedauern!")

Das würden Sie bedauern, sieh da!

Meine Herren, folgendes! Sie entsinnen sich der Debatte vom vergangenen Jahre. Damals habe ich das Vorgehen gegen unsere Arbeiterturnvereine in schärfster Weise als ungesetzlich und willkürlich gekennzeichnet. Damals habe ich hervorgehoben, dass man bestenfalls von einer Gültigkeit jener Schulverordnung von 1834 in Bezug auf die schulpflichtige Jugend reden könnte. Ich habe in meinen wiederholten Ausführungen damals immer wieder betont: Höchstens die schulpflichtige Jugend unterliegt der Schulaufsicht, wie will es die Regierung rechtfertigen, ihre Maßregeln auszudehnen bis zu 21 Jahren? Wir wissen doch alle ganz genau, dass es eine Schule bis zu 21 Jahren überhaupt nirgends gibt, dass nicht einmal die höheren Schulen die Menschen normalerweise bis zum 21. Jahre festhalten! Und doch hat sich die Königliche Staatsregierung, die Schulaufsicht, erdreistet, einfach das 21. Lebensjahr festzulegen und dementsprechend in die freie Jugendbewegung, in die Arbeiterturnvereine, die Arbeitergesangvereine usw. einzugreifen. Ich habe damals von dem Herrn Minister gefordert, dass er sein Verhalten rechtfertige.

(Lachen rechts.)

Ich habe gefordert, dass er es rechtfertige.

(Zuruf rechts: „Das kann jeder!")

Hören Sie weiter, vielleicht vergeht Ihnen das Lachen. – Darauf hat der Herr Minister eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nach dem Bande zitiert. Ich habe dem Herrn Minister gesagt: Bitte, eine solche Entscheidung gibt es nicht, wollen Sie dem aufhorchenden Ohre mitteilen, welche Entscheidung das ist, von der Sie sprechen! Darauf hat der Herr Kultusminister – es ist Seite 4496 des Stenogramms vom vorigen Jahre nachzulesen –, um meinen Worten zu entsprechen, begonnen, eine Entscheidung vorzulesen, die ihm einer seiner Herren Räte in die Hand gedrückt hat, eine Entscheidung, die dahin ging, dass die Schulaufsichtsbehörde das Recht hat, jemandem mit Rücksicht darauf, dass er Anhänger der Sozialdemokratie ist, die Unterrichtserlaubnis zu verweigern. Also etwas, was absolut nicht in Frage stand. Der Herr Kultusminister hatte also gar keine Ahnung, worum es sich handelte, hatte eine Entscheidung vorzulesen angefangen, hat dann zwischen drin bemerkt, dass es etwas ganz anderes war, als worüber man redete, und hat dann, als er es bemerkte, schließlich aufgehört. Ich stelle fest, dass der Herr Kultusminister im vergangenen Jahr wiederholt behauptet hat, es gäbe Entscheidungen höchster Gerichtshöfe, die das Eingreifen der Schulaufsichtsbehörde gegen Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, rechtfertige, und dass er dann, provoziert, nunmehr seine Behauptung zu begründen, eine Entscheidung anführte, durch deren Vorbringung ganz allein er schon bewies, dass er keine Ahnung von dem hatte, um was es sich handelte.

Ich hatte dem Herrn Kultusminister damals in Aussicht gestellt, dass das Reichsgericht, wie es das Landgericht I Berlin bereits getan hatte, demnächst eine Entscheidung fällen würde, die meiner Ansicht entspricht. In der Tat ist diese Entscheidung denn auch am 28. Juni 1910 in der Strafsache gegen Weber und Wildung ergangen. Dort sagt das Reichsgericht nach einer sehr ausführlichen Auseinandersetzung:

Die Erteilung von Turnunterricht an Personen, welche nicht der Schuljugend in dem dargelegten weiteren Sinne angehören, ist in Preußen nicht durch die Unterrichtsgesetzgebung geordnet und gehört daher nicht dem Unterrichtswesen im Sinne des § 6 der Gewerbeordnung an. Auf einen bezüglichen Gewerbebetrieb findet ausschließlich § 35 der Gewerbeordnung Anwendung. Die staatliche Aufsicht über den Privatunterricht ist durch die preußische Gesetzgebung nur im engsten Zusammenhang mit der Schulaufsicht geregelt. Somit gehört in Preußen der jugendlichen Arbeitern erteilte Turnunterricht nicht zum Unterrichtswesen. Es fehlt an einer gesetzlichen Vorschrift, welche die Schulverwaltung ermächtigt, die Erteilung von Turnunterricht in den Arbeiterturnvereinen an nicht mehr schulpflichtige Personen von einem Erlaubnisschein abhängig zu machen. Die dahin gehenden Anordnungen sind von den Schulbehörden nicht innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffen. Die Aufforderung zum Ungehorsam gegen sie ist mithin nicht nach § 110 des Strafgesetzbuches strafbar."

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Diese Entscheidung ist klar, und sie ist einleuchtend begründet. Sie geht klipp und klar dahin, dass die Schulaufsichtsbehörde kein Recht hat, in irgendeiner Weise in wirklich unterrichtliche Behandlung der Jugend, die nicht mehr die Schule besucht, einzugreifen; sie geht klar und deutlich dahin, dass jede Maßnahme, die die Schulverwaltung dennoch in dieser Richtung ergreift, eine ungesetzliche Maßregel ist, eine Maßregel, die von der Behörde außerhalb ihrer Amtsbefugnis getroffen ist. Nun frage ich Sie: Was hat der Kultusminister und was haben die Schulaufsichtsorgane aus dieser klaren Entscheidung des Reichsgerichts herausgelesen, die allerdings nur einen Grundsatz ausgesprochen hat, der bereits früher für jeden Einsichtigen, für jeden, der nicht absichtlich seine Augen verschloss, vollkommen klar lag?

In der Budgetkommission hat der Abgeordnete Korfanty den Herrn Kultusminister über seine Stellung zu dieser von mir eben erwähnten Frage interpelliert, und der Herr Kultusminister hat darauf folgendes geantwortet – ich habe hier nicht den Korrekturabzug, sondern den endgültigen Bericht –:

Das Reichsgericht habe die Gültigkeit der Kabinettsorder von 1834 keineswegs in Zweifel gezogen und habe auch der Unterrichtsverwaltung insofern recht gegeben, als es entschieden habe, dass diese Kabinettsorder sich nicht nur auf die schulpflichtige, sondern auch auf die schulentlassene Jugend beziehe.“

Herr Kultusminister, es ist unerhört, wie man angesichts der klaren Darlegung des Reichsgerichts, dass gerade die schulentlassene, die nicht mehr schulpflichtige Arbeiterjugend durch die Kabinettsorder von 1834 in der hier angedeuteten Richtung nicht getroffen werden könne, einen solchen Grundsatz aussprechen kann. Hier liegt das Reichsgerichtserkenntnis! Lesen Sie es von Anfang bis zu Ende! Ich will die in Betracht kommenden Sätze noch einmal wiederholen:

Die staatliche Aufsicht über den Privatunterricht ist durch die preußische Gesetzgebung nur im engsten Zusammenhang mit der Schulaufsicht geregelt. Somit gehört in Preußen der jugendlichen Arbeitern erteilte Turnunterricht nicht zum Unterrichtswesen. Es fehlt an einer gesetzlichen Vorschrift, welche die Schulverwaltung ermächtigt, die Erteilung von Turnunterricht in den Arbeiterturnvereinen an nicht mehr schulpflichtige Personen von einem Erlaubnisschein abhängig zu machen."

