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9. Konferenz des Bund

Die 9. Konferenz des Bund („Allgemeiner Jüdischer Arbeiterbund in Polen, Litauen und Russland", 1897 gegründete sozialdemokratische Organisation) fand im Juni 1912 in Wien statt. Auf der Tagesordnung standen Fragen, die mit der Vorbereitung der Wahlen zur IV. Reichsduma und mit der Einberufung der Konferenz der sozialdemokratischen Organisationen in Wien (1912) zusammenhingen. Die Tagesordnung wies die folgenden Punkte auf: 1. Die politische Plattform des Bund bei den Dumawahlen. 2. Das Verhältnis zu den sozialdemokratischen Zentralstellen. 3. Das Verhältnis zur PPS-„Linken". In der Resolution über die Aufgaben der Sozialdemokratie in der Wahlkampagne und über die Wahlplattform wurden als Losungen die Forderungen aufgestellt: voll berechtigte, demokratisch gewählte Reichsduma, Koalitionsfreiheit, nationale Gleichberechtigung, breitangelegte Arbeitergesetzgebung und eine Reihe anderer, untergeordneter Forderungen. Auf diese Losungen beschränkte sich die Resolution,

In der Resolution „Über die Lage in der SDAPR und über die Beziehungen zwischen den verschiedenen sozialdemokratischen Organisationen in der bevorstehenden Wahlkampagne" begrüßte die Konferenz die Vorbereitung einer Einigungskonferenz durch das menschewistische Organisationskomitee und forderte die Nichtzulassung sozialdemokratischer Parallelkandidaturen bei den Wahlen, Für Polen schlug die Resolution ein vollständiges Wahlabkommen mit der PPS und der polnischen Sozialdemokratie vor. Die Konferenz beschloss auch eine Resolution „Über die Zusammenstöße zwischen jüdischen und polnischen Arbeitern". [Band 17]

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