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Karl Liebknecht 19071009 Der Hochverratsprozess gegen Liebknecht vor dem Reichsgericht I

Karl Liebknecht: Der Hochverratsprozess gegen Liebknecht vor dem Reichsgericht

Aus dem Prozessbericht1

I

Erster Verhandlungstag 9. Oktober 1907

[Aus: Der Hochverratsprozess gegen Karl Liebknecht 1907 vor dem Reichsgericht, Dietz Verlag, Berlin 1957. Nach Karl Liebknecht, Gesammelte Reden und Schriften, Band 2, S. 81-124]

Vor dem Reichsgericht begann heute früh neun Uhr die Hauptverhandlung gegen den Rechtsanwalt Dr. Karl Liebknecht aus Berlin wegen Vorbereitung zum Hochverrat, die er durch seine Schrift „Militarismus und Antimilitarismus unter besonderer Berücksichtigung der internationalen Jugendbewegung" begangen haben soll.

Das sonst so stille Reichsgerichtsgebäude hat mit Rücksicht auf diesen aufsehenerregenden Prozess seinen Charakter völlig verändert. Vor den vier Toren des Gebäudes halten starke Schutzmannsposten Wache. Im Gebäude herrscht auf allen Gängen und Treppen lebhafte Bewegung. Eine ungeheuer große Menschenmenge drängt sich zum Sitzungssaal, aber am Eingang des Saales selbst wird strenge Kontrolle geübt. Die Karten sind bereits seit mehreren Tagen vergriffen, und nur die Inhaber dieser Karten finden Zutritt. Gleichwohl ist der weite Zuschauerraum des Sitzungssaales im Moment bis auf den letzten Platz gefüllt. Auch die reservierten Logen, die an beiden Schmalseiten des Saales aufsteigen, sind von den Inhabern der privilegierten Karten, Reichsgerichtsräten und ihren Familien, vollständig besetzt. In der über dem Richtertisch befindlichen Loge wohnt ein höherer Offizier des preußischen Kriegsministeriums den Verhandlungen bei. Im Sitzungssaale selbst sieht man vor der Barriere, die Publikum und Presse vom Richtertische trennt, den früheren Reichsanwalt Galli. Im Zuschauerraum bemerkt man den Reichstagsabgeordneten Stadthagen, den österreichischen Reichsratsabgeordneten Freundlich und eine Reihe anderer Parlamentarier. Schon lange vor Beginn der Sitzung hat Oberreichsanwalt Dr. Olshausen, der die Anklage vertritt, in roter Robe an seinem Tische Platz genommen und versenkt sich eifrig in das Studium der Akten. Punkt neun Uhr erscheinen die drei Verteidiger des Angeklagten: Dr. Hezel-Leipzig, Hugo Haase-Königsberg und Dr. Kurt Rosenberg-Berlin. In ihrer Begleitung befindet sich der einzige von der Verteidigung geladene Zeuge, Reichstagsabgeordneter Bebel.

Alsbald treten die 15 ebenfalls in rote Roben gekleideten Richter (die Mitglieder des 2. und des 3. Strafsenats) ein, unter ihnen die Präsidenten des 2. und des 3. Strafsenats, Freiherr von Bülow und Treplin, der frühere Reichsanwalt. Den Vorsitz führt der letztere; er lässt den Angeklagten Dr. Liebknecht in den Sitzungssaal rufen und auf der Anklagebank Platz nehmen. Er bittet sodann, den Raum zwischen der Schranke und dem Gerichtshof völlig frei zu lassen, und weist auch den Polizeirat Zacher, der dort Platz genommen hat, hinweg. Der andere nach dem Liebknechtschen Prozess für heute angesetzte Termin, in dem es sich um die Einziehung verschiedener polnischer Schriften wegen Vorbereitung zum Hochverrat handelt, wird vorläufig abgesetzt, da der Liebknechtsche Prozess voraussichtlich längere Zeitdauer beanspruchen wird.

Die Verhandlung selbst beginnt mit der Verlesung des Eröffnungsbeschlusses, der folgenden Wortlaut hat:

Auf den Antrag des Oberreichsanwalts wird gegen den Rechtsanwalt Dr. Karl Paul August Friedrich Liebknecht in Berlin, der hinreichend verdächtig erscheint, in den Jahren 1906 und 1907 im Inland ein hochverräterisches Unternehmen: die gewaltsame Abänderung der Verfassung des Deutschen Reiches, nämlich die Beseitigung des stehenden Heeres durch den Militärstreik, gegebenenfalls in Verbindung mit der Aktivierung der Truppen für die Revolution, durch Abfassung sowie durch Veranlassung der Drucklegung und Verbreitung der Schrift: ,Militarismus und Antimilitarismus' vorbereitet zu haben, indem er darin für die Organisierung einer über das ganze Reich zu verbreitenden besonderen antimilitaristischen Propaganda unter Einsetzung eines zu deren Leitung und Kontrollierung berufenen Zentralausschusses und unter Benutzung der sozialdemokratischen Jugendorganisationen eintrat zwecks organischer Zersetzung und Zermürbung des militaristischen Geistes, als deren notwendige Folge sich dann im Falle eines unpopulären kriegerischen Unternehmens, wie jetzt schon in besonderen Ausnahmefällen: dem Falle eines Krieges zwischen Frankreich und Deutschland oder einer Intervention Deutschlands in Russland, der Militärstreik und die etwaige Aktivierung der Truppen für die Revolution ergeben werde, also die Mittel und Wege nicht nur nachwies, die bestimmt und geeignet erscheinen, die Verwirklichung des bezeichneten hochverräterischen Erfolges zu ermöglichen und zu fördern, sondern auch die schleunige Anwendung dieser Mittel forderte, Verbrechen gegen § 86 des Strafgesetzbuchs2 in Verbindung mit § 81 Nr. 2, § 82 daselbst, gemäß §138 des Gerichtsverfassungsgesetzes, § 26 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Reichsgerichts, das Hauptverfahren vor dem vereinigten zweiten und dritten Strafsenat des Reichsgerichts eröffnet.

Die angeordnete Beschlagnahme der bezeichneten Schrift wird aufrechterhalten. Die Untersuchungshaft wird nicht angeordnet.

Leipzig, den 9. August 1907.

Das Reichsgericht, Feriensenat"

Der Angeklagte gibt seine Personalien folgendermaßen an: Er ist geboren am 13. August 1871 zu Leipzig als Sohn des verstorbenen Wilhelm Liebknecht und dessen Ehefrau Natalie, geborene Reh, verheiratet, Vater von drei Kindern, Dissident, Soldat gewesen, Inhaber der Landwehrdienstauszeichnung zweiter Klasse, unbestraft.

Präsident: Bevor Sie sich zur Sache selbst eingehend erklären, werden Sie sich zweckmäßigerweise zunächst darüber äußern, was Sie zur Abfassung der Schrift veranlasst hat. Namentlich werden die Vorgänge auf dem Mannheimer Parteitag hierbei zur Sprache zu bringen sein.

Liebknecht: Der Mannheimer Parteitag hat damit gar nichts zu tun. Offenbar ist gemeint die Konferenz des Verbandes jugendlicher Arbeiter, die Ende September 1906 im Anschluss an den Parteitag in Mannheim stattfand. In dieser Konferenz habe ich auf Wunsch des Verbandsvorstandes das Referat über Militarismus und Antimilitarismus gehalten. Dieser Vortrag ist jedoch durchaus nicht identisch mit meiner Schrift. Vielmehr habe ich in dieser unter Verarbeitung eines sehr umfangreichen und zerstreuten in- und ausländischen Materials die im Vortrag entwickelten Ideen spezieller ausgeführt, die Gedankengänge erweitert und manche neuen Gebiete berührt. Ich habe die Abfassung sofort nach meiner Rückkehr aus Mannheim begonnen und die Schrift in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende November druckfertig gestellt. Den Druck habe ich überwacht. Erschienen ist die Schrift infolge der Wahlen erst im Februar.

Präsident: Sie haben sich in einem Schriftsatz über gewisse Schwierigkeiten bei Abfassung Ihrer Schrift ausgelassen, zum Beispiel Überhäufung mit Arbeiten während der Reichstagswahlen, berufliche Überlastung. Freilich haben Sie erklärt, dass Sie keine Veranlassung hätten, sachlich irgend etwas von der Broschüre zurückzunehmen. Soll ich Sie aber vielleicht dahin verstehen, dass Sie bei größerer Muße manches anders ausgedrückt hätten?

Liebknecht: Ich habe mit jener Bemerkung lediglich sagen wollen, dass die Broschüre literarisch nicht meinen Wünschen entspricht. Bei ihrer Durchsicht habe ich manche Mängel bemerkt, und mein literarisches Gewissen, das sehr empfindlich ist, hat mich beunruhigt. Ich wollte also lediglich die Schönheitsfehler entschuldigen, zu denen ich mich bekenne. Was ich in der Broschüre geschrieben habe, habe ich voll zu verantworten; ich nehme jedes Wort auf mich.

Präsident: Die Jugendorganisation spielt in Ihrer Schrift eine erhebliche Rolle. Sie scheinen bei Ihrer Propaganda darauf besonderes Gewicht zu legen. Was verstehen Sie unter Jugendorganisation?

Liebknecht: Herr Präsident, ich bitte mir zu verzeihen, wenn ich vorschlage, diesen Punkt nach der Verlesung der Broschüre zu behandeln.

Präsident: Ich bin damit einverstanden, dass dies eingehend erst dann geschieht, aber ich bitte, jetzt nur kurz zu beschreiben, was unter Jugendorganisation zu verstehen ist.

Liebknecht: Schon seit Jahren sind von den verschiedensten Parteien Organisationen für jugendliche Personen gegründet worden, so von der Zentrumspartei, der Nationalliberalen Partei, der Christlich-Sozialen Partei. Dies und die Tatsache, dass die Schule, ebenso wie viele andere Staatseinrichtungen, systematisch von den Behörden dazu ausgenutzt wird, um der Jugend ganz bestimmte politische Ansichten einzuprägen, die den Interessen des Proletariats zuwiderlaufen, und weiter die Tatsache, dass es überhaupt erforderlich ist, das Proletariat in möglichst früher Jugend aufzuklären, hat der Sozialdemokratie und allgemein der klassenbewussten Arbeiterschaft die dringende Notwendigkeit gezeigt, auch ihrerseits Jugendorganisationen zu gründen oder doch zu fördern. In Deutschland ist dies sehr spät geschehen, viel später als in den meisten anderen Ländern, zum Beispiel in Belgien, wo die proletarischen Jugendorganisationen aber trotzdem gegenüber den viel älteren und an die Hunderttausende zählenden klerikalen Jugendorganisationen bisher noch sehr weit zurückstehen.

1904 wurde bei uns der erste Versuch unternommen. Die Jugendorganisationen bewegen sich in Deutschland auf der Basis des wirtschaftlichen Kampfes und der Bildungsbestrebungen. Sie beschäftigen sich hauptsächlich mit dem Lehrlingsschutz, mit dem Schutze der jugendlichen Arbeiter, mit Unterricht usw. Nur in Süddeutschland, wo gesetzlich meist eine größere Bewegungsfreiheit herrscht, hat man sich auch dementsprechend größeren Spielraum verschafft.

Präsident: Die Anklage knüpft, wie erwähnt, an den Vortrag an, den Sie auf der Konferenz der sogenannten Jungen Garde in Mannheim gehalten haben. Ich bringe deshalb zunächst einen Artikel des „Vorwärts" vom 23. September 1906 zur Verlesung, in dem die „Junge Garde" begrüßt wird. Es heißt da:

Als letzten Punkt hat die ,Junge Garde' das schwere, ernste Problem des Militarismus auf ihre Tagesordnung gesetzt. Genosse Dr. Liebknecht wird das Referat halten.

Wenn Deutschlands ,Junge Garde' den ,Militarismus' in ihr Arbeitsprogramm aufnimmt, so tut sie damit nur dasselbe, was die proletarische Jugend anderer Länder längst als ihre Aufgabe betrachten darf. Der Antimilitarismus drückt der sozialistischen Jugendbewegung derjenigen Länder, deren Gesetze solcher Tätigkeit weniger Schwierigkeiten bereiten als die deutschen, geradezu seinen Stempel auf. In Italien, in Skandinavien, in Holland, in Belgien ganz besonders haben sich unsere ,Jungen' offiziell mit dem Antimilitarismus zu beschäftigen …

Wenn in Frankreich und in der Schweiz der Antimilitarismus erst aus dem Fahrwasser der Anarchistelei in das des Sozialismus hinüber gerettet sein wird, dürften unsere französischen und unsere Schweizer ,Jungen' wohl auch diesen Teil der Arbeit übertragen erhalten, und die kräftige sozialistische Jugendbewegung Österreichs scheint sich ebenfalls nach Vergrößerung ihres Tätigkeitsfeldes zu sehnen.

