Paragraph
zum Schutz der Fabrikkinder – Am
19. Oktober 1867 hatten Wilhelm Liebknecht,
August Bebel,
Reincke
und Reinhold Schraps während der Debatte über das Koalitionsgesetz
im Norddeutschen Reichstag eine Ergänzung zu § 2 des
Gesetzentwurfes beantragt. Sie schlugen vor, dass mit diesem
Paragraphen, der den Arbeitgebern das Recht zugestand, Arbeiter aller
Berufe in unbegrenzter Zahl einzustellen, nicht die bestehenden
Gesetze über die Einschränkung und Überwachung der Kinderarbeit
aufgehoben werden. Ihr Antrag wurde angenommen. [MEW 31, Anm. 412] |
Glossar >