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Dekret zur Konzessionspolitik

Das Dekret, das Lenin hier erwähnt, legt die Grundsätze der Konzessionspolitik der Sowjetmacht fest. Im allgemeinen Teil des Dekrets heißt es, dass „die Sowjetrepublik in den verflossenen drei Jahren bei der Wiederherstellung der zerrütteten Volkswirtschaft mit eigenen Kräften und Mitteln bedeutende Resultate erzielt hat“, dass aber die Heranziehung ausländischen Kapitals und ausländischer Technik diesen Wiederherstellungsprozess der Volkswirtschaft beschleunigen könnte.

Zwecks Heranziehung von ausländischem Kapital zur Wiederherstellung und Entwicklung der Produktivkräfte des Landes legte der Rat der Volkskommissare folgende „allgemeine ökonomische und juristische Bedingungen der Konzessionen“ fest:

1. Dem Konzessionär wird eine Entschädigung durch einen im Vertrag festzusetzenden Anteil am Produkt eingeräumt, mit dem Recht, seinen Anteil ins Ausland auszuführen.

2. Für den Fall der Anwendung besonderer technischer Vervollkommnungen in großem Ausmaße werden dem Konzessionär Handelsvergünstigungen eingeräumt werden (wie z. B. Beschaffung von Maschinen, Spezialverträge über große Aufträge usw.).

3. Je nach dem Charakter und den Bedingungen der Konzession werden lange Konzessionsfristen festgesetzt, um dem Konzessionär eine volle Entschädigung für das Risiko und die in der Konzession angelegten technischen Mittel zu sichern.

4. Die Regierung der RSFSR übernimmt die Garantie, dass das in den Betrieb angelegte Eigentum des Konzessionärs weder nationalisiert noch konfisziert oder requiriert werden wird.

5. Dem Konzessionär wird das Recht eingeräumt, in seinen Betrieben auf dem Territorium der RSFSR Arbeiter und Angestellte einzustellen, unter Einhaltung der Arbeitsgesetze oder eines Spezialvertrages, der diesen gegenüber die Einhaltung bestimmter Arbeitsbedingungen zum Schutz ihres Lebens und ihrer Gesundheit garantiert.

6. Die Regierung der RSFSR garantiert dem Konzessionär die Unzulässigkeit einer einseitigen Abänderung der Bedingungen des Konzessionsvertrages durch irgendwelche Verordnungen oder Dekrete der Regierung.“

Dieses Dekret legt lediglich die allgemeinen ökonomischen und juristischen Bedingungen für die Konzessionen fest. Durch die Gesetzgebung der darauffolgenden Jahre wurde dieses Dekret präzisiert und weiterentwickelt. Beim Abschluss von Verträgen mit den Konzessionären legte die Sowjetregierung die Pflichten des Konzessionärs in Bezug auf Steuern, Arbeitsschutz, Sozialversicherung und sonstige Verpflichtungen fest und bestimmte auch die Bedingungen des Aufkaufs der Konzession. Der Frage der Konzessionen ist Lenins Rede in der Versammlung der Zellensekretäre der Moskauer Organisation der KPR(B) am 26. November 1920 gewidmet (siehe Bd. VIII der vorliegenden Ausgabe, S. 293 Bd), ferner Lenins Referat vor der Kommunistischen Fraktion des VIII. Sowjetkongresses. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 8, Anm. 35]

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