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David Strauß und Zürich

Im Januar 1839 hatte die gemäßigte liberale Regierung des Kantons Zürich David Friedrich Strauß als Professor der Dogmatik und der Kirchengeschichte an die Universität Zürich berufen. Im Zusammenhang damit entstand zwischen der Züricher Regierung und den reaktionären Kräften vor allem aus dem Lager des Klerikalismus ein scharfer politischer Konflikt. Mitte März 1839 sah sich die Züricher Regierung unter dem Druck der Reaktion gezwungen, ihren Beschluss zu annullieren; Strauß wurde mit einer Pension von 1000 Franken in den Ruhestand versetzt.

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