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Hegelsche Staatslehre

Der große deutsche Philosoph Hegel, der die Lehre von der dialektischen Methode entwickelt hat, war Idealist. Erst Marx verwandelte die Dialektik Hegels in eine materialistische Dialektik, indem er sie auf die „Füße stellte“ und zusammen mit Engels den dialektischen Materialismus schuf (siehe darüber Lenins Schrift „Karl Marx“). Idealist im Allgemeinen, blieb Hegel es auch in seiner Staatslehre Nach Hegel ist dem Menschen die Sittlichkeit angeboren. Nicht die Menschen schaffen die Sittlichkeit, sondern sie lebt selbst in ihrem allgemeinen Bewusstsein, unabhängig von ihnen als besonderes sittliches Gesetz. Dieses Gesetz ist wiederum die Auswirkung des „absoluten Geistes“, der „absoluten Vernunft“, die der gesamten Welt zugrunde liegt, und es verlangt von allen bedingungslose Unterwerfung. Der Staat ist das Produkt dieses sittlichen Gesetzes, ist seine höchste Vollendung. Im Staat findet – nach Hegel – die sittliche Idee, die unabhängig von den Menschen existiert, ihre konkrete Verkörperung. Deshalb darf man den Staat nach Hegels Meinung nicht als Werkzeug der Interessen einzelner Personen, gesellschaftlicher Organisationen oder Klassen betrachten.

Die Hegelsche Staatslehre wurde der vorhergehenden bürgerlichen Lehre, der Rousseaus, entgegengestellt, der den Staat als Ergebnis eines „sozialen Vertrags“ zwischen den Menschen betrachtete, der die Summe der Willen von Einzelpersonen ausdrückt Die Rousseausche Staatslehre war, obwohl ihr jegliche klassenmäßige Auffassung vom Staat als Organisation der Klassenherrschaft fehlte, doch immerhin für jene Zeit revolutionär, da der Staat nach ihr eine Schöpfung der Menschen selbst ist und daher von den Menschen selbst geändert werden kann. Nach der Hegelschen Lehre ist dies dagegen undenkbar, da der Staat von dem außerhalb der Einwirkung der Menschen befindlichen „absoluten Geist“ und der „absoluten Vernunft“ abhängt und Ausdruck, Bild dieses „absoluten Geistes“ ist. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 7, Anm. 3]

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