Die Genossen in Teltow-Beeskow, in Breslau und in Potsdam-Osthavelland unterbreiten dem Parteitage Anträge, in denen zur Agitation gegen den Militarismus aufgefordert wird. Die deutsche ,Junge Garde' weiß, warum sie den .Militarismus' auf ihre Tagesordnung gesetzt hat!"

Verteidiger Hezel: Ich bitte an den Angeklagten die Frage zu richten, was er darunter versteht: „aus dem Fahrwasser der Anarchistelei sich zum Sozialismus hinüberretten" ?

Präsident: Diese Frage wird uns später noch sehr ausführlich beschäftigen. Ich bitte, jetzt von ihr Abstand zu nehmen. Wir kommen nunmehr zu dem Vortrage des Angeklagten auf der Jugendkonferenz selbst.

Im Bericht des „Vorwärts" hierüber vom 2. Oktober 1906 heißt es etwa:

Die Erziehung in der Schule, die den kriegerischen Fürstenruhm verherrlicht, die Kirche, die den Krieg verteidigt, die wirtschaftliche Heraushebung der Elite- und Gardetruppen, alles das ist das Zuckerbrot, mit dem man dem Volke den Militarismus schmackhaft machen will. Die eiserne Disziplin, die Soldatenmisshandlungen, die Militärgesetze und Militärgerichtsurteile sind die Peitsche. So machen sich die herrschenden Klassen das Proletariat dienstbar. Die Armee ist jedoch nicht nur ein Instrument gegen den äußeren Feind. Je länger, je mehr wird das Heer zu einer Waffe gegen den inneren Feind. Der Militarismus führt Proletarier gegen Proletarier, er macht die Soldaten zu Feinden ihrer eigenen Klasse, wie das Militäraufgebot vom 21. Januar und die Bereithaltung schussfertiger Kanonen in Berlin beweisen.3 Was können wir dagegen mit unseren 3 Millionen weißer Zettel tun? Wird auch nur ein Wähler dem Kapitalismus die Gefolgschaft verweigern? Wohl sind einzelne Teile des Heeres rot, sogar feuerrot. Aber das darf uns nicht dazu bringen, Dummheiten zu machen. Der Kapitalismus kennt seine Achillesferse und schützt sie. Der Kaiser hat den Antimilitarismus eine nationale Geißel genannt. Wie symptomatisch sind seine Worte stets für die Anschauungen der herrschenden Klassen. Hat doch Wilhelm II. in seiner Unterredung mit Gaston Menier gewissermaßen die Gründung einer internationalen Anti-Antimilitaristenliga angeregt. Wir haben noch viel zu tun, denn wir sind bisher trotz Bebel so gut wie nicht vorwärtsgekommen. Aber ruhige Überlegung müssen wir behalten. Unsere Aufgabe muss sein, die Jugend über den wahren Charakter des Militarismus aufzuklären.

Liebknecht: Der Gedankengang der Rede ist im Allgemeinen richtig wiedergegeben. Die Form des Berichts ist aber recht mangelhaft, und Einzelheiten sind direkt unrichtig. So habe ich zum Beispiel nicht gesagt: Der Kaiser habe eine Anti-Antimilitarismusliga angeregt, sondern nur, es fehle nach den Worten des Kaisers nicht mehr viel an einer solchen Gründung. Das gilt aber nicht von Einzelheiten, auf die die Anklage Gewicht legt.

Präsident: Auch auf dem Mannheimer Parteitag selbst sind Sie mit Anträgen hervorgetreten?

Liebknecht: Jawohl.

Präsident: Sie haben im Verein mit 22 Genossen einen Antrag eingebracht:

Das allerwärts sich vollziehende Erwachen der proletarischen Jugend zu selbständiger organisatorischer Betätigung wird begrüßt. Die Parteigenossen werden aufgefordert, überall, wo die Vereinsgesetze es gestatten, die Gründung und Weiterentwicklung von Jugendorganisationen zu fördern."4

Liebknecht: Für diesen Antrag habe ich gesprochen.

Präsident: Außerdem lagen dem Parteitage noch Anträge von Breslau und Potsdam-Osthavelland vor. Der Antrag Breslau lautet:

Es ist eine rege Agitation gegen den Militarismus in den breitesten Volkskreisen zu entfalten. Zu diesem Zwecke hat der Parteivorstand alljährlich wie in diesem Jahre zu Zeiten der Rekrutenaushebung Flugblätter herauszugeben. Ebenso haben auch die örtlichen Parteiorganisationen durch Volksversammlungen mit entsprechenden Themata diese Agitation zu betreiben, wobei auch die Arbeiterpresse mit durchgreifenden Artikeln große Dienste erweisen wird."5

Der Antrag Postdam-Osthavelland lautet:

Eine besondere antimilitaristische Propaganda ist systematisch zu entfalten. Zu diesem Zwecke ist ein ständiger Ausschuss zu bilden."

Liebknecht: Mit dem Antrag Breslau habe ich nichts zu tun. Ich habe ihn nur, weil mir sein Gedankengang sympathisch war, bei Begründung des Antrages Potsdam-Osthavelland, den ich selbst verfasst habe, mit befürwortet. Übrigens sind diese beiden Anträge abgelehnt worden. Der Antrag über die Jugendorganisation dagegen fand einstimmige Annahme.

Nunmehr wird aus dem „Vorwärts"-Bericht vom 2. Oktober 1906 ein Teil der Ausführungen verlesen, mit denen der Angeklagte den Antrag Potsdam-Osthavelland begründete. Es heißt da:

Auf dem internationalen Kongress 1900 ist eine Resolution angenommen worden, die den Kampf gegen den Militarismus und Kapitalismus energisch verlangt. Dieser Beschluss ist damals einstimmig gefasst worden. Aber zu seiner Durchführung ist noch recht wenig in Deutschland geschehen.

Dass der Militarismus nicht identisch ist mit der bewaffneten Armee im engeren Sinne und dass er eine höchst verzweigte Erscheinung ist, die sich auf alle Gebiete unseres wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lebens erstreckt, das ist nicht nötig in einem Jahr zu sagen, wo wir in Deutschland den 21. Januar, wo wir Nürnberg, wo wir Magdeburg6 erlebt haben. („Sehr gut!")

Es ist auch nicht nötig zu betonen, dass der Militarismus eines der wichtigsten und brutalsten Machtmittel ist, durch die sich die herrschende Klasse einer organischen Fortentwicklung gewaltsam in den Weg stellt. Die Bekämpfung dieser sehr komplizierten und sehr gefährlichen Erscheinung ist zweifellos auch eine sehr gefährliche und komplizierte Sache. Ich wundere mich nicht darüber, dass unser Staat und unsere herrschende Klasse im Punkte Militarismus so empfindlich sind wie in keinem anderen Punkte. Aber das darf uns nicht abhalten, unsere Schuldigkeit zu tun. Mit allgemeinen Redensarten ist es nicht abgemacht. Die Sache ist zu kompliziert, als dass sie innerhalb der allgemeinen Agitation durchgeführt werden könnte. Diese antimilitaristische Agitation muss spezialisiert werden, und dazu ist notwendig, dass sie von einer Zentrale aus geleitet wird.

Es ist Ihnen allen wohlbekannt, in welchem Umfange unsere Bruderparteien, besonders in Frankreich und Belgien, sich mit der antimilitaristischen Propaganda befasst haben und mit welchem Erfolge. In Deutschland sind wir auf diesem Gebiete noch weit zurück.

Unser Antrag 114 wünscht die Einsetzung eines besonderen Ausschusses zu diesem Zweck. Die Obliegenheiten des Ausschusses brauche ich nicht im Einzelnen festzustellen, sie werden von Fall zu Fall sorgsam zu erwägen sein. Natürlich hat sich der Ausschuss streng innerhalb der Gesetze zu halten. Dass irgendwelche Gefahren aus dem Vorgehen des Ausschusses nicht entstehen, unterliegt für mich kaum einem Zweifel. Alle Befürchtungen, die ja gewissermaßen traditionell in der deutschen Sozialdemokratie sind, sind unhaltbar. Sie haben gestern die Einsetzung eines Bildungsausschusses beschlossen, der gewissermaßen ein Generalstab sein soll im Kampfe gegen den Unverstand der Massen, den Feind, den wir am meisten hassen. („Sehr gut!") Ich möchte Sie bitten, auch den Generalstab für den Kampf gegen den Militarismus einzusetzen und damit gegen das stärkste Bollwerk des Kapitalismus, das uns noch lange widerstehen kann, wenn wir den Unverstand der Massen schon längst überwunden haben. (Lebhafte Zustimmung.) Wenn Sie den Antrag annehmen, haben Sie nicht nur Ihre Schuldigkeit getan gegenüber dem internationalen Kongress 1900, sondern Sie haben damit auch einen guten Schritt vorwärts getan für die deutsche Arbeiterbewegung. Ich bitte Sie, den Antrag, der so vorsichtig wie nur möglich gefasst ist, einstimmig anzunehmen. (Beifall.)"1

Präsident: Darf ich gleich an dieser Stelle bemerken, dass die Anträge, die Sie in dieser Richtung gestellt haben, niemals den Beifall der Majorität Ihrer Partei gefunden haben?

Liebknecht: Im Gegenteil, sie haben eine strikte, oft sogar recht brüske Abweisung erfahren.

Präsident: Soweit ich aus den Zeitungen weiß, sind Ihre Anträge namentlich von den Parteiführern Bebel und Vollmar bekämpft worden.

Liebknecht: Jawohl.

Präsident: Und weiter darf ich wohl als notorisch voraussetzen, dass Sie auch in Stuttgart und Essen7 ähnliche Anträge gestellt haben, denen es ebenso erging wie dem Mannheimer Antrag?

Liebknecht: Das trifft nicht ganz zu. Zum ersten Male hatte ich 1904 auf dem Bremer Parteitag einen antimilitaristischen Antrag zwar nicht gestellt, aber begründet; er ging zunächst von Elbing aus und wurde auf meinen Vorschlag von meinem Wahlkreise Potsdam-Osthavelland aufgenommen. Auch habe ich auf dem Parteitage in Jena einen ähnlichen Antrag vertreten.

In Stuttgart habe ich an der Beratung über die Militärfrage nicht teilnehmen können, weil ich der Militärkommission nicht angehörte. Ich habe mich nur in einer schriftlichen Erklärung gegen gewisse Ausführungen des Abgeordneten von Vollmar gewandt. Hingegen habe ich in Essen einen Antrag, der sich genau mit dem von Mannheim deckte, wiederum vertreten, ihn aber nach der Begründung zurückgezogen.

Oberreichsanwalt Olshausen: Ich möchte doch bitten, den weiteren Verlauf der Debatte in Mannheim, insbesondere den Zwischenruf des Angeklagten während der Rede des Abgeordneten Bebel, vorzutragen, wonach die in Frankreich in den letzten zwei Jahren betriebene antimilitaristische Agitation ganz vortrefflich sein soll.

Präsident: Allerdings schließt diese Äußerung an das soeben Besprochene zeitlich an. Gestatten Sie mir aber, sie an einer anderen Stelle der Anklage zu erörtern, wohin sie logisch gehört.

Liebknecht: Auch ich werde mich später darüber auslassen.

Präsident: Wir kämen nun dazu, Ihre Broschüre zu verlesen. Ich möchte aber vorschlagen, sie nicht ganz zu verlesen, weil einzelne Stellen von keiner Bedeutung für die Untersuchung sind. Wichtig ist nur der letzte Abschnitt von Seite 104 ab, den ich wörtlich verlesen lassen werde. Über den sonstigen Inhalt der Broschüre wird ein objektives Referat gegeben werden. Ich stelle den Prozessbeteiligten anheim, zur Ergänzung dieses Referates nachträglich die wörtliche Verlesung einzelner Teile der Broschüre zu beantragen.

Oberreichsanwalt: Ich beantrage, dass auch Titel und Vorwort vollständig verlesen werden.

Liebknecht: Ich muss darauf bestehen, dass die ganze Schrift verlesen wird. Nach dem Wortlaut und Inhalt der Anklageschrift und des Eröffnungsbeschlusses ist die ganze Schrift inkriminiert. Weiter ist die ganze Schrift in der Anklage als Beweismittel bezeichnet, sie liegt vor, ist also ein herbeigeschafftes Beweisstück im Sinne des Paragraphen 244 der Strafprozessordnung, weshalb sie an und für sich im ganzen Umfang zur Verlesung gebracht werden muss. Ich betrachte die vollständige Verlesung der Schrift als conditio sine qua non einer angemessenen Verteidigung.

