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Leo Trotzki 19180110 Sitzungen der russischen, deutschen und österreichisch-ungarischen Delegationen

Leo Trotzki: Sitzungen der russischen, deutschen und

österreichisch-ungarischen Delegationen

(Politische Kommission)

[Eigene Übersetzung nach Л. Троцкий. Сочинения. Том 17, часть 1. Москва-Ленинград, 1926, S. 15-28, verglichen mit der englischen Fassung, soweit vorhanden]

I. Sitzung vom 10. Januar 1918

[Kühlmann schlägt vor, mit einer Diskussion wirtschaftlicher Fragen zu beginnen.]

Trotzki. Fragen wirtschaftlichen Charakters stehen für uns in völliger Abhängigkeit von der grundsätzlichen Meinungsverschiedenheit, die zwischen den beiden Delegationen in der Frage des Selbstbestimmungsrechts besteht. Wir glauben nicht, dass es im wirtschaftlichen Bereich unüberwindliche Schwierigkeiten geben kann.

Soweit ich informiert bin, hat unsere Delegation dies während der vorangegangenen Treffen zum Ausdruck gebracht. Wir würden es für unzweckmäßig halten, jetzt eine Diskussion über wirtschaftliche Fragen zu beginnen, solange wir die grundlegende Frage, die uns jetzt so scharf trennt, nicht irgendwie liquidiert haben.

Diese ist die Frage des Schicksals Polens, Litauens, Kurlands und Armeniens. Als wir nach Brest-Litowsk abreisten, luden wir nur einen Teil der Delegation ein, denn im Vordergrund stand für uns die Frage nach dem Ort weiterer Verhandlungen. Jetzt haben wir eine zusätzliche Delegation einberufen1, die sich an der Lösung nationaler und politischer Fragen beteiligen wird, und nur eine günstige Lösung dieser Art von Fragen wird den Weg für die Formulierung und Lösung der wirtschaftlichen Fragen frei machen.

[Obwohl Kühlmann der Bedeutung dieses Themas zustimmt, schlägt er vor, seine Kommission zur Diskussion zu stellen. Gleichzeitig fragt er, warum die Frage Armenien in die Anzahl der nationalen Fragen aufgenommen wurde.]

Trotzki. Vor allem halte ich es für meine Pflicht, die Frage des Vorsitzenden der deutschen Delegation zu Armenien zu beantworten. Diese Frage ist in dieser Phase der Verhandlungen nicht neu, da vor der Weihnachtspause gleichzeitig mit der türkischen Delegation verhandelt wurde; in diesen Verhandlungen spielte die Armenienfrage eine große Rolle. Aus diesen Erwägungen heraus habe ich auf Armenien Bezug genommen, für das wir die gleichen Grundsätze aufgestellt haben wie in den von diesem Krieg betroffenen Gebieten des russischen Staates.

Was die Kommission anbelangt, so muss ich sagen, dass mir aus der Darlegung dieser Frage durch den Vorsitzenden der deutschen Delegation nicht ganz klar ist, ob diese Kommission technisch oder politisch sein wird. In der Rede des Herrn Vertreters der russischen Delegation heißt es, wir bestünden auf einer klareren und präziseren Formulierung dieser Punkte zur freien Stimmabgabe, bei völliger Abwesenheit ausländischer Truppen. Der Text lautet

zur Prüfung der technischen Bedingungen für die Verwirklichung eines derartigen Referendums sogleich zur Festsetzung einer bestimmten Räumungsfrist"

Daher gibt es eine vorhergehende politische Frage: das Prinzip der „freien Abstimmung […], bei völliger Abwesenheit von ausländischen Truppen in diesen Gebieten" und die technische Frage der „Verwirklichung eines derartigen Referendums sogleich zur Festsetzung einer bestimmten Räumungsfrist".

Aus der Erklärung des Herrn Vorsitzenden der deutschen Delegation können wir schließen, dass es sich nur um die technische Seite der Frage handelt.

[Kühlmann „beabsichtigt nicht, die Arbeit dieser Kommission auf die technische Seite der Angelegenheit zu beschränken." Es wird beschlossen die Kommission zu bilden.]

II. Morgensitzung vom 11. Januar 1918.

[Kühlmann, der vorschlägt, sich mit der Frage der Räumung der besetzten Gebiete zu befassen, ist der Ansicht, dass zwischen den Parteien keine Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit der Räumung, über die Gegenseitigkeit und über die Dauer der Räumung bestehen.]2

Trotzki. In Bezug auf das Prinzip der Räumung der Territorien, wie in Bezug auf die Gegenseitigkeit bei der Räumung von Territorien, haben wir keine Einwände und können keine haben. Eine andere Sache ist es in Bezug auf den Begriff. Wir glauben, dass die Räumung der Gebiete parallel zur Demobilisierung in einer bekannten technischen Abhängigkeit erfolgen sollte, die genau festgelegt werden muss.

Wir verstehen die Ansichten, die der Herr Vorsitzende der deutschen Delegation zu den möglichen Änderungen der politischen Kombinationen bei uns geäußert hat. Unsererseits sehen wir auch die Möglichkeit der Änderung einiger Regierungssysteme voraus. Dies liegt in der Ordnung der Dinge.

