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Dekret „Über die Naturalsteuer" 1918

Das Dekret des Allrussischen Zentralexekutivkomitees „Über die Naturalsteuer für Landwirte in Form der Ablieferung eines Teils der landwirtschaftlichen Produkte“ wurde am 30. Oktober 1918 angenommen und am 14. November 1918 in den „Iswestija“ („Nachrichten“) des Allrussischen Exekutivkomitees veröffentlicht. Der leitende Klassengedanke des Dekrets kommt im nachstehenden allgemeinen, einleitenden Teil des Dekrets zum Ausdruck:

„… Der Staat leidet nach vierjährigem, überaus schwerem Krieg äußerste Not an landwirtschaftlichen Produkten, die ihn dazu zwingt, dem materiell bestgestellten Teil der werktätigen Bauernschaft eine Naturalabgabe aufzuerlegen. Unter solchen Umständen würde die Beibehaltung der bisherigen Methode, bei der den Landwirten – und zwar allen Bauern unter gleichen Bedingungen – zugunsten des Staates eine Geldsteuer auferlegt wurde, bedeuten, dass den Reichen auch weiterhin die Möglichkeit bliebe, die wenig Besitzenden zu unterdrücken. In dem Bestreben, die Dorfarmut durch Abwälzung der ganzen Steuerbürde auf die Schultern der vermögenden Klassen von der Steuerlast ganz zu befreien, den Mittelbauern nur eine mäßige Steuer aufzuerlegen, den Hauptanteil an den staatlichen Abgaben hingegen von den Kulaken und Dorfreichen einzutreiben, beschließt daher das Allrussische Zentralexekutivkomitee.

Die Landwirte, die einen Überschuss an Lebensmitteln besitzen, haben an den Staat eine Naturalsteuer in Form der Abgabe eines Teils der Erzeugnisse ihrer Produktion zu entrichten …“ [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 8, Anm. 39]

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