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Fall Radek 1912-13 RLGW

Ein vom Hauptvorstand der Sozialdemokratie des Königreichs Polen und Litauens einberufenes Parteigericht hatte gegen Karl Radek Anklage wegen unmoralischen Verhaltens in länger zurückliegender Zeit erhoben und ihn Ende August 1912 aus der SDKPiL ausgeschlossen. Anfang September 1913 überprüfte eine auf Initiative des Büros der Auslandssektionen der SDKPiL gebildete Kommission diesen Beschluss und kam zu dem Ergebnis, dass kein Grund vorgelegen habe, Radek aus der Partei auszuschließen. Sie beantragte die Aufhebung des Urteils.

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