Aber wir glauben, dass all diese Veränderungen, dank der Erfahrung des Krieges, nicht zur Verschärfung der Beziehungen zwischen den Nationen beitragen werden, sondern im Gegenteil zu einer immer größeren Beseitigung der Gefahr neuer Konflikte. Wir glauben, dass dies die Parallelisierung der beiden Prozesse in keiner Weise verhindern kann: die Räumung der besetzten Gebiete einerseits und die Demobilisierung andererseits.

[Kühlmann schlägt vor, der Frage nachzugehen, in welchen Bereichen die Räumung erfolgen soll. Er teilt mit, dass einige der besetzten Gebiete eine Abspaltung von Russland bevorzugten, und schlägt vor, „eine allgemeine theoretische Position darüber zu diskutieren, welche der besetzten Gebiete bereits als sich von Russland abtrennend angesehen werden können".]

Trotzki. Wir haben nichts gegen diese Ordnung der Diskussion, nachdem wir festgestellt haben, dass wir im ersten Absatz nur durch das Verständnis der Räumungszeit der besetzten Territorien voneinander getrennt sind. Wir behalten unsere Aussage in vollem Umfang bei, dass alle Völker, die den russischen Staat bewohnen, völlige Freiheit der Selbstbestimmung haben, die keinen äußeren Einflüssen unterliegt, und somit die Freiheit der vollständigen Abspaltung von Russland.

Es versteht sich von selbst, dass dieser Grundsatz in den besetzten Gebieten uneingeschränkt angewandt werden sollte. Wir können jedoch die Anwendung dieses Prinzips nur in Bezug auf die Völker selbst und nicht auf einen privilegierten Teil von ihnen anerkennen. Wir müssen kategorisch die Auslegung ablehnen, die der Vorsitzende der deutschen Delegation den Stimmen entsprechender Institutionen gab, die er „faktisch bevollmächtigte Organe“ nannte. Diese „faktisch bevollmächtigten Organe" konnten sich nicht auf die von uns proklamierten Prinzipien beziehen, weil diese Prinzipien eine rein demokratische Grundlage haben, die den Willen der jeweiligen Völker ausdrückt. Gleichzeitig glauben wir, dass der Wille des Volkes nur dann frei zum Ausdruck kommen kann, wenn die entsprechenden Gebiete von ausländischen Truppen geräumt werden.

Da die Frage nach ihrer Selbstbestimmung in Bezug auf die jeweiligen Bezirke vom gesamten bisherigen Verlauf der Ereignisse aufgeworfen wurde, verstehen wir unter den ausländischen Truppen ebenso die Besatzungstruppen Deutschlands und Österreich-Ungarns wie die russischen Truppen und daher schließen wir die Möglichkeit das Einrücken russischer Truppen nach Abzug der Truppen Deutschland und Österreich-Ungarn aus.

Da die Grenzen der Besatzung, wie von selbst klar ist, nicht mit den wirklichen Grenzen der jeweiligen Völker übereinstimmen, sind wir, wie wir wiederholt festgestellt haben, bereit, das gleiche Recht auf Selbstbestimmung der Bevölkerung der Regionen zu gewähren, die an die besetzten Gebiete angrenzen, unter der Bedingung, dass die entsprechenden Institutionen, deren Charakter vereinbart werden muss, anerkennen, dass die Linie, die in groben Linien das Territorium der sich selbst bestimmenden Völker umreißen muss, über das besetzte Gebiet hinausgeht …

Die Grenzen der Besetzung Litauens oder Kurlands dürfen nicht mit den ethnographischen Grenzen zwischen ihnen und dem russischen Territorium vermengt werden, und diese sollten vorläufig von Einrichtungen festgelegt werden, die kompetent genug sind, diese nationalen Grenzen in Zukunft frei festzulegen, so dass das Referendum, das wir vorschlagen, nicht nur die besetzten Gebiete umfasst, sondern auch die gesamte Region dieser nationalen Gruppe.

[Kühlmann lehnt die Frage nach „dem Grad des Einflusses der Streitkräfte auf die Abstimmungsergebnisse" ab und bittet die russische Delegation um Stellungnahme zu der Frage: „Wann … entsteht ein Volk als ein Ganzes, und was … ist das Ausdrucksmittel eines solchen neu entstandenen Volksganzen, mit dem es tatsächlich seinen Willen zur Unabhängigkeit und insbesondere zur Lostrennung zeigen könnte.“]

Trotzki. Formal hat der Vorsitzende der deutschen Delegation die Meinungsverschiedenheit richtig dargelegt und darauf hingewiesen, dass es sich um die Frage handelt, wann genau neue Staatseinheiten in der internationalen Arena auftreten.

Ich kann jedoch nicht zustimmen – und das ist die Meinung unserer Regierung –, dass jedes Organ, das von der Besatzung in einem bestimmten Gebiet gehalten wird und sich selbst als den Sprecher einer bestimmten Nation betrachtet, wenn der Anspruch dieses Organs vielleicht auf der Präsenz ausländischer Truppen beruht, als Sprecher des Willens dieses Volkes anerkennt werden kann und soll.

