Der
Kölner Kommunistenprozess war der erste Versuch der Reaktion, die
revolutionäre Arbeiterpartei „auszurotten". Das
Gerichtsverfahren fand in Köln vom 4.Oktober bis 12. November 1852
statt. Es wurden 11 Mitglieder des Bundes
der Kommunisten
vor Gericht gestellt, die man des „Landesverrats"
beschuldigte. Unter den Verurteilten war auch Karl Otto,
der am 15. Oktober 1856 amnestiert wurde. Die Anklage stützte sich
auf das von preußischen Polizeiagenten fabrizierte
„Originalprotokollbuch" der Sitzungen der Zentralbehörde des
Bundes und andere Fälschungen sowie auf Dokumente, die die Polizei
der aus dem Bund der Kommunisten ausgeschlossenen kleinbürgerlichen
Fraktion
Willich-Schapper
gestohlen hatte. Sieben Angeklagte wurden auf Grund der gefälschten
Dokumente und falscher Aussagen zu Festungshaft von drei bis sechs
Jahren verurteilt. Marx
und Engels
entlarvten die Provokationen der Initiatoren des Prozesses und die
hinterhältigen Methoden, mit denen der preußische Polizeistaat
gegen die internationale Arbeiterbewegung vorging, in ihren Artikeln
„Der Kommunisten-Prozess zu Köln" und „Enthüllungen
über den Kommunisten-Prozess zu Köln" u.a. [MEW 29, Anm. 87] |
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