Es ist notwendig, dass die Totalität meiner Anschauungen dem Gerichtshofe bekannt wird. Auf die Gesamtwirkung kommt es an. Ich habe nicht einzelne Kapitel und Sätze abgefasst und verbreitet, sondern die Broschüre als ein geschlossenes Ganzes. Allerdings legt die Anklage nur auf gewisse Stellen Gewicht, nämlich auf diejenigen, die die Anklage stützen sollen. Ich möchte mir aber gestatten zu bemerken, dass ich gerade auf solche Stellen Gewicht lege, die die Anklage beiseite lässt, weil sie nicht gegen mich sprechen. Gerade darum sind sie mir naturgemäß wesentlich; sie werden das Gegenteil der Anklagebehauptungen ergeben. Nur durch Gegenüberstellung dessen, was nicht inkriminiert ist, und dessen, was inkriminiert ist, kann Klarheit über die Tat geschaffen werden.

Präsident: Das ist ja prozessordnungsmäßig völlig korrekt. Die ganze Broschüre ist als Beweismittel herbeigeschafft und müsste auf Ihren Antrag verlesen werden. Aber für die 126 Seiten lässt sich schwerlich eine kontinuierliche Aufmerksamkeit herbeiführen. Deshalb habe ich den Vermittlungsvorschlag gemacht, nur die wesentlichsten Stellen wörtlich vorzulesen.

Verteidiger Hezel: Ich kann den Standpunkt meines Klienten nur vollkommen teilen. Die Verteidigung würde ihre Pflicht verletzen, wenn sie auf die Verlesung irgendeiner wesentlichen Stelle verzichtete. Eine Abkürzung lässt sich vielleicht dadurch herbeiführen, dass wir im Laufe der wörtlichen Verlesung auf einzelne Stücke verzichten, zum Beispiel auf die historische Darstellung des Angeklagten über die Verwendung des Militärs in außerdeutschen Ländern bei inneren politischen Konflikten. Zum Schutze des Angeklagten müssen wir eine Totalverlesung verlangen. Insbesondere deshalb, weil sonst das innere Kräfteverhältnis, das dynamische Verhältnis zwischen denjenigen Stellen, auf die die Anklage besonderes Gewicht legt, zu den Stellen, auf die die Verteidigung besonders Wert legt, nicht hergestellt werden kann.

Präsident: Ich bin der Ansicht, wir sollten vorläufig versuchen, in der von mir vorgeschlagenen Weise vorzugehen. Ist einer der Prozessbeteiligten der Ansicht, dass das Referat seinen Ansprüchen nicht genügt, so kann er immer noch die nachträgliche Verlesung der ihm wichtig erscheinenden Stellen fordern.

Liebknecht: Eine außergewöhnlich große Anzahl der höchsten Richter des Reiches ist zur Entscheidung über eine außergewöhnliche Affäre berufen. Ich gebe ja zu, dass zwei Stunden Verlesung eine unangenehme Belästigung für Sie sein mögen; für mich handelt es sich aber um eine recht ernste Angelegenheit, eventuell um mehrere Jahre Festung oder gar Zuchthaus, und mein natürlicher Selbsterhaltungstrieb verbietet es mir, die sonst von mir gern geübte Rücksicht auf die Zeit der Herren auch heute zu üben. Es handelt sich hier um einen Tendenzprozess, und nur der gesamte Wortlaut meiner Schrift gibt ihre Tendenz korrekt wieder. Schon durch die Verkürzung einzelner Teile in Form eines Referates wird das Gleichgewicht verschoben.

Der Vorschlag ist aber auch um deswillen nicht durchzuführen: Formal erscheint es so, als ob wir nach der vom Herrn Präsidenten vorgeschlagenen Methode schließlich auch alles zu hören bekommen könnten, materiell wäre das dann aber ganz etwas anderes. Man bekommt doch keinen Begriff von der Schrift, wenn man nach und nach ein Stück nach dem anderen bald vom Ende, bald vom Anfang, bald aus der Mitte heraushebt. Das ergibt ein Mosaik, nicht meine Schrift. Einen klaren Begriff von dem Charakter der Schrift kann man nur bekommen, wenn alles nicht bloß in irgendwelcher Reihenfolge schließlich tatsächlich zur Verlesung gelangt, sondern wenn es auch in der Reihenfolge, wie ich es geschrieben habe, vorgetragen wird, wenn die Gedankenkette in der logischen Folge vorgetragen wird, in der ich sie niedergelegt habe.

Präsident: Ich muss gegen den Ausdruck Belästigung Einspruch erheben. Der Gerichtshof wünscht seine Aufgaben nicht erleichtert zu haben, sondern der Gerichtshof hat seine Pflicht auch unter der größten Last zu tun.

Liebknecht: Ich habe diesen Ausdruck durchaus nicht in dem vorausgesetzten Sinne gebraucht.

Oberreichsanwalt: Gegenüber der bestimmt abgegebenen Erklärung des Angeklagten und des Verteidigers bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als die ganze Schrift zu verlesen. Praktisch wird es wohl so kommen, wie Dr. Hezel gemeint hat.

Der Gerichtshof zieht sich zur Beschlussfassung zurück und verkündet nach kurzer Beratung, dass gemäß Paragraph 244 der Strafprozessordnung die ganze Schrift verlesen wird.

Verteidiger Dr. Hezel macht im Einverständnis mit dem Präsidenten das Publikum darauf aufmerksam, dass die Verlesung wahrscheinlich mehrere Stunden in Anspruch nehmen werde und dass es vielleicht etwas Besseres tun könnte, als hier zuzuhören. (Große Heiterkeit.) Das Publikum bleibt jedoch vollzählig auf seinen Plätzen und hört aufmerksam der Verlesung der Broschüre zu.

Die Verlesung nimmt volle fünf Stunden in Anspruch, obwohl die Verteidigung auf fast alle Anmerkungen und einen größeren Abschnitt verzichtet.

Aus dem Inhalt der VII und 126 Seiten umfassenden Schrift, deren Vorwort vom 11. Februar 1907 datiert ist, während die Beschlagnahme erst am 21. April 1907 beantragt wurde, heben wir hervor: …

(Es folgt die Wiedergabe des Inhaltsverzeichnisses von „Militarismus und Antimilitarismus". Die Red.)

Der „Vorwärts" hat in seiner Nr. 46 vom 23. Februar 1907 das Vorwort abgedruckt; ein Stück des Schlusskapitels ist im Leitartikel des „Vorwärts" vom 11. Oktober 1907 wiedergegeben. Auch sei auf das in der gesamten Presse als Teil des Berichts über die Verhandlung vom 9. Oktober 1907 mitgeteilte kurze Referat verwiesen, das freilich nicht überall zuverlässig ist.

Im IV. Kapitel des II. Teils kommt unter anderem der Satz vor: „Ungünstigere Verhältnisse zur Entfaltung der proletarischen Macht, als sie beim Kriegsausbruch normalerweise vorliegen, gibt es nicht."

Bei Verlesung dieser Stelle erhebt sich der Oberreichsanwalt und fragt schnell:

Will der Angeklagte zugeben, dass hier ein Schreib- oder Druckfehler vorliegt und dass es heißen soll: „günstigere" statt „ungünstigere" ?

Liebknecht: Wie? Aber gar keine Rede! Im Gegenteil! (Liebknecht setzt sich kopfschüttelnd.)

Präsident: Sie sind beschuldigt eines Verbrechens im Sinne des Paragraphen 86 des Strafgesetzbuches, also einer Handlung, die ein hochverräterisches Unternehmen vorbereitet. Es handelt sich danach nicht um einen Versuch oder eine Aufforderung zum Hochverrat, sondern im weiteren Sinne um eine vorbereitende Handlung zum Hochverrat. Ihr, Ziel und Zweck liegt nach der Anklage nicht in nebelhafter Ferne, sondern in greifbarer Nähe. Es handelt sich dabei nach der Anklage nicht um rein theoretische Ausführungen, sondern um eine aktuelle politische Propaganda oder Arbeit. Den Hochverrat sollen Sie vorbereitet haben, vorbereitet im Sinne des Paragraphen 81 Absatz 2, der von einer Änderung der Verfassung des Deutschen Reiches spricht. Darunter braucht nicht eine Änderung der Verfassung im Allgemeinen verstanden zu werden, sondern es genügt eine Änderung solcher Bestandteile der Verfassung, die deren wesentliche Grundlage bilden. In diesem Falle wird Ihnen der Vorwurf gemacht, die Bestimmungen über unsere Wehrkraft umändern zu wollen, und zwar die Bestimmungen, welche dem Kaiser das Recht der Kriegserklärung und den unbedingten Oberbefehl über die Armee geben, und schließlich diejenigen, welche dem Kaiser das Recht zur Verhängung des Belagerungszustandes bei inneren Unruhen verleihen, das heißt den Artikel 11 der Reichsverfassung und aus dem Abschnitt XI insbesondere die Artikel 63, 64 und 68. Bei der Erklärung auf diese Beschuldigung haben Sie zu erläutern Ihre Stellung zu den Hervéschen Aspirationen einerseits und den Standpunkt Ihrer Partei andererseits.

Liebknecht: Ich weiß nicht recht, zu welcher Anklage ich mich eigentlich äußern soll. Es ist schon von so verschiedenen Seiten versucht worden, an meine Schrift heranzukommen, und ich kann nicht wissen, wie sich das Kollegium der 15 Herren zu der Sache stellen wird. Trotz der Bemerkungen des Vorsitzenden bin ich daher genötigt, mit allen Eventualitäten zu rechnen, insbesondere auch mit denjenigen Auffassungen, die von der Reichsanwaltschaft bisher zum Ausdruck gebracht worden sind.

Da hieß es zunächst, ich plante ein Unternehmen gewaltsamen Charakters in der Art, dass ich zu einem Angriffe Frankreichs auf Deutschland hetzte. Das steht in der Begründung des Beschlagnahmeantrages der Oberreichsanwaltschaft vom 21. April dieses Jahres, und das ist offensichtlich auch die Grundlage für die Beschlagnahme gewesen.

Weiter heißt es in der Anklageschrift, dass ich für die allernächste Zeit bereits eine Umwälzung unserer Heeresorganisation herbeiführen und dass ich dieses Ziel in einer ganz besonders charakterisierten Weise verwirklichen wolle. Ich soll nämlich die Absicht hegen, „nach weiterer Vorbereitung und Schulung des dafür im ganzen jetzt schon reifen Proletariats, insbesondere auch nach weiterer Ausbildung in den Waffen und namentlich auch in der Herstellung solcher, gegebenenfalls – insbesondere im Falle eines unpopulären Krieges –, wie nicht anders möglich, unter Anwendung von Waffengewalt gegen die noch treu gebliebenen, noch nicht ,roten' Teile des Heeres diese niederzukämpfen und die verhasste bestehende Militärverfassung zu zertrümmern".

Das sind die Worte der Anklageschrift! Dazu möchte ich mir gestatten, auf Folgendes hinzuweisen: Die Anklageschrift – ich sage ausdrücklich nicht: der Oberreichsanwalt! – gibt im Eingang ein Referat über den Inhalt meiner Schrift. Sie benutzt dabei, indem sie stellenweise meine Schrift wörtlich anführt, die indirekte Rede. Auch die indirekte Redeform ist eine Redeform und verpflichtet zu besonderer Korrektheit in der Wiedergabe. In der Anklageschrift sind nun gewisse Sätze, die erst die wesentlichsten Tatbestandsmerkmale: der „Bestimmtheit des Unternehmens" und der „Gewaltsamkeit" ergeben sollen, die also die ganze Grundlage des Verfahrens bilden, in indirekter Redeform mitten unter die wirklich in meiner Schrift enthaltenen, richtig zitierten Worte hinein gefügt, als ob auch sie in meiner Schrift enthalten wären. (Mit erhobener Stimme und halb zu dem Oberreichsanwalt gewendet:) Das ist ein Faktum, das nicht aus der Welt geschafft werden kann. Das ist ein zu ungewöhnliches Gebaren, dass ich mir versagen muss, es an dieser Stelle zu kennzeichnen.

Einen weiteren Angriff hat der Eröffnungsbeschluss gegen mich unternommen. Der Eröffnungsbeschluss sagt, dass ich in meiner Schrift den Hochverrat vorbereitet habe, indem ich darin für die Organisierung einer über das ganze Reich zu verbreitenden besonderen antimilitaristischen Propaganda unter Einsetzung eines zu deren Leitung und Kontrollierung berufenen Zentralausschusses und unter Benutzung der sozialdemokratischen Jugendorganisationen eintrat „zwecks organischer Zersetzung und Zermürbung des militaristischen Geistes, als deren notwendige Folge sich dann im Falle eines unpopulären kriegerischen Unternehmens, wie jetzt schon in besonderen Ausnahmefällen: dem Falle eines Krieges zwischen Frankreich und Deutschland oder einer Intervention Deutschlands in Russland, der Militärstreik und die etwaige Aktivierung der Truppen für die Revolution ergeben werde".