In jedem Fall, insofern die Rede von einem Staat ist, der vom Volk geschaffen wurde, und nicht um einen Staat, der künstlich durch die eine oder andere mächtige Macht von oben geformt wird, hat jedes Organ, das den Willen des Volkes ausdrückt, immer die Möglichkeit, eine objektive Überprüfung seiner Kräfte zu geben. Und vor dieser Überprüfung kann der Wille dieses Organs nicht anders als als eine private politische Aussage betrachtet werden. Eine solche Überprüfung kann und sollte darin bestehen, dass die gesamte Bevölkerung abstimmt, von der man annimmt, dass sie zur Selbstbestimmung berufen ist. Eine solche Befragung wird als Referendum bezeichnet.

Was die Bezirke betrifft, die für uns von Interesse sind, gibt es auf ihrem Territorium Organe, die unvergleichlich kompetenter sind, den Willen des Volkes zum Ausdruck zu bringen, aber noch nicht diese Gelegenheit hatten, weil sie sich auf die breitesten Massen stützen. So ist die vom Vorsitzenden der deutschen Delegation entwickelte Theorie, dass jedes Organ, das behauptet, den Willen des Volkes zum Ausdruck zu bringen, dazu berufen sei, ihn auszudrücken, eine Theorie, die grundsätzlich dem wahren Prinzip der Selbstbestimmung widerspricht, denn in einer Epoche, in der die geschichtlich ererbten Organe unter dem Deckmantel des Volkes ihren Willen zum Ausdruck brachten, wurde das Selbstbestimmungsrecht der Völker in keiner Weise anerkannt. Dies gilt insbesondere für Finnland. Hier haben wir nur das bequemste Beispiel, um unseren Gedanken zu illustrieren: Finnland wurde nicht von fremden Truppen besetzt. Der Wille des finnischen Volkes wurde in jenen Formen ausgedrückt, die als demokratisch bezeichnet werden können und sollen. Und von unserer Seite gibt es keinen starken Einwand gegen die Verwirklichung des Willens eines Volkes, der so demokratisch ausgedrückt wird, in der Praxis.

In Bezug auf die Ukraine ist diese Art demokratischer Selbstbestimmung noch nicht vollendet. Aber in der Ukraine gibt es keine fremden Truppen, und russische Truppen werden sich vom ukrainischen Territorium zurückziehen und werden die Selbstbestimmung der Ukraine nicht behindern und da es sich um ein rein technisches und nicht um ein politisches Problem handelt, sehen wir auf Grund der vorherigen Anerkennung der Unabhängigkeit der Ukrainischen Republik keinerlei Hindernisse für die Selbstbestimmung des ukrainischen Volkes.

Darüber hinaus schließen die Überlegungen, die der Vorsitzende der deutschen Delegation in der gegenwärtigen Situation selbstbestimmter Völker entwickelt hat, die Möglichkeit eines klaren Willens praktisch aus. Sie sind praktisch nicht praktikabel, weil der Wille dieses oder jenes Landtags mit dem Ausdruck des Willens anderer Teile der Bevölkerung zusammenstoßen kann, die ihre eigenen sozialen und politischen Organisationen haben.

Und wir werden kein anderes Kriterium für die Lösung des Konflikts als den Willen der gesamten Bevölkerung als Ganzes finden. Nehmen wir zum Beispiel – das nur als Beispiel – Riga, dort wurde der alte Gemeinderat durch einen neuen Gemeinderat verdrängt, und deshalb dreht sich die ganze Frage des Willens der Rigaer Bevölkerung darum, welche dieser Vertretungen wir als gültigen Sprecher für den Willen der Stadtbevölkerung betrachten wollen oder sollten.

Und wenn man bedenkt, dass diese Regionen Russlands zum Zeitpunkt der Besetzung einen Prozess tiefgreifender Demokratisierung durchlebten, so würde aus Sicht des Vorsitzenden der deutschen Delegation das Schicksal der entsprechenden Regionen davon abhängen, an welchem Datum und zu welchem Moment die Besatzungstruppen in diese Gebiete eingedrungen sind und welche Organe sie dort vorgefunden haben. Eine solche Darlegung der Frage ohne jede fundamentale Grundlage würde die zukünftigen Staatsbeziehungen der Stabilität berauben.

Wir glauben, dass es, damit sich der Wille des Volkes in den neu gebildeten staatlichen Einheiten klar und deutlich ausdrückt, notwendig ist, ein vorübergehendes Organ zu schaffen, das die in einem gegebenen Land vorhandenen gesellschaftlichen und politischen Organisationen und Gruppen mit ausreichender Vollständigkeit repräsentieren würde und das die direkte und unmittelbare Aufgabe hätte, die gesamte Bevölkerung des Landes hinsichtlich wünschenswerter Regierungsformen und ihrem künftigen Schicksal zu befragen.

[Kühlmann stellt die Frage, „wer dieses Organ schaffen sollte und aus welcher Quelle derjenige, der es schafft, die Befugnis haben wird, dies zu tun" und wer diesem Organ das Recht geben geben wird, dem Volk ein Referendum aufzuzwingen, das ihm vielleicht unerwünscht ist.]

