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Getreidemonopol

Das Getreidemonopol wurde von der Provisorischen Regierung bald nach der Februarrevolution eingeführt. Nach dem von der Provisorischen Regierung erlassenen Gesetz wurden alle verfügbaren Getreidevorräte nach Deckung des Eigenbedarfs (eigene Ernährung und Saatgut) als Staatseigentum erklärt, das nach der Ermittlung durch den Staat zu festen Preisen eingezogen werden sollte. Die Provisorische Regierung konnte jedoch in der Praxis weder das Getreidemonopol noch die festen Preise durchsetzen, da sie die Interessen der besitzenden Klassen schützte. Der Getreidebeschaffungsplan wurde im Jahre 1917 ganz unbefriedigend erfüllt; so wurden im Januar 20 Prozent des Plans erfüllt, im Mai 34 Prozent und im September 25 Prozent.

Nach kurzer Zeit, im August 1917, erhöhte die bürgerliche Regierung den Großgrundbesitzern und Kulaken zuliebe die Getreidepreise auf das Doppelte; doch bewirkte auch dieser Schritt nicht den gewünschten Getreidezustrom.

Übrig blieb ein altes erprobtes Mittel, nämlich die Aufhebung der festen Preise und die Zuflucht zur „privaten Initiative“. Zu diesem Mittel griff denn auch die bürgerliche Provisorische Regierung am Vorabend ihres Sturzes, zumal das mit dem Getreidehandel verquickte Bankkapital dies schon lange anstrebte.

Nach der Oktoberrevolution schritt das Volkskommissariat für Ernährungswesen unter unwahrscheinlich schwierigen Bedingungen und angesichts der Deckung des Bedarfs der Bevölkerung zu 80–90 Prozent durch Schleichhandel und Spekulation, die sich bereits vor der Oktoberrevolution zu entwickeln begonnen hatte, an die Verwirklichung des Getreidemonopols auf der Grundlage des Warenaustausches zwischen der Industrie und der Landwirtschaft. Es gelang dem Ernährungskommissariat, im Laufe der Monate April und Mai 1918 bedeutende Mengen jener Waren, die von der Bauernschaft benötigt wurden, aufzutreiben (und zwar ungefähr für den Betrag von 1.162.000.000 Rubel), für die auf dem Tauschweg 120 Millionen Pud Getreide, d. h. ungefähr das erforderliche Minimum des Jahresverbrauchs der landwirtschaftlichen Zuschussgebiete, einlaufen sollten. Doch wurde dieser Plan, das Getreidemonopol auf Grund des Warenaustausches durchzuführen, durch den beginnenden Bürgerkrieg vereitelt, der die Einführung der Lebensmittelzwangsumlage notwendig machte. Soweit es im Bereich der Möglichkeiten der Sowjetmacht lag, wurde die Eintreibung der Getreideüberschüsse durch die Zwangsumlage bei dem werktätigen Teil der Bauernschaft durch Warenaustausch ergänzt. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 8]

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