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Agrarentwurf der 42

Die Bauernabgeordneten in der 3. Duma, die sogar durch die Netze und Fänge des vom Polizeigeist erfüllten Wahlsystems hindurch gekommen waren – es waren parteilose und zum Teil rechts gesinnte – brachten einen Gesetzentwurf ein (den „Entwurf der 42“), in welchem sie sich für die Zwangsenteignung des Grund und Bodens und für von der gesamten Bevölkerung gewählte lokale Bodenkörperschaften aussprachen. „Und der Umstand“ – sagte Lenin – „dass in der Schwarzhundertduma, gewählt auf Grund eines speziell zu Nutz und Frommen der Gutsbesitzer, gemäß den Wünschen des vereinten Adels fabrizierten Wahlrechts, trotz der schlimmsten Reaktion und trotz des zügellosesten weißen Terrors 42 Bauern einen solchen Entwurf unterschrieben haben, zeugt besser als alle Argumente von der revolutionären Stimmung der Bauernmassen des heutigen Russlands“ (Siehe den Artikel „Agrardebatten in der 3. Duma“). [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 4, Anm. 8]

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