Trotzki. Ich interessiere mich sehr für die Debatte zu diesem Thema, deren Umfang mit freundlicher Unterstützung des Vorsitzenden der deutschen Delegation ausgedehnt wird. Ich muss sagen, dass die rechtlichen Schwierigkeiten, die der Vorsitzende der deutschen Delegation hier vorgebracht hat, zumindest mit der gleichen Kraft und in der gleichen Art und Weise verbleiben, so wie er die Frage stellt, weil keinem der Landtage, wenn wir dieses Beispiel nehmen, das Recht gegeben wurde, politisch das Schicksal der relevanten Bezirke zu bestimmen. Und der Moment, in dem dieser oder jener Landtag den Willen zu einer unabhängigen staatlichen Existenz ausdrückte, war ein Moment der Gesetzesverletzung. Ich sage das nicht, um solchen Gesetzesverstößen zu widersprechen. Die deutsche Delegation kann das natürlich von unserer Seite am wenigsten erwarten. Aber die Frage ist äußerst interessant: Wer hat in diesem Fall das revolutionäre Recht, die rechtliche Kontinuität zu durchbrechen? Wir glauben, dass jene öffentlichen Organisationen, die die breiten Volksmassen vertreten, viel mehr Rechte auf eine revolutionäre Methode haben – um die Staatskontinuität zu brechen und im Namen derjenigen Teile der Bevölkerung, auf die sie sich stützen, die Initiative zu ergreifen, die Bevölkerung zu befragen. Wenn sich herausstellt, dass das Volk das Referendum ablehnt, wird das Volk immer die Möglichkeit haben, durch seine Stimmabgabe seine Befugnisse dem Landtag zu übertragen.

Ich kenne jedoch in der Geschichte kein Beispiel, dass das allgemeine Wahlrecht oder ein Referendum dem Volk von außen auferlegt wird und nicht seinen Idealen entspricht, und wenn wir nur dieser Gefahr gegenüberstünden, dann denke ich, dass die Angelegenheit ohne jede Schwierigkeit zu unserer allgemeinen Zufriedenheit gelöst werden würde.

[Kühlmann glaubt, wenn es um das revolutionäre Gesetz geht, „geht es in den Bereich der Stärke". Die Aufgabe bestehe darin, „aus dem Bereich der Stärke auf den Boden des Abkommens zu kommen".]

Trotzki. Dem stimme ich voll und ganz zu, und darauf beruht meine ganze Argumentation – mit anderen Worten, ich glaube, dass wenn dieser oder jener Bezirk eine Einrichtung erhalten hat, die nicht seinem Willen entspricht und die mit Zwang auferlegt wird, der sich auf rein von außen erzeugten Druck stützt oder von veraltete ererbte Organe im Innern geschaffen wird, dann wird die entsprechende Bevölkerung immer das Recht haben, an die Revolution zu appellieren.

Aber deshalb glaube ich, dass die Aufgabe der Verhandlungen darin besteht, die entsprechende Bevölkerung vor der sehr schwierigen Aufgabe zu bewahren, durch revolutionäre Mittel die verlorenen Rechte wiederherzustellen. Deshalb schlagen wir vor, Formen zu schaffen, die die Verantwortung für die eine oder andere Art der staatlichen Selbstbestimmung auf das Volk selbst übertragen.

[Kühlmann vertritt die Position, dass, „wo es keine anderen historisch entstandenen Vertretungsorgane gibt, die bestehenden, zumindest vorübergehend, als Vertreter des Volkes" und Wortführer seines Willens „anerkannt werden sollen, insbesondere in der Lebensfrage des Volkes nationale Unabhängigkeit.“]

Trotzki. Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, worauf mein Kollege und Freund Kamenew mich aufmerksam macht, halte ich es für notwendig, zu wiederholen, was aus all unseren Positionen selbstverständlich ist. Aus der Tatsache, dass die Völker, von denen die Rede ist, zum Bestand der Völker des Russischen Reiches gehörten, ziehen wir keine entscheidenden Schlüsse, die die künftige Selbstbestimmung dieser Völker in irgendeiner Weise einschränken oder verkürzen könnten.

Die ganze Frage besteht darin, dass wir sicherstellen, dass die zukünftige Selbstbestimmung tatsächlich zur Selbstbestimmung wird und nicht durch äußere Einflüsse eingeschränkt wird.

Gleichzeitig muss ich die Aufmerksamkeit darauf richten, dass wir uns nicht nur hinsichtlich der Struktur des vorübergehenden Organs, sondern insbesondere auch hinsichtlich seiner Befugnisse unterscheiden. Zunächst einmal erkennt der Vorsitzende der deutschen Delegation gemeinsam mit uns die Möglichkeit an, dass auf dem betreffenden Gebiet die zuständigen Organe für die Äußerung des Volkswillens fehlen. Er hält es in Ermangelung solcher Einrichtungen für erforderlich, für andere Zwecke geschaffene Gebilde vorübergehend für als Organe bevollmächtigt anzuerkennen. Aber er erweitert ihre Befugnisse sofort so weit, dass sie den Umständen des Falles nicht entsprechen: Statt zu anerkennen, dass diese Organe eine Hilfsfunktion bei der Entwicklung von Organen haben, die den Willen des Volkes zum Ausdruck bringen, erkennt er deren tatsächliche Existenz bereits als den Ausdruck des Willens des Volkes an

Wir beschränken die Aktivitäten jener vorübergehenden Institutionen, die wir für notwendig erachten, und schlagen als ihre Aufgabe nur vor, den bestmöglichen Ausdruck des Volkswillens zu gewährleisten.

