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Bestimmungen vom 27. Juni 1874

Die Bestimmungen vom 27. Juni 1874 berührten hauptsächlich die Frage der früher bestehenden Institutionen der Dorfgemeinde-Vermittler. Durch diese Bestimmungen wurden die Dorfgemeinde-Vermittler beseitigt und an ihre Stelle wurden sogenannte unbedingte Mitglieder der „Kreispräsenzen in bäuerlichen Angelegenheiten“ festgelegt, welche in ihren Händen auch faktisch die ganze bäuerliche Verwaltung konzentrierten. Diese Bestimmung rief ernsthafte Widersprüche im Kreis der liberalen Semstwoleute hervor.

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