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Leo Trotzki 19180114 Sitzung der russischen, deutschen und österreichisch-ungarischen Delegationen

Leo Trotzki: Sitzung der russischen, deutschen und

österreichisch-ungarischen Delegationen

(Politische Kommission)

[Eigene Übersetzung nach Л. Троцкий. Сочинения. Том 17, часть 1. Москва-Ленинград, 1926, S. 33-53, verglichen mit einer zeitgenössischen Übersetzung und englischen Übersetzungen, so weit gefunden]

I. Sitzung vom 14. Januar 1918

Die Antwort auf die russische Formulierung verlas im Namen der verbündeten Mächte Wiesner.

Trotzki. Was den Inhalt betrifft, hoffen wir, dass die heutige Antwort der Delegationen des Vierbundes auf jeden Fall eine formelle Verlegenheit beseitigt – die Schwierigkeit, die in General Hoffmanns Antwort vom letzten Mal lag.

General Hoffmann hat mich zweimal darauf aufmerksam gemacht, dass er hier nicht die deutsche Regierung, sondern das deutsche Oberkommando vertrete. Ich behaupte nicht, über die innere Struktur des Deutschen Reiches zu urteilen; aber ich dachte immer noch, dass wir in diesem Fall nur mit Personen verhandeln, die die deutsche Regierung vertreten. Bei einer anderen Gelegenheit hielt es der Herr Staatssekretär für notwendig, darauf hinzuweisen, dass alle Momente der Verhandlungen, einschließlich derjenigen, die uns widersprüchlich erscheinen, dem „einheitlichen Regierungswillen der deutschen Regierung" entsprechen.

Solange dies von niemandem widerrufen wird, betrachten wir dies als förmliche Erklärung; Ich halte es jedoch für notwendig, in der Rede von General Hoffmann einige Punkte zu erwähnen, ohne die Grenzen der Ausführungen von General Hoffmann zu überschreiten, und zu betonen, dass sie die Durchführung von Verhandlungen erschweren.

General Hoffmann hat zunächst gegen den Ton unserer Erklärung protestiert und darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Ton nicht im Einklang mit der Tatsache stehe, dass deutsche Truppen auf unserem Territorium sind. Wenn wir uns an den von General Hoffmann empfohlenen Grundsatz hielten, dann müssten wir mit Vertretern Deutschlands anders reden als mit Vertretern Österreich-Ungarns, der Türkei oder des neutralen Persiens. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die allgemeinen Bestimmungen, die wir vorschlagen, uns das Recht geben, im gleichen Sinne mit Vertretern aller Staaten zu verhandeln. Der Herr General wies weiter darauf hin, dass unsere Regierung auf Gewalt setze und gegen alle Andersdenkenden, die sie als Konterrevolutionäre und Bourgeois brandmarkte, mit Gewalt vorgehe. Vor allem begrüße ich die Tatsache, dass der Herr General so schnell auf meine Aufforderung reagiert hat, sich in die inneren Angelegenheiten Russlands einzumischen. Dann muss ich darauf hinweisen, dass der Herr General Recht hatte, als er sagte, dass unsere Regierung auf Gewalt setze. In der Geschichte kennen wir noch keine anderen Regierungen. Solange die Gesellschaft aus kämpfenden Klassen bestehen wird, wird der Staat bei Bedarf ein Instrument der Gewalt bleiben und den Gewaltapparat nutzen. Ich protestiere jedoch kategorisch gegen die völlig falsche Behauptung, dass wir alle Andersdenkenden verbieten. Ich würde mich sehr freuen, wenn die sozialdemokratische Presse in Deutschland die Freiheit genießen würde, die die uns gegenüber gegnerische und die konterrevolutionäre Presse genießen.

Was die Regierungen anderer Länder an unserem Vorgehen bestürzt und abstößt, ist die Tatsache, dass wir nicht die Streikenden verhaften, sondern die Kapitalisten, die die Arbeiter aussperren, die Tatsache, dass wir keine Bauern erschießen, die Land fordern, sondern die Gutsbesitzer und Offiziere festnehmen, die versuchen, Bauern zu erschießen. Und als die rumänische Regierung – ich führe das als Beispiel an – versuchte, in unserem Gebiet Gewalt gegen unsere revolutionären Soldaten und Arbeiter anzuwenden, baten wir von hier aus von Brest die Regierung in Petrograd, den rumänischen Gesandten mit dem gesamten Stab der Botschaft wie auch der rumänischen Militärmission festzunehmen. Wir haben die Antwort erhalten, dass dies bereits geschehen ist, und wir glauben, dass diese Gewalt Gewalt ist, die uns vom Willen von Millionen von Arbeitern, Bauern und Soldaten diktiert wird und sich gegen die Minderheit richtet, die versucht, das Volk in Sklaverei zu halten, dass diese Gewalt eine von der Geschichte und vom Fortschritt geheiligte Gewalt ist.

Was die beiden von General Hoffmann angeführten Beispiele betrifft, so charakterisieren sie keineswegs unsere Politik in der nationalen Frage. Wir haben uns nach dem Weißrussischen Kongress erkundigt. Dieser weißrussische Kongress bestand aus Vertretern weißrussischer Gutsbesitzer. Er versuchte, sich jene Rechte anzueignen, die das ausschließliche Eigentum des weißrussischen Volkes bilden. Und als er auf Widerstand stieß, da kam dieser Widerstand von Soldaten, unter denen gleichermaßen Großrussen, Ukrainer und Weißrussen waren.

Ich habe in einer unserer Erklärungen darauf hingewiesen, dass die Konflikte, die wir mit dem ukrainischen Parlament hatten und die leider noch nicht ausgeräumt sind, die Rechte des ukrainischen Volkes auf Selbstbestimmung in keiner Weise einschränken und in keiner Weise unsere Anerkennung der unabhängigen ukrainischen Republik behindern können.

Ich erlaube mir jedoch, darauf aufmerksam zu machen, dass General Hoffmann in seiner Rede, die kategorisch die Räumung der besetzten Bezirke ablehnt, seine Argumentation damit begründet hat, dass all diese Bezirke keine Regierungsorgane haben. Aus dieser Tatsache leitete er die Notwendigkeit einer weiteren länger andauernden Besetzung auf unbestimmte Zeit ab. Auf der anderen Seite hat der Herr Staatssekretär das unabhängige Recht dieser Bezirke motiviert, internationale Beziehungen zu den Mittelmächten einzugehen und ihr Territorium zu entäußern, gerade weil sie für solche internationalen Aktionen bevollmächtigte Organe hätten. Ich erlaube mir, darin einen Widerspruch zu sehen. Ich denke, wenn ein Bezirk keine Selbstverwaltungsorgane hat und der Vormundschaft bedarf, ist es besser zu warten, bis dieser Bezirk internationale Abkommen schließt, weil die Organe, die nicht ausreichend für die innere Verwaltung ausgebildet sind, natürlich nicht qualifiziert sind, das internationale Schicksale dieses Volkes zu bestimmen. Ich muss jedoch zugeben, dass, wenn in den philosophischen Ausgangspunkten eine Meinungsverschiedenheit zwischen Herrn von Kühlmann und Herrn Hofmann festgestellt werden kann, die Schlussfolgerung, zu der sie sicher gelangen, fast identisch ist: Aus der Anerkennung des Bestehens der Organe und der Anerkennung ihrer Abwesenheit folgt die gleiche Schlussfolgerung, dass das Schicksal dieser Länder sofort während der Besatzung gelöst werden kann und sollte, unabhängig davon, ob die gegebenen Völker in der Lage sind, die Kontrolle über das Land in ihre eigenen Hände zu nehmen oder nicht.

