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Dekret „Über die Denkmäler der Republik" LB

Es handelt sich in dem Brief an P. P. Malinowski, den stellvertretenden Volkskommissar für Vermögenswerte der Republik, um das Dekret „Über die Denkmäler der Republik", das der Rat der Volkskommissare am 12. April 1918 angenommen hatte. In dem Dekret wurde die Aufgabe gestellt, die Denkmäler der Zaren und Zarenhöflinge, die keinen historischen oder künstlerischen Wert darstellen, zu beseitigen und revolutionäre Denkmäler zu errichten. Eine besondere Kommission, die sich aus dem Volkskommissar für Bildungswesen, dem Volkskommissar für Vermögenswerte der Republik und dem Leiter der Abteilung Bildende Künste des Volkskommissariats für Bildungswesen zusammensetzte, wurde beauftragt festzulegen, welche Denkmäler in Moskau und Petrograd entfernt werden sollten. Der Kommission wurde empfohlen, Künstler für die Ausarbeitung von Entwürfen für neue, revolutionäre Denkmäler heranzuziehen. Der Rat der Volkskommissare empfahl der Kommission, zum 1. Mai die hässlichsten Denkmäler zu beseitigen und die ersten Modelle neuer Denkmäler vorzustellen, sowie schnellstens die Ersetzung der alten Inschriften, Embleme und Straßennamen durch neue, die die Gedanken und Gefühle des revolutionären Russlands widerspiegeln, vorzubereiten.

W. I. Lenin maß der Realisierung dieses Dekrets große Bedeutung bei. Er kritisierte wiederholt die leitenden Funktionäre des Volkskommissariats für Bildungswesen, des Volkskommissariats für Vermögenswerte und des Moskauer Sowjets wegen der mangelhaften Durchführung des Dekrets.

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