Hieran ist zunächst auffällig, dass in dieser kurzen Motivierung des Eröffnungsbeschlusses ein völliger Umsturz der bisherigen, vom Reichsgericht besonders im 5. Bande niedergelegten Rechtsauffassung ad hoc vorgeschlagen wird. Zur Steuer aber der Korrektheit auf tatsächlichem Gebiete muss ich auf folgendes hinweisen: Es wird hier erwähnt die Möglichkeit einer Intervention Deutschlands in Russland. Demgegenüber gestatte ich mir zu betonen, dass ich eine Intervention Deutschlands in Russland in meiner Schrift dermaßen als etwas außerhalb des Bereiches jeder praktischen Möglichkeit Liegendes bezeichnet habe, dass sogar die Anklagebehörde es nicht für angezeigt gehalten hat, diesen Punkt in die Anklage aufzunehmen. Wenn dann weiter der Eröffnungsbeschluss von dem Falle eines Krieges zwischen Frankreich und Deutschland spricht – und auch die Oberreichsanwaltschaft hat diese Frage ja ständig in den Vordergrund gedrängt –, so muss ich bemerken: Der Eröffnungsbeschluss sagt wörtlich: „…jetzt schon … dem Falle eines Krieges zwischen Frankreich und Deutschland", während ich in meiner Schrift sage: „Möglich, dass in absehbarer Zeit auch ein Krieg zwischen Frankreich und Deutschland eine Situation jener Art schaffen würde."1 Der Eröffnungsbeschluss macht also aus den Worten „möglich, dass in absehbarer Zeit … würde" und aus den weiteren Bedingungen, die ich noch setze, ein „schon jetzt". Auch das bedeutet eine Wiedergabe, die, wie mir scheint, an Inkorrektheit nichts zu wünschen übrig lässt. (Bewegung.) Es besteht ein diametraler Gegensatz zwischen dem, was ich gesagt habe, und dem, was mir angesonnen wird.

Danach ergibt sich für mich das Merkwürdige, dass ich außerstande bin, wenn ich mich überhaupt sachlich auslassen will, mich auf irgendeines der bisherigen offiziellen Dokumente zu beziehen, weil sie durchweg einen Tatbestand unterstellen, der so ersichtlich mit dem klaren Wortlaut meiner Schrift in Widerspruch steht, dass ich ebenso gut wie gegen sie gegen eine Anklage kontra Hervé polemisieren könnte.

Als wesentlich muss ich nunmehr wohl das betrachten, was der Präsident so freundlich war, soeben vorauszuschicken, und ich verhehle mein Erstaunen nicht, dass dies einen vierten Anklagebestand schafft, der wiederum fundamental abweicht von dem, was mir bisher zum Vorwurf gemacht wurde. Bisher warf man mir vor, dass ich entgegen der Verfassung das stehende Heer abschaffen wolle. Aus den Worten des Präsidenten habe ich erfahren, dass gegenwärtig als Objekt des hochverräterischen Angriffs nicht mehr betrachtet wird das Heer als solches, sondern die Kommandogewalt des Kaisers. Dann habe ich aus den Worten des Präsidenten entnommen, dass auch erwogen wird, die innerpolitische Seite des Militarismus hineinzuziehen; denn nur so kann ich die Worte des Präsidenten verstehen, wonach er die Verfassung insofern als von mir angegriffen bezeichnet, als der Kaiser in gewissen Fällen den Belagerungszustand zu verhängen hat. Also ich habe hier eine ganz neue Anklage vor mir, auf die ich durch die Akten nicht vorbereitet war. Ich will aber nicht verschweigen, dass ich nach den bisherigen Erfahrungen von vornherein auch mit einer solchen erneuten Veränderung der Anklage gerechnet habe; ich habe sie in Stuttgart schon prophezeit.

Präsident (unterbrechend): Ich kann nicht zugeben, dass das eine neue Anklage ist. Es ist nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht des Gerichtshofes, die Grundlagen der Anklage zu prüfen.

Die Grundlage der Untersuchung ist Ihr ganzes Buch. Daraus kann man viel herauslesen, der eine das, der andere das, und ich habe die Pflicht, diese Grundlage nach allen Richtungen hin zu erforschen. Ich darf also nicht zulassen, dass Sie Ihr Erstaunen über eine angeblich neue Anklage aussprechen.

Oberreichsanwalt (erregt): Ich habe die Anklage erhoben; es existiert nur eine Anklageschrift, und ich möchte zur Orientierung für die Verteidigung bemerken, dass ich von meinen schriftlichen Darlegungen nicht das Geringste zurücknehme, auch nichts aus dem Antrage auf Beschlagnahme.

Liebknecht: Ich habe natürlich das Wort Anklage nicht in dem Sinne von Anklageschrift gemeint, und ich habe auch keine Vorwürfe gemacht. Ich habe nur konstatiert, dass sich der Gesichtspunkt, von dem das Verfahren gegen mich ausgeht, viermal verändert hat und die inkriminierten Ausführungen des Buches gegenwärtig ganz andere sind als bisher.

Bei der Verlesung des Buches hat der Oberreichsanwalt durch eine Zwischenbemerkung eine neue, fünfte Unterlage zu schaffen versucht. Ich habe geschrieben, dass es keine ungünstigere Gelegenheit geben könne zur Entfaltung der proletarischen Macht als den Kriegsfall; das ist ein ganz klarer Gedankengang. Der Oberreichsanwalt aber behauptet, das sei ein Druckfehler, ich hätte hier in der Tat schreiben wollen: keine günstigere Gelegenheit! Ja, das wäre für die Anklage allerdings bequem. Aber ich habe mir erlaubt, es ihr doch nicht so bequem zu machen.

Nachdem der Oberreichsanwalt die Anklageschrift und auch die Begründung des Beschlagnahmeantrages soeben ausdrücklich aufrechterhalten hat, werde ich mich über beide Dokumente nun doch etwas gründlicher auslassen müssen. Also zunächst der Beschlagnahmeantrag. Er behauptet, ich wolle Frankreich zu einem Kriege gegen Deutschland aufhetzen. Diese Behauptung ist durch die Verlesung der Schrift einfach vollkommen vernichtet; man kann sie nicht einmal mehr aussprechen. Ich weise besonders noch darauf hin, dass der Oberreichsanwalt in jener Begründung unter anderem wörtlich sagt, mein Zweck gehe dahin, „durch die revolutionäre Aufklärungsarbeit der Sozialdemokratie beider Länder" einen Angriff „Frankreichs auf Deutschland" zu „fördern"! Wer ein einziges Mal in irgendeine Zeitung gesehen hat, mag sie selbst der Sozialdemokratie aufs Allerfeindlichste gegenüberstehen, muss das mit Kopfschütteln lesen. Wer auch nur immer die gehässigste Darstellung über die Sozialdemokratie von weitem gehört hat, kann nicht auf die ausgefallene Idee kommen, dass die Aufklärungsarbeit der Sozialdemokratie zu einem Kriege zwischen Deutschland und Frankreich hetze. Meine Schrift verfolgt ja gerade den Zweck, den Krieg unmöglich zu machen. Die Sozialdemokratie aller Länder quält sich im Schweiße ihres Angesichts auf allen nationalen und internationalen Kongressen ab, wirksame Mittel zur Verhinderung der Kriege ausfindig zu machen. Und der Oberreichsanwalt entdeckt, dass die Sozialdemokratie nichts Besseres zu tun habe, als Kriege anzuzetteln! Beim Marokkokonflikt verschreibt sich die deutsche Sozialdemokratie ihren Freund Jaurès, damit er in Deutschland für den Frieden wirke. Und Bebel soll nach Paris, um dort den Frieden zu propagieren; dieser Friedensarbeit fallen die Regierungen in den Arm. Der Oberreichsanwalt aber behauptet, dass die Sozialdemokratie zu einem Überfall Frankreichs auf Deutschland hetze.

Und nun die Anklageschrift selbst. Ich hatte geglaubt, uns diese unliebsamen Erörterungen hier ersparen zu können. Jetzt bin ich jedoch gezwungen, das Bedenklichste, was sich in diesem an Bedenklichkeiten so reichen Verfahren ereignet hat, eingehend darzulegen. Die Hauptschwierigkeit dieses Verfahrens liegt darin, dass das von mir „vorbereitete" „hochverräterische Unternehmen" in nicht allzu ferner Zukunft liegen, greifbar sein und dass ich das Mittel der Gewalt ins Auge gefasst haben muss. Wie hilft sich hier die Anklage? Der Oberreichsanwalt oder wenigstens die Anklage zitiert gewisse Ausführungen meiner Schrift in indirekter Rede, und zwar ganz loyal, fast wörtlich und unter Hervorhebung einiger mir günstiger Sätze. Dabei heißt es durchaus korrekt: „Durch einen so betriebenen Antimilitarismus erscheine es möglich, das oben gekennzeichnete Ziel (Abschaffung des Heeres)8 zu erreichen." Soweit, so gut! Nun kommt aber ein Nebensätzchen: „und zwar derartig, dass die erhoffte Wirkung bereits in naher Zeit eintrete". Dieses so unscheinbare Sätzchen ist in meiner Schrift nicht enthalten, sondern das Gegenteil davon. Ich brauche mich nur auf die letzten Kapitel der Schrift zu beziehen, wo ich ausführe, wie wenig noch geschehen sei, dass bisher selbst die sozialdemokratischen Wählermassen in ihrer großen Mehrzahl noch nicht einmal in sozialistischen Anschauungen gefestigt, geschweige denn zur Führung eines opferreichen, zähen Kampfes gegen den Militarismus innerhalb der Armee reif und bereit seien, und wie ich in starkem Skeptizismus sogar gegen einen militärischen Gegner polemisiere, der die Zersetzung des Heeres infolge des sozialdemokratischen Giftes für ziemlich weit fortgeschritten hält. Ich habe Dutzende von Malen betont, die spezialisierte Propaganda müsse bald begonnen werden, weil so unendlich viel zu tun sei. Und angesichts dieser Tatsache „zitiert" die Anklageschrift: ich rechnete bereits für eine nahe Zeit auf gänzliche Abschaffung des Heeres in jeder Form!

Dann heißt es weiter in indirekter Rede: „Das Proletariat sei aber reif für eine derartige Propaganda"; ganz recht. Aber auch hier wieder ein unscheinbarer Schwanz in indirekter Rede: „und die Zeit zur Beseitigung des Heeres sei nahe herangekommen"! Dabei weise ich fortgesetzt darauf hin, dass die isolierte Beseitigung des Militarismus ganz außerhalb des Bereichs praktischer Möglichkeit liege, dass er nur mit dem Kapitalismus fallen könne – und dennoch will mir die Anklageschrift unterschieben, ich hätte gesagt, die Zeit zur Beseitigung des Heeres sei nahe herangekommen! Und sie fasst diese Behauptung in indirekte Rede und setzt sie zwischen zahlreiche in meiner Schrift tatsächlich enthaltene Wendungen!

Die Anklageschrift bemerkt an einer dritten Stelle, nach meiner Ansicht sei die Verhinderung der Kriege noch nicht möglich und das Proletariat noch nicht reif für eine Aktion à la Hervé – so weit, so gut –, und führt dann wiederum in indirekter Rede den Relativsatz an: „was beides bald erreicht sein werde." So ist in diesem kurzen Teile der Anklageschrift das für die Klage wesentliche Tatbestandsmerkmal der Bestimmtheit des Unternehmens dreimal in versteckten Nebensätzen untergebracht, die in meiner Schrift nicht enthalten sind, weder dem Wortlaut noch dem Sinne nach!

Genauso mit der Gewaltsamkeit meines Planes. Da zitiert die Anklageschrift: „Das Heer müsse so geschwächt werden, dass es keine unüberwindliche Macht mehr sei; der treu bleibende Teil des Heeres müsse von dem abgefallenen Teile in Gemeinschaft mit dem übrigen Proletariat überwältigt werden" – alles indirekte Rede. Auch das ist wiederum weder dem Wortlaut noch dem Sinne nach in meiner Schrift enthalten! Und wer die Schrift gelesen hat, der kann nicht zu einer solchen Auffassung kommen! Es ist auch niemand ernstlich darauf gekommen.

