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Erklärung Samoilows zur Schulfrage

In der Sitzung der Reichsduma vom 9. Dezember (26. November) 1913 gab der Abgeordnete Samoilow bei der Debatte über den Gesetzentwurf betr. Gehaltserhöhung der Religionslehrer der unteren landwirtschaftlichen Schulen im Namen der Sozialdemokratischen Arbeiterfraktion Russlands eine Erklärung zur Schulfrage ab. Es besteht die begründete Annahme, dass der Entwurf dieser Erklärung von Lenin geschrieben, jedenfalls aber durchredigiert worden ist. Die Erklärung Samoilows lautete: „In Anbetracht dessen,

1. dass die Sozialdemokratie stets den Grundsatz der Trennung der Kirche vom Staate und der Schule von der Kirche vertreten hat, was namentlich in der Forderung nach vollständiger Beseitigung des Religionsunterrichts aus den Schulen und nach Nichtzulassung irgendwelcher Zuwendungen des Staates für den Unterhalt der Geistlichkeit zum Ausdruck kam;

2. dass unter den in Russland herrschenden Verhältnissen gerade die Geistlichen und die Religionslehrer der unteren Schulen zu den verlässlichsten Stützen der reaktionären Politik der Regierung und des Heiligen Synods (die oberste kirchliche Behörde der russischen orthodoxen Kirche. Die Red.) gehörten und auch weiterhin gehören, die bestrebt sind, unter Ausnützung der naiven religiösen Gefühle der Kinder und der Bevölkerung und mit Hilfe der religiösen Autorität diese reaktionäre Politik in den Augen der Bevölkerung zu rechtfertigen;

3. dass die Sozialdemokratie, die stets für die Erhöhung der bettelhaften Bezüge der Volksschullehrer eingetreten ist, anderseits nicht umhin kann, die vorgeschlagene Abänderung des bestehenden Gesetzes als einen Versuch zu betrachten, die Religionslehrer der unteren Schulen noch enger an das bestehende System der kirchlichen und bürokratischen Hierarchie anzuschließen, und zwar eben zu demselben Zwecke der systematischen geistigen Verblendung der Kinder und im Namen derselben reaktionären Politik, deren verlässliche Vermittler sie sind –

in Anbetracht alles dessen wird die sozialdemokratische Fraktion gegen die beantragte Abänderung betreffend die Festlegung von Dienstalterszulagen zu den Gehältern der Religionslehrer an den unteren landwirtschaftlichen Schulen stimmen". [Band 17]

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