Lassen Sie mich anmerken, dass dieses Beispiel uns in unserer Auffassung der sehr untergeordneten Bedeutung der Rechtsphilosophie bei der Lösung des Schicksals lebender Völker bestärken kann. Dies gilt vollständig für die Rechtsphilosophie des Obersten Gerichtshofs der USA1, auf die hier Bezug genommen wurde. Wer mit der Geschichte des Obersten Gerichtshofs vertraut ist, weiß, wie oft sich seine Rechtsphilosophie geändert hat, je nach dem Wunsch, das Territorium der Vereinigten Staaten zu erweitern. Ich denke jedoch, dass es gerade im Zusammenhang mit dieser Frage viel interessanter wäre, nicht zu der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA eine Parallele zu ziehen, sondern zu den Meinungen und Urteilen jener britischen Anwälte des 18. Jahrhunderts, die für Englands Recht, die amerikanische Kolonie zu behalten, argumentierten.

Was die Form (schriftlich) anbelangt, in der wir unsere Ansicht an die gegnerische Seite gerichtet haben, ist mir nicht völlig klar, worin genau der Staatssekretär eine Unannehmlichkeit sieht. Er wies darauf hin, dass mit der genauen schriftlichen Formulierung Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Seiten gefördert werden. Aber soweit ich verstehe, befinden sich die Länder gerade aufgrund dessen im Krieg, was sie voneinander trennt, und nicht aufgrund dessen, was sie verbindet. Deshalb müssen wir bei den Verhandlungen die Punkte, die Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten sind, in den Vordergrund stellen und sie mit aller notwendigen Entschlossenheit vorlegen, denn nur in diesem Fall kann eine zweckmäßige Lösung gefunden werden.

Prinzipien können natürlich als bequeme algebraische Formeln dienen, aber letztlich reduziert sich die Sache immer auf arithmetische Größen, und algebraische Formeln sind nur dann nützlich und zulässig, wenn ihnen arithmetische Größen entsprechen. Wir stellten unsere genaue Formulierung zur Diskussion, gerade weil es uns schien, als ob auf der Ebene, auf der die Debatten in den letzten Sitzungen stattfanden, eine Formel gesucht wurde, die der Gegenpartei (d.h. uns) etwas aufzwang, was für uns im Wesen völlig inakzeptabel ist. In diesem Sinne erschien uns der Ton von General Hoffmann viel realistischer. Wir haben gar nicht gesagt, dass wir die deutsche Regierung als von unserer Weltanschauung beseelt betrachten; wir wollen nur klar und genau wissen, welches Schicksal Polen, Litauen und Kurland erwartet. Darauf läuft die ganze Frage hinaus.

Sicher, der Herr Vorsitzende der deutschen Delegation hat uns die Frage gestellt: Was gibt uns das Recht, an den Schicksalen dieser Länder interessiert zu sein, da wir feststellten, dass ihre frühere Zugehörigkeit zu Russland ihnen keine Verpflichtungen internationalen Charakters auferlegt. Aber wie wir gehört haben, stützt der Herr Vorsitzende der deutschen Delegation sein Recht, sich für diese Bezirke zu interessieren, nicht auf die bloße Tatsache der Besetzung, sondern auf ein Prinzip der Selbstbestimmung der Völker, wenn auch auf ein etwas begrenztes. Ich glaube, dass dieser Grundsatz in jedem Fall auch für uns nicht weniger Kraft behält, und uns das Recht gibt, am Schicksal der Völker interessiert zu sein, deren Trennung vom ehemaligen Russischen Reich dadurch keineswegs behindert ist. Selbstverständlich behalten wir uns vor, die Vorschläge, die uns heute unterbreitet wurden und die für uns in dieser Form noch nicht akzeptabel sind, genauer zu beschreiben. Wenn ich den Text, den ich nicht vor Augen habe, nach seinen Inhalt richtig verstanden habe, dann wird für die interessierenden Bezirke weiterhin das sogenannte „Recht" anerkannt, vor ihrer endgültigen Umwandlung in Staaten, der Sache der Grenzkorrektur der Grenzen eines Nachbarlandes zu dienen, mit ihm Militär- und andere Konventionen abzuschließen, und die Vertretung des zukünftigen Volkes würde diese Entscheidungen nur noch sanktionieren müssen. Wir sind der Meinung, dass nur ein klar geäußerter Wille des Volkes all diese Fragen lösen kann. Die Aufgabe der weiteren Verhandlungen auf der Grundlage der beiden hier vorgeschlagenen Formulierungen sollte darin bestehen, genau zu bestimmen, wie unter Berücksichtigung des heute verkündeten Textes ein Kompromiss zwischen dem am 25. Dezember offiziell anerkannten Selbstbestimmungsprinzip und dem hier von General Hoffmann proklamierten Recht auf Annexion, beruhend auf dem Besatzungsrecht, gefunden werden kann.

[Obwohl Kühlmann Trotzki in einer Reihe von Fragen widerspricht, die er angesprochen hat, nimmt er die Erklärung über die Bereitschaft der Sowjetdelegation zur Kenntnis, die Ansichten, die die Delegationen trennen, zu diskutieren und schlägt vor, zu einer Diskussion über die vier von der Sowjetdelegation in der Erklärung vom 12. Januar vorgebrachten Punkte zu schreiten.]

Trotzki. Ich glaube, dass wir jetzt beide Vorschläge diskutieren können, und ich finde, dass unser Vorschlag sich von dem unserer Gegner keineswegs durch „einen diktatorischen, herausfordernden Ton"2 unterscheidet, sondern … durch viel größere Klarheit und Konsequenz. Es scheint mir, dass es diejenigen nicht irritieren kann, die an der Lösung dieser Probleme äußerst interessiert sind und ihre gesamte Schwere berücksichtigen. Ich muss noch einmal darauf hinweisen, dass ich in der Frage des Truppenabzugs in keiner Weise der Meinung des Herrn Vorsitzenden beitreten kann, dass die Entfernung der Besatzungstruppen einen leeren Platz zurücklassen würde. Das wäre sogar in Bezug auf afrikanische Kolonien falsch. Wenn England, sagen wir, heute alle seine Truppen aus Indien zurückzöge, dann würden wir dort jedenfalls keinen leeren Platz finden, sondern ein lebendiges Volk, das nach staatlichem Leben und selbständiger Existenz strebt. Und die Völker, die in Polen, Litauen und Kurland leben, werden in keinem Falle in Schwierigkeiten geraten, wenn die Besatzungstruppen sie sich selbst überließen. Soweit ich es verstehe, geht es um technische Schwierigkeiten, wie das Fehlen eigener Eisenbahnen, Post usw. In diesen Fragen kann man immer zu einer Einigung gelangen, ohne auf die Kontrolle von Besatzungstruppen zurückgreifen zu müssen.

