Es handelt sich um das „Gesetz über die Sozialisierung des Grund und Bodens". Der Gesetzentwurf wurde in einer Kommission des III. Sowjetkongresses unter Teilnahme W. I. Lenins redigiert. Am
18. (31.) Januar 1918 wurde das „Gesetz über die Sozialisierung
des Grund und Bodens" (Abschnitt I – „Allgemeines") vom
III. Gesamtrussischen Sowjetkongress bestätigt. Die weitere
detaillierte Ausarbeitung des Gesetzes erfolgte in gemeinsamen
Beratungen der Delegierten des Kongresses der Bodenkomitees und der
Bauernsektion des III. Sowjetkongresses. Der endgültige Text des
Gesetzes wurde in der Sitzung des Gesamtrussischen ZEK am 27. Januar
(9. Februar) bestätigt und am 15. und 16. Februar in der
„Soldatskaja Prawda" Nr. 25 und Nr. 26 veröffentlicht. [Lenin Briefe, Band 5] |
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