Was den Protest gegen die Behauptung anbelangt, dass der Wille dieser Landtage von außen unter Druck gesetzt wurde, so glaube ich, ohne dass ich mich jetzt wie der Herr Vorsitzender der deutschen Delegation darauf einlasse, das Wesen der Sache zu prüfen, dass es notwendig ist, auf das Wesen der Sache hinzuweisen, das nicht bestritten werden kann, dass sich diese Organe auf einen sehr engen Kreis der Bevölkerung stützen, und dass ihre Willenserklärung aus einer Periode mit ausländischen Truppen auf dem Territorium herrührt. Und darauf reduziert sich das Wesen der Sache auf uns.

[Kühlmann stellt fest, dass die russische Delegation vor der Weihnachtspause zum Vorschlag der Deutschen „hin neigte" und in dieser Zeit ihren Standpunkt änderte.]

Trotzki. Was die Weihnachtspause betrifft, die hier mehrfach erwähnt wurde, als ob sie eine Änderung der Ansichten der Delegation beeinflusste (es scheint mir, dass dies keine Grundlage hat), so denke ich, dass mein Kollege Joffe, der ehemalige Vorsitzende unserer Delegation, dies besser beantworten könnte als ich und jetzt antworten wird.3 Ich muss sagen, dass die Delegation vor Weihnachten mit zwei Vorschlägen, die das ganze Ausmaß der Widersprüche zwischen uns und der gegnerischen Seite widerspiegelten, nach Petrograd zurückkehrte.

[Kühlmann bittet darum, die Antwort auf die Fragen klar zu formulieren, wer diese temporären Gremien schaffen soll, wie ihre Beziehung zu den bestehenden Vertretungsgremien ist und was der Umfang ihrer Aufgaben ist?]

Trotzki. Bevor ich diese Frage beantworte, möchte ich zwei Worte sagen: Die Äußerungen des Landtags haben für uns die größte politische Bedeutung, da wir aus dem allgemeinen Willen des Volkes den Teil, der durch den Landtag vertreten wird, überhaupt nicht ausschließen. Und wenn auf diese Weise der Landtag, auch ohne Besetzung, erklärt, dass er eine unabhängige Existenz für Litauen und für Kurland fordert, dann würden wir dies für ausreichend halten, um die Frage des Referendums auf die Tagesordnung zu setzen. In diesem Sinne unterscheidet sich unsere Position zu dieser Frage nicht von der, die wir vor Weihnachten hatten.

Was die hier gestellten Fragen angeht, haben sie eine gewisse Bedeutung, aber am Ende ist es eher eine untergeordnete, technische Frage. Wir werden eine schriftliche Antwort geben, sobald wir sie formuliert haben. Vorläufig scheint es uns jedoch notwendig zu sein, einige der Voraussetzungen für die Schaffung solcher temporären Gremien zu diskutieren.

[Kühlmann fragt, ob die russische Delegation anerkennen würde, dass die bestehenden Organe von Kurland und Litauen das Recht hätten, ein Referendum abzuhalten, wenn diese Gebiete nicht besetzt wären.]

Trotzki. Damit die Frage nach dem zukünftigen Schicksal dieses oder jenes Volkes, das Teil eines bestimmten Staates ist, überhaupt aufgeworfen werden soll, ist es notwendig, dass genügend einflussreiche Stimmen und Aussagen, die eine Veränderung seines Schicksals erfordern, aus der Mitte des Volkes zu hören sind. Solche Forderungen können verschiedene Formen annehmen: in einem Fall kann es ein Aufstand sein, wie in Irland, in Indien, – in einem anderen Fall kann es sich um Aussagen von Landtagen, Gemeinden, Semstwos handeln. Und wir würden die Stimme des Landtags als Ausdruck der Bestrebungen eines bestimmten einflussreichen Teils des Volkes betrachten, genauso wie die Erklärung von etwa Bauernorganisationen oder Arbeitergewerkschaften in denselben Gebieten. All dies würde uns erlauben zu der Schlussfolgerung zu gelangen, dass dieses Volk mit seinem staatlichen System unzufrieden ist, und daher die einzige mögliche Schlussfolgerung darin bestünde, an die autoritative und entscheidende Meinung des Volkes als Ganzes zu appellieren, und dazu wäre es notwendig, solch ein vorübergehendes Organ zu schaffen, das die die freie Abstimmung der interessierten Bevölkerung gewährleisten würde.

