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Dekret über die Zivilehe

Das „Dekret über die Zivilehe, die Kinder und die Anlegung von Standesamtsregistern“ wurde vom Allrussischen Zentralexekutivkomitee am 12. Dezember 1917 angenommen. Es wurden nur mehr Zivilehen anerkannt. Auf der gleichen Sitzung des Allrussischen Zentralexekutivkomitees wurde das Dekret über die Ehescheidung gebilligt, wonach die Scheidung der Eheleute durch die Volksgerichte erfolgt. [Ausgewählte Werke, Band 8, Anm. 127]

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