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Menschewiki und Sozialrevolutionäre für Kollegialverwaltung

Als 1918 die „Verordnung des Rates der Volkskommissare über die Zentralisierung der Verwaltung, die Bewachung der Eisenbahnen und Erhöhung ihrer Leistungsfähigkeit“ veröffentlicht wurde, entfalteten die Menschewiki und Sozialrevolutionäre eine heftige Agitation gegen die Verordnung und verteidigten das kollegiale Verwaltungsprinzip. Tschernow, der Führer der Sozialrevolutionäre, sah in dem Prinzip der „persönlichen Verantwortung“ der Leiter der wirtschaftlichen Unternehmungen die Rückkehr zu dem gewöhnlichen System der „fiskalischen Betriebe“. Die Menschewiki sahen darin den Ausdruck bürokratischer und militärischer Tendenzen, die die Bedeutung und die Rolle der gewerkschaftlichen Organisationen verringern. Die Menschewiki und die Sozialrevolutionäre traten seit Beginn der Diskussion über diese Fragen für das kollegiale Verwaltungsprinzip ein. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 25, Anm. 41]

Schon im Jahre 1918 entfalteten die Menschewiki und die Sozialrevolutionäre eine rege Agitationstätigkeit gegen das am 26. März 1918 erlassene Dekret des Rates der Volkskommissare über „die Zentralisierung der Verwaltung, über die Bewachung der Eisenbahnen und die Hebung ihrer Leistungsfähigkeit“, das die alleinige Befehlsgewalt auf den Eisenbahnen einführte. Auch zur Zeit des IX. Parteitages führten sie eine Kampagne gegen das Prinzip der alleinigen Befehlsgewalt und solidarisierten sich in dieser Frage mit der Opposition innerhalb der Kommunistischen Partei. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 8, Anm. 34]

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