II. Morgensitzung vom 15. Januar 1918.

[Kühlmann schlägt vor, die Diskussion mit Absatz 2 (über die politischen Voraussetzungen für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts) zu beginnen.]

Trotzki. Bevor ich zu der vorgeschlagenen neuen Ordnung für die Diskussion von Punkten Stellung nehme, muss ich zu einem Vorschlag der Gegenseite zurückkehren.

Die deutsche und die österreichisch-ungarische Delegation haben auf einer der vorangegangenen Sitzungen vorgeschlagen, diesen Delegationen bekannte Vertreter dieser besetzten Bezirke in die Friedensverhandlungen einzubeziehen, die nach Ansicht der Delegationen bereits als staatliche Einheiten gelten können, genügend Willen zu unabhängiger staatlicher Existenz gezeigt haben. Wir konnten diese Frage nicht sofort beantworten, da wir zunächst einmal selbst verstehen wollten, welche Kriterien nach Meinung der anderen Seite für die Feststellung der Bevollmächtigung oder Nichtbevollmächtigung von Organen entscheidend sind, die den Ausdruck des Volkswillens beanspruchen. Die Vorschläge, die wir in Form der Formulierung unterbreiteten, sollten uns dieses Material liefern. Wie ich gestern erwähnt habe, scheinen uns die Antworten, die wir erhalten haben, von der formalen Seite her zutiefst widersprüchlich; inhaltlichen sind sie darauf gerichtet, den Besatzungsmächten das auf physischer Stärke beruhende Recht zu gewähren, willkürlich über das Schicksal der besetzten Bezirke zu entscheiden und nach eigenem Gutdünken diese oder jene Organe zu nutzen, unabhängig davon, wann diese Organe auf welcher sozialer Grundlage entstanden sind, welchen Zweck sie hatten und was ihr wirkliches politisches Gewicht ist? Gleichzeitig legen dieselben Besatzungsmächte nach eigenem Ermessen willkürliche Beschränkungen für die Tätigkeit der von diesen Mächten anerkannten Organe fest.

Da jedoch die Regierungen der Gegenseite – zumindest im Rahmen dieser Friedensverhandlungen – fortfahren, solche Organe als Träger des Willens selbstbestimmter Völker anzuerkennen, halten wir es auch für sehr wünschenswert, Vertreter dieser Organe an den laufenden Verhandlungen zu beteiligen. Vertreter dieser Organe haben somit die Möglichkeit, gegenüber der ganzen Welt ihre strittigen Rechte oder ihre Ansprüche auf die Vertretung dieser Völker zu beweisen. Wenn auf diese Weise der Widerspruch zwischen uns nicht verschwinden würde, so wäre doch der Umstand nicht so augenfällig, dass die deutsche und die österreichisch-ungarische Regierung die Rechte der von ihnen protegierten Organe schützen, den Willen des Volkes zum Ausdruck zu bringen, während zur gleichen Zeit, wo diese angeblich souveränen Organe durch das Besatzungsregime von den Verhandlungen abgeschnitten werden, das Schicksal derjenigen Bezirke entschieden wird, in deren Namen zu sprechen sie als bevollmächtigt anerkannt sind. Wir kommen also dem doppelt wiederholten Vorschlag der Gegenseite entgegen, hier die Vertretungen derjenigen Gremien einzuladen, auf deren Aussagen die deutsche und die österreichisch-ungarische Delegation verweist.

[Kühlmann hält es nur für möglich, Vertreter dieser Organe unter der Bedingung einzuladen, dass die russische Delegation sie als geeignete Sprecher des Willens der jeweiligen Völker anerkennt.]

Trotzki. Es versteht sich von selbst, dass wir, um die Frage der Hinzuziehung von Delegierten von umstrittenen Vertretungsorganen zu erörtern, nicht genau diese Frage, die jetzt das Hauptthema unserer Verhandlungen und der uns trennenden Unterschiede ist, bejahen oder lösen können.

Wenn wir die Idee ausdrücken, dass der Landtag der Sprecher für die Meinungen bestimmter einflussreicher Gruppen ist, so hebt die Tatsache, dass die Wirtschaftsgruppen sehr einflussreich sind. unseres Erachtens nicht auf, dass sie nach der deutschen Presse 3 bis 7 Prozent der Bevölkerung ausmachen; Das sind ungefähr unsere Statistiken. Wir glauben, dass der Wille des Volkes vom Volk und nicht von privilegierten Gruppen zum Ausdruck gebracht werden muss, und wir müssten vollständig auf die Prinzipien verzichten, die einen wesentlichen Teil unseres Programms ausmachen, wenn wir den polnischen, litauischen oder lettischen Volksmassen direkt oder indirekt Anlass gäben, uns zu beschuldigen, dass wir bereit seien, die Vertretung der höchsten Privilegierten als die Vertretung des ganzen Volkes anzuerkennen. Da der Herr Vorsitzende der deutschen Delegation dies als ein Hindernis für die Hinzuziehung dieser Vertreter ansieht, verschwindet der zuvor gemachte Vorschlag von selbst.

[Kühlmann. „Der Vorschlag, der vom Herrn Vorsitzenden der russischen Delegation gemacht wurde?"]

Trotzki. Der Vorschlag, den die Gegenpartei unterbreitet hat und der nach unserem Verständnis nicht mit der verbindlichen Anerkennung der Bevollmächtigung dieser Organe durch uns zusammenhängt. Ich bestreite nicht die Aussagen des Herrn Staatssekretärs; Ich betone nur, dass wir nicht verstanden haben, dass die Beteiligung dieser Vertreter ihre vorherige und bedingungslose Anerkennung durch uns zur Bedingung hat.

[Kühlmann zitiert aus seiner Rede auf einer der vorherigen Sitzungen, wo er über die Notwendigkeit sprach, die Legitimität bestehender Organe anzuerkennen. Er schlägt ferner vor, eine Frist für die Äußerung des Willens der jeweiligen Nationen zu setzen. Er schlägt vor, dass eine solche Periode als „eine Zeitperiode … von dem Moment des Abschlusses des Friedens mit Russland und dem Ablauf eines Jahres nach dem Abschluss des allgemeinen Friedens" betrachtet werden sollte.]

Trotzki. In der zitierten Erklärung besteht, wie ich bereits angedeutet habe, kein Widerspruch zur Aussage des Herrn Vorsitzenden der deutschen Delegation; aber ich glaube, wir hatten das Recht, den Vorschlag auf unsere eigene Art zu interpretieren. Dort wurde nicht über die präsumtive (vorherige) Anerkennung bestimmter Organe gesprochen, sondern über die vorherige Anerkennung bestimmter Völker und Bezirke.

Eine solche vorherige Anerkennung haben wir mit der Aussage gemacht, dass wir aus der Tatsache, dass diese Bezirke dem Russischen Reich angehörten, keine Schlussfolgerungen ziehen, die diesen Bezirken gegenüber der Russischen Republik bestimmte Verpflichtungen auferlegen würden. Um unser Denken zu erklären, erlaube ich mir in wenigen Worten ein von uns weit entfernt liegendes Beispiel – es betrifft Indien. Wenn die britische Vorherrschaft jetzt beseitigt würde, dann würde die Anerkennung der Unabhängigkeit Indiens (von der wir hoffen, dass sie sich dank des heldenhaften Kampfes des indischen Volkes verwirklichen wird) die geeigneten Organe finden, um den eigenen Willen zum Ausdruck zu bringen, aber wir könnten keine Verbindung der Unabhängigkeit mit dem Schicksal jener Organe herstellen, die dort gegenwärtig existieren und von der britischen Macht anerkannt werden.