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Hier ist ganz klipp und klar gesagt: „an nicht mehr schulpflichtige Personen"; es sind also die schulpflichtigen und die nicht mehr schulpflichtigen vom Reichsgericht gegenübergestellt. Freilich erklärt das Reichsgericht, dass jemand, der sich freiwillig in eine höhere Schule begeben hat und also der höheren Schule angehört, sich insoweit allerdings auch der Schulzucht zu unterwerfen habe, auch wenn er über das Alter der unmittelbaren Schulpflicht hinaus sei. Ich weiß nicht, ob der Herr Kultusminister das gemeint hat. Wenn er das gemeint hat, dann hat er es nicht gesagt, und wenn er etwas anderes gesagt hat, als er gemeint hat, dann hat er bewiesen, dass er sich die Entscheidung überhaupt nicht angesehen hat, dass ihm wieder, wie im vergangenen Jahre, irgendeiner seiner Räte irgend etwas in die Hand gedrückt hat, wovon er selbst gar keine Ahnung gehabt hat und was im schroffsten Widerspruch steht zu dem, was unser höchster Gerichtshof gesagt hat.

Meine Herren, hiermit ist die Sache noch nicht zu Ende. Ich komme jetzt zu ein paar speziellen Dingen, bei denen ich den Schulaufsichtsbehörden die schwersten Vorwürfe zu machen habe, die überhaupt gemacht werden können. Es handelt sich um den Fall Cieslok und um den Fall Poniecki, die das Abgeordnetenhaus im vergangenen Jahre bereits kurz beschäftigt haben. Diese Fälle haben sich inzwischen weiter ausgewachsen zu einem öffentlichen Skandal. Cieslok ist der Angestellte des Poniecki gewesen; er hat im Auftrage des Poniecki, als dessen Angestellter, Gesangs„unterricht" erteilt. Am 7. Dezember 1909 ist ihm von der Schulaufsichtsbehörde eine Verfügung zugegangen, wonach er ohne die erforderliche behördliche Genehmigung, ohne Unterrichtserlaubnisschein, an jugendliche Personen im Alter bis zu 21 Jahren keinen Gesangunterricht erteilen solle und worin ihm für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Zwangsstrafe von 300 Mark angedroht werde. Meine Herren, dieser Mann hat 40 Mark monatliches Gehalt,

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

ist ein bisher unbescholtener Mensch, ist selbständig, er wird von seinem Chef, dem Herrn Poniecki, beauftragt, Unterricht zu erteilen, und ohne dass vorher eine Vermahnung ergangen war, für jeden Fall 300 Mark Geldstrafe! Meine Herren, wenn das nicht allen Grundsätzen der Humanität, der Moral, des einfachsten Anstands ins Gesicht schlägt, dann weiß ich nicht – dann haben diejenigen, die das nicht so empfinden wie ich, überhaupt kein moralisches Empfinden.

(„Sehr wahr!" bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, für je 12 Mark ein Tag Haft! 4Das macht also zusammen – ich werde gleich noch des Näheren darauf eingehen; ich kann es jetzt nicht ausrechnen, das Exempel ist mir im Moment zu schwer.

(Heiterkeit.)

Meine Herren, diese Verfügung ist dem Cieslok überhaupt nicht in die Hände gelangt, sondern nur seinem Chef; er hat keine Ahnung davon gehabt, hat zwei- oder dreimal „Unterricht" erteilt, und daraufhin zwei oder drei Zwangsverfügungen auf Zahlung von je 300 Mark bekommen. Er hat, nachdem ihm die Verfügung vom 7. Dezember nun zur Kenntnis gekommen war, sofort erklärt: Ich habe ja die Hauptverfügung gar nicht zugestellt bekommen, hatte keine Ahnung davon, ich bitte, die festgesetzten Strafen niederzuschlagen. Er war bereit, sich zu fügen. Die Regierung hat ihn beschieden, dass keine Veranlassung vorliege, diese Strafen niederzuschlagen. Es ist überhaupt darauf, ob der Mann die Verfügung vom 7. Dezember 1909 wirklich selbst in die Hände bekommen hat, gar nicht näher eingegangen worden, die Schulaufsichtsbehörde hat einfach ihre bisherigen Verfügungen aufrechterhalten. Meine Herren, natürlich konnte dieser unglückselige Mensch das Geld nicht bezahlen. Cieslok ist im Mai des vergangenen Jahres eingesperrt worden und hat an die vierzehn Tage gesessen.

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, ich erhebe gegen dieses Verfahren Beschwerde. Die Schulaufsichtsbehörde antwortet, dass Cieslok inzwischen entlassen sei; er habe das schriftliche Versprechen abgegeben, der Verfügung vom 7. Dezember 1909 ferner nicht zuwiderhandeln zu wollen, infolgedessen erübrige sich ein näheres Eingehen auf die Eingabe vom 22. dieses Monats. Meine Herren, meine Eingabe forderte die Niederschlagung der Geldstrafen, weil sie ungesetzlich waren, weil auch die Modalitäten nicht erfüllt waren. Die Schulaufsichtsbehörde hat erreicht, dass der Mann zu Kreuze gekrochen ist, dass er unter dem Zwange der Haft eine Erklärung abgegeben hat, zu der er nicht verpflichtet war, und sie meint nun ganz kühl, es erübrige sich ein näheres Eingehen auf meine Eingabe! Ich habe in einer weiteren Eingabe an die Schulaufsichtsbehörde wiederholt gefordert, dass meinen nach der ganzen Sachlage berechtigten Ansprüchen genügt werde, und ich habe mich auf die inzwischen ergangene Entscheidung des Reichsgerichtes in der Sache gegen Weber und Wildung berufen. Meine Herren, ich habe keinen Bescheid bekommen. Bis zum 17. September 1910 war nichts geschehen. An diesem Tage habe ich wegen Erledigung des diesseitigen Verlangens vom 23. Juli energisch moniert. Meine Herren, bis zum heutigen Tage, nach fast acht Monaten, habe ich noch keine Antwort erhalten auf meine Vorstellungen vom Juli des vergangenen Jahres!

