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Bildung des Rats der Volkskommissare

Es gab keinen speziellen Bericht zu diesem Thema. Auf einer Sitzung vom 26. Oktober kündigte Kamenew das folgende Dekret an:

Der Allrussische Sowjetkongress der Arbeiter-, Soldaten. und Bauerndeputierten hat beschlossen, bis zur Einberufung der Konstituierenden Versammlung die Regierung des Landes zu bilden, die provisorische Arbeiter- und Bauernregierung, die Rat der Volkskommissare genannt wird. Die Leitung bestimmter Zweige des staatlichen Lebens wird Kommissionen anvertraut, deren Zusammensetzung die Umsetzung des vom Kongress verkündeten Programms in enger Einheit mit den Massenorganisationen der Arbeiter, Arbeiterinnen, Matrosen, Soldaten, Bauern gewährleisten soll. Die Regierungsmacht wird von den Leitern dieser Kommissionen ausgeübt, d.h. dem Rat der Volkskommissare. Die Kontrolle über die Tätigkeit der Volkskommissare und das Recht ihrer Absetzung liegt beim Allrussischen Sowjetkongress der Arbeiter-, Soldaten. und Bauerndeputierten und dessen Zentralem Exekutivkomitee.

Zur Zeit setzt sich der Rat der Volkskommissare aus folgenden Personen zusammen:

Vorsitzender des Rates – Wladimir Uljanow (Lenin). Volkskommissar für Innere Angelegenheiten – A. I. Rykow. Landwirtschaft – W. P. Miljutin. Arbeit – A. G. Schljapnikov. Für militärische und Marine Angelegenheiten, ein Komitee bestehend aus: W. A. Owsejenko (Antonow), N. W. Krylenko und Dybenko. In Angelegenheiten des Handels und der Industrie – W. P. Nogin. Volksbildung – A. W. Lunatscharski. Finanzen – I. I. Skworzow. Zu Fragen der auswärtigen Angelegenheiten, L. D. Bronstein (Trotzki). Justiz – G. I. Oppokow (Lomow). Für Ernährungsangelegenheiten – I. A. Theodorowitsch. Post und Telegraphen – N. P. Awilow (Glebow). Vorsitzender für Nationalitätenangelegenheiten – I. V. Dschugaschwili (Stalin). Der Posten des Volkskommissars für Eisenbahnen ist vorläufig unbesetzt.“1

Nach der Bekanntgabe dieses Dekrets hielt Awilow, ein Nowaja-Schisn-Mann, und der linke Sozialrevolutionär Karelin Reden. Alle ihre Argumente waren nur eine Wiederholung jener Argumente, die von Lenin in seiner Broschüre „Werden die Bolschewiki die Macht behaupten" sorgfältig untersucht worden waren, d.h. über die Isolierung, die Notwendigkeit einer Koalition, das Fehlen von Hoffnungen auf eine nahe Revolution in Europa, etc., usw. Awilow hat im Namen beider Gruppen die folgende Resolution verlesen:

In der Erkenntnis, dass die sofortige Bildung einer auf revolutionärer Demokratie basierenden Regierung, die in den Sowjets der Arbeiter-, Soldaten- und Bauerndeputierten organisiert ist, notwendig ist, um die Errungenschaften der Revolution zu retten, in Anerkennung der Tatsache, dass die Aufgabe dieser Regierung die schnelle Erreichung eines demokratischen Friedens, die Übergabe von Land an die Bodenkomitees, die Organisation der Kontrolle über die Produktion und die Einberufung zur festgelegten Zeit der Konstituierenden Versammlung ist, beschließt der Kongress: ein Interims-Exekutivkomitee für die Schaffung einer Regierung in Vereinbarung mit jenen Gruppen der revolutionären Demokratie, die am Kongress mitwirken.“2

Die Resolution von Awilow erhielt eine unbedeutende Minderheit der Stimmen. Neben den Internationalisten stimmten die Linken Sozialrevolutionäre und die Wikschel-Fraktion dafür. Auf Karelin und Awilow antwortete Genosse Trotzki, der eine regelrechte Rede hielt. [Trotzki, Sotschinenija, 3.2]

1 Bei John Reed lautet Übersetzung: „Zur Verwaltung des Landes wird bis zur Einberufung der Konstituierenden Versammlung eine provisorische Arbeiter-und-Bauern-Regierung gebildet, die den Namen Rat der Volkskommissare führt. Die Leitung der einzelnen Zweige des staatlichen Lebens wird Kommissionen übertragen, deren Zusammensetzung die Durchführung des vom Kongress verkündeten Programms ermöglichen muss, in engster Zusammenarbeit mit den Massenorganisationen der Arbeiter, Arbeiterinnen, Matrosen, Soldaten, Bauern und Angestellten. Die Regierungsgewalt wird von dem Kollegium der Vorsitzenden dieser Kommissionen ausgeübt, das heißt von dem Rat der Volkskommissare.

Die Kontrolle über die Tätigkeit der Volkskommissare sowie das Recht der Absetzung der Volkskommissare steht dem Gesamtrussischen Kongress der Sowjets der Arbeiter-, Bauern- und Soldatendeputierten und seinem Zentralexekutivkomitee zu. (…)

Vorsitzender des Rats der Volkskommissare: Wladimir Iljitsch Uljanow (Lenin)

Volkskommissar für Innere Angelegenheiten: Rykow

Landwirtschaft: Miljutin

Arbeit: Schljapnikow

Heeres- und Marinewesen: Ein Komitee, zusammengesetzt aus Owsejenko (Antonow), Krylenko und Dybenko

Handel und Industrie: Nogin

Bildungswesen: Lunatscharski

Finanzen: Skworzow (Stepanow)

für Auswärtige Angelegenheiten: Bronstein (Trotzki)

Justiz: Oppokow (Lomow)

Ernährung: Theodorowitsch

Post und Telegraf: Awilow (Glebow)

für die Angelegenheiten der Nationalitäten: Dschugaschwili (Stalin)

Eisenbahnen: Besetzung wird auf später verschoben. “

2 Bei John Reed lautet die Übersetzung: „In der Erwägung, dass zur Sicherung der Errungenschaften der Revolution sofort eine Regierung gebildet werden muss, die auf der in den Sowjets der Arbeiter-, Soldaten- und Bauerndeputierten organisierten revolutionäre Demokratie basiert; in der weiteren Erwägung, dass die Aufgabe dieser Regierung die schnellstmögliche Verwirklichung des Friedens ist, die Übergabe des Landes an die Agrarkomitees, die Organisierung der Kontrolle über die industrielle Produktion sowie die Einberufung der Konstituierenden Versammlung an dem festgesetzten Datum – ernennt der Kongress ein Exekutivkomitee, dessen Aufgabe es ist, eine solche Regierung nach Verständigung mit den Gruppen der Demokratie zu bilden, die an dem Kongress teilnehmen.“

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