Wir sehen keine so mystische Verbindung zwischen der Selbstbestimmung des Volkes und der Äußerung der Organe, die angeblich staatliche Kompetenz haben, aber noch den Beweis ihres Rechts führen müssen, das Volk zu vertreten. Da gerade hier ein formaler Widerspruch in unseren Ansichten besteht, ein Widerspruch, hinter dem eine Meinungsverschiedenheit in der Sache steht, schließe ich mich voll und ganz der Meinung des Herrn Vorsitzenden der deutschen Delegation an, dass es zumindest in dieser Phase der Verhandlungen nutzlos wäre, Debatten auf dieser Ebene zu führen. Zweifellos, wenn die vorherigen Bedingungen einer Volksabstimmung mit Garantien und Voraussetzungen versehen wären, die die freie Meinungsäußerung des Willens der betroffenen Völker unleugbar machen würden, so würde die praktische Lösung der Frage, welches Organ durch diese oder jene Regierung anerkannt ist, ohne Bedeutung sein.

Folglich läuft die Sache im Kern auf Garantien für die Unabhängigkeit und die freie Willensäußerung einer bestimmten Nation hinaus. Notwendige Garantien wären nur dann gegeben, wenn die Repräsentation nicht nur konfirmativ (bestätigend), sondern auch konstitutiv (begründend) wäre.

Einer der wichtigen Faktoren, die mit diesem freien Willensausdruck zusammenhängen, ist die Frage, ob Truppen aus uns interessierenden Bezirken abgezogen werden sollen.

Der Herr Vorsitzende der deutschen Delegation hat einen konkreten Vorschlag gemacht, den Truppenabzug mit dem Zeitpunkt des Friedensschlusses mit Russland zu beginnen und in einem Jahr nach Abschluss des allgemeinen Friedens abzuschließen.3

[Kühlmann weist darauf hin, dass er nicht von der Zeit des Truppenabzugs sprach, sondern von der Zeit, in der „der Wille des Volkes" eintreten sollte.]

Trotzki. Ich bin sehr dankbar für die Klarstellung. Jetzt ist es schwierig für mich festzustellen, wie diese falsche Idee in mir entstanden ist. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies auf unsere tiefe Überzeugung zurückzuführen ist, dass es unmöglich ist, überhaupt ohne eine vorherige Räumung des entsprechenden Territoriums abzustimmen.

Jedenfalls glaube ich, dass die Gegenseite auch nicht genügend Gründe hat, das Schicksal der Bezirke mit dem weiteren Verlauf des Krieges in Verbindung zu bringen, dessen Frage im Zusammenhang mit den Ereignissen an der Ostfront in den Vordergrund gerückt ist.

Wenn Russland Frieden schließt, werden die friedlichen Beziehungen zwischen Deutschland und ihm wieder aufgenommen. Leider schließt dies die Fortsetzung des Krieges an anderen Fronten nicht aus, aber da Deutschlands Position gegenüber seinen anderen Gegnern sich durch einen Friedensschluss mit Russland nicht verschlechtern wird, wird die Bevölkerung der jetzt besetzten Bezirke nicht verstehen, warum sie weiterhin wegen dem allgemeinen Krieg leidet, aber dies ist unvermeidlich bei Beibehaltung der Besatzung und des Übergangsregimes.

Mit einer solchen Fragestellung werden selbst dem Fortbestand der Bevölkerung auf unbestimmte Zeit keinerlei Garantien gewährt. Bei allem Optimismus sind wir nicht in der Lage, mit mehr oder weniger Genauigkeit den Zeitpunkt des Abschlusses eines allgemeinen Friedens vorherzusagen, und daher glauben wir, ohne eine bestimmte Zeit vorher zu verlangen, dass die Frage der Lösung des Schicksals der jetzt besetzten Bezirke in Abhängigkeit vom Friedensschluss an der Ostfront und der weiteren Einstellung von Militäraktionen gelöst werden sollte, deren ganze Schwere auf den besetzten Bezirken lastet. Die Annahme als Prinzip, dass diese Bezirke unabhängig von ihrer künftigen Staatsform nicht mehr in den weiteren Verlauf des Weltkrieges einbezogen werden sollten, als es die Beseitigung der Kriegsfolgen an der Ostfront erfordert, ermöglichte, die Zeit abhängig von all den mit diesem technischen Thema verbundenen Überlegungen zu bestimmen.

[Kühlmann stellt fest, dass vor dem Ende des Weltkrieges ein neuer militärischer Ausbruch an der Ostfront möglich ist, weshalb das deutsche Kommando auf Garantien (Besatzung) nicht verzichten könne.]

Trotzki. Natürlich leugnen wir nicht, dass der weitere Verlauf des Krieges Auswirkungen auf die Bezirke haben wird, durch die die Ostfront gerade verläuft, aber wir denken, dass mit je größerer Entschlossenheit und Aufrichtigkeit wir die freie Existenz der Völker an dieser Front in kürzester Zeit gewährleisten werden, desto größere Garantien werden wir gegen die Wiederaufnahme von Feindseligkeiten an dieser Front haben, und umgekehrt, je länger das Übergangsregime hier mit allen für das Volk unerträglichen Folgen bleibt, desto früher werden diese oder jene Elemente der Bevölkerung versuchen, das Übergangsregime durch ein ständiges Regime zu ersetzen. Deshalb glauben wir, dass es in dieser tragischen Zeit notwendig ist, völlig neue Grundlagen und Bedingungen für das friedliche Zusammenleben der Völker zu schaffen. Diese Garantie wird uns viel besser vor blutigen Konflikten schützen, weil sie auf dem Bewusstsein der Volksmassen beruhen wird, dass neue Grenzen nach ihrem eigenen Willen gezogen werden.

Deshalb bestehen wir darauf, die Übergangszeit zu verkürzen.

Was mein Beispiel betrifft, zu dem der Herr Vorredner zurückgekehrt ist, habe ich jetzt keine Garantie, dass der Nizam zusammen mit der Abschaffung der englischen Herrschaft nicht verschwinden wird.4 In jedem Fall würde ich vor Beginn dieser Ereignisse, bevor ich die Stärke der Stellung des Nizam bei der Entfernung von Truppen überprüfe, davon Abstand nehmen, ihn vorläufig anzuerkennen.

Ich könnte auf ein anderes, beredteres Beispiel hinweisen. In der französischen Kolonie Annam5 erhob der örtliche Führer während dieses Krieges das Banner des Aufstandes gegen die französische Herrschaft. Zu seiner „Rechtfertigung" muss gesagt werden, dass er erst 18 Jahre alt ist. Die Franzosen entfernten ihn und ersetzten ihn durch einen anderen, unterwürfigeren. Das war sein Onkel. Er ist reifer. Ich glaube, dass es unwahrscheinlich ist, dass in der Zeit, in der die französische Herrschaft in Annam endet, die Geschichte dem Onkel den Ausdruck des Willens der Annamiten anvertrauen wird; Ob sie den Neffen rufen wird, weiß ich nicht. Aber das kann uns nicht davon abhalten, das volle Recht der Annamiten anzuerkennen, ihr Vaterland zu verteidigen und für es zu kämpfen, und nicht für die Französische Republik.

