Glossar‎ > ‎

Friedensverhandlungen mit Polen

Der Antrag Polens, Friedensverhandlungen zu eröffnen, erfolgte am 28. März 1920 als Antwort auf den dreimaligen Vorschlag der Sowjetregierung. Polens Aufforderung diente lediglich als diplomatische Deckung der Vorbereitung eines Generalangriffs gegen die Sowjetrepublik.

Als Ort der Friedensverhandlungen brachte Polen Borissow in Vorschlag, das am nördlichen Abschnitt der russisch-polnischen Frontlinie lag, der in militärischer Hinsicht, die am stärksten befestigte Stelle der Sowjetfront war. Einen provisorischen Waffenstillstand bot Polen lediglich für diesen Frontabschnitt und nicht für die ganze Front an. Gleichzeitig konzentrierte es seine Hauptstreitkräfte auf dem Südabschnitt der Front gegen die verhältnismäßig schwach geschützte Ukraine. Der Vorschlag der Sowjetregierung, die Verhandlungen nach Warschau, Moskau oder nach einer neutralen Stadt zu verlegen, wurde von den Polen mit einem an die Ukraine gerichteten Appell beantwortet, Petljura, der mit Polen ein Militärbündnis abgeschlossen hatte, anzuerkennen Gleichzeitig wurden auf polnischem Territorium die weißgardistischen Trupps von Sawinkow und Bulak-Balachowitsch organisiert.

Das Kommando über die Militärstreitkräfte Polens sowie über die russischen Weißgardisten lag faktisch in den Händen des französischen Generalstabs. Die anfänglich für die Polen erfolgreichen Kriegsoperationen führten zu der bekannten Offensive der Roten Armee gegen Warschau und später zum Rückzug der roten Truppen.

Der Frieden wurde am 19. Oktober 1920 in Riga geschlossen. Nach dem Rigaer Vertrag erhielt Polen Grenzen zugesprochen, die zwar bedeutend östlicher als seine ethnographischen Grenzen verliefen, die aber in beträchtlichem Maße hinter dem zurückstanden, was Polen von der Sowjetmacht vor dem Krieg geboten worden war. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 8]

Kommentare