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1. Duma LW

Die kurz vorher erwähnte Bulyginsche Duma (nach dem damaligen Innenminister benannt) war auf Grund des Dekrets des Zaren vom 6./19. August 1905 als eine bloß beratende Körperschaft mit einem stark eingeschränkten Wahlrecht der Arbeiter und der Bauern gedacht. Über die Stellung der Partei zu dieser Duma siehe den Artikel „Der Boykott der Bulyginschen Duma und der Aufstand“. Die Wittesche Duma war der nächste Schritt. Graf Witte wurde in der Zeit des Generalstreiks im Oktober 1905 zum Ministerpräsidenten ernannt und war der Verfasser des Zarenmanifestes vom 17./30. Oktober über die „Freiheiten“. In diesem Manifest wurden versprochen: 1. eine Erweiterung des Wahlrechtes „nach Möglichkeit“ und auf jene „Bevölkerungsklassen", die vom Wahlrecht in die Bulyginsche Duma ausgeschlossen waren; 2. die Verleihung des Gesetzgebungsrechtes an die Duma, die nach Bulygin eine bloß beratende Körperschaft sein sollte. Die Erweiterung des Wahlrechts wurde durch das Gesetz vom 11./24. Dezember 1905 vollzogen. Die Arbeiter wurden in eine besondere Wählerklasse, in die sogenannte Arbeiterkurie, zusammengefasst. An den Wahlen durften die Arbeiter nur jener Betriebe teilnehmen, in denen mehr als 50 männliche Arbeiter beschäftigt waren. Das Wahlrecht war dreistufig, je 1.000 Arbeiter wählten einen Bevollmächtigten. Die gewählten Bevollmächtigten eines Gouvernements vereinigten sich zu einer gemeinsamen Versammlung der Arbeiterbevollmächtigten. Diese Versammlung wählte dann eine vorher festgesetzte Zahl von Arbeiterwahlmännern. Diese Wahlmänner nahmen dann an der Gouvernementsversammlung sämtlicher Wahlmänner aller Wählerkurien teil, und in dieser Versammlung erst wurden die Abgeordneten in die Duma gewählt. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 3, Anm. 9]

Die erste Duma war die „Wittesche“. Graf Witte wurde in der Zeit des Generalstreiks im Oktober 1905 zum Ministerpräsidenten ernannt und war der Verfasser des Zarenmanifestes vom 17./30. Oktober über die „Freiheiten“. In diesem Manifest wurden eine Erweiterung des Wahlrechts und die Verleihung des Gesetzgebungsrechtes an die Duma versprochen. Die Erweiterung des Wahlrechts wurde durch das Gesetz vom 11./24. Dezember 1905 vollzogen. Die Arbeiter wurden in einer besonderen Wählerklasse, in der sogenannten Arbeiterkurie zusammengefasst. Die erste Duma trat am 27. April/10. Mai 1906 zusammen. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 4, Anm. 13]

Die erste Duma, die sogenannte Wittesche, wurde im Frühjahr 1906 auf Grund eines Wahlgesetzes einberufen, das die zaristische Regierung während des Dezemberaufstandes in Moskau erließ und in welchem das Wahlrecht erweitert war. Diese erste Duma wurde aufgelöst im Zusammenhang mit der Bauernbewegung im Frühjahr und Sommer 1906, den Agrardebatten und dem Entwurf eines Aufrufes an das Volk, der von der Duma ausgearbeitet wurde. Über diese Duma siehe den Artikel „Die Auflösung der Duma und die Aufgaben des Proletariats“ sowie die Anmerkungen hierzu. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 5, Anm. 34]

Gemeint ist hier die erste Reichsduma, die nach dem Moskauer Dezemberaufstand von 1905 im Frühjahr 1906 von der zaristischen Regierung einberufen und von derselben Regierung noch im Sommer dieses Jahres aufgelöst wurde (siehe den Artikel „Die Auflösung der Duma und die Aufgaben des Proletariats“ sowie die Anmerkungen hierzu). [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 6, Anm. 54]

Wittesche Duma – erste Reichsduma, einberufen am 27. April (10. Mai) 1906 auf Grund einer Verordnung, die der Vorsitzende des Ministerrats, S. J. Witte, ausgearbeitet hatte. Am 8. (21.) Juli 1906 wurde die Duma von der zaristischen Regierung auseinandergejagt. [LW]

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