III. Abendsitzung vom 11. Januar 1918

[Kühlmann schlägt vor, dass die russische Delegation ihre Haltung gegenüber den Organen formuliert, „deren Aufgabe es sein würde, die Volksvertretung auf breiter Basis vorzubereiten und durchzuführen."]

Trotzki. Die Sache ist, dass die andere Seite, mit Ausnahme der Stellungnahmen der Landtage, die uns noch nicht vorgelegt wurden, noch keinen konkreten Vorschlag vorgelegt hat.

Im Hinblick auf das ehemalige Königreich Polen wurde uns beispielsweise noch nicht mitgeteilt, welche Einrichtungen dort geschaffen wurden oder geschaffen werden sollen, um den Willen der Bevölkerung zu verdeutlichen, und im Allgemeinen schien es mir, als ob sich unsere Debatte bei den politischen Voraussetzungen des Willensausdrucks und nicht seine technische Umsetzung stehen blieb. Ich habe den Herrn Vorsitzenden der deutschen Delegation ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir genau die politischen Voraussetzungen für eine Befragung der Bevölkerung herausfinden müssen. Ich möchte wiederholen, dass es notwendig ist, ein mögliches Missverständnis zu beseitigen, als ob die Vertreter der Russischen Republik nach Wegen und Mitteln suchen, um die für uns in diesem Fall interessanten Bezirke künstlich in Russland zu halten. Dies gilt, wie ich schon sagte, sowohl für besetzte als auch für unbesetzte Teile der jeweiligen Bezirke.

In dieser Frage haben wir natürlich das Recht, von der anderen Seite zu verlangen, dass sie unsere Erklärung gemäß der allgemeinen Bedeutung unserer Politik prüft. Dies ist für uns kein Zugeständnis an Deutschland und Österreich-Ungarn. Wir sehen keinen Schaden für unser Land und für unser Volk. Dies ist die Erfüllung dieses Programms, das im Gegenteil unser Volk, unser Land stärken und festigen soll.

Hätten sich die Herren Vertreter der anderen Seite die Möglichkeit gegeben, unsere Position zu verstehen, dann wären bei ihnen viele überflüssige Zweifel und viele Überlegungen weggefallen. Angesichts des Widerspruchs, der zwischen der Erklärung Deutschlands und Österreich-Ungarns vom [12./]25. Dezember und ihrer Formulierung des ersten und zweiten Absatzes in den Bedingungen vom 15./28. besteht, würden zugleich wir, wie die öffentliche Meinung unseres Landes, es zweifellos für notwendig halten, dass die deutsche und die österreichisch-ungarische Delegation ebenso klar und kategorisch wie wir ihre Haltung gegenüber jenen staatlichen Einheiten definieren sollten, die in den besetzten Gebieten auftreten können.

Wir von unserer Seite erklären also, dass die jetzige russische Regierung aus der Tatsache, dass die besetzten Gebiete dem russischen Reich angehörten, keine Schlussfolgerungen zieht, die der Bevölkerung dieser Bezirke irgendwelche staatlichen und rechtlichen Verpflichtungen auferlegen würden in ihrer Beziehung zur Russischen Republik.

Wir verpflichten uns, vor der endgültigen Gestaltung dieser Bezirke auf der Grundlage der politischen Selbstbestimmung der Völker, die sie bewohnen, diese Bezirke weder direkt noch indirekt zu zwingen, irgendeine Form staatlicher Struktur anzunehmen oder ihre Unabhängigkeit durch irgendwelche Zoll- oder Militärabkommen zu beschränken. Und wir würden gerne wissen, ob die deutsche und die österreichisch-ungarische Delegation eine Erklärung in diesem Sinne abgeben können, das heißt, dass die Regierungen Deutschlands und Österreich-Ungarns kategorisch bestätigen, dass sie keinerlei Ansprüche auf die Einbeziehung der Gebiete des ehemaligen russischen Reiches, die jetzt von deutschen und österreichisch-ungarischen Truppen besetzt sind, in die deutschen und österreichischen Gebiete – die sogenannte „Grenzkorrektur" auf Kosten dieser Gebiete –, dass die Regierungen Deutschlands und Österreich-Ungarns ihre Weigerung erklären, direkt oder indirekt diese Bezirke zu zwingen, irgendeine Form von Staatsstruktur anzunehmen, ihre Unabhängigkeit durch irgendwelche Zoll- oder Militärkonventionen zu beschränken, bevor die endgültige Konstruktion dieser Bezirke auf der Grundlage der politischen Selbstbestimmung der Völker abgeschlossen würden.

Was die praktische und untergeordnete Frage betrifft, wie eine provisorische Übergangseinrichtung aufgebaut werden soll, dann werden wir, wie gesagt, eine präzise Formulierung dieser technischen Frage mit Hilfe der kompetenten Personen, deren Ankunft wir für morgen erwarten, vorlegen.

[Kühlmann glaubt, dass zwischen der Erklärung vom 25. Dezember und dem Entwurf vom 28. Dezember kein Widerspruch besteht. Die wichtigsten Meinungsverschiedenheiten mit der russischen Delegation sind seiner Meinung nach, dass diese „die neuen Staaten als noch in einem Übergangszustand betrachtet", während er glaubt, dass sie „bereits ihr staatliches Leben haben und bereits rechtlich kompetent sind".]