Und nun noch etwas besonders Anregendes. Da heißt es am Ende der Anklageschrift: dass der Angeschuldigte bei der Abfassung der Schrift darauf ausgegangen sei, die Abneigung der Sozialdemokratie gegen den Militarismus bis zum fanatischen Hasse zu steigern und die Zersetzung des militaristischen Geistes herbeizuführen, und wörtlich weiter: „Dieses alles aber nur zu dem Zweck, um nach weiterer Vorbereitung und Schulung des dafür im Ganzen jetzt schon reifen Proletariats, insbesondere auch nach weiterer Ausbildung in den Waffen und namentlich auch in der Herstellung solcher, gegebenenfalls … unter Anwendung von Waffengewalt gegen die noch treu gebliebenen, noch nicht ,roten' Teile des Heeres diese niederzukämpfen und die verhasste bestehende Militärverfassung zu zertrümmern." Ich habe es nicht nötig, mich gegen eine solche polizistische Phantasie aus der russischen Revolution zu wehren. Es genügt, die Worte der Anklageschrift ohne Kommentar anzuführen.

Oberreichsanwalt (in großer Erregung): Nach meiner Auffassung ist die Beweisaufnahme noch nicht beendet. Ich habe noch nicht Gelegenheit gehabt, die Anklage zu begründen; diese Ausführungen des Angeklagten gehören nicht hierher. Er legt hier großes Gewicht auf den Beschlagnahmeantrag. Der ist aber nicht Grundlage der Verhandlungen.

Präsident: Ich würde das Folgende bemerkt haben: Es ist Ihr gutes Recht, Kritik an der Anklageschrift zu üben. Das ist in ausreichendem Maße geschehen. Die Anklageschrift allein ist aber nicht Grundlage der Verhandlung, und wenn Sie jetzt mit Ihrer Kritik der Anklageschrift zu Ende sind, würde ich in die Verhandlung eintreten über die Momente, die nach meiner Auffassung wesentlich sind.

Verteidiger Hezel: Auch die Verteidigung meint, dass für den Angeklagten, wenn er sich jetzt auf Aufforderung des Präsidiums zur Anklage auslassen soll, in der Tat eine ganz außergewöhnliche Schwierigkeit besteht, insofern, als er die Auffassung des Gerichts über die Richtung der Untersuchung selbst nicht kennt, auch nicht entnehmen kann den freundlichen Ausführungen des Präsidenten, die doch immerhin nur auf dem abstrakt gesetzlichen Tatbestand beruhen. Ich glaube also, dass zur Abschneidung von Weiterungen und Unzuträglichkeiten wohl kein anderer Weg übrigbleibt, als dass man alsbald zur Fragestellung an den Angeklagten schreitet, der jedenfalls gewillt ist, sich rückhaltlos auszusprechen.

Präsident: Dieser Vorschlag entspricht ganz dem, was ich vorhatte. Sie unterscheiden also, Herr Liebknecht, zwischen äußerem und innerem Militarismus. Unter äußerem Militarismus verstehen Sie im Wesentlichen die Verwendung des Heeres im Kriege, unter innerem im Falle eines Aufstandes.

Liebknecht: Nicht nur die Verwendung im Falle eines Aufstandes. Es ist auch denkbar, dass das Militär verwendet würde, um mit der schießenden Flinte und dem hauenden Säbel eine legale Volksbewegung niederzuwerfen, was eine große Zahl sehr einflussreicher Personen als Rezept empfiehlt. Darauf muss ich näher eingehen. Wenn Caprivi von einem Straßenkampfe mit dem Proletariat sprach, so kann man das vielleicht im Sinne des Präsidenten, im Sinne eines Aufstandes verstehen.

Präsident: Wenn ich vom Aufstand spreche, so meine ich auch nur irgendeine Volksbewegung, nicht eine Revolution im engeren Sinne. Dass eine Volksbewegung legal sei, ist nur Ihre Auffassung, die hier nicht in Betracht kommt.

Liebknecht: Das ist doch aber gerade der Zentralpunkt der Frage, zu dem ich mich um so mehr ausführlich äußern muss, als er erst infolge der neuesten Veränderung der Anklage soeben hier aktuell geworden ist – ein reines Novum. Ich behaupte: Eine große Anzahl höchst maßgeblicher Personen hat in einer Weise, die juristisch ganz eindeutig ist, zu gesetzwidrigen militärischen Gewalttätigkeiten gegen das Volk gehetzt. Die Gefahr des Staatsstreichs hat in Deutschland stets bestanden. Ich habe einiges Material in meiner Schrift zitiert: auf Seite 64/65 und anderwärts. Ich verweise beispielsweise auf die in der Einleitung erwähnten Worte Bismarcks zum jetzigen Kaiser: Die sozialdemokratische Frage sei eine militärische Frage, die Sozialdemokratie müsse außerhalb des Gesetzes gestellt werden. Bismarck forderte, dass die soziale Frage mit Gewalt gelöst werde. Der Kaiser warf ein: Er wolle nicht gleich am Anfange seiner Regierung bis an die Knöchel in Blut waten. „Ew. Majestät", erwiderte Bismarck, „werden noch viel tiefer hinein müssen, wenn Sie jetzt zurückweichen."2 Auf Seite 64 erinnere ich an die jüngsten Enthüllungen aus den Memoiren Hohenlohes. Danach plante Bismarck 1890, den Reichstag auseinanderzujagen, ein anderes Wahlrecht zu oktroyieren, die Bevölkerung auf die Straße zu treiben und dann mit den Waffen niederzuschlagen.

Präsident: Nach der Verfassung steht aber ausschließlich dem Kaiser das Recht zu, im Interesse der öffentlichen Sicherheit den Belagerungszustand zu erklären. Ob das im Sinne Ihrer Partei ist, ist für mich ohne Bedeutung. Sie schreiben, dass Sie als Sozialdemokrat selbstverständlich den inneren Militarismus mit Stumpf und Stiel ausrotten wollen. Das kann doch nur heißen, dass Sie an Stelle der Befugnis des Kaisers nach Artikel 68 der Verfassung die Entscheidung Ihrer Partei setzen wollen.

Liebknecht: Der Kaiser hat allerdings das Recht, den Belagerungszustand zu proklamieren, aber die Verfassung muss von oben wie von unten gehalten werden. Es unterliegt, rein staatsrechtlich betrachtet, keinem Zweifel, dass in dem Augenblick, da das Militär zu einem Staatsstreiche, zu einer verfassungswidrigen Aktion verwendet würde, die Ausübung der Kommandogewalt illegal wäre; die Verfassung würde faktisch aufhören zu existieren; jede Abwehr des Staatsstreichs wäre eine Verteidigung der Verfassung, nicht ein Angriff auf sie. Also ist es nötig zu erörtern, wie weit ich derartige Zusammenstöße erwogen habe. Bismarcks Auslassungen sind doch ganz klar: Wenn er vorschlägt, den Reichstag aufzulösen, ein anderes Wahlrecht aufzuzwingen und die Bevölkerung auf die Straße zu treiben, dann ist die Verfassung selbstverständlich null und nichtig. Bei einer anderen Auffassung würde unsere Verfassung weiter nichts sein als ein Stück Papier, das man auf die Spitzen der Bajonette aufspießt.

Präsident: Sind Ihnen denn Fälle verfassungswidriger Verwendung des Militärs in Deutschland bekannt?

Liebknecht: Ich habe ja nur gesagt: Es sind solche Dinge von mächtigen Personen gepredigt worden, und es handelt sich darum, sich auf diese Gefahr zu präparieren. Das ist selbstverständliche Pflicht des Politikers. Ich habe hier (einen Aktenfaszikel erhebend) ein großes Material –

Präsident (einfallend): Wir gehen dann über –

Liebknecht (unterbrechend): Ich erinnere nur an die bekannten Äußerungen von Oldenburg-Januschau, der „Post", der „Kreuz-Zeitung", der „Hamburger Nachrichten", die alle einen gewaltsamen Bruch der Verfassung fordern.

Präsident: Wir gehen also zum äußeren Militarismus über.

Liebknecht: Ich bitte um Verzeihung, wenn ich unterbreche.

Präsident: Ich lasse mich nicht unterbrechen. Wir können übrigens unterstellen, dass Äußerungen gefallen sind, die Sie in diesem Sinne verstanden haben.

Sie fordern in Bezug auf den äußeren Militarismus das Recht für das Volk, über Krieg und Frieden zu entscheiden, während nach der Verfassung diese Entscheidung beim Kaiser liegt. Auf Seite 118 fordern Sie als Minimalforderung die Entscheidung über Krieg und Frieden durch die Volksvertretung, also unter Beseitigung der Stelle, die jetzt darüber zu befinden hat.

Liebknecht: Ich bedauere sehr, dass ich vorhin meine Auslassungen über den inneren Militarismus nicht habe zu Ende führen können. Die eben vorgelegte Frage liegt sehr einfach. Die Sozialdemokratie ist eine Partei der Demokratie, das sagt ihr Name. Die Demokratie ist eine Staatsform, die natürlich die gegenwärtige Staatsform ausschließt. Ich erkläre klipp und klar, dass das Ziel meiner politischen Tätigkeit als eines Sozialdemokraten die Abschaffung der Monarchie und die Einführung der Demokratie ist. Das ist ja auch mein gutes Recht. Es handelt sich nur darum, mit welchen Mitteln ich dieses Ziel erstrebe. Mein Ziel ist eine Änderung der gegenwärtigen Verfassung von Grund auf und nicht bloß dieser, sondern auch der ökonomischen Zustände – so wahr ich Sozialdemokrat bin. Also erstrebe ich selbstverständlich auch die Entscheidung über Krieg und Frieden durch die Volksvertretung. Das erstrebe ich sogar innerhalb der monarchischen Staatsverfassung.

Übrigens steht diese Forderung seit Existenz der Sozialdemokratie in ihrem Programm.

Präsident: Ist denn das innerhalb der Monarchie möglich?

Liebknecht: Wir haben es mehr oder weniger schon in Belgien, in Holland, in Norwegen, in England. In der Schweiz und anderen Republiken ist es verwirklicht. Die Entscheidung über Krieg und Frieden durch die Volksvertretung, das ist nicht bloß ein Ziel der Sozialdemokratie, sondern auch der demokratischen Parteien. Ich erinnere auch an die Interpellation Bassermanns vom November 1906, die unter fast allseitiger Zustimmung des Reichstags gegen den Absolutismus gerade auch in der äußeren Politik Front machte. Und Herr Bassermann ist doch kein Sozialdemokrat. (Heiterkeit.) Natürlich wünsche ich, dass dieser unser Programmpunkt so rasch wie möglich verwirklicht wird, und man müsste wahrlich ein sehr geringes Zutrauen zur Entwicklung der menschlichen Gesellschaft haben, wenn man die friedliche Verwirklichung selbst dieses Zieles für unmöglich halten würde.

Präsident: Es wird an anderer Stelle zu erörtern sein, ob Sie glauben, dass dies auf friedliche Weise geschehen kann. Ich komme nun auf die Stelle, wo Sie von einer möglichen Intervention in Russland sprechen. In der Broschüre scheint doch deutlich ausgesprochen, dass Sie für diesen Fall eine Insurrektion propagieren wollen.

Liebknecht: Das ist ein Missverständnis, das daher rührt, dass die sozialdemokratische Terminologie für gewisse Kreise gleichsam eine Geheimschrift, eine Geheimwissenschaft ist. Zunächst ein paar allgemeine Worte über die Broschüre. Ich habe sie allerdings mit lebhaftem Temperament geschrieben, und die Behandlung des Themas hat mich innerlich lebhaft erregt. Aber es ist dennoch keine Propagandaschrift geworden, dazu ist sie viel zu schwer verständlich. Von den 5000 Exemplaren der Schrift, die verbreitet wurden, bevor der Reichsanwalt – nach zwei Monaten! – dem „Hochverrat" auf die Fersen kam, ist nur der geringste Teil in die Hände von Arbeitern gelangt. Ich könnte das eventuell durch das Zeugnis der Verlagsangestellten beweisen.

Präsident: Ich will das gern als wahr unterstellen, die Schrift ist für den einfachen Laienverstand allerdings etwas schwierig. Aber wie stehen Sie zu der Intervention in Russland? Sie war doch denkbar, da ja Preußen auch 1830 Vorkehrungen gegen den polnischen Aufstand getroffen hat.

Liebknecht: Ich bestreite aufs Entschiedenste, die Insurrektion in meiner Schrift propagiert zu haben. Die fragliche Stelle muss in ihrem Zusammenhang verstanden werden. Ich untersuche lediglich, unter welchen Voraussetzungen die Insurrektion infolge eines Kriegsausbruches eintreten kann, und stelle fest, dass die erste Voraussetzung ein gewaltiges revolutionäres Glutfieber ist. Den Fall der russischen Intervention, den ich ausdrücklich als ganz unpraktisch bezeichne, behandle ich nur als Schulbeispiel, als Paradigma.

