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bürgerliche Demokratie in der Schweiz

Die Schweiz galt lange Zeit als das freieste Land unter den bürgerlichen Staaten, in der Schweiz werden infolge des bäuerlichen Charakters des Landes, der verhältnismäßig langsamen Entwicklung der Herrschaft des großen Industrie- und Bankkapitals, der verhältnismäßig schwachen Organisation der Verwaltung und daher des Fehlens eines straffen Verwaltungsapparats die formalen bürgerlichen Freiheiten am weitestgehenden verwirklicht, Bis zum Weltkrieg und auch während des Weltkrieges diente die Schweiz als Zufluchtsort für die politischen Emigranten, die das Asylrecht genossen. Im Jahre 1919 jedoch, als die revolutionäre Bewegung in der Schweiz selbst für die Bourgeoisie drohende Ausmaße annahm, begann die Regierung den Artikel 70 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft weitgehend anzuwenden, in dem es heißt: „Dem Bunde steht das Recht zu, Fremde, die die innere oder äußere Sicherheit der Eidgenossenschaft gefährden, aus dem schweizerischen Gebiet wegzuweisen“. Auf diese Weise bemühte sich die schweizerische Bourgeoisie, jene revolutionären Emigranten loszuwerden, die aktiv an der Arbeiterbewegung in der Schweiz teilnahmen. [Ausgewählte Weerke, Band 7]

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