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Statt dessen ist gleichfalls am 17. September 1910 gegen denselben Cieslok eine erneute Straffestsetzung ergangen, und zwar wiederum gestützt auf die Verfügung vom 7. Dezember 1909, die durch die Entscheidung des Reichsgerichts vom 28. Juni 1910 implizite als zweifellos gegen das Gesetz verstoßend bezeichnet worden ist. Meine Herren, darin wird wiederum wegen einer angeblichen Kontravention vom 14. August 1910 eine Strafe von 300 Mark verhängt. Meine Herren, auf mein Verlangen, dass die Regierung nunmehr endlich ihre Praxis in Einklang setzen möge mit dem Gesetz und der Judikatur des höchsten deutschen Gerichtshofs, antwortet mir die Schulaufsichtsbehörde, indem sie einfach ihre bisherige Gesetzwidrigkeit fortsetzt und von neuem eine ganz genau ebensolche Verfügung erlässt wie die durch die rechtskräftige höchste richterliche Entscheidung zweifellos als ungesetzlich bereits festgestellte.

Meine Herren, was ich nun weiter getan habe, das werde ich Ihnen alsbald auseinandersetzen. Ich wende mich jetzt zunächst dem Fall Poniecki zu, welcher in vieler Beziehung noch krasser liegt als der Fall Cieslok. Poniecki war der Vorgesetzte des Cieslok. An diesen Mann wurde gleichfalls eine Verfügung gerichtet, die ihm untersagte, an Jugendliche unter 21 Jahren „Unterricht" zu erteilen. Poniecki schreibt an die Behörde, dass er diese Verfügung jedenfalls für zu weitgehend halte; er sei jedoch bereit, alle Jugendlichen unter 18 Jahren auszuschließen. Die Schulaufsichtsbehörde antwortet: sie bestehe auf ihrem bisherigen Standpunkt. Meine Herren, nun hat Poniecki in kurzer Zeit 20 bis 30 Strafverfügungen bekommen, sämtlich über je 300 Mark, zusammen über 7500 Mark

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

und für je 12 Mark einen Tag Haft, macht zusammen 625 Tage Haft für den Fall der Zuwiderhandlung – fast zwei Jahre!

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, ich frage Sie: Ist ein solches Vorgehen einer Verwaltungsbehörde überhaupt erhört, ist ein solches Vorgehen einer Verwaltungsbehörde nicht wahrlich dazu angetan, selbst einen Landtag wie diesen hier zu einem scharfen Protest gegen Gesetzwidrigkeit und Willkür aufzustacheln?!

Meine Herren, nun will ich Ihnen weiter berichten, wie das im Einzelnen zuging. Der Mann ist viele Jahre lang in seinem Beruf gewesen, und es ist niemals ein Anstand gegen seine Berufsausübung erhoben. Er hat sich dadurch das Missfallen der Behörde zugezogen, dass er sogenannten Gesang„unterricht" an sozialdemokratisch oder polnisch verdächtige Organisationen erteilte. Ausschließlich aus diesem politischen Grunde und nicht um der Heiligkeit des Gesetzes willen ist man hier von Schulaufsichts wegen vorgegangen; die Schulaufsichtsbehörde hat die Heiligkeit des Gesetzes mit Füßen getreten, sie hat einfach ungesetzlich und in der rücksichtslosesten Weise volksfeindliche Politik getrieben. Meine Herren, nachdem Poniecki 600 Mark bezahlt hatte, verhaftete man ihn und sperrte ihn zwei Tage und zwei Nächte ein; hierfür wurden ihm 24 Mark von der Schuld abgerechnet, pro Tag 12 Mark. Man ging immer schlimmer, immer rigoroser gegen ihn vor: es wurde ihm der Violin„unterricht" verboten; gleichfalls unter Androhung von 300 Mark Geldstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten und Polen.)

Es wurden ihm Geheimpolizisten in seine Unterrichtsstunden geschickt.

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, vom 1. November 1909 ab hat es mit Strafen förmlich gehagelt; zwei bis drei Strafen kamen auf einmal, in der Woche vier bis sechs, jede zu 300 Mark, und für je 12 Mark eventuell ein Tag Haft. Man hat ihn auf Schritt und Tritt verfolgt; für jede Probe, für jede Aufführung, für jedes Konzert – überall, wo gesungen wurde, wurde er, selbst wenn er sich durch einen Gehilfen vertreten ließ, mit 300 Mark Geldstrafe belegt. So ist es im November, Dezember 1909 und im Januar, Februar 1910 gegangen, bis schließlich die Summe zusammenkam, von der ich vorhin sprach, rund 7500 Mark. Die Polizei kam drei- bis viermal täglich und versuchte, ihm all sein Mobiliar weg zu pfänden.

Meine Herren, schließlich, nach dieser Hetzjagd, die diesem Manne das Leben zur Hölle auf Erden machte, wurde er am 16. oder 18. Februar verhaftet, auf die Polizeiwache gebracht und sollte nun sofort 1600 Mark zahlen, die inzwischen rechtskräftig geworden seien. Er bekam von der Polizei einen kurzen Urlaub, um sich das Geld zu verschaffen. In seiner Herzensangst hat nun dieser Mann die Gelegenheit benutzt, über die Grenze zu gehen; er ist landesflüchtig geworden und lebt gegenwärtig im Auslande, in Galizien, geflüchtet vor jenen Maßregeln der deutschen Schulaufsichtsbehörde.

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten und Polen.)

Er hat alles, Kinder und Haus, im Stiche gelassen, und die Schulaufsichtsbehörde hat dann noch seine Frau und seine Kinder in der unerhörtesten Weise misshandelt, hat das Haus nach ihm durchstöbert, alles in einer Art und Weise, wie man sie sich in Russland nicht schlimmer vorstellen kann: Oberschlesien liegt ja auch an der russischen Grenze. Meine Herren, es wurde ein Steckbrief hinter ihm erlassen, und es wurde sogar mit Polizeihunden nach ihm gesucht.

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Schließlich ist ihm die Möglichkeit gegeben worden, auch seine Familie ins Ausland zu schaffen, und er sitzt nun da drüben, hat aber keine Existenz. Er hat an das Ministerium geschrieben, seine Notlage in wiederholten Eingaben geschildert und darum gebeten, ihm die Möglichkeit zu geben, in Deutschland seine Existenz fortzuführen. Die Antworten der Regierung lauten einfach formularmäßig ablehnend. Der Mann muss sich bis zum heutigen Augenblick jenseits der schwarzweißen Grenzpfähle aufhalten, in dem gastlicheren Galizien. Meine Herren, die Polizei hat schließlich gedroht, die Kinder gewaltsam über die Grenze zu bringen! –

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Der Mann ist vollständig zum Bettler geworden durch dieses Vorgehen. Und alles das unter der Leitung und Aufsicht desjenigen Ministeriums, das da Ministerium der geistlichen Angelegenheiten heißt und dem in erster Linie die Durchführung des in der preußischen Verfassung niedergelegten Grundsatzes obliegt, dass die christlichen Grundsätze im Allgemeinen den Einrichtungen unseres Staatswesens zugrunde zu legen sind. Dieses christliche Kultusministerium, das in solcher Weise durch seine nachgeordnete Behörde, durch die Schulaufsichtsbehörde, Barbarei geübt hat, hat allerdings mit Christlichkeit so viel zu tun wie die Erde mit dem Monde.