Präsident: Ob der Fall praktisch ist, steht dahin; denkbar ist er jedenfalls. Sie setzen einen solchen Fall und fordern für ihn ein bestimmtes Handeln.

Liebknecht: Das ist nicht zutreffend. Ich verweise einfach auf den Zusammenhang. Ich sage ausdrücklich: „Insurrektionen können nicht gemacht werden." Ich prüfe die Frage: Wie wirkt der Kriegsausbruch, dieses ernste, bedeutsame Ereignis, auf die Bevölkerung? Die regelmäßige Wirkung ist bisher eine hochgradige nationalistische, patriotische Erregung. Wer 1870 erlebt hat, der weiß das. Ich kenne etwas Ähnliches aus eigener Erfahrung nur von 18879 her und vielleicht aus den jüngsten Wahlen10. Das gewaltige Faktum: Krieg, das notwendig aufregend in die Massen greift, entfesselt nicht notwendig gerade jene chauvinistischen Leidenschaften; es kommt auf Art und Ursache des Krieges an. Wenn ein Krieg unpopulär ist, wird die Begeisterung nicht groß sein; wenn aber der Krieg gar ein solcher ist, den die ganze oder der weit überwiegende Teil der Bevölkerung als einen Schlag ins Gesicht empfindet, wenn er zwar in formal korrekter Ausübung eines formalen Verfassungsrechts erklärt ist, aber im schroffen Widerspruch mit den Kulturinteressen des Volkes steht? Sehen Sie auf Russland. Dort kam die „Insurrektion" wesentlich zum Ausbruch durch die Tatsache des japanischen Krieges. Wenn jemals – von der innerpolitischen Situation ganz abgesehen – ein ähnliches Spannungsverhältnis zwischen dem Charakter des dem Volke zugemuteten Kriegs und dem sozialen, politischen, kulturellen Empfinden des Volkes in Deutschland bestehen sollte: Ich zweifle nicht, dass dann auch bei uns ein solcher Krieg ganz anders wirken würde als patriotisierend, nämlich revolutionierend; und es ist meine Überzeugung zur Ehre des deutschen Volkes, dass diese Wirkung eintreten würde bei einer Intervention in Russland.

Präsident: Sie sprechen so viel von einer „Logik des Blutes", an der der Militarismus zugrunde gehen soll.

Liebknecht: Darunter verstehe ich die Wirkung des Blutvergießens bei innerpolitischen Konflikten auf die Volkspsyche. Es ist das eines der Gifte, die der Militarismus erzeugt.

Präsident: Was heißt das, wenn Sie sagen, der Militarismus zersetzt sich?

Liebknecht: Ich spreche von verschiedenen Auflösungsgiften, die der Militarismus in sich selbst erzeugt. Ich spreche von zahlreichen Zwickmühlen des Militarismus, von einer Zersetzung, die sich innerhalb des Militarismus selbst vollzieht. Die Sozialdemokratie misst dem Kapitalismus im Allgemeinen wie dem Militarismus im Besonderen einen antagonistischen oder dialektischen Charakter bei. Der Kapitalismus muss seine Produktivkräfte aufs Äußerste entfalten, er muss dazu die kleinen Existenzen vernichten; eine immer gewaltigere Konzentration des Kapitals tritt ein. Das ist eine Erscheinung, die heute jeder tatsächlich vor sich sieht, die aber von den großen Sozialisten schon in den 40er und 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts unter allgemeiner Skepsis in glänzender Weise vorausgesagt wurde. Dadurch setzt sich der Kapitalismus in einen Widerspruch mit sich selbst. Der Reichtum des Volkes, die Grundlage der Volkswohlfahrt, gerät in die Hände einer kleinen Zahl von Personen. Ich verweise auf den Kampf, den selbst die Staatsgewalt jetzt allenthalben um einen Rest von Selbständigkeit gegen die Trusts führen muss. Denken Sie daran, wie die mächtige preußische Regierung in der Hibernia-Affäre11 niedergeschlagen wurde, wie da die Minister nach Hause geschickt worden sind.

Präsident: Das führt zu weit.

Liebknecht: Ich wollte damit an einem Beispiel den antagonistischen Charakter des Kapitalismus erläutern. Dieser Charakter zeigt sich auch darin: Der Kapitalismus braucht an und für sich ein von ihm abhängiges, über seine Klasseninteressen nicht unterrichtetes Proletariat. Aber diese Eigenschaften muss er wiederum selbst vernichten, weil er, um Profit machen zu können, intelligente Arbeiter braucht. So muss der Kapitalismus seinen Feinden selbst eine Bildung verschaffen, die die Erweckung des Klassenbewusstseins erleichtert. Und der Militarismus hat daneben noch seine eigene selbstvernichtende Dialektik. Einmal gebraucht er Proletarier, die die zum Gehorsam erforderlichen Eigenschaften der Unselbständigkeit besitzen, andererseits gebraucht er aber bei dem heutigen Stande der Kriegstechnik und Strategie immer mehr kluge und aufgeklärte Soldaten. Und solche innere Widersprüche zeigt meine Schrift eine Menge auf.

Präsident: Sie bleiben also dabei, dass gewisse innere Widersprüche zu einer Zersetzung des Militarismus führen müssen?

Liebknecht: Ja.

Präsident: An einer anderen Stelle äußern Sie sich mit einer gewissen Skepsis über den bisherigen Grad der Zersetzung, weil es ein Unterschied sei, einen sozialdemokratischen Stimmzettel abzugeben oder mit seiner Person Gefahren auf sich zu nehmen.

Liebknecht: Jawohl.

Präsident: Sie meinen weiter, dass namentlich die Reserve und Landwehr Ihrer Agitation zugänglich sein wird.

Liebknecht: Ich zweifle nicht, dass die Angehörigen der Arbeiterklasse immer mehr vom Klassenbewusstsein durchdrungen werden, und das besagt alles.

Präsident: Die Anklage behauptet nun, dass Sie nicht nur theoretische Erörterungen gepflogen haben, sondern bemüht gewesen sind, Ihre Ideen aktuell zu verwirklichen; das Mittel zur Vorbereitung der Umwälzung der Verfassung soll zunächst Ihre Propaganda für die Jugendorganisation sein. Was haben Sie dazu zu sagen?

Liebknecht: Ich möchte zunächst, um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, mir noch den Hinweis gestatten, dass ich mit meiner Äußerung zu dem eben behandelten Passus auf Seite 106/107 noch nicht zu Ende gekommen bin.

Präsident: Sie stören die Verhandlung, wenn Sie auf das, was abgeschlossen ist, zurückgreifen.

Liebknecht: Ich bitte, mir jeweils vor dem Verlassen eines bestimmten Punktes Gelegenheit zu geben, sofort hinzuzufügen, was ich noch zu sagen habe. Das lässt sich nicht nachholen; es ist schwierig, einen Eindruck zu zerstören, wenn er sich erst einmal festgesetzt hat.

Präsident: Das wird geschehen.

Liebknecht: Nun zur gestellten Frage! Ich habe als Sozialdemokrat selbstverständlich das Interesse, die sozialdemokratischen Ideen zu verbreiten, zur Erweckung des Klassenbewusstseins beizutragen, das heißt, im Proletariat die Erkenntnis seiner wirklichen Interessen zu fördern. Dazu gehört auch die Aufklärung über das Wesen des Militarismus als einer sehr wichtigen Begleiterscheinung des Kapitalismus. So ist es ganz selbstverständlich, dass ich jede mögliche Agitation in dieser Richtung für dringend erforderlich halte. Nun ist aber die Aufklärungsarbeit bei der Jugend relativ vernachlässigt gewesen. Das ist seit einigen Jahren anders geworden, und ich für meinen Teil halte die Jugendagitation und -organisation für etwas außerordentlich Wichtiges, für etwas, was energisch vorwärtszutreiben Pflicht jedes Sozialdemokraten ist. Die Aufgaben der Jugendorganisation richten sich je nach Gesetz, Ort und Zeit.

Präsident: Sie sollen in Jena Propaganda für eine Kasernenagitation gemacht haben.

Liebknecht: Das ist durchaus verkehrt. Ich habe die Kasernenagitation für Deutschland von Anfang an konsequent und ausdrücklich abgelehnt und immer gesetzliche Propaganda verlangt. Als Ziel habe ich stets bezeichnet, dass sich die Staatsgewalt der Armee für ungesetzliche Akte nicht mehr sicher fühlen soll.

Präsident: Haben Sie nicht sozusagen eine Arbeitsteilung dahin vorgeschlagen, dass zur Leitung der Propaganda solche Personen aus den Jugendorganisationen verwendet werden sollten, die die Fußangeln des Gesetzes umgehen könnten?

Liebknecht: Ich habe nicht innerhalb der Jugendorganisationen eine Arbeitsteilung vorgeschlagen. Der Ausschuss, den ich anrege, soll eine besondere Instanz sein.

Präsident: Hier ist von Rekrutenabschieden die Rede, das heißt wohl von Flugblättern, die zur Zeit der Rekrutierung verbreitet werden, um eine Zersetzung des Militarismus herbeizuführen. Mir liegt eine Nummer der „Jungen Garde" vor, Organ des Verbandes junger Arbeiter Deutschlands, Nr. 7, 1. Jahrgang, worin sich ein von Ihnen verfasster Artikel befindet. Der Artikel lautet: …

(Es folgt die Verlesung des Artikels „Rekrutenabschied". Die Red.)

Präsident: Haben Sie hierzu etwas zu erklären?

Liebknecht: Das Berliner Polizeipräsidium hat die Behauptung aufgestellt, der süddeutsche Verband habe sich erst von dem Zeitpunkt an mit antimilitaristischer Propaganda befasst, da ich Einfluss auf ihn gewonnen hätte. Diese Behauptung ist falsch. Weiter bemerke ich: Rekrutenabschiede sind nicht das, was der Präsident eben andeutete, sondern Festlichkeiten und dergleichen, wie sie schon vielfach auch in der Arbeiterschaft beim Abschied der Einberufenen üblich sind, um ihnen zu zeigen, dass man sie nicht als Feinde betrachtet. Solche „Abschiede" fordere ich ausdrücklich nur, wo sie gesetzlich gestattet sind.

Präsident: Ich bringe nunmehr eine Stelle aus dem Hervéschen Buch „Leur Patrie" zur Verlesung, in der erörtert wird, was die Sozialdemokratie im Falle eines Krieges tun soll. Ich weiß, dass Sie ein Gegner der Hervéschen Ansichten sind, aber ich verlese diesen Artikel, um gewissermaßen eine Parallele zu ziehen zwischen Ihrer Agitation in Deutschland und der Hervéschen in Frankreich. In dem Artikel heißt es etwa: Was sollten wir im Falle eines Krieges tun? Das einfachste wäre, zunächst zu gehorchen, die Waffen anzunehmen und dann im gegebenen Augenblick den Dienst zu verweigern. Aber das ist schwer durchzuführen, denn auch die herrschenden Klassen werden Vorsichtsmaßregeln treffen und erst kurz vor der Schlacht die Patronen ausliefern. Leichter ist ein anderes Mittel, das sich mit zwei Worten bezeichnen lässt: Fahnenflucht der Kameraden und Streik der Reservisten.

Liebknecht: Mit diesem Buche habe ich nichts zu tun, für die Hervéschen Ansichten bin ich in keiner Weise verantwortlich, ich bin im Gegenteil ein entschiedener Bekämpfer seiner Anschauungen.

Präsident: Ich werde nunmehr einen Aufsatz aus dem „Pioupiou" der Yonne-Föderation verlesen, der ein bezeichnendes Gegenstück zu Ihrem eben verlesenen Artikel bilden soll.

Liebknecht: In der Anklage ist dieser Artikel nicht als Beweismittel genannt. Ich stelle fest, dass wir keine Gelegenheit gehabt haben, uns darüber zu informieren.

Der Aufsatz wird verlesen.

Liebknecht: Der Artikel ist in der Zeitung der Yonne-Föderation erschienen, die den Standpunkt Hervés vertritt. Seine Ausführungen betreffen französische Zustände und sind halb-anarchistisch. Meine Vorschläge betreffen deutsche Verhältnisse und stehen auf entschieden anderem Boden.

Präsident: In Ihrer Broschüre sagen Sie, dass die allgemeine Anerkennung des Grundgedankens Ihres in Mannheim abgelehnten Antrages nur eine Frage der Zeit und voraussichtlich sehr kurzer Zeit sei.