[Kühlmann bekräftigt, dass er es für „unmöglich hält, militärische Garantien zu lockern", und ersucht die russische Delegation, im Falle einer Meinungsverschiedenheit damit, ihren Vorschlag zu formulieren.]

Trotzki. Ich habe bereits gesagt, dass die Meinungsverschiedenheit nicht darin besteht, in welcher Frist der Abschluss eines allgemeinen Friedens sein soll, sondern beim Übergangsregime und gerade bei dem Wunsch, diese beiden Fragen zu verbinden.

In diesem Stadium der Verhandlungen sind wir jedoch weiterhin davon überzeugt, dass es, da die gegnerische Seite von der Anerkennung des Rechts der interessierten Bezirke auf freie Existenz ausgeht, notwendig ist, solche Garantien in die Bedingungen des Friedensvertrags aufzunehmen, die nicht das Leben dieser Völker mit einer gerade nicht angegeben und bestimmbaren Frist für das Ende des Weltkrieges verbinden. Darin sehen wir die größte Gefahr.

Die Beibehaltung des Kriegsrechts in den Bezirken, die neu zur Selbstbestimmung aufgerufen sind, kann natürlich keine wirklichen Garantien für friedliche Beziehungen schaffen – sowohl für diese Bezirke als auch für benachbarte – und ich erlaube mir zu bemerken, dass die Bewohner dieser Bezirke, genauso wie die Bewohner der von uns erwähnten Kolonien das Recht haben, in ihrem eigenen Land zu leben und infolge des Weltkrieges keinen größeren Entbehrungen ausgesetzt zu sein als aus unvermeidlichen technischen Gründen.

III. Abendsitzung vom 15. Januar 1918.

[Kühlmann stellt fest, dass von einem Truppenabzug keine Rede sein könne und dass dieses Thema nicht erörtert werden könne. Er verspricht seinerseits, dass die Besatzungstruppen während der Wahlen keinen Druck auf die Bevölkerung ausüben und nicht in die freie Willensäußerung eingreifen.]

Trotzki. Heute, vor der Pause, haben wir das Wesen der Unterschiede geklärt, die uns in dieser auf den ersten Blick praktischen Frage trennen. Der Her Vorsitzende der deutschen Delegation hat als Hauptkriterium für die Lösung dieses Problems das Kriterium der militärischen Garantien aufgestellt. Dieses Prinzip hat natürlich seine Grundlagen, aber es bewegt unsere ganzen Diskussionen auf eine andere Ebene.

Dies muss zunächst geklärt werden, denn in Übereinstimmung mit der Anerkennung des Prinzips der Selbstbestimmung der Völker kann eine Situation entstehen, in der man sich sagen kann: obwohl die Besetzung des Territoriums dieser Völker uns gewisse Vorteile militärischen Charakters gibt, geben wir diese Vorteile auf, da wir ihr Recht auf unabhängige Existenz anerkannt haben.

Dies ist eine Position. Aber eine andere Position ist möglich, die heute vom Vorsitzenden der deutschen Delegation formuliert wurde:

Unter diesen Bedingungen sind militärische Vorteile das höchste Kriterium, und nur innerhalb dieses Rahmens ist eine Debatte möglich." Auf diese Weise bewegt sich die Frage auf einer rein empirischen Ebene. Wenn man diesen Standpunkt einnimmt, braucht man einige sachliche Erklärungen, um sich der Position der deutschen Delegation bewusst zu sein. Vor der Weihnachtspause6 hat der Vorsitzende der deutschen Delegation in Form eines Beispiels oder in Form eines Vorschlags für die Aussprache darauf hingewiesen, dass die interessierenden Bezirke innerhalb eines Jahres nach dem Ende des Krieges einen vollen und vollständigen Ausdruck ihrer Unabhängigkeit erlangen könnten. Ich verstand, dass dieser Prozess mehr oder weniger mit dem Abzug ausländischer Truppen zusammenfallen sollte oder dass der Abzug aus diesen Bezirken vorangeht. Ein gewisses Missverständnis entstand auf dieser Grundlage, der noch nicht endgültig geklärt ist. Ist der Vorsitzende der deutschen Delegation der Meinung, dass der Abzug ausländischer Truppen aus dem Territorium dieser Völker bis zur endgültigen Bildung der neuen Völker vollständig abgeschlossen sein wird? Wenn dem so ist, dann wird die Frage, die ich soeben gestellt habe, sehr einfach gelöst werden. Wenn man, natürlich bedingt, den vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Termin, nämlich ein Jahr nach dem allgemeinen Ende des Krieges, akzeptiert, kann man sich vorstellen, dass einige Monate zuvor der Prozess der Räumung dieser Territorien abgeschlossen sein wird, und unter diesen Bedingungen eine Abstimmung stattfinden wird, die den neuen Nationalitäten die endgültige Staatsform geben wird. Ich möchte den Herrn Vorsitzenden sehr bitten, diese Fragen zu klären, um die weitere Debatte zu vereinfachen.

[Kühlmann lehnt ab, die Frage des Truppenabzugs zu diskutieren.]

Trotzki. Ob ein praktisches Ergebnis erreicht wird oder nicht, vor allem muss doch versucht werden, Klarheit zu schaffen. Für mich ist auch nach den liebenswürdigen Erklärungen des Herrn Vorsitzenden noch immer unklar, auch langfristig, was als letzte Frist für den Abzug ausländischer Truppen aus diesen neuen Staaten vorgeschlagen wird.

[Kühlmann schlägt erneut vor, nur über den Zeitpunkt der Abstimmung zu sprechen, und fragt die russische Delegation, welche Menge an Streitkräften ihrer Meinung nach erforderlich sei, um die Ordnung in diesen Bezirken während der Abstimmung aufrechtzuerhalten.]

Trotzki. Ich möchte den Herrn Vorsitzenden bitten, sich daran zu erinnern, dass er nicht nur der Vorsitzende dieser Sitzung ist, sondern auch der Vertreter der gegnerischen Seite, und dass es, um eine Vereinbarung in der Sache zu erreichen, notwendig ist, sowohl eine Einigung über die Ordnung als auch die Form der Debatte zu erreichen.

Ich finde es schwierig, eine der Fragen zu beantworten, die der Vorsitzende der deutschen Delegation zu stellen als notwendig erachtet, wenn wir bei der umfassenden Klärung der für uns interessanten Fragen nicht alle notwendigen Überlegungen anstellen und die notwendigen Informationen entgegennehmen können.