(Lachen rechts.)

Inzwischen habe ich die Sache in die Hand genommen gehabt, und ich habe,

(Lachen rechts.)

Gott, meine Herren, lachen Sie nur recht vergnügt, zeigen Sie nur, dass Sie über solche Vorgänge lachen können, das ist uns sehr wichtig.

(„Sehr richtig!" bei den Sozialdemokraten.)

Wir werden das festnageln, das ist für uns sehr wichtig.

Meine Herren, die Verfügungen des Kultusministeriums, die Verfügungen der Schulaufsichtsorgane, in denen diese Maßregeln angeordnet werden, enthalten trotz aller Vorstellungen, trotz aller eingehenden Vorhaltungen über die Rechtsfrage, trotz aller Berufung auf die Autorität der Gerichte, auf die sich die Betroffenen und ihre Vertreter stützten, nicht einmal den Versuch eines Eingehens auf die rechtlichen Einwürfe und Bedenken, nicht den Versuch einer Begründung; es wird einfach gesagt: Jugendliche unter 21 Jahren – und damit basta. Auf das Gesuch um Niederschlagung, das Poniecki an die Regierung, an die Schulaufsichtsbehörde gerichtet hatte, wird im Auftrage des Ministers geantwortet – im Auftrage des Ministers! –, dass dem Gesuche um Niederschlagung von Zwangsstrafen nicht entsprochen werden kann. Diese Antwort erfolgte am 22. Juni. Es ist dann ein Immediatgesuch eingereicht worden, dessen Wortlaut ich gleichfalls hier zur Hand habe. Darauf ist von der Regierung am 8. Juli 1910 geantwortet, also bereits über zehn Tage, nachdem die Reichsgerichtsentscheidung in Sachen Weber und Wildung ergangen war.

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Trotzdem antwortete die Königliche Regierung:

Auf die Immediateingabe eröffnen wir Ihnen im Auftrage des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, dass es bei dem abschlägigen Bescheide vom 22. Juni sein Bewenden behalten muss."

(„Hört! Hört!")

Meine Herren, ich habe, wie ich bereits bemerkte, mich dann an die Königliche Regierung gewandt, sobald die Entscheidung des Reichsgerichts ergangen war. Am 6. Juli habe ich von der Regierung die Antwort bekommen:

Wir lehnen die Aufhebung unserer gegen den Musiker Theodor Cieslok"

die beiden Fälle sind im Prinzip ja identisch –

in Schwientochlowitz ergangenen Verfügungen und die Gewährung einer Genugtuung an den Genannten ab. Die angezogene Entscheidung des Reichsgerichts berührt nach unserer Kenntnis, die wir allerdings noch nicht aus der Einsichtnahme des Urteils schöpfen konnten, weder die Erteilung des hier in Frage stehenden Gesangunterrichts, noch kann sie überhaupt vor besonderer Instruktion seitens des Herrn Ministers für uns maßgebend sein."

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Da erklärt also die Schulaufsichtsbehörde ausdrücklich: Selbst wenn sie die Überzeugung von der Gesetzwidrigkeit einer Maßregel bekomme, würde sie von dieser Gesetzwidrigkeit nicht abstehen, bevor nicht der Herr Minister eine anderweite Anweisung gegeben hat.

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Es ist uns wiederholt der Vorwurf gemacht worden, dass wir übertreiben, wenn wir behaupten, dass die Abhängigkeit des Beamten, die Abhängigkeit des Soldaten dazu führte, dass sie durch ihre Vorgesetzten auch zu ungesetzlichen Handlungen bestimmt werden könnten und dass sie sich in gewissem Sinne verpflichtet fühlten, im Auftrage der Vorgesetzten auch ungesetzliche Handlungen zu begehen. Meine Herren, hier haben Sie schwarz auf weiß von der Königlichen Regierung in Oppeln die Bestätigung, dass diese Regierung in Oppeln sich für verpflichtet hält – selbst wenn sie überzeugt ist, ungesetzlich zu handeln –, diese ungesetzliche Handlungsweise fortzusetzen bis zu dem Augenblick, in dem vom Minister eine anderweite Verfügung an sie ergeht!

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Das ist von allerhöchster Wichtigkeit und illustriert, dass wir, von der formalen Seite der Sache abgesehen, doch mit unserer Auffassung über die Abhängigkeit der Beamten in Bezug auf die Ausübung auch ungesetzlicher Handlungen doch mindestens den Geist richtig gekennzeichnet haben, in dem die untergeordneten Beamten ihre Stellung und ihre Gehorsamspflicht gegenüber ihren Vorgesetzten auffassen.

Meine Herren, im September 1910, nachdem inzwischen, wie erwähnt, bereits von neuem derartige Verfügungen ergangen waren, habe ich dann eine recht geharnischte Eingabe an die Königliche Regierung gemacht, an die Schulaufsichtsbehörde, und habe von ihr verlangt, dass sie sich künftig solchen Vorgehens zu enthalten habe. Ich habe ausgeführt:

Die fraglichen Verfügungen seien offensichtlich nur um deswillen erlassen, weil er Gesang„unterricht" bei angeblich nationalpolnischen und sozialdemokratischen Vereinen und Veranstaltungen erteilt haben soll, also aus einem schlechthin politischen Grunde. Am 28. Juni dieses Jahres habe das Reichsgericht in der bezeichneten Weise entschieden; das Urteil gipfele in der Feststellung, dass der Unterricht an solche Jugendlichen, die nicht mehr schulpflichtig sind, einer Kontrolle der Schulaufsicht nicht unterliegt.“

Ich führte den Wortlaut des reichsgerichtlichen Erkenntnisses genau an und fügte dann hinzu:

Es ist… ohne weiteres ersichtlich, dass das, was im Urteil des Reichsgerichts … ausgeführt wird, auch für den sogenannten Gesang- oder Musikunterricht gilt…

Angesichts dieser Sachlage ergibt sich die klare Konsequenz, dass die hier in Frage stehenden Verfügungen sofort aufzuheben sind, dass die von meinem Vollmachtgeber beigetriebenen 600 Mark zurückzuzahlen sind, dass die noch nicht beigetriebenen Exekutivstrafen niederzuschlagen und dass meinem Vollmachtgeber diejenigen Nachteile zu vergüten sind, die ihm auf Grund des rechtswidrigen Vorgehens der Regierung erwachsen sind, und deren nähere Spezifikation vorbehalten bleibt.

Es wird binnen einer Woche seit Empfang dieses Schreibens um Mitteilung ersucht, ob diesen Ansprüchen genügt ist oder genügt werden wird."

Daraufhin erdreistet sich die Schulaufsichtsbehörde, unter dem 22. September zu schreiben: „Wir sind nicht in der Lage, dem in dem Schreiben vom 17. September enthaltenen Ansinnen, betreffend den Gesanglehrer Poniecki in Czortkow, zu entsprechen."

