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Geheimresolution des 3. Parteitages

Die Geheimresolution des 3. Parteitages über die Bedingungen der Verschmelzung mit dem abgespaltenen Teil der Partei. Auf dem 3. Parteitag wurde eine zur „Veröffentlichung nicht bestimmte" Resolution Kitajews (A. M. Essen) und Ossipows (Semljatschka) angenommen, die lautete: „Der 3. Parteitag beauftragt das Zentralkomitee, alle Maßnahmen zur Vorbereitung und Ausarbeitung der Bedingungen für die Verbindung mit dem abgespaltenen Teil der SDAPR zu treffen, wobei die endgültige Bestätigung dieser Bedingungen dem neuen Parteitag vorzubehalten ist." Über den abgespaltenen Teil der Partei wurde in derselben Sitzung eine zweite Resolution angenommen, die veröffentlicht wurde und im vorliegenden Bande im 3. Kapitel der „Zwei Taktiken" abgedruckt ist. Außer diesen beiden Resolutionen nahm der Parteitag auch folgende zur „Veröffentlichung nicht bestimmte" und von Bogdanow und Lenin formulierte Resolution an: „In Anbetracht der Möglichkeit, dass einige menschewistische Organisationen es ablehnen werden, die Beschlüsse des 3. Parteitages anzuerkennen, schlägt der Parteitag dem ZK vor, solche Organisationen aufzulösen und parallele, dem Parteitag sich unterordnende Organisationen als Komitees zu gründen, aber erst dann, wenn nach sorgfältiger Prüfung in vollem Umfange festgestellt worden ist, dass die menschewistischen Organisationen und Komitees sich der Parteidisziplin nicht fügen wollen." Von der Geheimresolution über die Einigung ist auch in dem „Brief an das Zentralkomitee der SDAPR" vom 15. September 1905 im vorliegenden Band die Rede. [Lenin, Sämtliche Werke. Band 8, Anm. 18]

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