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Dekret über die „Konsumkommunen“

Hier ist das Dekret über die „Konsumkommunen“ gemeint, das vom Rat der Volkskommissare am 16. März 1919 beschlossen wurde. Diesem Dekret ging eine Reihe anderer Dekrete voraus. Das erste dieser Dekrete, „Über die Konsumkommunen“, dessen Entwurf von Lenin stammt, wurde Mitte Januar 1918 erlassen und mit der Unterschrift des Volkskommissars für Ernährungswesen A. G. Schlichter veröffentlicht. Darauf folgte am 11. April 1918 ein Dekret „Über die Konsumgenossenschaften“ und am 21. November 1918 ein Dekret „Über die Organisierung der Versorgung der Bevölkerung mit allen Produkten und Gegenständen des persönlichen und häuslichen Bedarfs“.

Die Hauptbestimmung dieser vier Dekrete lag im Kampf um die Verwandlung der Konsumgenossenschaften in ein Instrument der planmäßigen sozialistischen Verteilung der Produkte auf dem Wege der Erfassung der gesamten werktätigen Bevölkerung durch diese Genossenschaften. Dieser Kampf musste gegen die bürgerlichen Genossenschafter geführt werden, die sich bemühten, die sogenannte „Unabhängigkeit der Genossenschaften" zu wahren und diese als ein Werkzeug im Kampf gegen die Sowjetmacht auszunutzen. Wie aus dem Wortlaut ersichtlich ist, spricht Lenin nicht von einer Aufhebung des Dekrets vom 16. März 1919, sondern lediglich von der Änderung der Bezeichnung „Konsumkommunen“, aus Gründen, die er an dieser Stelle darlegt. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 9, Anm. 122]

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