Glossar‎ > ‎

Beschluss der Wirtschaftsabteilung des ZEK

In dem Beschluss der Wirtschaftsabteilung des Zentralexekutivkomitees, veröffentlicht in den „Iswestija" des ZEK vom 7./20. September 1917, hieß es zur Frage der Erhöhung der Getreidepreise durch die Provisorische Regierung:

Die Wirtschaftsabteilung ist der Meinung, dass die Erhöhung der Getreidepreise eine verderbliche Maßnahme ist, die sowohl dem Verpflegungswesen wie dem gesamten wirtschaftlichen Leben des Landes einen schweren Schlag versetzt. Die Wirtschaftsabteilung hält es darum für notwendig, dass diese Maßnahme aufgehoben und durch ein System von Maßnahmen ersetzt wird, das auf dem Boden der allgemeinen Regelung des wirtschaftlichen Lebens eine möglichst umfassende Versorgung des Dorfes mit Bedarfsgegenständen zu Höchstpreisen sicherstellt." Weiter wird die Tatsache festgestellt, dass „die bei der Regierung ins Leben gerufenen Zentralorgane zur Regelung des wirtschaftlichen Lebens absolut untätig" sind. Die Wirtschaftsabteilung legte diesen Beschluss dem Zentralen Exekutivkomitee vor, dem eingehend Bericht erstattet wurde. Unabhängig davon beauftragte die Wirtschaftsabteilung die Delegierten des ZEK im Allgemein-staatlichen Verpflegungskomitee und im Wirtschaftsrat „sofort die Frage der Verletzung der vom Gesetz gesicherten Rechte dieser Institutionen anzuschneiden; diese Verletzung ist darin zum Ausdruck gekommen, dass die Getreidepreise ohne vorhergehende Erörterung innerhalb dieser Organe erhöht worden sind". [Lenin, Sämtliche Werke, Band 21, Anm. 81]

Kommentare