Das
„Dekret über die Zivilehe, die Kinder und die Anlegung von
Standesamtsregistern“ wurde vom Allrussischen
Zentralexekutivkomitee am 12. Dezember 1917 angenommen. Es wurden nur
mehr Zivilehen anerkannt. Auf der gleichen Sitzung des Allrussischen
Zentralexekutivkomitees wurde das Dekret über die Ehescheidung
gebilligt, wonach die Scheidung der Eheleute durch die Volksgerichte
erfolgt. [Ausgewählte Werke, Band 8, Anm. 127] |
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