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Und damit basta! Meine Herren, man muss wahrhaftig fragen, ist denn die Scham zu den Hunden geflohen, wenn man dieses Vorgehen der Schulaufsichtsbehörde betrachtet.

(Große Unruhe rechts. – „Sehr wahr!" bei den Sozialdemokraten.)

Ich habe dieses Verhalten der Königlichen Staatsregierung, dieses Verhalten der Schulaufsichtsbehörde zum Anlass genommen, um Strafanzeige gegen den maßgeblichen Beamten zu erstatten. Diese Strafanzeige hat dasjenige Schicksal erlebt, das bei uns in Preußen selbstverständlich ist. Meine Herren, ich habe Ihnen dargelegt, dass die Schulaufsichtsbehörde in diesem Falle genaue Kenntnis von der Rechtslage gehabt haben müsse. Einmal ist die Rechtslage klar gewesen, zweitens ist in den Eingaben, die von meiner Seite gemacht worden sind, immer und immer wieder auf die Reichsgerichtsentscheidung hingewiesen worden; die entscheidenden Gesichtspunkte dieser Entscheidung sind immer wieder hervorgehoben worden. Dennoch erhalte ich natürlich vom Ersten Staatsanwalt in Oppeln auf meine Anzeige die Antwort: Es könne dahingestellt bleiben, ob die Reichsgerichtsentscheidung Anwendung finde, usw.

Diese Tatsachen allein seien jedenfalls nicht geeignet, den Verdacht desjenigen Vorsatzes gegen den verantwortlichen Beamten zu begründen, der Voraussetzung der Anwendung der bezeichneten Strafvorschriften ist.

(Wiederholter Zuruf des Abgeordneten Hoffmann: „Natürlich!")

Auf meine Beschwerde beim Oberstaatsanwalt ist mir eine fast wörtlich gleiche Antwort erteilt worden. Auch da wurde gesagt: Wie die Sache auch liegt, keinesfalls hat die Schulaufsichtsbehörde den erforderlichen Dolus besessen.

(Zuruf bei den Sozialdemokraten: „Natürlich!")

Sie ist in gutem Glauben gewesen; sie hat eben das Gesetz nicht gekannt, und infolgedessen ist es selbstverständlich, dass gegen diese hohen Beamten nicht eingeschritten werden kann.

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Die Sache ist noch nicht beendet; ich habe Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht Breslau gestellt und werde abwarten, wie der Entscheid dieser Instanz ausfallen wird.

Aber, meine Herren, noch etwas anderes. Einmal habe ich Ihnen bereits die Verfügungen erwähnt, die gegen meinen Klienten Poniecki und gegen Cieslok ergangen sind, gegen letzteren noch am 17. September 1910. Ich habe gehört, dass in der letzten Zeit wiederum gegen ihn Androhungen erfolgt sind, vielleicht sogar neue Straffestsetzungen, obwohl es sich überall nur um Jugendliche handelt, die nicht mehr schulpflichtig sind.

Meine Herren, unter dem 15. November 1910 ist gegen einen gewissen Rozanski genau in derselben Weise vorgegangen. Es heißt in der Verfügung der Königlichen Regierung zu Oppeln folgendermaßen:

Sie üben … in Ihrer Eigenschaft als Dirigent eines Gesangvereins Harmonia in Domb mit den Mitgliedern des Vereins Gesänge ein. Diese Tätigkeit ist als Unterricht im Sinne der Allerhöchsten Kabinettsorder vom 10. VI. 1834 … anzusehen, da, wie festgestellt, an den Gesangsübungen Personen unter 21 Jahren teilgenommen haben."

Also genau der alte Wortlaut! Das alte Schema! –

Inzwischen ist auch festgestellt worden, dass Sie die gleiche Tätigkeit am 25. und 28. Oktober in Beuthen im Saal des Lokals Schneiderstraße 3 ausgeübt haben, wobei ebenfalls Personen unter 21 Jahren beteiligt waren."

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Da Sie nicht im Besitz des Erlaubnisscheines sind" usw. – –

Und dann werden Ordnungsstrafen von je 300 Mark angedroht!

Meine Herren, bis in die neueste Zeit hinein wird von den Schulaufsichtsbehörden in dieser Weise verfahren. Am 28. Juni 1910 ist die Reichsgerichtsentscheidung ergangen – spurlos ist sie an diesen Behörden vorübergegangen, spurlos ist sie vorübergegangen an der Regierung, an allen Aufsichtsorganen, an dem Herrn Kultusminister.

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Der Herr Kultusminister stützt alle die offensichtlich gesetzwidrigen Maßregeln der ihm untergebenen Schulaufsichtsorgane. Und nicht genug damit: Die Regierung unterlässt es einfach, sich überhaupt in eine Diskussion einzulassen; ihre Entscheidungen enthalten nicht einmal den Versuch einer Rechtfertigung, weshalb man wider den Stachel des Reichsgerichts löckt und die Reichsgerichtsentscheidung einfach zerfetzt und dem Volke vor die Füße wirft. Die Regierung ist ja formal nicht an die Rechtskraft eines Reichsgerichtsurteils gebunden; das wissen wir ganz genau. Wenn aber das höchste Gericht des Deutschen Reiches gesprochen hat, dann sollte sich doch wahrhaftig die preußische Unterrichtsverwaltung dem Spruch dieses Gerichtshofes fügen.

(„Sehr richtig!" bei den Sozialdemokraten und Polen.)

Wo doch überall von der Bevölkerung verlangt wird, dass sie sich der Autorität des Reichsgerichts unterordnet, da sollte man doch wahrhaftig erwarten, dass die Regierung, wenn sie entgegen der Ansicht des Reichsgerichts ihren bisherigen falschen Standpunkt festhalten will, mindestens den Versuch einer Rechtfertigung unternimmt. Aber sie denkt gar nicht daran; sie verhöhnt einfach die Öffentlichkeit, indem sie das alte Formular nach wie vor fort benutzt.

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Ich glaube, ein krasserer Fall von Rechtsverweigerung, ein krasserer Fall von Verwaltungswillkür ist kaum irgendwo in der Welt jemals erhört gewesen als dieser Fall, von dem ich eben hier spreche

(„Sehr wahr!" bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, ich bin fest überzeugt, es würde in einem parlamentarisch regierten Lande, in einem Lande, wo im Parlament darauf gehalten wird, dass vor allen Dingen die Majestät des Gesetzes regiert, ein solcher Minister nicht eine Minute länger auf seinem Platze bleiben können;

(„Sehr richtig!" bei den Sozialdemokraten. Lachen rechts.)

er würde mit Schimpf und Schande von dannen gejagt werden.

(Große Unruhe rechts. Abgeordneter Heckenroth: „Mit Schimpf und Schande?!" – Abgeordneter Hoffmann: „Herr Heydebrand, gehen Sie doch rauf, wie es sich gehört!" – Andauernde Unruhe rechts. Glocke des Präsidenten.)

