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Landratsaussperrung 1899 RLGW

Einige Landräte und Verwaltungsbeamte, die als Abgeordnete des preußischen Landtags im August 1899 gegen die Vorlage der Regierung zum Bau eines Kanalnetzes zwischen Rhein und Elbe gestimmt hatten, wurden in den Ruhestand versetzt, weil sie damit ihre Pflichten im königlichen Dienst verletzt hätten.

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