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Gesetz über die Sozialisierung des Grund und Bodens LB

Es handelt sich um das „Gesetz über die Sozialisierung des Grund und Bodens". Der Gesetzentwurf wurde in einer Kommission des III. Sowjetkongresses unter Teilnahme W. I. Lenins redigiert.

Am 18. (31.) Januar 1918 wurde das „Gesetz über die Sozialisierung des Grund und Bodens" (Abschnitt I – „Allgemeines") vom III. Gesamtrussischen Sowjetkongress bestätigt. Die weitere detaillierte Ausarbeitung des Gesetzes erfolgte in gemeinsamen Beratungen der Delegierten des Kongresses der Bodenkomitees und der Bauernsektion des III. Sowjetkongresses. Der endgültige Text des Gesetzes wurde in der Sitzung des Gesamtrussischen ZEK am 27. Januar (9. Februar) bestätigt und am 15. und 16. Februar in der „Soldatskaja Prawda" Nr. 25 und Nr. 26 veröffentlicht. [Lenin Briefe, Band 5]

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