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Kandidatenzeit

In der Resolution des XI. Parteitages „Über die Stärkung der Partei und über ihre neuen Aufgaben“ heißt es über die Kandidatenzeit: „In Abänderung des Parteistatuts (Paragraph 7, Abschnitt II) beschließt der Parteitag, dass die Kandidatenzeit für Arbeiter und für Rotarmisten aus Arbeiter- und Bauernkreisen auf mindestens sechs Monate festgelegt werden soll, für Bauern und Heimgewerbetreibende auf ein Jahr und für sonstige Kategorien auf zwei Jahre … Aus anderen Parteien Übertretende werden, unabhängig von ihrer sozialen Zugehörigkeit, erst nach zweijähriger Kandidatenzeit aufgenommen … Die Überführung des Kandidaten (der in der Partei beratende Stimme hat) in die Zahl der vollberechtigten Parteimitglieder (mit beschließender Stimme) kann nicht mechanisch erfolgen, sondern erst nach jedesmaliger Feststellung der wirklichen Brauchbarkeit des zu Überführenden für die Partei, sowohl was die revolutionäre Ergebenheit als auch was das politische Bewusstsein des zu Überführenden anbelangt … Ergänzend beschließt der Parteitag, dass der Kandidat, der zum Parteimitglied wird, die Empfehlungen entsprechend den festgelegten Kategorien erneuern muss.“ [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 9, Anm. 93]

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