Liebknecht: Das bezieht sich natürlich nur auf die Anerkennung des Bedürfnisses nach Einleitung einer speziellen antimilitaristischen Agitation, nicht einer antimilitaristischen Aktion.

Präsident: Wie Sie sich zur Frage der Kasernenagitation gestellt haben wollen und wie Sie wünschen, dass man sie gestellt ansieht, haben Sie auf dem Stuttgarter Kongress in der in Nr. 195 des „Vorwärts" abgedruckten Erklärung gegen Vollmar dargelegt. Darin bestreiten Sie, dass Ihre Anträge auf den drei Parteitagen auf eine Kasernenagitation abgezielt hätten, und behaupten, Sie wollten nur eine spezialisierte Agitation gegen den Militarismus. Weiter beziehen Sie sich auf Vollmars Bemerkungen, nach der Ihre Broschüre und Ihre Ansichten aus der Debatte auszuscheiden hätten, nachdem das Verfahren wegen Hochverrats gegen Sie eingeleitet sei, und fahren wörtlich fort:

Ich betone demgegenüber, dass ich eine solche Rücksichtnahme aufs höchste bedauern und schlechthin zurückweisen würde und vielmehr die bestimmte Erwartung hege, dass diese Aktion der Klassenjustiz zur Verschärfung und Anfeuerung des antimilitaristischen Kampfes beitragen wird."

Es kommt hier das Wort „Klassenjustiz" vor. Was verstehen Sie darunter?

Liebknecht: Unter Klassenjustiz verstehe ich die gesellschaftliche Erscheinung, dass das Richteramt nur von Angehörigen der herrschenden Klasse oder Klassen ausgeübt wird. Solche Richter vermögen, wenn sie über Angehörige anderer Bevölkerungsschichten zu befinden haben, naturgemäß nicht objektiv zu urteilen. Wir sprechen von einer Klassenjustiz gegenüber der Sozialdemokratie, insofern es schlechterdings ausgeschlossen ist, dass Sozialdemokraten Richter sind, und es sich der Sozialdemokrat stets gefallen lassen muss, von den erbittertsten Feinden seiner Partei abgeurteilt zu werden.

Präsident: Wenn es nun Richter gäbe, die sich zur Sozialdemokratie bekennen, glauben Sie, dass sie sich auch dem Verdachte der Klassenjustiz aussetzen oder dass sie zum Unterschiede von den jetzigen Richtern unparteiisch urteilen würden?

Liebknecht: Die Tatsache der Klassenjustiz beruht auf allgemein menschlichen Eigenschaften. Für mich besteht kein Zweifel, dass, wenn eine andere Klasse als heute judizieren würde, diese einer ihr feindlichen Klasse ebenso wenig unbefangen gegenüberstände wie der heutige Richterstand der Sozialdemokratie.

Präsident: Sie wollen also Gerichtshöfe, die aus allen Klassen zusammengesetzt sind?

Liebknecht: Jawohl.

Präsident: Meinen Sie nicht, dass auch jetzt schon Richter Sozialdemokraten sind?

Liebknecht: Ja, aber doch nur in ganz vereinzelten Fällen als Schöffen oder Geschworene.

Präsident: Ist es richtig, dass von Vollmar Ihnen den Plan einer Kasernenagitation vorgeworfen hat?

Liebknecht: Zur Aufklärung wäre es das Einfachste, die Parteitagsprotokolle zu verlesen. Sie ergeben, dass ich mich vom ersten Moment meiner Tätigkeit an gegen die Kasernenagitation in Deutschland gewandt habe. Das wird auch Bebel als Zeuge bestätigen. Ich habe mich wiederholt entschieden dagegen gewehrt, als mir dies von verschiedenen Seiten auch aus der Partei unterschoben wurde. Ich habe in Essen den Sagenkreis zerstört, der sich um meine antimilitaristischen Bestrebungen gebildet hatte.

Es gelangt dann Vollmars Rede in der Stuttgarter Militärkommission zur Verlesung. Er führt darin aus, dass die Aufklärungsarbeit gewissen Leuten zu langsam gehe und dass sie deshalb auf Mittel sinnen, sie zu beschleunigen. Liebknechts Agitation müsse ganz aus der Debatte ausscheiden, seit das Reichsgericht gegen ihn das Verfahren wegen Hochverrats eröffnet habe. Militärstreik und Insurrektion seien jedenfalls, so schließt Vollmar unter dem Widerspruch der Hervéisten, töricht und unsinnig.

Präsident: Vollmar polemisiert in dieser Rede auch gegen Jaurès. Ist Ihnen bekannt, dass Jaurès sich neuerdings zum Hervéismus bekennt?

Liebknecht (lachend): Das ist ganz gewiss nicht der Fall. Aus welcher Quelle schöpfen Sie denn das? Eine sozialdemokratische Zeitung ist es doch sicherlich nicht.

Präsident: Das war ja nur so nebenbei erwähnt. Wir kommen jetzt auf Vollmars Rede in Essen.

Liebknecht: Ich will nur bemerken, dass Vollmar, der ja nicht mein Gegner, sondern mein Genosse ist, die in Stuttgart gegen mich erhobenen Vorwürfe am nächsten Tage in einer persönlichen Bemerkung zurücknahm.

Präsident: Vollmar führte also auf dem Essener Parteitag aus, dass es schwer sei, über Liebknecht zu sprechen, weil jedes Wort umgedeutelt werden könne. Aber jedenfalls zeige Ihr Fall, wie schwer es bei der antimilitaristischen Agitation sei, Torheiten und Missverständnisse zu vermeiden. Die Politiker und Juristen könnten sich wohl in den Grenzen halten, aber die einfachen Leute vielleicht oft nicht. Wenn, wie in Mannheim vorgeschlagen, die Rekruten mit einem Trauerflor in die Kaserne gingen, würden sie ja ein angenehmes Leben beim Militär haben.

Liebknecht: Ich stellte sofort in einem Zwischenruf fest, dass ich nie dazu geraten habe.

Präsident: Ganz recht. Vollmar erklärt weiter die von Ihnen betretene Bahn für vollkommen verkehrt und höchst gefährlich. Den zulässigen Antimilitarismus habe die deutsche Sozialdemokratie stets betrieben, die spezifisch antimilitaristische Agitation aber begegne beim ersten Schritt den größten Schwierigkeiten. Man solle die Bildung der Jugend vertiefen, damit sie sich auch im Waffenrock als Bürger fühle.

Liebknecht: Ich habe mich darauf, wie erwähnt, in Essen eingehend geäußert und ausgeführt, dass auch ich die Kasernenagitation verwerfe und nur eine spezialisierte antimilitaristische Propaganda wünsche. Der Trauerflor war nicht ein Vorschlag, er wurde nur von einem Redner in einer rhetorischen Floskel erwähnt, der da ausrief, die Rekruten sollten lieber, statt mit bunten Bändern geschmückt, mit dem Trauerflor in die Kaserne gehen. Ich erklärte, dass selbstverständlich nicht ein Schwall großer Redensarten zu machen, sondern gründliche Aufklärung zu verbreiten sei, und anerkannte die Notwendigkeit größter Vorsicht. Ich führte weiter aus, dass in Deutschland der denkbar beste Boden für die sozialdemokratische antimilitaristische Propaganda sei. Schließlich zog ich meinen Antrag zurück und sprach die Hoffnung aus, dass solche Anträge auf Parteitagen nicht mehr nötig sein würden, weil es besser sei, Antimilitarismus zu treiben, als darüber zu reden.

Präsident: Dann lag noch ein Antrag Dortmund vor, der zur Agitation unter den Ausgehobenen vor ihrer Einziehung aufforderte.

Liebknecht: Den habe ich übrigens nicht unterstützt.

Präsident: Nach Ihrem „Rekrutenabschied" sollte man das erwarten.

Liebknecht: Das hat nichts miteinander zu tun.

Präsident: Sie sind doch aber mit Ihren Anträgen und Reden in Gegensatz besonders zu Bebel und Vollmar getreten. Worauf beruht dieser Gegensatz? Was meinen und wollen Sie denn nun positiv?

Liebknecht: Die Antwort auf diese Frage gibt meine Schrift aufs Deutlichste. Ich nehme kein Wort davon zurück. Ich will keine Kasernenagitation, aber ich will mit allem Nachdruck Aufklärung, Erziehung der Jugend, die später in die Kaserne einrückt, in anti-militaristischem Sinne. Die Jugend soll aufgeklärt werden über das Wesen des Kapitalismus und des Militarismus und über die Rolle des Militarismus im Klassenkampfe. In diesem Sinne habe ich mein Buch geschrieben.

Präsident: Das scheint aber auch die Ansicht von Bebel und Vollmar zu sein, warum haben sie Ihnen dann aber Opposition gemacht?

Liebknecht: Sie halten die von mir vorgeschlagene Form nicht für zweckmäßig. Sie meinen, dass manches missverstanden werden kann, mögen mich auch zum Teil missverstanden haben. Sie haben sich jedenfalls mehr gegen die Nuancen gewendet als gegen das, was ich im Grunde will.

Präsident: Noch eine Frage wegen der Gewaltsamkeit. Da ist in Ihrer Broschüre (S. 81) die Resolution Vaillant erwähnt, und Sie sagen dazu: Diese Resolution sei in ihren Grundzügen gut und brauchbar.

Liebknecht: Die Resolution Vaillant ist in ihren Grundzügen insofern gut und brauchbar, als sie zutreffend das Wesen des Militarismus und die Stellung zum Militarismus charakterisiert, dann auch insofern, als sie eine möglichst energische Agitation fordert. Inwiefern ich den Teil, der das Wort Insurrektion enthält, billige, darüber habe ich ein ganz besonderes Kapitel geschrieben.

Präsident: Ich komme auf den Mannheimer Parteitag zurück. Da haben Sie mit Bebel Rede und Gegenrede gewechselt, und nach dem Bericht des „Vorwärts" den Zwischenruf gemacht: „Ganz vortrefflich!" Die Anklage schließt daraus, dass Sie Ihrerseits im Gegensatz zu Bebel sich den Tendenzen der Franzosen haben anschließen wollen.

Liebknecht: Ich bitte, nicht von „Franzosen" als von einem einheitlichen Ganzen zu reden. Es gibt ja unter den französischen Sozialisten mindestens drei verschiedene Auffassungen über den Antimilitarismus. Ich habe mich wiederholt eingehend über meinen Standpunkt ausgelassen; da kann man doch aus dem einen Wort „vortrefflich" nicht einen plötzlichen Umschwung meiner Auffassung herleiten. Der Zwischenruf bedeutet, dass mir die Spezialisierung der antimilitaristischen Propaganda in Frankreich und ihr Schwung sehr nachahmenswert erscheinen.

Es wird ein Artikel der „Leipziger Volkszeitung", Nr. 25, verlesen.

Präsident: Die „Leipziger Volkszeitung" behauptet also, die Resolution Vaillant stimme mit der Hervés insofern überein, als auch sie im Kriegsfalle die Insurrektion vorsieht. Daraus folgert die Anklage, dass die Hervésche Auffassung von der Ihrigen nicht sehr verschieden ist, dass es sich hier nur um eine Modalität der Taktik handelt. Gegen die Authentizität der „Leipziger Volkszeitung" ist wohl nichts zu sagen.

Liebknecht: Diese Auffassung der „Leipziger Volkszeitung" kann ich mir durchaus nicht zu eigen machen.

Präsident: Schließlich bringe ich einen Artikel aus der „Vossischen Zeitung" zur Verlesung. Die „Vossische Zeitung" berichtet über eine Rede Hervés, entnommen der vermutlich Hervéschen Zeitung „Le Travailleur de l'Yonne". Hervé sagt da:

Bebel ist von uns abgefallen. Bebel ist alt, Bebel ist müde. Aber in der deutschen sozialdemokratischen Partei gibt es eine Minderheit von Jungen, die Antimilitaristen sind wie ich selbst. Lassen wir uns nicht entmutigen, verdoppeln wir im Gegenteil unsere Bemühungen. Liebknecht und ich, wir genügen, um die deutsche und die französische Vaterlandsliebe einzudämmen.

Ich kann natürlich nicht beweisen, dass Hervé das gesagt hat. Wieweit jedoch Wert auf diesen Bericht zu legen ist, wird sich finden.

Liebknecht: Mir war nicht bekannt, dass sich dieser Bericht bei den Akten befindet, die Anklage, zieht ihn nicht heran.

Präsident: Er hat seit je bei den Akten gelegen.