Vizepräsident Dr. Porsch: Es war eben mit mir gesprochen worden; ich habe im Augenblick nicht zuhören können. Ich werde mir aber das Stenogramm kommen lassen.

(Abgeordneter Heckenroth: „,Mit Schimpf und Schande' hat er gesagt!")

Liebknecht: Meine Herren, es ist entweder eine ganz phänomenale Unwissenheit, an der diese Schulaufsichtsorgane leiden, oder es ist volle Überlegung: tertium non datur, und ich überlasse es schließlich Ihrer eigenen Entscheidung und auch dem Geschmack des Herrn Kultusministers, sich das Richtige von beiden auszusuchen. Man könnte mit solcher Unkenntnis, wie sie der Herr Kultusminister auch in der Budgetkommission gezeigt hat, Mitleid hegen,

(„Hört! Hört!" und Lachen rechts.)

wenn es sich nicht um eine doch allzu ernste Sache handelte. Es handelt sich hier nicht um eine Doktorfrage, bei der schließlich der eine die Ansicht haben mag, der andere jene und bei der es nicht darauf ankommt, ob in einer theoretischen Ansicht der eine von dem anderen abweicht; es handelt sich hier um einen Rechtsgrundsatz, der in entscheidender Weise in die gesamten Bildungsinteressen unseres Volkes tief einschneidet, und in dieser Beziehung können wir dann mildernde Umstände schlechterdings nicht bewilligen, am wenigsten einem Minister, der schließlich doch wohl auch juristische Schulung genossen hat; der sich nicht damit begnügen darf, seine Kenntnis zu schöpfen aus irgendwelchen Entscheidungen und angestrichenen Stellen in Entscheidungen, die ihm von irgendwelchem seiner Räte vorgelegt werden, sondern der die verdammte Pflicht und Schuldigkeit hätte, sich ex profundo über diese ungemein wichtigen Fragen zu unterrichten. Die Bemerkung in der Budgetkommission spricht dagegen, dass er es bisher für seine Pflicht und Schuldigkeit gehalten hat, einmal nachzulesen, worauf er diese einschneidenden Maßregeln stützt.

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, wenn er es einmal getan hat, dann weiß der Herr Kultusminister Bescheid, und dann muss ich sagen, wie will dann der Herr Kultusminister noch jemals seine Hand drohend und warnend gegen anarchistische Bestrebungen erheben? Dann ist doch das Verhalten des Herrn Kultusministers Anarchismus im schlechtesten Sinne des Wortes,

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten. – Unruhe rechts.)

Gesetzlosigkeit im schlechtesten Sinne des Wortes.

Und, meine Herren, ich bin in der Lage nachzuweisen, dass das Kultusministerium tatsächlich die Rechtslage kennt. Ich habe hier einen anderen Fall, den ich im Einzelnen nicht vortragen will, den Fall der Freien Turnerschaft in Rixdorf, in dem ich auch bis an das Kultusministerium herangegangen bin. In diesem Fall hat die Schulaufsichtsbehörde einen anderen Weg beschritten: Sie hat ausdrücklich ihre Maßregeln nur gegen noch schulpflichtige Kinder erlassen und in ihren Antworten deutlich zu erkennen gegeben, dass sie die Entscheidung des Reichsgerichts begriffen hat. Drüben in Oberschlesien denkt kein Mensch daran; da herrscht nach wie vor die alte Willkür. Aber, meine Herren, wie man auch in dem Falle Freie Turnerschaft von Schulaufsichts wegen gegen die Jugendlichen, die Kinder, vorzugehen sich herausnimmt, das zeigt die Rohheit, mit der in diesem Falle diese Jugendlichen und auch ihre Eltern, die bei der Veranstaltung mit zugegen waren, durch Polizeigewalt aus dem Lokal herausgebracht worden sind. Ich möchte einmal wissen, ob die Regierung, ob die Schulaufsichtsorgane in einem einzigen Falle jemals auch nur im entferntesten ein ähnliches Verhalten an den Tag gelegt haben, wenn es sich um Kinder der besitzenden Klassen, um Kinder aus solchen politischen Organisationen handelte, die der Regierung genehm sind, um Kinder, die mit denjenigen Anschauungen vollgepfropft werden, die Sie für die Ihnen zweckmäßigen halten.

Meine Herren, wenn ich behaupte, dass die Regierung hier in einer Weise, die bisher selbst in Preußen als ohnegleichen bezeichnet werden kann, gegen Gesetz und Recht verstoßen hat, dass sie hier mit zweierlei Maß misst, wie das in auffälligerer Weise nirgends bisher bei uns in Preußen geschehen ist – ich glaube, dann ist damit nicht zu viel gesagt.

Meine Herren, meine Appelle an die Schulaufsichtsbehörden um Niederschlagung der Strafen, um Rückzahlung des Eingezogenen, um Aufhebung der Verfügungen, in denen Freiheitsstrafen festgesetzt sind, diese innerhalb des gesetzlichen Rahmens sich haltenden Vorstellungen sind als ein „Ansinnen" zurückgewiesen worden, auf das man nicht einzugehen habe. Meine Herren, es ist alles geschehen, was auf dem Wege rechtens und auch im Aufsichtswege geschehen konnte, um das Ministerium, um die Schulaufsichtsbehörden zu nötigen, zu veranlassen, auf die Bahn des Rechtes zurückzukehren und ihre bisherige Gesetzlosigkeit aufzugeben. Alles ist vergeblich gewesen; es ist mit Hohn und Spott geantwortet worden. Ich meine: Schließlich kann es nicht mehr so weitergehen, Herr Kultusminister! Das Maß ist bis zum Überlaufen voll. Ich frage den Herrn Kultusminister, ob er gewillt ist, jetzt endlich Recht Recht und Gesetz Gesetz sein zu lassen; ich frage den Herrn Kultusminister, ob er jetzt endlich Remedur schaffen will, wie es seine Pflicht und Schuldigkeit ist;

(Lachen rechts und im Zentrum.)

ich frage den Herrn Kultusminister, ob er gewillt ist, das zu tun. Aber ich bin nicht hier, um den Herrn Kultusminister zu fragen,

(Lebhafte Rufe rechts: „Sie fragen ihn doch!")

ich bin hier, um den Herrn Kultusminister anzuklagen.

(„Aha!" rechts und im Zentrum.)

Hätten wir ein Ministerverantwortlichkeitsgesetz, so würde der Herr Kultusminister auf die Anklagebank gezogen werden müssen,

(„Sehr wahr!" bei den Sozialdemokraten.)

und meiner Ansicht nach gehört er nicht nur auf die Anklagebank eines politischen Gerichtshofes im Sinne der Ministerverantwortlichkeit.