Trotzki. Ich muss leider feststellen, dass zwischen der Grundsatzerklärung vom 12./25. Dezember und der Formulierung derselben Punkte vom 15./28. Dezember ein tiefer Widerspruch besteht, ein Widerspruch, der durch die Erklärungen, die der Vorsitzende der deutschen Delegation heute gegeben hat, noch verschärft wird.

Wir sind nicht die einzigen, die diesen Widerspruch feststellen. Der Vorsitzende der deutschen Delegation bezog sich auf die Rede des deutschen Reichskanzlers und äußerte die völlige richtige Annahme, dass wir die deutsche Presse verfolgen.

In der deutschen Presse herrscht fast keine Uneinigkeit darüber, dass es zwischen der Erklärung vom 12./25. Dezember und der Fragestellung vom 15./28. Dezember einen tiefen Widerspruch gibt, mit dem einzigen Unterschied, dass ein Teil der deutschen Presse diesen Widerspruch bedauert, und der andere ihn begrüßt, weil er in der Formulierung vom 15./28. Dezember die Ablehnung der am 12./25. Dezember verkündeten Grundsätze sieht. Genau dies wurde von der öffentlichen Meinung unseres Landes und unserer Regierung verstanden. Ich wiederhole, diese Erklärungen, die heute gegeben wurden, zeigen, dass der Widerspruch viel tiefer ist, als selbst unsere extremen Pessimisten angenommen haben.

Die Behauptung des Vorsitzenden der deutschen Delegation, die betreffenden Völker seien nun Staatseinheiten, die Verträge und Abkommen schließen und ihr Territorium abtreten können, ist eine vollständige und kategorische Leugnung des Prinzips der Selbstbestimmung.

Wenn diese staatlichen Einheiten ihr Territorium abtreten können, warum werden dann die Vertreter der zur Durchführung solcher Aktionen befugten Organe nicht nach Brest-Litowsk eingeladen, um an den Friedensverhandlungen teilzunehmen?

Es wurde hier gesagt, dass die Entstehung eines Staates mit seiner internationalen Selbstbestimmung verbunden ist, mit seinem Recht, bestimmte Beziehungen zu anderen Staaten herzustellen. Wenn wir in Gestalt dieser neuen Staaten bereits unabhängige staatliche Einheiten haben, dann sollten die alliierten Delegationen, wenn sie sich bona fide (in gutem Glauben, aufrichtig) zum Prinzip der Selbstbestimmung der Völker verhalten und glauben, dass dieses Prinzip in diesen Bereichen bereits verwirklicht wurde, sich verpflichtet sehen, vorzuschlagen, unsere Verhandlungen zu unterbrechen bis zur der Ankunft der autorisierten Vertreter dieser Staaten. In Wirklichkeit wurde und wird dies nicht getan, weil wir keine selbständigen Verhandlungsteilnehmer vor uns haben, sondern Verhandlungsgegenstände, die der Teilung und dem Einfluss von oben unterworfen sind. In einer Sprache, die frei von Konventionen ist, die wir in solchen Fällen verwenden, wird das nicht durch das Wort „Selbstbestimmung" der Völker, sondern durch einen ganz anderen Ausdruck ausgedrückt; dieser andere Ausdruck lautet: „Annexion". Und jetzt, in dieser Phase der Verhandlungen, sind wir in einer Lage, als würden wir ein komplexes Gerüst um ein Gebäude herum bauen, und dann scheint es, als ob es kein Gebäude gebe. Es ist möglich, Friedensverhandlungen nach verschiedenen Prinzipien zu führen – nach dem Prinzip der Selbstbestimmung und nach dem Prinzip der Annexion. Beide haben ihre eigene Bedeutung. Aber das eine wie das andere sollte genau, ernst genommen werden. Wir erkennen solche Grundsätze nicht an, die nur dazu dienen, den Inhalt zu verbergen, der ihnen widerspricht.

Wir sind Revolutionäre, aber wir sind Realisten, und wir ziehen es vor, direkt von Annexionen zu reden, statt zu reden, indem wir einen richtigen Namen durch ein Pseudonym ersetzen.

Gerade in Bezug auf die polnische Unabhängigkeit, die wir am wenigsten bestreiten wollen, sehen wir, wie Regierungen oder Kabinette auf einem Prinzip aufgebaut werden, das [selbst] den konservativsten Politikern des Landes kaum zufriedenstellend erscheint. Wir erkennen das Recht des polnischen Volkes an, sein Schicksal zu kontrollieren, wir werden als erste die Korrektur der größten historischen Verbrechen gegen das polnische Volk begrüßen, aber wir können nicht erkennen, dass diese oder andere territoriale Kombinationen des gegenwärtigen polnischen Kabinetts, das hier nicht vertreten ist, der wahre Wille des polnischen Volkes seien.

Ich denke, dass dies genügend hell die ganze Tiefe des Widerspruchs zwischen den beiden Seiten beleuchtet.