Hier schlug der Vorsitzende innerhalb weniger Minuten, vor, zunächst nur über die Bedingungen für die Wahlfreiheit zu sprechen und schlug sofort, ohne auf eine Antwort zu warten, vor, die Bedingungen für die Aufrechterhaltung der Polizeiordnung im Land zu besprechen. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die heutige Debatte, die den betroffenen Völkern und der öffentlichen Meinung der ganzen Welt ohne weitere Klarstellung zur Kenntnis gebracht wurde, zu den größten Missverständnissen führen kann, und deshalb, und in strikter Verbindung mit der politischen Frage, die auf der Tagesordnung steht – mit der Frage nach den Voraussetzungen für freie Stimmabgabe – habe ich auch hier die Frage nach den Bedingungen und der Frist für den endgültige Truppenabzug aufgeworfen, denn auch hier sind mehrere mehr oder weniger zweckmäßige Entscheidungen möglich. Wenn wir, sagen wir, zum Beispiel vor einer solchen praktischen Alternative sagen würden: Der Truppenabzug findet in zwei Jahren nach dem Abschluss des allgemeinen Friedens statt und die Abstimmung in einem Jahr, dann hätten wir eine Möglichkeit; eine andere Möglichkeit: Der Abzug erfolgt in zwei Jahren, die Abstimmung in zwei Jahren und drei Monaten – dann müsste ich mich für diese zweite Entscheidung stark machen. Ich wollte wirklich das weitere Schicksal dieser Bezirke im Zusammenhang mit der Frage dieser entscheidenden Abstimmung herausfinden. Natürlich hat der Herr Vorsitzende der deutschen Delegation das Recht, eine Antwort auf diese Frage abzulehnen.

[Kühlmann bestätigt erneut, dass der Truppenabzug aus militärischen Gründen unmöglich ist, spricht sich aber nicht gegen eine Debatte zu diesem Thema aus.]

Trotzki. Ja, ich denke, dass die Klarheit zunehmen wird, wenn wir für einige Zeit bei der Frage Halt machen, die gerade von mir berührt wurde. In dem von der deutschen und der österreichisch-ungarischen Delegation formulierten Vorschlag lesen wir in der Auslegung von Absatz 2 folgendes:

Eine Zurückziehung der Heere ist solange der Weltkrieg dauert, unmöglich. Jedoch kann angestrebt werden, die Truppen, falls die militärischen Umstände es gestatten, auf diejenige Zahl zurückzuführen, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der technischen Betriebe im Lande unbedingt nötig ist.

Weiter wird über die Bildung einer nationalen Gendarmerie gesprochen. Vielleicht liegt es an meiner mangelnden Vertrautheit mit der deutschen Sprache oder an den Unzulänglichkeiten unserer Übersetzung, aber ich habe verstanden, dass der Zeitrahmen für die Reduzierung der Truppen auf ein Minimum sich auf die Zeit des Weltkriegs bezieht, und die Unmöglichkeit des Abzugs nur für diesen Zeitraum.

Es schien mir, dass diese Art von Inhalt durch die logische Struktur dieses Teils des Dokuments nahegelegt wird. Soviel ich jetzt verstehe, bezieht sich die Frage der Truppenreduzierung nur auf den Zeitraum, der nach dem Abschluss des allgemeinen Friedens beginnt.

Was den Abzug angeht, bleibt er eine völlig vage Vorstellung, bezüglich der der Herr Vorsitzende uns im Moment keine Erklärung geben kann. Ausschließlich zum Zweck einer gewissenhaften Klärung der Umstände habe ich meine Frage gestellt.

[Kühlmann erklärt, dass die letzte Abzugsfrist nicht festgelegt werden kann und vom Verlauf militärischer Ereignisse abhängt.]

Trotzki. Jetzt scheint mir die Situation klar zu sein. Also, wenn ein Jahr später, nach dem Ende des Weltkrieges, durch Abstimmung festgestellt wurde, dass die Ordnung im Land durch innere Kräfte ausreichend gedeckt ist, dann würde, so weit ich es verstanden habe, der Herr Vorsitzende der deutschen Delegation es dennoch nicht für möglich halten zu erklären, dass dem deutschen Soldaten seine schwere Pflicht genommen ist, Ordnung in Bezirken zu bewahren, die nach dem Prinzip der Selbständigkeit zu staatlicher Unabhängigkeit aufgerufen sind.

Eine weitere Schlussfolgerung, die sich unmittelbar aus dem Gesagten ergibt, ist, dass die Aussage in diesem Dokument über den Wunsch, die Anzahl der Truppen während des Krieges bis auf ein Minimum festzuhalten – dass sich diese Aussage nach dem Herrn Vorsitzenden auf einen Fall geringer Wahrscheinlichkeit bezieht. Nach diesen Erklärungen, die diese Seite der Frage ausreichend beleuchten, können wir weiter gehen.

[Hoffmann sagt, dass eine Mindestanzahl an Truppen übrig bleibt, denn sie werden für die Westfront benötigt.]

Trotzki. Ich bezweifle das überhaupt nicht, aber da es nach dem Friedensschluss an der Ostfront nicht darum geht, den Krieg mit Russland und den neuen Staaten, die gebildet werden, fortzusetzen, sollte natürlich die Frage der Truppenstärke nur vom Standpunkt der Besatzung berücksichtigt werden. Und natürlich hat General Hoffmann nur bestätigt, dass eine kleine Anzahl von Truppen für die Besetzung ausreichen soll, und wir sprechen über die Ordnung, in der das Besatzungsregime enden wird.

[Kühlmann fragt, ob nach Meinung der russischen Delegation freie Stimmabgabe und Wahlen bei einer minimalen Anzahl verbliebener Truppen stattfinden können.]

Trotzki. Ich halte es nicht für möglich, diese Frage in einer Form zu beantworten, die für unsere Verhandlungen von politischer und praktischer Bedeutung wäre. Es ist ganz klar, dass nur die Klärung aller anderen Bedingungen mit derselben Gewissheit wie die Frage der Besatzungstruppen uns ein ungefähres Bild der Wahlbedingungen geben kann.

[Kühlmann ist der Ansicht, dass Genosse Trotzkis Vermeidung der Beantwortung seiner Frage die Möglichkeit bedeutet, dass die russische Delegation sich seinem Standpunkt zu nähern.]

Trotzki. Meine Antwort bedeutete nur, dass dieser neue Umstand aus unserer Sicht die größte Schwierigkeit für den Erfolg der betreffenden Abstimmung darstellt – nur das wollte ich sagen – und dass das endgültige Urteil über die Frage der Abstimmung nur formuliert werden kann nach Klärung anderer Umstände, die die Willenserklärung behindern oder erleichtern. Hier, bei diesem Punkt, steht neben der Frage der Errichtung einer Gendarmerie immer noch die Frage der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen. Diesem Thema muss, wie es uns scheint, ernsthafte Bedeutung zukommen. Der Krieg hat eine große Anzahl von Zivilisten aus normalen Existenzbedingungen herausgeworfen. Jetzt befindet sich dieser Teil der Bevölkerung in einem Zustand völliger Unsicherheit und Ungewissheit, und es versteht sich von selbst, dass die Wiederherstellung halbwegs normaler Beziehungen eine freie und ungehinderte Rückkehr dieses Teils der Bevölkerung in ihre Wohnungen voraussetzt.

Gleichzeitig handelt es sich um unmittelbare Kriegsopfer, die mechanisch von ihrer Heimat getrennt sind und dennoch ihre innere Verbundenheit durch ihre Bereitschaft zur Rückkehr in ihre Heimat behalten haben. Es ist klar, dass sie in der Lage sein müssen, an der Selbstbestimmung ihres Volkes teilzuhaben. Mit anderen Worten sollte die Abstimmung stattfinden, nachdem die meisten Flüchtlinge und Zwangsvertriebenen in ihre Orte zurückgekehrt sind.