Ich klage den Herrn Kultusminister und die Schulaufsichtsbehörde an, dass sie sich über die Grenzen ihrer Befugnisse und ihrer Pflichten nicht gehörig unterrichtet haben; ich klage sie an, dass sie systematisch mit zweierlei Maß gemessen haben und messen;

(„Sehr wahr!" bei den Sozialdemokraten.)

ich klage sie an des politischen Missbrauchs der Amtsgewalt;

(„Sehr wahr!" bei den Sozialdemokraten.)

ich klage sie an, Untergebene zum Amtsmissbrauch angestiftet zu haben;

(„Sehr wahr!" bei den Sozialdemokraten.)

ich klage sie an, Existenzen von deutschen Staatsbürgern ohne jegliche juristische Grundlage gewalttätig vernichtet zuhaben;

(„Sehr richtig!" bei den Sozialdemokraten.)

ich klage sie an, deutsche Staatsbürger ungesetzlich ins Gefängnis geworfen zu haben,

(„Sehr wahr!" bei den Sozialdemokraten.)

sie ungesetzlich der Freiheit beraubt zu haben; ich klage sie an, dass sie sich leichtfertig und pflichtvergessen über die Entscheidung des höchsten Gerichtshofes hinweggesetzt haben,

(„Sehr wahr!" bei den Sozialdemokraten. – Unruhe rechts.)

und ich klage sie auch an, dass sie nach der Belehrung durch das Reichsgericht veranlasst und geduldet haben, dass die Untergebenen die Grenzen der Amtspflicht unausgesetzt überschritten und die amtsmissbräuchlichen Handlungen fortgesetzt haben.

(„Sehr richtig!" bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, meiner Ansicht nach hätte allerdings in den hier vorliegenden Fällen, wenn wir einen Rechtsstaat hätten, jetzt noch nicht der Herr Kultusminister, sondern der Staatsanwalt das Wort!

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten. – Lebhafte Zurufe rechts.)

Aber, meine Herren, ich will doch immerhin noch mit der Möglichkeit rechnen, dass der Herr Kultusminister vielleicht etwas zu seiner Entschuldigung vorbringen kann.

(Lachen und Zurufe rechts: „Sehr gütig!")

Ich bin am Ende mit meiner Anklage.

(Große Heiterkeit und Zurufe: „Gottlob!")

Ich bin am Ende mit meiner Anklage,

(Erneutes Lachen und Zurufe rechts: „Gottlob!")

die Sie (nach rechts) nicht verstehen, weil Sie die personifizierte Gesetzwidrigkeit sind!

(Große Unruhe rechts. – „Bravo!" bei den Sozialdemokraten. Glocke des Präsidenten.)

Vizepräsident Dr. Porsch: Herr Abgeordneter Dr. Liebknecht, ich rufe Sie zur Ordnung.

(„Bravo!")

Liebknecht: Ich bin am Ende mit meiner Anklage; jetzt hat der Herr Kultusminister zu seiner Verteidigung das Wort.

(Lachen. – Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Vizepräsident Dr. Porsch: Meine Herren, der Abgeordnete Liebknecht hat vorhin eine Ausführung gemacht, die mir im Zusammenhange nicht klar war. Nach dem vorliegenden Stenogramm muss ich annehmen, dass er den Ausdruck: „Ist denn die Scham zu den Hunden geflohen?" auf die Schulaufsichtsbehörde bezogen hat, dass er also die Schulaufsichtsbehörde der Schamlosigkeit bezichtigt hat. Das ist eine schwere Beleidigung. Deshalb rufe ich den Herrn Abgeordneten Dr. Liebknecht zum zweiten Male zur Ordnung.

(Bravo.)

II

Persönliche Bemerkung

Meine Herren, der Herr Kultusminister hat behauptet, dass ich das Reichsgerichtsurteil unzutreffend zitiert, wohl auch falsch verstanden habe, während er es richtig verstanden und sich auch in der Budgetkommission nicht falsch ausgedrückt habe. Ich stelle fest, dass in dem Reichsgerichtsurteil am Schlusse diejenigen Sätze stehen, die ich zur Grundlage – –

(Glocke des Präsidenten.)

Präsident von Kröcher: Das ist ein Beweis; Sie dürfen nicht feststellen, dass Sie etwas zutreffend zitiert haben, sondern nur feststellen, was Sie gesagt, was Sie zitiert haben. Dass das zutreffend ist, dürfen Sie nicht ausführen.

Liebknecht: Meine Herren, ich habe am Schlusse meiner Ausführungen den Schluss des Reichsgerichtsurteils zitiert und nicht nur einmal, sondern zweimal wörtlich zitiert und habe daraufhin meine Ausführungen aufgebaut. Ich will aber noch einmal dasjenige mitteilen, was ich zitiert habe,

(Lebhafte Rufe rechts und im Zentrum: „Nein! Nein!" – Rufe bei den Sozialdemokraten: „Ja! Ja!")

damit vollkommene Klarheit darüber wird, was ich zitiert habe.

Ich habe vorgelesen:

Die Erteilung von Turnunterricht an Personen, welche nicht der Schuljugend in dem dargelegten weiteren Sinne angehören, ist in Preußen nicht durch die Unterrichtsgesetzgebung geordnet und gehört daher nicht dem Unterrichtswesen im Sinne des § 6 der Gewerbeordnung an. Auf einen bezüglichen Gewerbebetrieb findet ausschließlich der § 35 der Gewerbeordnung Anwendung.

Die staatliche Aufsicht über den Privatunterricht ist durch die preußische Gesetzgebung nur im engsten Zusammenhang mit der Schulaufsicht geregelt. Somit gehört in Preußen der jugendlichen Arbeitern erteilte Turnunterricht"

(Glocke des Präsidenten.)

nicht zum Unterrichtswesen."

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Präsident von Kröcher: Das gehört nicht zu einer persönlichen Bemerkung. Es geht das eben daraus hervor, dass Sie wirklich das tun wollen, was Sie anführten, nämlich zu beweisen, dass Sie etwas zutreffend zitiert haben. Das halte ich ja für sehr möglich; aber das dürfen Sie nicht in einer persönlichen Bemerkung beweisen. Wenn Sie das Wort zur Sache hätten, könnten Sie das sagen.

Liebknecht: Ich will nicht beweisen, dass ich richtig zitiert habe, sondern will nur dasjenige mitteilen, was ich zitiert habe.

(Lebhafter Widerspruch und Rufe rechts: „Schluss! Schluss!" – Abgeordneter Hoffmann: „Sie haben es ja noch nicht begriffen!" – Glocke des Präsidenten.)

Präsident von Kröcher: Meine Herren, lassen Sie Herrn Liebknecht solange sprechen, wie ich es für richtig halte.

Liebknecht: Sie wissen, dass schon woanders vorkommt: Du musst es dreimal sagen! Bei Ihnen (nach rechts) muss man es auch dreimal sagen.

Es fehlt an einer gesetzlichen Vorschrift",

ich lese nur vor, was ich vorhin verlesen habe –

welche die Schulverwaltung ermächtigt, die Erteilung von Turnunterricht in den Arbeiterturnvereinen an nicht mehr schulpflichtige Personen von einem Erlaubnisschein abhängig zu machen. Die dahin gehenden Anordnungen sind von den Schulbehörden nicht innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffen."

