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Monopol für Zeitungsanzeigen

Das im November 1917 erlassene Dekret über das Monopol für Zeitungsanzeigen untersagte allen im Privatbesitz befindlichen Zeitungen und Zeitschriften die Veröffentlichung von bezahlten Anzeigen, die eine bedeutende Einnahmequelle für sie bildeten. Das Recht, Inserate zu bringen, stand ausschließlich der Sowjetpresse (d. h. den Organen der Räte) zu. Im Jahre 1921 wurde dieses Monopol auf Initiative des Moskauer Sowjets im Zusammenhang mit der neuen ökonomischen Politik aufgehoben, dafür aber wurden alle bezahlten Anzeigen besteuert. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 9, Anm. 81]

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