Liebknecht: Ich bin überrascht, dass dieser Artikel der „Vossischen Zeitung" hier zur Sprache kommt. Er ist kein „herbeigeschafftes Beweismittel". Die „Vossische Zeitung" ist bekannt wegen ihrer äußerst feindlichen Haltung gegen die Sozialdemokratie. Wie kann diese Äußerung gegen mich ausgebeutet werden, die irgendein Korrespondent irgendeines Blattes aus irgendeiner Rede Hervés meldet. Sie kann in dieser Form sicher nicht gefallen sein. So, wie sie hier steht, ist sie zu kindisch, als dass sie ernst genommen werden könnte. Wenn sie aber in dieser Verhandlung, so wie geschehen, vorgetragen wird, erweckt sie ein ganz schiefes Bild von Hervé und von meiner Stellung zu ihm. Ich werde in Verbindung gebracht mit Hervé auf Grund des Berichtes aus dritter Hand in einer Zeitung, die den Sozialismus grundsätzlich und gehässig bekämpft. Dagegen muss ich protestieren. Ich bitte um die Gelegenheit, meine Stellung zu Hervé auseinanderzusetzen. Ich nehme Bezug auf den Teil der Schrift, der sich mit Hervé befasst. Solch blödsinnige Berichte bürgerlicher Blätter weise ich zurück. Ich müsste sonst beantragen, Hervé als Zeugen zu laden. Durch solche Artikel wird eine nicht fassbare Stimmung gegen mich erzeugt.

Präsident: Von Stimmung machen gegen Sie ist keine Rede. Der Senat wird entscheiden, wieweit dem Artikel aus der „Vossischen Zeitung" Wert beizulegen ist.

Liebknecht: Wenn eine Tatsache durch Zeugen bewiesen werden kann, so müssen diese nach dem Gesetz vernommen werden; die Verlesung solcher Ausschnitte widerspricht der Strafprozessordnung. Ich wiederhole mein Ersuchen, derartige Sachen nicht zum Gegenstand der Verhandlung zu machen. Es wird mir meine Stellung wesentlich erschwert, wenn solche Verdächtigungen gegen mich ausgestreut werden, die zu beweisen die Anklage sich nicht einmal die Mühe nimmt.

Präsident: Es handelt sich hier gar nicht um eine Tatsache, die nur durch Zeugenvernehmung festgestellt werden kann, sondern um die Tatsache, dass eine Zeitung eine bestimmte Behauptung kolportiert. Ob diese Behauptung richtig ist, weiß ich nicht. Jedenfalls entspricht mein Verfahren den prozessualischen Grundsätzen.

Verteidiger Hezel: Nach Eröffnung des Hauptverfahrens habe ich eine vollständige Abschrift der Akten sowohl des Oberreichsanwalts wie des Senats hergestellt, und ich kann konstatieren, dass sich der verlesene Ausschnitt damals in den Akten nicht befand. Der Oberreichsanwalt hat uns zwar angekündigt, dass auf das Hervésche Buch in der Friedebergschen Übersetzung Bezug genommen werden würde. Ich vermisse aber jede Notifikation darüber, dass man einen Ausschnitt aus der „Vossischen Zeitung" mit einer so ungeheuerlichen Schlussfolgerung vorbringen würde. Ich würde dankbar sein, wenn konstatiert würde, dass dieser Ausschnitt zu den Akten gekommen ist vielleicht zu einer Zeit, wo die Verteidigung nicht mehr erwarten konnte, dass noch Material hinzukäme.

Präsident: Dieser Ausschnitt liegt bei den Akten seit dem Schreiben des Polizeipräsidenten vom 24. Juni.

Verteidiger Haase: Wenn der Oberreichsanwalt uns die Nachricht gab, dass die Hervésche Schrift als Beweismittel dienen würde, dann mussten wir den Schluss ziehen, dass die übrigen Materialien, die der Polizeipräsident mitgegeben hat, nicht vorgebracht werden würden. So ist in der Tat die Verteidigung völlig überrascht davon, dass diese Notiz zum Gegenstand der Verhandlung gemacht wird.

Der Oberreichsanwalt weist mit großer Erregung zurück, dass das Polizeipräsidium ihm Material gegeben habe. Das Material sei dem Untersuchungsrichter auf dessen Ersuchen übermittelt. Der Ausschnitt sei immer bei den Akten gewesen.

Liebknecht: Dieses Beweismittel ist für uns jedenfalls im prozessualen Sinne neu, und ich darf mich mit Fug und Recht darüber beschweren, dass man in dieser Weise gegen mich vorgeht!

Verteidiger Hezel: Die Abschrift, die ich habe anfertigen lassen, enthält dieses Material nicht. Es befand sich bei den Akten ein Kuvert mit der Aufschrift: Anlagen zur Untersuchung gegen Liebknecht. Darin befanden sich Exemplare des „Vorwärts", aber nicht die „Vossische Zeitung". Vielleicht ist sie bei den Akten des Oberreichsanwalts gewesen, deren Einsicht uns natürlich nicht möglich war.

Liebknecht: Das Verfahren, hier ohne vorherige Mitteilung an uns neues Material gegen mich vorzubringen, ist um so mehr zu beanstanden, als ich mich ja an und für sich gegen eine zum vierten Male veränderte Anklage verteidigen muss.

Oberreichsanwalt (aufspringend): Die Anklage ist nicht verändert! Es ist dies hier die Anklageschrift, und die bildet den Gegenstand der Verhandlungen. Die Staatsanwaltschaft hat nichts verändert!

Es scheint mir zur Charakteristik des Angeklagten nötig zu sein festzustellen, dass unmittelbar nach der Beschlagnahme der Angeklagte eine Versammlung im Volkshause in Leipzig abgehalten hat, wo er über Antimilitarismus sprach. Also zu einer Zeit, wo er wusste, dass das Verfahren gegen ihn im Gange war.

Liebknecht: Die Volksversammlung in Leipzig war vor der Beschlagnahme einberufen, und ich hatte keine Veranlassung, von ihr Abstand zu nehmen, nachdem die Beschlagnahme erfolgt war. Ich habe mich natürlich durch diese Beschlagnahme nicht im mindesten abhalten lassen, die gesetzliche Agitation weiter zu betreiben.

Oberreichsanwalt: Dann hat der Angeklagte im August in Stuttgart über seinen Hochverratsprozess gesprochen. Nach dem stenographischen Bericht des „Vorwärts" sagte er, dieser Prozess habe zum Ziel, jede Kritik am Militarismus zu unterdrücken, und an ihm solle ein Exempel statuiert werden.

Liebknecht: Das ist meine Auffassung, die ich noch später darlegen werde.

Oberreichsanwalt: Und dann hielt der Angeklagte wiederum in Stuttgart auf der internationalen Jugendkonferenz ein Referat über den Antimilitarismus.

Präsident: Darauf werde ich noch zurückkommen.

Der Präsident vertagt hierauf gegen halb neun Uhr die Sitzung auf Donnerstag.

1 Der Parteivorstand der SPD beschloss am 13. Oktober 1907, den vollständigen Prozessbericht als Massenbroschüre zu veröffentlichen. Er erschien noch 1907. Neuauflage: Der Hochverratsprozess gegen Karl Liebknecht 1907 vor dem Reichsgericht, Dietz Verlag, Berlin 1957. Die Red.

2 Sämtliche wesentlichen Paragraphen sind hier wiedergegeben.

Artikel 68 der Reichsverfassung — „Der Kaiser kann, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiet bedroht ist, einen jeden Teil desselben in Kriegszustand erklären. Bis zum Erlass eines die Voraussetzungen, die Form der Verkündigung und die Wirkungen einer solchen Erklärung regelnden Reichsgesetzes gelten dafür die Vorschriften des preußischen Gesetzes vom 4. Juni 1851."

Paragraphen 81, 82, 86 und 112 des Strafgesetzbuches — § 81: „Wer außer den Fällen des § 80 es unternimmt,

1. einen Bundesfürsten zu töten, gefangen zunehmen, in Feindes Gewalt zu liefern oder zur Regierung unfähig zu machen,

2. die Verfassung des Deutschen Reiches oder eines Bundesstaates oder die in demselben bestehende Thronfolge gewaltsam zu ändern,

3. das Bundesgebiet ganz oder teilweise einem fremden Staate gewaltsam einzuverleiben oder einen Teil desselben vom Ganzen loszureißen, oder

4. das Gebiet eines Bundesstaates ganz oder teilweise einem anderen Bundesstaate gewaltsam einzuverleiben oder einen Teil desselben vom Ganzen loszureißen,

wird wegen Hochverrats mit lebenslänglichem Zuchthaus oder lebenslänglicher Festungshaft bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft nicht unter fünf Jahren ein. Neben der Festungshaft kann auf Verlust der bekleideten öffentlichen Ämter sowie der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte erkannt werden."

§ 82: „Als ein Unternehmen, durch welches das Verbrechen des Hochverrats vollendet wird, ist jede Handlung anzusehen, durch welche das Vorhaben unmittelbar zur Ausführung gebracht werden soll."

§ 86: „Jede andere, ein hochverräterisches Unternehmen vorbereitende Handlung wird mit Zuchthaus bis zu drei Jahren oder Festungshaft von gleicher Dauer bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft von sechs Monaten bis zu drei Jahren ein."

§ 112: „Wer eine Person des Soldatenstandes, es sei des Deutschen Heeres oder der Kaiserlichen Marine, auffordert oder anreizt, dem Befehle des Oberen nicht Gehorsam zu leisten, wer insbesondere eine Person, welche zum Beurlaubtenstande gehört, auffordert oder anreizt, der Einberufung zum Dienste nicht zu folgen, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft."

Paragraphen 205 und 265 der Strafprozessordnung

§ 205: „In dem Beschluss, durch welchen das Hauptverfahren eröffnet wird, ist die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat unter Hervorhebung ihrer gesetzlichen Merkmale und des anzuwendenden Strafgesetzes sowie das Gericht zu bezeichnen, vor welchem die Hauptverhandlung stattfinden soll.

Das Gericht hat zugleich von Amts wegen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft zu beschließen."

§ 265: „Wird der Angeklagte im Laufe der Hauptverhandlung noch einer anderen Tat beschuldigt, als wegen welcher das Hauptverfahren wider ihn eröffnet worden, so kann dieselbe auf Antrag der Staatsanwaltschaft und mit Zustimmung des Angeklagten zum Gegenstand derselben Aburteilung gemacht werden. Diese Bestimmung findet nicht Anwendung, wenn die Tat als ein Verbrechen sich darstellt oder die Aburteilung derselben die Zustände des Gerichts überschreitet."

3 Am 21. Januar 1906, dem Jahrestag des Blutsonntags in Petersburg, fanden in ganz Preußen machtvolle Protestversammlungen der Sozialdemokratie Steffen das Dreiklassenwahlrecht statt. In Berlin kam es an diesem Tage zu einer imposanten Demonstration, die dank der Überlegenheit und Besonnenheit der Arbeiter ohne Zusammenstöße mit dem in der Innenstadt zusammengezogenen Militäraufgebot verlief.

4 Protokoll über die Verhandlungen des Parteitages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Abgehalten zu Mannheim vom 23. bis 29. September 1906, Berlin 1906, S. 145. Die Red.

5 Ebenda, S. 112. Die Red.

6 In Nürnberg führte die Polizei am 23. und 24. August 1906 blutige Überfälle auf die Bevölkerung durch, die gegen die Haftentlassung eines Streikbrechers, der einen Arbeiterfunktionär erschossen hatte, protestierte.

In Magdeburg hatte Ende März 1906 ein Kutscherstreik stattgefunden, dem wegen „Nötigung von Streikbrechern" ein „Aufruhrprozess" folgte.In Magdeburg hatte Ende März 1906 ein Kutscherstreik stattgefunden, dem wegen „Nötigung von Streikbrechern" ein „Aufruhrprozess" folgte.

7 Gemeint sind der Internationale Sozialistenkongress vom 18. bis 24. August 1907 und der Parteitag der SPD vom 15. bis 21. September 1907. Die Red.

8 Von Karl Liebknecht eingefügt. Die Red.

9 Neuwahlen zum Deutschen Reichstag im Februar 1887, nachdem dieser in seiner Mehrheit gegen das Septennat, die auf sieben Jahre festgelegte Friedensstärke des deutschen Heeres, gestimmt hatte und durch Bismarck aufgelöst worden war. Die Sozialdemokratie hatte ihren Wahlkampf unter den Bedingungen des Sozialistengesetzes und gegen eine wilde chauvinistische Hetze zu führen.

10 Gemeint sind die Reichstagswahlen vom 25. Januar 1907. Die Red.

11 1904 versuchte die preußische Regierung die rheinisch-westfälische Bergwerksgesellschaft Hibernia zu verstaatlichen. Aus der heftigen Auseinandersetzung zwischen der Regierung und den Ruhrmagnaten, die sich gegen jede Verstaatlichung wandten, gingen die Monopolisten als Sieger hervor.

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