Glossar‎ > ‎

3. Sowjetkongress

Der III. Allrussische Rätekongress fand in Petrograd 23.-31. (10.–18.) Januar 1918 statt. An dem Kongress nahmen 1046 Delegierte teil, von denen 942 beschließendes und 104 beratendes Stimmrecht hatten. Über die Parteizugehörigkeit der Delegierten ist kein Material erhalten geblieben. Auf der Tagesordnung des Kongresses standen folgende Fragen: 1. Bericht des Zentralexekutivkomitees (Referent J. Swerdlow); 2. Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes; 3. Bericht des Rates der Volkskommissare (Referent Lenin); 4. Bericht über Krieg und Frieden (Referent L. Trotzki); 5. Bericht über die Föderative Sowjetrepublik und über die nationale Frage (Referent J. Stalin); 6. Wahl des Zentralexekutivkomitees.

Stenogramme vom Kongress sind nicht erhalten geblieben. Der vorhandene Bericht („Der III. Allrussische Kongress der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte", Petersburg 1918) enthält teilweise kurze Inhaltsangaben, teilweise protokollarische Aufzeichnungen der wichtigsten auf dem Kongress gehaltenen Reden. Die in diesem Band enthaltenen Reden Lenins sind protokollarische Aufzeichnungen.

Auf Grund des Referats von Lenin über die Tätigkeit des Rates der Volkskommissare entstand auf dem Kongress eine heiße Debatte, an der von den Menschewiki J. Martow und R. Abramowitsch, von den Vereinigten Internationalisten N. Suchanow und B. Awilow, von den linken Sozialrevolutionären B. Malkin und Seliwanow, von den Maximalsten Rywkin, von den Bolschewiki G. Sinowjew und E. Preobraschenski teilnahmen. Nach dieser Debatte wunden mit erdrückender Stimmenmehrheit die „Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes" und die von der Fraktion der Bolschewiki und der linken Sozialrevolutionäre vorgeschlagene Resolution zum Bericht des Rates der Volkskommissare angenommen. Zum Referat L. Trotzkis „Über Krieg und Frieden" fasste der Kongress eine Resolution, die die Politik des Rates der Volkskommissare billigte und ihm die weitgehendsten Vollmachten in der Frage des Friedens erteilte. Zum Referat J. Stalins „Über die Föderative Sowjetrepublik" fasste der Kongress einen Beschluss „Über die Föderativen Körperschaften der Russischen Republik" und eine Resolution über die nationale Frage".

Der Kongress wählte entsprechend der Zahl der Delegierten 306 Mitglieder ins Allrussische Zentralexekutivkomitee (160 Bolschewiki, 125 linke Sozialrevolutionäre, 7 rechte Sozialrevolutionäre, 7 Maximalisten, 3 Anarchisten-Kommunisten, 2 Menschewiki und 2 Sozialdemokraten-Internationalisten) .

An die Stelle der Organisations- und Ernährungsfrage wurde eine neue Frage auf die Tagesordnung gesetzt, die Frage der Sozialisierung des Bodens. A. Kolegajew, der Volkskommissar für Landwirtschaft, verlas das „Gesetz über den Boden", das ohne Debatte vom Kongress als Grundlage angenommen und dem Präsidium des neugewählten Allrussischen Zentralexekutivkomitees und seiner Bauernsektion zur detaillierten Durcharbeitung übergeben wurde. Nach der Durcharbeitung dieses Gesetzes wurde das „Grundgesetz über die Sozialisierung des Bodens" am 19. Februar 1918 in den „Iswestija" veröffentlicht.

Der Kongress nahm auch einen Aufruf an die werktätigen Kosaken an. [Band 22]

Der III. Sowjetkongress fand vom 23. bis 31. Januar 1918 in Petrograd statt. 1046 Delegierte waren anwesend, davon 942 mit einer beschließender Stimme. Die Parteizusammensetzung ist im Kongressbericht nicht angegeben. Den verfügbaren indirekten Daten zufolge gehörte die überwiegende Mehrheit den Kommunisten und linken Sozialrevolutionären mit Vorherrschaft der Kommunisten an; andere Parteien hatten insgesamt nicht mehr als 100 Sitze. Die Hauptthemen auf der Tagesordnung des Kongresses waren: 1) die Frage der Organisation der Sowjetmacht, 2) der Bericht der Friedensdelegation über die Verhandlungen, 3) das Grundgesetz über den Boden.

Zum ersten Punkt wurde nach Lenins Bericht die „Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes", die einige Tage zuvor der Konstituierenden Versammlung vorgeschlagen und von ihr abgelehnt wurde, angenommen. Das Grundgesetz über den Boden wurde ohne Debatte angenommen.

Der Bericht über die Friedensverhandlungen wurde vom Genosse Trotzki gehalten. Nach der Rede des Genossen Kamenew, der den Bericht ergänzte, und einer Reihe von Fraktionsrednern, verabschiedete der Kongress eine Resolution, die die Tätigkeit des Rates der Volkskommissare und der Brester Delegation billigte und ihnen sehr weitgehende Befugnisse für die nachfolgenden Verhandlungen gab. [Trotzki, Sotschinenija 17.1]

Kommentare