In der Formulierung der deutschen und österreichisch-ungarischen Delegationen wird die Antwort auf diese Frage generell in einem einschränkenden Sinne gegeben; sie spricht von einer wohlwollenden Prüfung der Frage in jedem einzelnen Fall. Diese Formulierung scheint uns nicht genügend kategorisch oder, wie ich sagte, einschränkend zu sein. Sie weckt Befürchtungen, dass Flüchtlinge oder Vertriebe keine physischen und finanziellen Möglichkeiten bekommen, in ihre Orten zurückzukehren.

Erklärungen des Vorsitzenden der deutschen Delegation zu dieser Frage wären uns zweifellos sehr nützlich.

[Kühlmann bittet ihn, Material zu diesem Thema vorzulegen.]

Trotzki. Ich werde versuchen, dem Vorsitzenden morgen die Daten zur Verfügung zu stellen, die uns zur Verfügung stehen. Jedenfalls handelt es sich um Hunderttausende von Menschen, die in ganz Russland verstreut sind, eigene Hilfsorganisationen haben und die Unterstützung des Staates genießen. In den meisten Fällen handelt es sich natürlich um Vertreter der Arbeiterklasse; deshalb erscheint uns ihr Schicksal unter den gegenwärtigen Bedingungen tragischer, und natürlich sollte die Frage nach dem Recht aller, in ihre Heimat zurückzukehren, grundsätzlich gelöst werden. Wenn ich von Hunderttausenden sprach, meinte ich die Arbeitskräfte, ohne ihre Familien mitzuzählen.

IV. Morgensitzung vom 18. Januar 1918.

[Kühlmann schlägt vor, die Art und Weise der Willensäußerung zu diskutieren und ersucht die russische Delegation, ob sie auf dem Grundsatz eines Referendums besteht.]

Trotzki. Ja, wir sind immer noch der Ansicht, dass das Referendum den Willen eines Volkes am besten zum Ausdruck bringt, wenn es um das Schicksal eines neu entstehenden Staates geht. Wir denken nicht, dass die Bevölkerung der besetzten Bezirke auf einem solchen Entwicklungsniveau sein sollte, wie der Vorsitzende der deutschen Delegation sagt, in dem diese Form der Untersuchung unzweckmäßig ist.

Die Bevölkerung aller für uns interessanten Bezirke ist äußerst effizient, intelligent und hoch entwickelt. Deshalb verhält sie sich zu jeder Entscheidung, die nicht direkt ihrem Willen entspringt, als zu etwas, das von außen aufgezwungen wird.

Darüber hinaus glauben wir, dass nach den Erfahrungen dieses Krieges die solidesten Garantien gegen das Entstehen neuer blutiger Konflikte im Bewusstsein der Massen selbst liegen. Wir haben zum Beispiel die Aussage eines prominenten Vertreters von Kurland gelesen, dass es im Fall der Weigerung Deutschlands, Kurland unter seinem Schutz zu nehmen, Unterstützung oder Protektorat Englands suchen müsse. Solche skrupellosen Aussagen können nur die Beziehungen zwischen Staaten verderben und nur die Ansichten einzelner Politiker charakterisieren. Die breiten Volksmassen urteilen nicht so. Deshalb halten wir das Referendum für die zweckmäßigste Wahl der Bevölkerung. Was die Frage der „evolutionären Konstruktion" angeht, ohne die Struktur zu zerstören, glauben wir, dass der Krieg eine historisch revolutionäre Methode ist, die das bestehende System dramatisch zerstört. Wir hatten in Riga ein Beispiel dafür, wie die neu gebildete Stadtregierung beseitigt und durch die alte ersetzt wurde, die tatsächlich aufgehört hatte zu existieren.

Wir sehen also, dass die Gegenseite nicht strikt an dem Prinzip festhält, zu verwenden, was sie vor Ort vorfindet, sondern auswählt, und die Frage ist nur, wie sehr diese oder jene Wahl im Interesse der Massen ist. In jenen Bezirken, aus denen der Krieg Zehn- und Hunderttausende von Flüchtlingen hinausgeworfen hat, wo sich die Staatsbürgerschaft ändert, wo sich ausländische Truppen befinden, wird ein Referendum als keine große Neuerung erscheinen und in jedem Fall nicht als der Bevölkerung aufgezwungen wahrgenommen werden.

[Kühlmann stellt fest, dass er auf dem alten Standpunkt bleibt und dass weitere Verhandlungen in dieser Angelegenheit unnötig sind.]

V. Abendsitzung vom 18. Januar 1918.

[Auf der Morgensitzung der Kommission legte die Delegation der verbündeten Mächte in ultimativer Form Vorschläge zum Umfang der Bezirke der Völker vor, denen das Selbstbestimmungsrecht zugestanden werden sollte.

Nach der Pause bewertet Genosse Trotzki diese Vorschläge:]

Die territorialen Forderungen der deutschen und der österreichisch-ungarischen Delegation, die in der heutigen Sitzung vorgestellt wurden, schließen gewissermaßen die wichtigsten politischen Verhandlungen ab.

Die Position der Gegenseite in der politisch-territorialen Frage ist nun in ihren konkreten Umrissen voll dargestellt und läuft auf Folgendes hinaus: Deutschland und Österreich-Ungarn schneiden von den Besitzungen des ehemaligen Russischen Reiches ein Territorium von mehr als 150.000 Quadratwerst ab, und dessen Grenzen umfassen das ehemalige Königreich Polen, Litauen und bedeutende Bezirke, die von Ukrainern und Weißrussen bewohnt werden; darüber hinaus durchschneidet die geplante Linie das von den Letten bewohnte Territorium, teilt es in zwei Teile und schneidet die Inseln der Ostsee, die von Esten bewohnt sind, vom estnischen Teil des Festlands ab. Innerhalb dieser Bezirke behalten Deutschland und Österreich-Ungarn das militärische Besatzungsregime nicht nur bis zum Abschluss des Friedens mit Russland, sondern auch bis zum Abschluss eines allgemeinen Friedens bei und beide weigern sich, irgendwelche Erklärungen abzugeben, nicht nur in Bezug auf die Zeit der Räumung der besetzten Bezirke, sondern sie weigern sich allgemein, sich durch irgendwelche Verpflichtungen im Sinne der Räumung der besetzten Bezirke von ihren Truppen zu binden.

Daher bleibt das innere Leben dieser Bezirke für eine unbestimmte historische Periode in den Händen der Besatzungsmacht, und die Entwicklung der in diesen Bezirken lebenden Völker muss in einem Rahmen erfolgen, der mit den Interessen der genannten Mächte im Einklang ist.

Unter diesen Umständen sind diese oder jene Garantien der Willenserklärung der Polen, Litauer oder Letten völlig illusorisch, und in der Praxis läuft es darauf hinaus, dass die Regierungen Deutschlands und Österreich-Ungarns die Kontrolle über die Schicksale dieser Völker übernehmen.