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Die Aufforderung zum Ungehorsam gegen sie ist mithin nicht nach § 110 des Strafgesetzbuches strafbar."

(„Hört! Hört!" bei den Sozialdemokraten.)

Das ist wörtlich dasjenige, was ich gesagt habe, und ich stelle gegenüber der Behauptung des Herrn Kultusministers, dass ich falsch zitiert hätte, weiter fest, dass das Reichsgerichtsurteil ausdrücklich von „Schuljugend" spricht und dass es die schulentlassene Jugend nicht mehr als unter die Schulaufsicht fallend bezeichnet, während der Herr Kultusminister – ich habe da auch nicht falsch zitiert – –

(Glocke des Präsidenten.)

Präsident von Kröcher: Das geht wieder in die Beweisführung, das dürfen Sie nicht. Sie wollen nachweisen, dass Sie richtig zitiert haben, und das dürfen Sie in einer persönlichen Bemerkung nicht.

Liebknecht: Ich will jetzt nicht beweisen, dass ich richtig zitiert habe, sondern nachweisen, dass das, was ich gesagt habe und was der Herr Kultusminister als falsch bezeichnet hat, richtig ist; ich will also den Herrn Kultusminister berichtigen.

Präsident von Kröcher: Ja, das dürfen Sie eben nicht;

(Heiterkeit.)

Sie dürfen nicht den Herrn Kultusminister, sondern nur sich selbst berichtigen, dass heißt Missverständnisse, die gegen Sie ausgesprochen sind, aufklären, aber nicht nachweisen, dass das, was Sie gesagt haben, richtig ist, und das, was ein anderer gesagt hat, falsch ist; das dürfen Sie nicht.

Liebknecht: Nein, ich habe diese Absicht nicht, sondern ich will dem Herrn Kultusminister nur zeigen, dass dasjenige, was er über mich behauptet hat, unrichtig ist, also persönlich berichtigen, was, er mir zu Unrecht vorgeworfen hat.

Präsident von Kröcher: Das dürfen Sie.

Liebknecht: Nichts anderes habe ich gemacht und will ich machen. – Also, meine Herren, es ist von mir darauf hingewiesen worden, dass der Herr Kultusminister in der Budgetkommission erklärt hat, dass das Reichsgerichtserkenntnis die Schulaufsicht auch für die schulentlassene Jugend zulasse, während das Reichsgerichtserkenntnis in der Tat das zwar für gewisse nicht mehr Schulpflichtige zulässt,

(Glocke des Präsidenten.)

aber nicht für die schulentlassene Jugend.

Präsident von Kröcher: Das ist nicht persönlich. Ich bitte nun, zu einem anderen Punkt Ihrer persönlichen Bemerkung zu kommen; dieser Punkt ist nicht persönlich.

Liebknecht: Dann hat der Herr Kultusminister mir vorgeworfen, dass ich insofern nicht korrekt zitiert hätte, als das Reichsgericht für den Fall des Fortbildungsunterrichts auch den Turnunterricht unter Umständen als einen der Schulaufsicht unterliegenden Unterrichtsgegenstand angesehen habe. Meine Herren, ich habe darauf hingewiesen – ich berichtige die Behauptung des Herrn Kultusministers –, dass erstens in der Fortbildungsschule ein derartiger Unterricht, wie er hier in Frage steht, überhaupt nicht erteilt wird und dass zweitens –

(Glocke des Präsidenten.)

Präsident von Kröcher: Das ist nicht persönlich.

Liebknecht: Ich berichtige nur das, was der Herr Kultusminister gesagt hat.

Präsident von Kröcher: Das dürfen Sie nicht; Sie dürfen nur das berichtigen, was Sie gesagt haben.

(Lebhafte Rufe: „Schluss! Schluss!")

Meine Herren, lassen Sie mich Schluss machen.

(Heiterkeit.)

Sie dürfen nicht berichtigen, was der Herr Kultusminister über Sie sagt; das können Sie in einer sachlichen Rede, aber nicht in einer persönlichen Bemerkung. Da dürfen Sie nur berichtigen, was Sie gesagt haben.

Liebknecht: Was er persönlich über mich, gegen mich gesagt hat, wollte ich berichtigen.

Präsident von Kröcher: Ja, das dürfen Sie berichtigen.

Liebknecht: Nur darum handelte es sich, um nichts anderes.

Präsident von Kröcher: Dann fahren Sie fort.

Liebknecht: In der Tat ist dieser Vorwurf unbegründet, weil ich meine Behauptung nicht darauf gestützt habe, dass das Fortbildungsunterrichtswesen überhaupt der Schulaufsicht entzogen sei, sondern weil ich meine Ausführungen darauf gestützt habe, dass innerhalb der Fortbildungsschule dieser Gegenstand kein Unterrichtsgegenstand ist und überdies die gesamten Verfügungen des Herrn Kultusministers sich bis auf das 21. Lebensjahr erstrecken,

(Abgeordneter Hoffmann: „Sehr wahr!")

während der Fortbildungsunterricht bestenfalls bis zum 17. oder 18. Lebensjahre geht.

(Abgeordneter Hoffmann: „Sehr wahr!")

Meine Herren, ich würde noch in der Lage sein, falls eine sachliche Diskussion ermöglicht würde, den Herrn Kultusminister –

(Lebhafte Rufe: „Schluss! Schluss!" Glocke des Präsidenten.)

Präsident von Kröcher: Das ist nicht persönlich.

Liebknecht: Ich stelle fest, dass der Herr Kultusminister mich in keiner Weise zu widerlegen vermocht hat und dass ich alle meine Anklagen aufrechterhalte.

(Große Unruhe und Rufe: „Schluss! Schluss!" – Glocke des Präsidenten.)

III

Zur Geschäftsordnung

Ich bemerke zur Geschäftsordnung, dass ich bedaure, dass es mir durch den Schluss der Debatte unmöglich gemacht worden ist, dem Herrn Kultusminister bis auf das Tüpfelchen über dem i nachzuweisen, dass meine Anklage voll begründet ist und dass er in vollem Umfange dessen schuldig ist, wessen ich ihn vorhin bezichtigt habe.

(Unruhe und Zurufe rechts: „Schuldig?")

1 Am 30. April 1911 teilte der „Vorwärts" mit, dass der Berliner Polizeipräsident von Jagow den Berliner Arbeiterturnverein „Fichte" als politischen Verein im Sinne des Reichsvereinsgesetzes von 1908 erklärt und ihn aufgefordert habe, die Statuten einzureichen. Dem Berliner Arbeiterradfahrverein war die gleiche Aufforderung zugegangen. Die Red.

2 Zur Finanzierung der staatlichen „Jugendpflege". Die Red.

3 Diese Vereinigung erfolgte am 12. November 1911 mit der Gründung des chauvinistisch-militaristischen Jungdeutschland-Bundes durch den preußischen Offizier von der Goltz. Die Red.

4Der Rest des Absatzes und die folgende „Heiterkeit“ fehlt in den „Reden und Schriften“

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