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Paragraph zum Schutz der Fabrikkinder MEW

Paragraph zum Schutz der Fabrikkinder – Am 19. Oktober 1867 hatten Wilhelm Liebknecht, August Bebel, Reincke und Reinhold Schraps während der Debatte über das Koalitionsgesetz im Norddeutschen Reichstag eine Ergänzung zu § 2 des Gesetzentwurfes beantragt. Sie schlugen vor, dass mit diesem Paragraphen, der den Arbeitgebern das Recht zugestand, Arbeiter aller Berufe in unbegrenzter Zahl einzustellen, nicht die bestehenden Gesetze über die Einschränkung und Überwachung der Kinderarbeit aufgehoben werden. Ihr Antrag wurde angenommen. [MEW 31, Anm. 412]

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