Wir betrachten es als unsere politische Pflicht, diese Tatsache offen festzustellen. In dieser Phase der Verhandlungen halte ich es nach all unserer Arbeit nicht für notwendig, diese Bedingungen erneut prinzipiell zu kritisieren und zu beweisen, dass sie auf einer völlig anderen Ebene als die Erklärungen vom 25. 12. aufbauen und dass ein dauerhafter und lang währender Völkerfriede nur unter der Bedingung der korrekten Umsetzung des Prinzips der Selbstbestimmung der Völker möglich ist.

Angesichts des Abschlusses der Arbeit der politischen Kommission schlage ich daher vor, dass wir eine Unterbrechung in der Arbeit vornehmen, damit die Regierungsorgane der Russischen Republik ihre endgültige Entscheidung über die uns vorgeschlagenen Friedensbedingungen treffen können. Diese Pause sollte meiner Meinung nach 8 bis 9 Tage dauern.

Ich schlage meinerseits vor, dass die nächste Sitzung dieser Kommission für den 29. Januar um 11 Uhr geplant wird.

Angesichts der Kritik eines Teils der deutschen öffentlichen Meinung, die russische Delegation zöge die Verhandlungen hinaus, halte ich es für notwendig zu sagen, dass Klarheit zweifellos schneller erreicht worden wäre, wenn die Bedingungen der Gegenseite von Anfang an nicht auf einer ihnen fremden Ebene der Selbstbestimmung der Völker gestellt worden wären, sondern so, wie sie heute von General Hoffmann enthüllt wurden, d.h. als Folge des Rechts der militärischen Besatzung und laut dem Herrn Vorsitzender der deutschen Delegation als gerichtet zum Schutz der genannten Territorien von dem Eindringen der Revolution. Gleichzeitig habe ich die Ehre, die Herren Vorsitzenden und Mitglieder beider Delegationen darauf aufmerksam zu machen, dass ich nun im Zusammenhang mit meiner politischen Verantwortung verpflichtet bin, nach Petrograd zu reisen und während meiner Abwesenheit die Präsidentschaft der russischen Delegation und alle relevanten Befugnisse auf Herrn Joffe übergehen.

[Kühlmann versucht, die Argumente von Genossen Trotzki zu widerlegen.]

Trotzki. Ich habe nicht das Wort ergriffen, um meiner Erklärung irgendeine inhaltliche Aussage hinzuzufügen, sondern nur um einige Missverständnisse zu beseitigen, die zum Teil durch die Ungenauigkeit der Übersetzung verursacht wurden. Ich möchte dem Herrn Übersetzer in keiner Weise Vorwürfe machen, im Gegenteil, ich muss ihm für die äußerst gewissenhafte Übersetzung meinen Dank aussprechen; aber man muss berücksichtigen, dass er keinen Text vor Augen hat, wenn er einer Rede zuhört,.

Der Herr Vorsitzende der deutschen Delegation hat aus meiner Rede eine Anerkennung der Parallelität der Interessen Deutschlands und Österreich-Ungarns einerseits und der besetzten Bezirke andererseits gezogen. Ich glaube, dass die Interessen aller arbeitenden Massen einheitlich sind, aber ich sprach nicht von einer speziellen Parallelität zwischen den Interessen der beiden Besatzungsmächte und den besetzten Bezirken und konnte dies natürlich nicht sagen. Ich habe nur betont, dass die künftige Entwicklung der besetzten Bezirke innerhalb der Grenzen stattfinden wird, die die Regierungen Deutschlands und Österreich-Ungarns mit ihren Interessen vereinbar finden werden.

Ebenso hatte ich nicht die Absicht, irgendwelche Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erklärungen von General Hoffmann und dem Herrn Staatssekretär festzustellen; im Gegenteil, ich habe nur versucht, den unleugbaren Unterschied zwischen den Äußerungen von General Hoffmann und dem Staatssekretär und jenen Grundsätzen festzustellen, die am 25. Dezember von der Gegenseite offiziell anerkannt wurden.

Wenn ich auch nur mit einer falschen Vorstellung von Meinungsverschiedenheiten in diesem Bereich hierher gekommen wäre, dann hätte natürlich der ganze Verlauf der Verhandlungen eine solche falsche Idee zerstreuen müssen.

Der Herr Vorsitzende sagte, dass der Soldat sich kerniger ausdrücke, wo Diplomaten eine vorsichtige und ausweichende Sprache sprechen. Damit hat er zu Recht darauf hingewiesen, dass die von uns erwähnte Meinungsverschiedenheit eher auf die Form als auf den Inhalt verweisen. Da wir, Mitglieder der russischen Delegation, nach unserer Vergangenheit nicht zur diplomatischen Schule gehören, sondern als Soldaten der Revolution gelten können, bevorzugen wir – ich gebe es offen zu – bestimmte und in jeder Hinsicht klare Aussagen. In jedem Fall wurde die für solche verantwortungsvollen Entscheidungen erforderliche Klarheit erreicht.

Ich schließe mich den Ansichten des Herrn Vorsitzenden über die Verwendung der Pause an7, die in der Arbeit der politischen Kommission entsteht.

1 Der Hinweis auf die Praxis des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten ist auf einen Hinweis auf einen seiner Beschlüsse in der Erklärung der Delegationen Deutschlands und Österreich-Ungarns vom 14. Januar zurückzuführen. In diesem Fall handelt es sich um Urteile des Obersten Gerichtshofs über den Kampf der Vereinigten Staaten um ihre Unabhängigkeit von England.

2 Gegen den „Ton" der russischen Erklärung protestierte in der Abendsitzung vom 12. Januar der General Hoffmann, der erklärte, „die russische Delegation spricht mit uns, als ob sie sie siegreich in unserem Land stünde," während „die Tatsachen genau umgekehrt sind." [Verglichen mit der englischen Übersetzung in Proceedings, eine deutsche Fassung konnte ich nicht finden – der Übersetzer]

3 Kühlmann hat ein solches Angebot nicht gemacht. Man muss davon ausgehen, dass die Aussage des Genossen Trotzki eine diplomatische Maßnahme war, um Kühlmann klarer und deutlicher sprechen zu lassen.

4Tatsächlich wurde der Nizam, der Herrscher von Hyderabad im Zuge der indischen Unabhängigkeitsbewegung gestürzt, Hyderabad im September 1948 von indischen Truppen besetzt. [Der Übersetzer]

5Heute etwa Mittel-Vietnam [Der Übersetzer]

6Fehler im Protokoll? Es ist wohl die Mittagspause gemeint. [Der Übersetzer]

7 Zur Frage der Verwendung der Unterbrechung unterbreitete Kühlmann auf demselben Treffen folgenden Vorschlag: „Ich hoffe, dass die russische Delegation eine Pause in der Arbeit der Kommission nutzt, um gemeinsam mit den alliierten Delegationen zahlreiche Fragen, die noch nicht gelöst sind, vorzubereiten und auszuarbeiten, so dass im Falle einer Einigung in politischen Fragen – ich will immer noch nicht die Hoffnung aufgeben, bis die Fakten das Gegenteil beweisen – alle Arbeiten vorbereitet sein werden, so dass wir nur den Vertrag zu unterschreiben haben werden.“

Während der Pause fanden Sitzungen statt: die Wirtschaftskommission vom 19. bis 28. Januar und die Rechtskommission vom 20. Januar bis 25. Januar.

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