Wir verteidigen nicht die Besitzungen Russlands, wir verteidigen die Rechte der einzelnen Völker auf eine freie historische Existenz. Und wir werden nie, auf keinen Fall zustimmen anzuerkennen, dass alle Entscheidungen, die getroffen werden und vielleicht bereits getroffen wurden oder in naher Zukunft getroffen werden, unter der Kontrolle der deutschen Besatzungsmacht, durch von der Besatzungsmacht oder mit ihrer Hilfe geschaffene Organe oder durch Institutionen, die willkürlich als bevollmächtigte Organe anerkannt werden – dass diese Entscheidungen Ausdruck des wahren Willens dieser Völkerschaften sind und ihr historisches Schicksal bestimmen können.

1 Zu den zusätzlichen Delegationen gehörten Berater in nationalen Fragen: K. Radek, P. Stutschka, S. Bobinski, V. Mickevičius-Kapsukas. Die Genossen Radek und Bobinski unterzeichneten eine Erklärung im Namen der Sozialdemokratischen Parteis Polen und Litauens, die in der Sitzung vom 7. Februar bekannt gemacht wurde, Genosse Mickevičius legte eine Erklärung im Auftrag des Litauischen Kommissariats vor.

2 In der englischen Übersetzung des russischen Verhandlungsberichts befindet sich eine Passage, die in den Sotschinenija fehlt – wohl, weil in diese nur längere oder für den Verhandlungsverlauf wichtige Redebeiträge aufgenommen wurden:

Herr Trotzki bat um Erlaubnis, das vorgeschlagene Abkommen in jenem Punkt zu ändern, das den Satz enthält:

Russland zieht seine Truppen aus den von ihnen besetzten Gebieten in Österreich-Ungarn, der Türkei und Persien zurück." Der persische Geschäftsträger in Petrograd hatte sich dagegen gewandt, dass Persien so verknüpft werde, da es nicht der Verbündete von einem von ihnen sei, und er [Herr Trotzki] schlug daher vor, das Wort Persien zu eliminieren und durch die Worte zu ersetzen: „Russland verpflichtet sich, innerhalb kürzester Zeit seine Truppen aus dem neutralen Persien abzuziehen. "

Baron von Kühlmann nahm dies zur Kenntnis und sagte:

Eine sofortige Definition unserer jeweiligen Standpunkte ist wahrscheinlich nicht notwendig. Ich bezweifle nicht, dass die Bedenken des persischen Botschafters [sic!] hinsichtlich des von der russischen Delegation vorgeschlagenen Wortlauts auf einer gewissen Grundlage beruhen. Wie ich bereits gesagt habe, wäre es jedoch schwierig, sich bei einer so großen Frage sofort auszudrücken. Wir werden unseren Standpunkt zum Ausdruck bringen, wenn der russische Vorschlag uns schriftlich mitgeteilt wird. "

Herr Trotzki. „Ich würde nur hinzufügen, dass unser einziges Ziel, wenn wir die Änderung vorschlagen, darin besteht, die schreiende Ungerechtigkeit hervorzuheben, die unsere frühere Regierung einem neutralen Land angetan hat."

Baron von Kühlmann. „Ich begrüße diese Erklärung um so mehr, als die Mittelmächte die größte Sympathie für das persische Volk als Vertreter einer alten Zivilisation empfinden, und wir hoffen, dass es seine nationale Zivilisation fördern kann, ohne von seinen Nachbarn unterdrückt zu werden."

Herr Trotzki. „Wir unsererseits werden eine solche Erklärung ergänzen, wenn sie im Namen der Türkei gemacht wird."

Baron von Kühlmann. „Ich bin nicht befugt, im Namen der Türkei zu sprechen. Ich werde die Angelegenheit jedoch unseren türkischen Verbündeten mitteilen, und ich kann bereits versprechen, dass, wenn der Präsident der russischen Delegation seine britischen Freunde auch bitten wird, Persien zu evakuieren, dann kein einziger türkischer Soldat länger auf persischem Boden bleiben wird."

Herr Trotzki. „Ich kann keine Verpflichtungen gegenüber einem Land eingehen, das nicht an den Verhandlungen teilnimmt, und wenn die Frage auf eine breitere Grundlage gestellt würde, müsste sie im Zusammenhang mit einigen anderen neutralen Ländern, z. B. Belgien, gestellt werden."

3 Genosse Joffe machte danach folgende Aussage:

Ich möchte als der ehemalige Vorsitzende der russischen Delegation zu dem, was der aktuelle Vorsitzende gesagt hat, hinzufügen – und ich verpflichte mich, dies mit Auszügen aus den Protokollen unserer Treffen vor der Weihnachtspause zu belegen –, dass die russische Delegation keinen Zweifel daran gelassen hat, dass für sie Abstimmungen in besetzten Gebieten während der Zeit ihrer Besetzung durch ausländische Truppen absolut unannehmbar sind, und dass bereits getroffene Abstimmungen von uns nicht als legitimer Ausdruck des Willens eines gegebenen Volkes anerkannt werden können. Deshalb bestanden wir darauf, dass beide Formulierungen angenommen werden, in denen die Meinungsverschiedenheit in dieser Frage scharf betont wird.”

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