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Hamburger Akkordmaurer

Im Jahre 1900/01 spielte sich in Hamburg ein langwieriger Konflikt zwischen dem Verband der Maurer und einer Gruppe von 122 Maurern ab, die Mitglieder des Verbandes waren, weil diese Maurer trotz den Beschlüssen des Verbandes im Akkordlohn arbeiteten. Der Hamburger Verband erklärte diese Gruppe für Streikbrecher und schloss sie aus dem Verband aus. Da diese Maurer der Sozialdemokratie angehörten, stellte die Hamburger Parteiorganisation die Frage ihres Ausschlusses aus der Sozialdemokratischen Partei. Zur Untersuchung dieser Angelegenheit setzte das Zentralkomitee der deutschen Sozialdemokratie ein Parteigericht ein, das das Streikbrechertum der Maurer verurteilte und ihr Verhalten für unzulässig, das Prinzip der proletarischen Solidarität verletzend erklärte; das Gericht lehnte es aber gleichzeitig ab, die Gruppe aus diesem Anlass aus der Partei auszuschließen. Die Hamburger Parteiorganisation erhob Einspruch gegen diesen Beschluss des Gerichts, und mit der Frage beschäftigte sich der Lübecker Parteitag (22. bis 28. September 1901), der den Beschluss des Gerichts bestätigte. Gleichzeitig nahm der Parteitag eine Resolution an, die den Ortsorganisationen das Recht einräumte, aus ihrer Mitte Gewerkschaftsmitglieder auszuschließen, die sich ihrem Verband nicht fügen.

[siehe auch Rosa Luxemburg: Der Parteitag und der Hamburger Gewerkschaftsstreit]

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