Die
Bauernabgeordneten in der 3. Duma, die sogar durch die Netze und
Fänge des vom Polizeigeist erfüllten Wahlsystems hindurch gekommen
waren – es waren parteilose und zum Teil rechts gesinnte –
brachten einen Gesetzentwurf ein (den „Entwurf
der
42"),
in welchem sie sich für die
Zwangsenteignung
des Grund und Bodens und für von der gesamten Bevölkerung gewählte
lokale Bodenkörperschaften aussprachen. „Und der Umstand –
sagte Lenin – dass in der Schwarzhundertduma,
gewählt auf Grund eines speziell zu Nutz und Frommen der
Gutsbesitzer, gemäß den Wünschen des vereinten Adels fabrizierten
Wahlrechts, trotz der schlimmsten Reaktion und trotz des
zügellosesten weißen Terrors 42
Bauern
einen solchen Entwurf unterschrieben haben, zeugt besser als alle
Argumente von der revolutionären Stimmung der Bauernmassen des
heutigen Russlands“ (Siehe den Artikel
„Agrardebatten in der 3. Duma“). [Ausgewählte Werke, Band 4] |
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