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Deklaration des Haupt-Landkomitees zur Agrarfrage

Es handelt sich um die Sitzung des Haupt-Landkomitees vom 20. Mai/2. Juni 1917. In dieser Sitzung wurde eine Deklaration zur Agrarfrage angenommen, in der es u. a. hieß: „… Der künftigen Agrarreform muss der Gedanke zugrunde liegen, dass alle Ländereien von landwirtschaftlicher Bedeutung in die Nutznießung der werktätigen ackerbauenden Bevölkerung übergehen müssen … Bis zur Einberufung der Konstituierenden Versammlung kann niemand eine endgültige Lösung der Agrarfrage beschließen und erst recht nicht durchführen… Die Versuche der Bevölkerung, durch Besitzergreifung fremder Ländereien auf eigne Faust ihre Landnot zu beheben, bilden eine ernste Gefahr für den Staat und werden statt einer Lösung der Agrarfrage eine Menge neuer Fragen aufrollen, die ohne die heftigsten Erschütterungen des gesamten Lebens des Volkes nicht gelöst werden können…" Zwecks besserer Vorbereitung der Agrarreform wird in der Deklaration vorgeschlagen, die Organisierung von Landkomitees in die Wege zu leiten, „deren Tätigkeit über den vom Gesetz festgelegten Rahmen nicht hinausgehen darf". Der Antrag Smilgas, sich für die sofortige organisierte Besitzergreifung der gutsherrlichen Ländereien durch die Bauernschaft auszusprechen, wurde von der sozial-revolutionären Mehrheit abgelehnt. [Sämtliche Werke, Band 20.2, Anm. 2]

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