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Brief Bebels vom 16. Februar 1905

Lenin meint, hier den Brief Bebels vom 3./16. Februar 1905, in welchem Bebel im Namen des Parteivorstandes der deutschen Sozialdemokratie der „Mehrheit“ zur Beilegung des „Konflikts“ ein Schiedsgericht vorschlug, in welchem auf Grund eines Beschlusses des Parteivorstandes Bebel selbst den Vorsitz führen sollte. Denselben Vorschlag richtete Bebel an die Redaktion der „Iskra“, die ihn in Nr. 86 vom 16. (3.) Februar veröffentlichte. In derselben Nummer des Blattes wurde ein Beschluss des Parteirats veröffentlicht, dass er diesen Vorschlag angenommen und für das Schiedsgericht als seine Vertreter Karl Kautsky und Klara Zetkin vorgeschlagen habe. Am 7./20. Februar 1905 schickte Lenin seine Antwort an Bebel, die er in dem vorliegenden Briefe an das Sekretariat des ISB erwähnt. Außer Lenin beantwortete den Brief Bebels auch das Büro der Komitees der Mehrheit, das in seiner Antwort betonte, dass das Wesen des innerparteilichen Kampfes in der russischen Sozialdemokratie keinen „persönlichen oder etwa Gruppencharakter“ trage, sondern das „Aufeinanderstoßen politischer Ideen“ sei. Deshalb könne die Frage nur durch einen Parteitag und nicht durch ein Schiedsgericht entschieden werden. In Nr. 91 der „Iskra“ erschien ein Aufruf des Parteirates an die Mitglieder des dritten Parteitages mit dem Vorschlag, den Antrag Bebels im Interesse der Herstellung der Einheit der Partei anzunehmen und auf dem Parteitag zwei Vertreter des Parteirates zum Zwecke der Verhandlungen über die Sache zu empfangen. Auf dem dritten Parteitag gab es kein besonderes Referat über den Brief Bebels. In den Debatten äußerten die Delegierten ihre Zustimmung zu der Haltung, die das Büro der Komitees der Mehrheit in seiner Antwort auf den Vorschlag Bebels eingenommen hatte. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 3, Anm. 146]

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