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Kantone in der Schweiz

Die Schweiz ist ein Bundesstaat, der aus 22 Kantonen besteht. Jeder Kanton ist nach der Verfassung formell ein souveräner (unabhängiger) Staat. Jedoch wird im Maße der Entwicklung des Großkapitals die von Engels hervorgehobene Unabhängigkeit des Kantons vom Bund in der Schweiz mehr und mehr eingeschränkt. Bereits die Verfassung von 1848 räumte der Zentralregierung gegenüber den Kantonen eine bedeutende Macht ein. Doch konnte auch diese Verfassung die wachsende Industrie-, Finanz- und Handelsbourgeoisie, die eine stärkere wirtschaftliche Zusammenfassung des Landes erstrebte, nicht befriedigen. Die Bourgeoisie brachte daher im Jahre 1872 einen zentralistischen Verfassungsentwurf zur Abstimmung, der jedoch – vor allem mit den Stimmen der Bauern – abgelehnt wurde. Daraufhin wurde 1874 ein anderer Verfassungsentwurf vorgelegt, der die zentralistischen Bestrebungen vorsichtiger verfolgte. Dieser Entwurf wurde durch ein Plebiszit angenommen und hat noch heute Gesetzeskraft. Nach Annahme der Verfassung von 1874 erhielten die Zentralisierungsbestrebungen, die die Entwicklung des Industrie- und Finanzkapitals widerspiegeln, ihren Ausdruck in der Annahme zahlreicher Zusätze und Ergänzungen, die eine Erweiterung der Rechte des Bundes gegenüber den Kantonen, insbesondere auf dem Gebiet der Regelung wirtschaftlicher Fragen, zum Ziel haben. [Lenin, Ausgewählte Werke Band 7, Anm. 22]

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